Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Ronaldo
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#701 Beitrag von Ronaldo » Samstag 25. Mai 2013, 18:56

Moin,
ich habe mich nun mal angemeldet um was zu fragen...
Seit geraumer Zeit bekomme ich auch diese schönen Schreiben von Debcon (ehemals von Urmann und Collegen), auch schön widersprochen mit mod. UE usw usf. (das Schreiben von Herrn Wulf habe ich noch nicht, wahrscheinlich aufgrund meines Nachsendeantrages).
Was mich zu meiner Frage bringt:'
Ich bin vor knapp drei Monaten umgezogen und mein Nachsendeantrag läuft in gut drei Monaten aus.
Eigentlich will ich mit Debcon ja so wenig wie möglich zu tun haben, aber um auf der sicheren Seite zu sein werde ich denen meinen Umzug wahrscheinlich mitteilen müssen, oder?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#702 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Mai 2013, 19:07

Das ist jedem selbst überlassen.

M.M.n. sollte man die Adressänderung mitteilen.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@inkasso.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ronaldo
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#703 Beitrag von Ronaldo » Samstag 25. Mai 2013, 19:20

Da ich das Schreiben von Herrn Wulf ja (noch) nicht habe, macht es da Sinn das ganze Debcon mitzuteilen oder gleich dem Herrn RA?

//Edit: Ich sah gerade, dass das Schreiben ja nach wie vor von Debcon kommt, gar nicht von der Kanzlei des RA Wulf...
Ich werde den das mal mitteilen, damit die mir später nicht wegen sowas ans Bein pinkeln können. :(

bastler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#704 Beitrag von bastler » Donnerstag 13. Juni 2013, 00:47

Oh da bekommen wir bestimmt Morgen auch Post. .-:;

Ganz Geheim Natürlich :lo
MfG

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#705 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. Juni 2013, 15:41

Neustes Schreiben von Debcon 11.06.2013:
Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • - kurz ablachen und denken: lächerlich!
    - Schreiben archivieren
    - Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!

eBook: Wegweiser Inkasso!





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::





Was bisher geschah (Abtretung BaekLaw)!:


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

facko
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#706 Beitrag von facko » Donnerstag 13. Juni 2013, 23:50

Ich habe heute von Debcon auch den neuen Brief bekommen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
... bla bla bla ...

Sie unterbreiten uns einen Vorschlag zur Zahlung eines Betrages "X", durch den die gesamte Angelegenheit vollständig und abschließend erledigt ist. Innerhalb kurzer Zeit nach Erhalt Ihres Vorschlages erhalten Sie unsere Antwort.

... bla bla bla ...
"

.-:; .-:;

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Streber24
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#707 Beitrag von Streber24 » Freitag 14. Juni 2013, 15:12

:al ,

:l,

rein mathematisch kann der Betrag "X" zwischen 0 und unendlich liegen.
Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Immerhin in der Vergangenheit schon ganz andere Wert für diesen symbolischen Betrag den Besitzer gewechselt. :lo
Grüße

streber24

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#708 Beitrag von Steffen » Freitag 14. Juni 2013, 15:21

Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Konkrete Vergleichsverhandlung! Hat Einfluss auf die Verjährung.
Deshalb -[blink2]keine[/blink2]- Spaßangebote Retoure.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#709 Beitrag von Bürgerrechtler » Freitag 14. Juni 2013, 22:17

Steffen hat geschrieben:... auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
Sollte da nicht stehen »auch keine«?
expsm

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Streber24
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#710 Beitrag von Streber24 » Samstag 15. Juni 2013, 17:05

Steffen hat geschrieben:
Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Konkrete Vergleichsverhandlung! Hat Einfluss auf die Verjährung.
Deshalb -[blink2]keine[/blink2]- Spaßangebote Retoure.

VG Steffen
Dachte ich mir schon, aber reizen würde es mich trotzdem => .-:;
Grüße

streber24

MaxMuster
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#711 Beitrag von MaxMuster » Samstag 15. Juni 2013, 21:55

Ist auch bei uns eingetroffen das Angebot des Angebots x, abgeheftet und gut ist.

So langsam hat es was von einem Basar.
Nur hat der Verkäufer nicht verstanden, dass wir garnichts kaufen wollen und auch nichts geschenkt haben wollen von denen.

justice76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#712 Beitrag von justice76 » Dienstag 18. Juni 2013, 13:40

Damals 2010 hab ich von Negele.... auch eine Abmahnung bekommen. Es sollte ein XXX Film gewesen sein. Da ich mir keiner Schuld bewusst war/bin hab ich mich nach dem hier empfohlenen Weg gerichtet. Also mod.Ue und abwarten.

