das ist totaler blödsinn.el Chupa Cabra hat geschrieben:Inkassobuden können aber eine nicht widersprochene Forderung bei der Schufa eintragen lassen!
Das hat dann ggf. weitreichende Folgen.
ich setze dich mal auf die liste der debcon heinis.
das ist totaler blödsinn.el Chupa Cabra hat geschrieben:Inkassobuden können aber eine nicht widersprochene Forderung bei der Schufa eintragen lassen!
Das hat dann ggf. weitreichende Folgen.
Ohne Titel kann dir ein Inkassobüro NICHTS, rein GAR NICHTS!abzocke hat geschrieben:@Forenuser
ist leider kein Blödsinn,sondern entspricht leider den Tatsachen.Ohne Wiederspruch deinerseits kann ein Schufaantrag erfolgen.Wärst nicht der Erste dem das passiert.
"Der Himmel soll warten!" Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.
Nigredo hat geschrieben:Anscheinend hat U+C eine neue Idee
http://www.bild.de/news/inland/software" onclick="window.open(this.href); return false; ... .bild.html
So, mein erster Post hier im Forum, auch wenn ich leidlicherweise schon öfters hier herumschleichen musste.Steffen hat geschrieben:"Der Himmel soll warten!" Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.
Schaun wir mal, ob wirklich alle Forderungen eingeklagt werden!
FAQ Debcon
ReRave hat geschrieben: Nun jedoch kommen wir alle ein bisschen ins Schwitzen, um ehrlich zu sein: Wir haben ebenso wie der User SamFisher jetzt eine Drohung erhalten, die Angelegenheit vor Gericht verteidigen zu müssen.
ReRave
Hallo zusammen,SamFisher hat geschrieben:Hallo,
ich bin auch ein Leidensgenosse unter Debcon. Ich habe mir anwaltliche Hilfe genommen und heute ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt bekommen mit einem Schreiben, welches hier noch nicht bekannt ist.
In diesem Schreiben steht geschrieben, dass ich 1268,80 € zahlen soll oder es geht ab dem 01.09.2012 vor Gericht. Von Partnern oder Gegnern, bzw. "Back to the Future" ist dort nicht die Rede.
und genau so werde ich es machen.Steffen hat geschrieben:Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.
Schaun wir mal, ob wirklich alle Forderungen eingeklagt werden!
Das ist mir schon klar, nur geht das Urheberrecht ja davon aus das der Teil der vervielfältigt wird auch funktioniert (also man sieht und/oder hört etwas) oder nicht? Wie bei dem BGH Urteil, bei dem 2 Sekunden des Stückes vervielfältigt wurden.Steffen hat geschrieben:
Es ist nach dem Gesetz und der Rechtsprechung egal, ob 100 % oder 50 % oder 0,1 % Rechtsverletzung.
Das nützt einen das beste Technikwissen nichts, wenn das juristische fehlt, denn schon ein Schnipsel
eines Films ist urheberrechtlich geschützt (vgl. etwa BGH I ZR 112/06 - “Metall auf Metall“)und man
darf ein Film (z.B.) weder in einer TB herunterladen (§§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG) noch gleichzeitig
anderen anbieten( § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG).
Dieser Teil, so unbedeutend er auch ist, kann von Dritten heruntergeladen werden und somit wird dieser
anderen öffentlich Zugänglich gemacht - ohne Lizenz - des RI!
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