Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon scheint wellenmäßig zu arbeiten. Bei mir trudelte heute auch der "Jahresrückblick 2012 und friedvolle Ausblick 2913" ein. Mit dem sensationellen Angebot von 250,- Euro. Bei Nichtzahlung wird eine Mitteilung erwartet, warum man nicht oder nur in Raten zahlen kann. Begründet mit "geeigeneten Unterlagen". Zur Unterscheidung zwischen zahlungsunwillig und zahlungsunfähig, damit in "Ihrem" Interesse die "richtigen Weiterungen" empfohlen werden können. - z.d.A., DB updaten Ist jetzt übrigens Nr.7.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Debcon-Schreiben (Vollmacht durch U+C):
Friedvoller Ausblick 2013 für [blink2]nur[/blink2] 250,00 EUR!
Musterschreiben:
Nach einer längeren erfolgreichen Ruhepause meldet sich Debcon, in den Fällen wo eine
Beauftragung durch Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt, nun 2013
stimmgewaltig zu Wort. Mal ehrlich und am Rande, ich verstehe nicht wie RA Thomas Urmann
gerade dieses Inkasso beauftragen konnte.
In dem neustes Schreiben präsentiert man bilanzierend ein überaus erfolgreiches Jahr
2012, weil - so jedenfalls Debcon - bei mehreren Tausend Ansprüche einvernehmlich eine
Einigung erzielt werden konnte. Wie doof schätzen die einen denn ein? Bei der abmahnenden
Kanzlei zahlt niemand, und bei den Inkassoschreiben zahlen alle sofort!?
Im weiteren wird ein Nachlass von 1.036,00 EUR angepriesen und mit einer Zielstellung
bis zum 04.02.2014 zur völligen Streitniederlegung eine Pauschalzahlung von nur 250,00 EUR
angeboten, die man sogar mittels Ratenzahlung akzeptiert.
Hallo? Keine Drohung wie, wenn Sie nicht zahlen starten wir das 1. Atombombengeschwader
oder verklagen Sie, wie wir noch niemand verklagt haben! O.K. Spaß beiseite.
Nicht empfehlenswert:
Empfehlenswert:
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VG Steffen
Friedvoller Ausblick 2013 für [blink2]nur[/blink2] 250,00 EUR!
Musterschreiben:
Nach einer längeren erfolgreichen Ruhepause meldet sich Debcon, in den Fällen wo eine
Beauftragung durch Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt, nun 2013
stimmgewaltig zu Wort. Mal ehrlich und am Rande, ich verstehe nicht wie RA Thomas Urmann
gerade dieses Inkasso beauftragen konnte.
In dem neustes Schreiben präsentiert man bilanzierend ein überaus erfolgreiches Jahr
2012, weil - so jedenfalls Debcon - bei mehreren Tausend Ansprüche einvernehmlich eine
Einigung erzielt werden konnte. Wie doof schätzen die einen denn ein? Bei der abmahnenden
Kanzlei zahlt niemand, und bei den Inkassoschreiben zahlen alle sofort!?
Im weiteren wird ein Nachlass von 1.036,00 EUR angepriesen und mit einer Zielstellung
bis zum 04.02.2014 zur völligen Streitniederlegung eine Pauschalzahlung von nur 250,00 EUR
angeboten, die man sogar mittels Ratenzahlung akzeptiert.
Hallo? Keine Drohung wie, wenn Sie nicht zahlen starten wir das 1. Atombombengeschwader
oder verklagen Sie, wie wir noch niemand verklagt haben! O.K. Spaß beiseite.
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen
Empfehlenswert:
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (wenn einmal widersprochen wurde).
=> Keine Panik!
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen , habe auch heute diesen schönen Brief bekommen ,, Jahresrückblick 2012 und friedvoller Ausblick 2013" , abheften und weiter warten.
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- Registriert: Donnerstag 12. Juli 2012, 13:36
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
habs auch bekommen. wenn die auf 50eur runter gehen zahle ich. hatte doch allmonatlich so viel spass, wenn wieder ein neuer bettler eingetrudelt ist. hat bei uns immer wieder für lacher gesorgt. das wäre mir doch glatt 50eur wert.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mahnbescheide vom Gericht? Hab ich nie bekommen! Das 250,- € Schreiben schon. Muss wohl zu wenig runtergeladen haben?
Einschüchtern geht nicht, klagen ist wohl zu teuer/unsicher, also wird die Forderung gesenkt, in der Hoffnung, dass wir irgendwann zahlen um endlich Ruhe zu haben.
Naja, ab in den Hefter damit zu den anderen Schreiben.