Nun kam ein erster Bettelbrief von Debcon. Was mich nur stutzig macht ist der Satz "das sie die Daten an die Schufa übermitteln, da sie eine bestehende Partnerschaft mit der Schufa haben".
Das kann doch jetzt nicht sein das ich wegen diesem Mist einen Eintrag in der Schufa bekomme, oder?

Der nächste Punkt: Die Abmahnung ist zwar von 2010, ist also noch nicht verjährt. Der Log-Zeitpunkt ist allerdings vom September 2009(!!). Und ich gehe mal nicht davon aus das die Loggerbude ganze 3 Monate damit wartet die Daten zu übermitteln und demnach müsste der Fall doch schon verjährt sein.

Gabriel
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#713 Beitrag von Gabriel » Dienstag 18. Juni 2013, 15:03

@justice76

Steffen würde jetzt schreiben:
Steffen hat geschrieben:Halte Dich einfach an das
eBook “Wegweiser Inkasso

VG Steffen
Wegen der Verjährung muss jemand anderer antworten. ;)

Gruss Gabriel

justice76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#714 Beitrag von justice76 » Dienstag 18. Juni 2013, 15:17

Ja,danke. Hätte ich auch selber drauf kommen können. Also das gleiche nochmal schicken.

Das mit der Verjährung wissen wohl nur die Herrschaften des Anwaltbüros. Ich selbst bekomm sowas ja nicht raus.

Gabriel
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#715 Beitrag von Gabriel » Dienstag 18. Juni 2013, 15:38

@justice76

Du hast geschrieben:
Nun kam ein erster Bettelbrief von Debcon.
Daraufhin mein Posting.
Wenn du schon mal Widersprochen hast ergibt sich da wahrscheinlich ein anderer Sachverhalt heraus.
Aber soweit ich in Erinnerung habe dürfen die keine Schufaeintragung machen wenn die Forderung Widersprochen wurde.

Dann warte mal lieber was eventuell Steffen dazu sagt.

Gruss Gabriel

justice76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#716 Beitrag von justice76 » Dienstag 18. Juni 2013, 16:31

Ach so nein, mit "nochmal schicken" meinte ich eine andere Gesellschaft und einen anderen Fall. Aber wohl ein gleiches Schreiben was dann rausgeht!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#717 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. Juni 2013, 23:59

Neustes Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht: media und more GmbH & Co. KG):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber: media und more GmbH & Co. KG
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren
__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________



VG Steffen



PS: Danke für die Scans!

CR123A
Beiträge: 11
Registriert: Sonntag 22. November 2009, 17:22

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#718 Beitrag von CR123A » Mittwoch 19. Juni 2013, 12:13

Danke für den Hinweis mit dem Widerspruch! :-)

Hatte Gestern das gleiche Schreiben im Briefkasten, dabei war seit 2010 Ruhe!
Merken wohl auch das bald verjährt wäre!

VlG

justice76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#719 Beitrag von justice76 » Mittwoch 19. Juni 2013, 12:42

So ein Schreiben bzgl. der Verjährung kenn ich gar nicht. Kann es sein das die das Schreiben nur mitschicken, wenn die Verjährung schon vollzogen ist und sie so doch noch an Geld kommen wollen?

Kann man denn irgendwie absehen wielange nach dem Log die Kanzlei den Klarnamen bekommen hat? Beispiel Log im Sept. und Abmahnung das Folgejahr.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#720 Beitrag von Steffen » Mittwoch 19. Juni 2013, 13:16

[quoteemjustice76]Der nächste Punkt: Die Abmahnung ist zwar von 2010, ist also noch nicht verjährt. Der Log-Zeitpunkt ist allerdings vom September 2009(!!). Und ich gehe mal nicht davon aus, das die Loggerbude ganze 3 Monate damit wartet die Daten zu übermitteln und demnach müsste der Fall doch schon verjährt sein.[/quoteem]

Hier sollte man vorsichtig sein. Natürlich sagt der Gesetzgeber (kann jeder Online nachlesen):
Berechnung Verjährungsfrist
3 Jahre, beginnend am 31.12.; 24:00 = a) Log + b) Providerklarnamenübermittlung
2009/2010 kam es immer wieder zu Verzögerungen nach der Gestattungsanordnung. Viele Provider übermittelten den Klarnamen + Anschrift erst nach vielen Monaten. Dieses wurde mit der damals veralteten Rechentechnik erklärt. Sei es, wie es sei, eine genaue Klärung wird daher nur ein Klageverfahren ergeben.

Deshalb ist derjenige gut beraten, der 2010 eine Abmahnung mit einem Log 2009 erhielt, nicht von dem Ende der Verjährungsfrist 31.12.2012; 24:00 Uhr auszugehen, sondern eher vom 31.12.2013; 24:00 Uhr! Genaue Klärung wird dann das Klageverfahren erbringen.

VG Steffen

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