Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin,
ich habe mich nun mal angemeldet um was zu fragen...
Seit geraumer Zeit bekomme ich auch diese schönen Schreiben von Debcon (ehemals von Urmann und Collegen), auch schön widersprochen mit mod. UE usw usf. (das Schreiben von Herrn Wulf habe ich noch nicht, wahrscheinlich aufgrund meines Nachsendeantrages).
Was mich zu meiner Frage bringt:'
Ich bin vor knapp drei Monaten umgezogen und mein Nachsendeantrag läuft in gut drei Monaten aus.
Eigentlich will ich mit Debcon ja so wenig wie möglich zu tun haben, aber um auf der sicheren Seite zu sein werde ich denen meinen Umzug wahrscheinlich mitteilen müssen, oder?
ich habe mich nun mal angemeldet um was zu fragen...
Seit geraumer Zeit bekomme ich auch diese schönen Schreiben von Debcon (ehemals von Urmann und Collegen), auch schön widersprochen mit mod. UE usw usf. (das Schreiben von Herrn Wulf habe ich noch nicht, wahrscheinlich aufgrund meines Nachsendeantrages).
Was mich zu meiner Frage bringt:'
Ich bin vor knapp drei Monaten umgezogen und mein Nachsendeantrag läuft in gut drei Monaten aus.
Eigentlich will ich mit Debcon ja so wenig wie möglich zu tun haben, aber um auf der sicheren Seite zu sein werde ich denen meinen Umzug wahrscheinlich mitteilen müssen, oder?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das ist jedem selbst überlassen.
M.M.n. sollte man die Adressänderung mitteilen.
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M.M.n. sollte man die Adressänderung mitteilen.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@inkasso.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Vorab per E-Mail: info@inkasso.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
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(rechtsverbindliche Unterschrift)
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Da ich das Schreiben von Herrn Wulf ja (noch) nicht habe, macht es da Sinn das ganze Debcon mitzuteilen oder gleich dem Herrn RA?
//Edit: Ich sah gerade, dass das Schreiben ja nach wie vor von Debcon kommt, gar nicht von der Kanzlei des RA Wulf...
Ich werde den das mal mitteilen, damit die mir später nicht wegen sowas ans Bein pinkeln können. :(
//Edit: Ich sah gerade, dass das Schreiben ja nach wie vor von Debcon kommt, gar nicht von der Kanzlei des RA Wulf...
Ich werde den das mal mitteilen, damit die mir später nicht wegen sowas ans Bein pinkeln können. :(
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Oh da bekommen wir bestimmt Morgen auch Post.
Ganz Geheim Natürlich
MfG
Ganz Geheim Natürlich
MfG
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Schreiben von Debcon 11.06.2013:
Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):
Musterschreiben:
Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
eBook: Wegweiser Inkasso!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Was bisher geschah (Abtretung BaekLaw)!:
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Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):
Musterschreiben:
Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
- - kurz ablachen und denken: lächerlich!
- Schreiben archivieren
- Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
eBook: Wegweiser Inkasso!
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Was bisher geschah (Abtretung BaekLaw)!:
- Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
- Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
- Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
- News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
- Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
(Abtretung Baek Law)
- Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
(Abtretung Baek-Law)
- Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
(Abtretung Baek-Law)
- Neuste Debcon Schreiben April 2013:
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
"VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
- Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
2. Auskunft § 34 BDSG
(Abtretung Baek-Law)
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe heute von Debcon auch den neuen Brief bekommen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
... bla bla bla ...
Sie unterbreiten uns einen Vorschlag zur Zahlung eines Betrages "X", durch den die gesamte Angelegenheit vollständig und abschließend erledigt ist. Innerhalb kurzer Zeit nach Erhalt Ihres Vorschlages erhalten Sie unsere Antwort.
... bla bla bla ...
"
"Sehr geehrte Damen und Herren,
... bla bla bla ...
Sie unterbreiten uns einen Vorschlag zur Zahlung eines Betrages "X", durch den die gesamte Angelegenheit vollständig und abschließend erledigt ist. Innerhalb kurzer Zeit nach Erhalt Ihres Vorschlages erhalten Sie unsere Antwort.
... bla bla bla ...
"
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
,
rein mathematisch kann der Betrag "X" zwischen 0 und unendlich liegen.
Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Immerhin in der Vergangenheit schon ganz andere Wert für diesen symbolischen Betrag den Besitzer gewechselt.
rein mathematisch kann der Betrag "X" zwischen 0 und unendlich liegen.
Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Immerhin in der Vergangenheit schon ganz andere Wert für diesen symbolischen Betrag den Besitzer gewechselt.
Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Konkrete Vergleichsverhandlung! Hat Einfluss auf die Verjährung.Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Deshalb -[blink2]keine[/blink2]- Spaßangebote Retoure.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Sollte da nicht stehen »auch keine«?Steffen hat geschrieben:... auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Dachte ich mir schon, aber reizen würde es mich trotzdem =>Steffen hat geschrieben:Konkrete Vergleichsverhandlung! Hat Einfluss auf die Verjährung.Es wäre interessant, was passiert, wenn ich denen einen symbolischen Euro anbieten würde.
Deshalb -[blink2]keine[/blink2]- Spaßangebote Retoure.
VG Steffen
Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ist auch bei uns eingetroffen das Angebot des Angebots x, abgeheftet und gut ist.
So langsam hat es was von einem Basar.
Nur hat der Verkäufer nicht verstanden, dass wir garnichts kaufen wollen und auch nichts geschenkt haben wollen von denen.
So langsam hat es was von einem Basar.
Nur hat der Verkäufer nicht verstanden, dass wir garnichts kaufen wollen und auch nichts geschenkt haben wollen von denen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Damals 2010 hab ich von Negele.... auch eine Abmahnung bekommen. Es sollte ein XXX Film gewesen sein. Da ich mir keiner Schuld bewusst war/bin hab ich mich nach dem hier empfohlenen Weg gerichtet. Also mod.Ue und abwarten.
Nun kam ein erster Bettelbrief von Debcon. Was mich nur stutzig macht ist der Satz "das sie die Daten an die Schufa übermitteln, da sie eine bestehende Partnerschaft mit der Schufa haben".
Das kann doch jetzt nicht sein das ich wegen diesem Mist einen Eintrag in der Schufa bekomme, oder?
Der nächste Punkt: Die Abmahnung ist zwar von 2010, ist also noch nicht verjährt. Der Log-Zeitpunkt ist allerdings vom September 2009(!!). Und ich gehe mal nicht davon aus das die Loggerbude ganze 3 Monate damit wartet die Daten zu übermitteln und demnach müsste der Fall doch schon verjährt sein.
Nun kam ein erster Bettelbrief von Debcon. Was mich nur stutzig macht ist der Satz "das sie die Daten an die Schufa übermitteln, da sie eine bestehende Partnerschaft mit der Schufa haben".
Das kann doch jetzt nicht sein das ich wegen diesem Mist einen Eintrag in der Schufa bekomme, oder?
Der nächste Punkt: Die Abmahnung ist zwar von 2010, ist also noch nicht verjährt. Der Log-Zeitpunkt ist allerdings vom September 2009(!!). Und ich gehe mal nicht davon aus das die Loggerbude ganze 3 Monate damit wartet die Daten zu übermitteln und demnach müsste der Fall doch schon verjährt sein.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@justice76
Steffen würde jetzt schreiben:
Gruss Gabriel
Steffen würde jetzt schreiben:
Wegen der Verjährung muss jemand anderer antworten.
Gruss Gabriel
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ja,danke. Hätte ich auch selber drauf kommen können. Also das gleiche nochmal schicken.
Das mit der Verjährung wissen wohl nur die Herrschaften des Anwaltbüros. Ich selbst bekomm sowas ja nicht raus.
Das mit der Verjährung wissen wohl nur die Herrschaften des Anwaltbüros. Ich selbst bekomm sowas ja nicht raus.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@justice76
Du hast geschrieben:
Wenn du schon mal Widersprochen hast ergibt sich da wahrscheinlich ein anderer Sachverhalt heraus.
Aber soweit ich in Erinnerung habe dürfen die keine Schufaeintragung machen wenn die Forderung Widersprochen wurde.
Dann warte mal lieber was eventuell Steffen dazu sagt.
Gruss Gabriel
Du hast geschrieben:
Daraufhin mein Posting.Nun kam ein erster Bettelbrief von Debcon.