Ich vermute mal dass das deren neue Strategie ist.trekkie2003 hat geschrieben:habs auch bekommen. wenn die auf 50eur runter gehen zahle ich. hatte doch allmonatlich so viel spass, wenn wieder ein neuer bettler eingetrudelt ist. hat bei uns immer wieder für lacher gesorgt. das wäre mir doch glatt 50eur wert.
Einschüchtern geht nicht, klagen ist wohl zu teuer/unsicher, also wird die Forderung gesenkt, in der Hoffnung, dass wir irgendwann zahlen um endlich Ruhe zu haben.
Naja, ab in den Hefter damit zu den anderen Schreiben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo, sagt mal, kann ich die 250€ auch einfach bezahlen und das Thema ist damit tatsächlich vom Tisch?
Das wäre es mir wahrscheinlich wert.
Oder kann da noch irgendwas weiteres auf mich zukommen? Laut deren Schreiben ("Mit der Zahlung ist die Gesamtangelegenheit für Sie abschließend geregelt und erledigt") ja nicht, aber man weiß ja nie.
"Schuldkonto erledigen" ist aber auch eine merkwürdige Formulierung.
Bisher nur mod.UE abgegeben und sonst nie reagiert. Geht nur um 1 Fall.
Das wäre es mir wahrscheinlich wert.
Oder kann da noch irgendwas weiteres auf mich zukommen? Laut deren Schreiben ("Mit der Zahlung ist die Gesamtangelegenheit für Sie abschließend geregelt und erledigt") ja nicht, aber man weiß ja nie.
"Schuldkonto erledigen" ist aber auch eine merkwürdige Formulierung.
Bisher nur mod.UE abgegeben und sonst nie reagiert. Geht nur um 1 Fall.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemvbnuy]Hallo, sagt mal, kann ich die 250€ auch einfach bezahlen und das Thema ist damit
tatsächlich vom Tisch? Das wäre es mir wahrscheinlich wert. Oder kann da noch
irgendwas weiteres auf mich zukommen? Laut deren Schreiben ("Mit der Zahlung ist
die Gesamtangelegenheit für Sie abschließend geregelt und erledigt") ja nicht,
aber man weiß ja nie. "Schuldkonto erledigen" ist aber auch eine merkwürdige
Formulierung.[/quoteem]
Wir müssen bei einer Abmahnung wegen Filesharing die Ansprüche i.V.m. deren Forderungen
und Verjährung sehen.
Vorgehensweisen. Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem selbst.
VG Steffen
tatsächlich vom Tisch? Das wäre es mir wahrscheinlich wert. Oder kann da noch
irgendwas weiteres auf mich zukommen? Laut deren Schreiben ("Mit der Zahlung ist
die Gesamtangelegenheit für Sie abschließend geregelt und erledigt") ja nicht,
aber man weiß ja nie. "Schuldkonto erledigen" ist aber auch eine merkwürdige
Formulierung.[/quoteem]
Wir müssen bei einer Abmahnung wegen Filesharing die Ansprüche i.V.m. deren Forderungen
und Verjährung sehen.
- 1. Unterlassungsanspruch - strafbewehrte UVE (mod. UE) - verjährt nie!
2. Anwaltsgebühren + Schadensersatz Abmahnung (§ 97a Abs. 1 UrhG) - 1.286,80 €
(Angebot 250,00 €) - Verjährung 3 Jahre i.S.d. § 199 BGB
- Natürlich kann man die 250,00 € jetzt Zahlen und der Rechtsstreit wäre damit beigelegt.
Das ist ja auch die Debcon-Zielstellung. Lieber eine Menge mit 250,00 i.V.m. wenig Arbeits-
aufwand, als vlt. sehr wenige oder niemanden mit 1.286,80 € vor Gericht i.V.m. viel Aufwand
für die Kanzlei U+C. - Natürlich kann man auch nicht zahlen und es weiter darauf ankommen lassen, besonders,
da keinerlei Klagen bekannt sind. Ansonsten hätte ja die Entscheidung: mod. UE + nicht
zahlen = keinen Sinn gehabt.
Vorgehensweisen. Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem selbst.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Zahlt bloß nicht! Denn erstens wäre es ein Schuldeingeständnis und zweitens könnten die Abmahner danach jederzeit einfach NOCH MEHR fordern oder gar einklagen. Gab’s alles schon.
Edit *********************** Sachlich bleiben! Danke Steffen
Edit *********************** Sachlich bleiben! Danke Steffen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemBürgerrechtler]Zahlt bloß nicht! Denn erstens wäre es ein Schuldeingeständnis und zweitens
könnten die Abmahner danach jederzeit einfach NOCH MEHR fordern oder gar
einklagen. Gab’s alles schon.[/quoteem]
Man soll schon sachlich bleiben. Wenn jemand fragt: “Hallo, sagt mal, kann
ich die 250€ auch einfach bezahlen und das Thema ist damit
tatsächlich vom Tisch?“, dann bekommt er eine Antwort.
... natürlich würde - ich persönlich - auch nicht zahlen.
VG Steffen
könnten die Abmahner danach jederzeit einfach NOCH MEHR fordern oder gar
einklagen. Gab’s alles schon.[/quoteem]
Man soll schon sachlich bleiben. Wenn jemand fragt: “Hallo, sagt mal, kann
ich die 250€ auch einfach bezahlen und das Thema ist damit
tatsächlich vom Tisch?“, dann bekommt er eine Antwort.
- 1. Ist es seine Entscheidung
2. Mehr kann nicht gefordert werden, da der Rechtsstreit damit beigelegt
wird.
... natürlich würde - ich persönlich - auch nicht zahlen.
VG Steffen
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Urmensch + DebilenConnection: Wo steht denn, ich würde U+C u
Meine Antwort war durchaus komplett sachlich — inklusive Redewendung eines großen Lateiners.
Außerdem wollte ich Deinen Punkt 2 aus Dir herauskitzeln:
P.S.: Apropos Urmensch + DebilenConnection: Wo steht denn, ich würde U+C und Debcon damit meinen? Wer mir sowas unterstellt, den mahne ich ab.
Außerdem wollte ich Deinen Punkt 2 aus Dir herauskitzeln:
Danke sehr; wenn Du es schreibst, wird es wohl stimmen. Wollte ich nur wissen. Würde aber dennoch nich zahln.2. Mehr kann nicht gefordert werden, da der Rechtsstreit damit beigelegt
wird.
P.S.: Apropos Urmensch + DebilenConnection: Wo steht denn, ich würde U+C und Debcon damit meinen? Wer mir sowas unterstellt, den mahne ich ab.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ja, bei mir auch eingetroffen.
Eigentlich ist das schreiben eine Straftat .
Genaugenomen.
Eigentlich ist das schreiben eine Straftat .
Genaugenomen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
warum eine Straftatbastler hat geschrieben:Ja, bei mir auch eingetroffen.
Eigentlich ist das schreiben eine Straftat .
Genaugenomen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Murks! Es ist - keine - Straftat und ich bin auch nicht kitzelig.
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallöchen
Heute auch das schon bekannte schreiben bekommen. Der Ton diesmal ganz nett. Ich glaub wär das das erste Schreiben gewesen hätte ich auch gezahlt hehe. Aber nun warte ich bis ende dieses Jahres und hoffe das die Sache vom Tisch ist. Mal sehn auf wieviel Die noch runtergehn.
Heute auch das schon bekannte schreiben bekommen. Der Ton diesmal ganz nett. Ich glaub wär das das erste Schreiben gewesen hätte ich auch gezahlt hehe. Aber nun warte ich bis ende dieses Jahres und hoffe das die Sache vom Tisch ist. Mal sehn auf wieviel Die noch runtergehn.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habs auch bekommen - abheften und gut ist.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen!
ich habe heute auch ein Vergleichsangebot von der Firma Debcon erhalten.
Das Geschäftjahr sei so positiv verlaufen ... blablabla und mit einer Zahlung von 250,00 € sei mein Schuldkonto geschlossen.
Von der Firma Debon bekam ich das 1. Mal Post im Januar 2012 letzte Post Oktober 2012 mit Androhung auf Klage.
Mein Tatvorwurf ist vom 21.05.2010. Am 20.07.2010 erhielt ich von der Firma U + C Rechtsanwälte eine Forderung über 1.286,80 euro mit Unterlassungserklärung. Der U + C liegt von mir ein Widerspruch und eine modifizierte Unterlassungserklärung vor.
Die Briefe von der Firma Debcon wurden von mir gelesen und abgeheftet ohne jegliche Rückäußerung an die Firma direkt.
Mit dem Schreiben im Oktober wollte die Firma eigentlich gerichtlich gegen mich vorgehen und heute erhalte ich dieses super tolle Angebot.
Sollte ich der Firma Debcon den Widerspruch an die Rechtsanwälte U + C nochmals zukommen lassen? Oder lieber weiter abwarten.
Wird die Verjährungsfrist mit den Schreiben der einzelnen Firmen nicht ständig unterbrochen?
Die Regierung plant doch einen Gesetzentwurf, dass bei der 1. Abmahnung nur maximal 150,00 € verlangt werden dürfen.
Schreibt deswegen die Firma Debcon alle nochmals an?
Bin grad echt irritiert. Wer hat mir einen Rat?
Vielen Dank schonmal.
Grüße
Urmelchen
ich habe heute auch ein Vergleichsangebot von der Firma Debcon erhalten.