Wenn du schon mal Widersprochen hast ergibt sich da wahrscheinlich ein anderer Sachverhalt heraus.
Aber soweit ich in Erinnerung habe dürfen die keine Schufaeintragung machen wenn die Forderung Widersprochen wurde.
Dann warte mal lieber was eventuell Steffen dazu sagt.
Gruss Gabriel
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ach so nein, mit "nochmal schicken" meinte ich eine andere Gesellschaft und einen anderen Fall. Aber wohl ein gleiches Schreiben was dann rausgeht!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht: media und more GmbH & Co. KG):
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Vollmachtgeber: media und more GmbH & Co. KG
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Hinweis zu Seite 1
Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.
Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!
Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Hinweis zu Seite 2
Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.
Hinweis:
Empfehlung:
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
VG Steffen
PS: Danke für die Scans!
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht: media und more GmbH & Co. KG):
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Vollmachtgeber: media und more GmbH & Co. KG
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Hinweis zu Seite 1
Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.
Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!
Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Hinweis zu Seite 2
Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.
Hinweis:
- 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?
Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!
Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.
Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!
Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.
Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Empfehlung:
- 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
3. Archivieren
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
VG Steffen
PS: Danke für die Scans!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Danke für den Hinweis mit dem Widerspruch! :-)
Hatte Gestern das gleiche Schreiben im Briefkasten, dabei war seit 2010 Ruhe!
Merken wohl auch das bald verjährt wäre!
VlG
Hatte Gestern das gleiche Schreiben im Briefkasten, dabei war seit 2010 Ruhe!
Merken wohl auch das bald verjährt wäre!
VlG
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
So ein Schreiben bzgl. der Verjährung kenn ich gar nicht. Kann es sein das die das Schreiben nur mitschicken, wenn die Verjährung schon vollzogen ist und sie so doch noch an Geld kommen wollen?
Kann man denn irgendwie absehen wielange nach dem Log die Kanzlei den Klarnamen bekommen hat? Beispiel Log im Sept. und Abmahnung das Folgejahr.
Kann man denn irgendwie absehen wielange nach dem Log die Kanzlei den Klarnamen bekommen hat? Beispiel Log im Sept. und Abmahnung das Folgejahr.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemjustice76]Der nächste Punkt: Die Abmahnung ist zwar von 2010, ist also noch nicht verjährt. Der Log-Zeitpunkt ist allerdings vom September 2009(!!). Und ich gehe mal nicht davon aus, das die Loggerbude ganze 3 Monate damit wartet die Daten zu übermitteln und demnach müsste der Fall doch schon verjährt sein.[/quoteem]
Hier sollte man vorsichtig sein. Natürlich sagt der Gesetzgeber (kann jeder Online nachlesen):
Deshalb ist derjenige gut beraten, der 2010 eine Abmahnung mit einem Log 2009 erhielt, nicht von dem Ende der Verjährungsfrist 31.12.2012; 24:00 Uhr auszugehen, sondern eher vom 31.12.2013; 24:00 Uhr! Genaue Klärung wird dann das Klageverfahren erbringen.
VG Steffen
Hier sollte man vorsichtig sein. Natürlich sagt der Gesetzgeber (kann jeder Online nachlesen):
Berechnung Verjährungsfrist
3 Jahre, beginnend am 31.12.; 24:00 = a) Log + b) Providerklarnamenübermittlung
2009/2010 kam es immer wieder zu Verzögerungen nach der Gestattungsanordnung. Viele Provider übermittelten den Klarnamen + Anschrift erst nach vielen Monaten. Dieses wurde mit der damals veralteten Rechentechnik erklärt. Sei es, wie es sei, eine genaue Klärung wird daher nur ein Klageverfahren ergeben.3 Jahre, beginnend am 31.12.; 24:00 = a) Log + b) Providerklarnamenübermittlung
Deshalb ist derjenige gut beraten, der 2010 eine Abmahnung mit einem Log 2009 erhielt, nicht von dem Ende der Verjährungsfrist 31.12.2012; 24:00 Uhr auszugehen, sondern eher vom 31.12.2013; 24:00 Uhr! Genaue Klärung wird dann das Klageverfahren erbringen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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