Das Geschäftjahr sei so positiv verlaufen ... blablabla und mit einer Zahlung von 250,00 € sei mein Schuldkonto geschlossen.
Von der Firma Debon bekam ich das 1. Mal Post im Januar 2012 letzte Post Oktober 2012 mit Androhung auf Klage.
Mein Tatvorwurf ist vom 21.05.2010. Am 20.07.2010 erhielt ich von der Firma U + C Rechtsanwälte eine Forderung über 1.286,80 euro mit Unterlassungserklärung. Der U + C liegt von mir ein Widerspruch und eine modifizierte Unterlassungserklärung vor.
Die Briefe von der Firma Debcon wurden von mir gelesen und abgeheftet ohne jegliche Rückäußerung an die Firma direkt.
Mit dem Schreiben im Oktober wollte die Firma eigentlich gerichtlich gegen mich vorgehen und heute erhalte ich dieses super tolle Angebot.
Sollte ich der Firma Debcon den Widerspruch an die Rechtsanwälte U + C nochmals zukommen lassen? Oder lieber weiter abwarten.
Wird die Verjährungsfrist mit den Schreiben der einzelnen Firmen nicht ständig unterbrochen?
Die Regierung plant doch einen Gesetzentwurf, dass bei der 1. Abmahnung nur maximal 150,00 € verlangt werden dürfen.
Schreibt deswegen die Firma Debcon alle nochmals an?
Bin grad echt irritiert. Wer hat mir einen Rat?
Vielen Dank schonmal.
Grüße
Urmelchen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nicht empfehlenswert:
Empfehlenswert:
- => Zahlen
Empfehlenswert:
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (wenn einmal widersprochen wurde).
=> Keine Panik!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin moin,
ich habe heute auch dieses schöne Schreiben bekommen. Sogar zwei davon in einem Umschlag.
Ich find die Überschrift ja schon irgendwie heftig. Wollen die jetzt drohen mit einem friedvollem Ausblick auf 2013, wenn wir die 250,-€ zahlen?
Sorry Jungs von Debcon, aber damit bekommt ihr den Weltfrieden auch nicht hin!
Ich werde dieses Schreiben mal abheften und weiter abwarten.
ich habe heute auch dieses schöne Schreiben bekommen. Sogar zwei davon in einem Umschlag.
Ich find die Überschrift ja schon irgendwie heftig. Wollen die jetzt drohen mit einem friedvollem Ausblick auf 2013, wenn wir die 250,-€ zahlen?
Sorry Jungs von Debcon, aber damit bekommt ihr den Weltfrieden auch nicht hin!
Ich werde dieses Schreiben mal abheften und weiter abwarten.
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
habe heute das gleiche schreiben bekommen.
super-masche fahren die da.
wenn man selbst das bisschen nicht zahlen kann, soll man sich dennoch melden.
wer das tut, ist selbst schuld: verjährung beginnt von neuem.
und wer zahlt, kriegt gleich 10 neue abmahnungen von u+c.
weiter habe ich heute noch einen brief von u+c erhalten, anderes aktenzeichen als der fall, der an debcon weitergegeben wurde.
da heisst es ich hätte auf deren abmahnung (also eine andere) von 2010 nicht reagiert und soll nun 500 zahlen, dann sei ruhe.
wieso versuchen die nicht einfach mal, ihr geld durch arbeit zu verdienen??
super-masche fahren die da.
wenn man selbst das bisschen nicht zahlen kann, soll man sich dennoch melden.
wer das tut, ist selbst schuld: verjährung beginnt von neuem.
und wer zahlt, kriegt gleich 10 neue abmahnungen von u+c.
weiter habe ich heute noch einen brief von u+c erhalten, anderes aktenzeichen als der fall, der an debcon weitergegeben wurde.
da heisst es ich hätte auf deren abmahnung (also eine andere) von 2010 nicht reagiert und soll nun 500 zahlen, dann sei ruhe.
wieso versuchen die nicht einfach mal, ihr geld durch arbeit zu verdienen??
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
^ Und genau deshalb sollte das Versenden derartiger Massenabmahnungen endlich strafbar sein.
Doch leider ist (noch) etliches faul im Staate D.
(Letzteres kann sich aber ändern bei entsprechender argumentativer Vorgehensweise im Falle eines Gerichtsstreits mit U+C/Debcon. Und solch ein Fall trat noch nicht mal ein. Auch gut.)
Doch leider ist (noch) etliches faul im Staate D.
(Letzteres kann sich aber ändern bei entsprechender argumentativer Vorgehensweise im Falle eines Gerichtsstreits mit U+C/Debcon. Und solch ein Fall trat noch nicht mal ein. Auch gut.)