Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#261 Beitrag von Forenuser » Samstag 18. August 2012, 10:12

el Chupa Cabra hat geschrieben:Inkassobuden können aber eine nicht widersprochene Forderung bei der Schufa eintragen lassen!
Das hat dann ggf. weitreichende Folgen. ;)
das ist totaler blödsinn.

ich setze dich mal auf die liste der debcon heinis.

tushy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#262 Beitrag von tushy » Samstag 18. August 2012, 10:12

Was mich aber vielmehr interessiert ist der Umstand das man abgemahnt wird, weil man angeblich einen Film heruntergeladen und gleichzeitig mit anderen geteilt haben soll.

Es wird aber nicht gesagt das man den Film zu 100% in Besitz hatte.
Ich frage mich jetzt natürlich was mir ein Film bringt den ich nur zu 50% habe. Klar kann es sein das er zumindest abgespielt werden könnte, es kann aber auch sein, das es nicht so ist.
Natürlich ist mir bewusst das der reine Versuch an sich schon strafbar sein könnte, nur kann ich auch nicht in eine Videothek gehen und mir 50% der DVD unrechtmäßig aneignen. Falls man mich dabei erwischt müsste ich die DVD zahlen und hätte ne kaputte DVD.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

Oder anders:
Wie können die mir vorrechnen, wer denn angeblich von mir Teile des Filmes heruntergeladen hat? Dann würde es ja Sinn ergeben, das man anhand der weitergegebenen Daten einen Schadensersatz wg unrechtmäßiger Weitergabe zahlt. Nur müsste dann wiederum geprüft werden ob durch mein teilen des Filmes der Film auf der anderen Seite auch zu 100% heruntergeladen wurde. Denn, wie schon oben geschrieben, was soll mein gegenüber mit ner halben DVD anfangen?
Um noch ein wenig technischer zu werden: Wenn ich bei einer heruntergeladenen Torrent Datei die z.B. 500MB groß ist, nur 100MB teile, dann kann ich die Datei ja nie zu 100% angeboten haben, daher kann ich auch nicht dafür bestraft werden das ich die komplette Datei angeboten habe, denn ich habe die Datei ja nicht zu 100% weiterverbreitet, sondern nur Teile davon, die für sich alleine an sich zu nichts zu gebrauchen sind.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#263 Beitrag von Steffen » Samstag 18. August 2012, 10:27

Das LG Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG - auch -
für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Danach müssen die notwendigen Pflichtangaben “leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten worden.

Weiter stellte das Gericht klar, dass das Impressum nicht unbedingt direkt bei Facebook hinterlegt werden
muss, sondern auch über einen Link etwa auf das Impressum der eigenen Website eingebunden werden kann.

Allerdings, und nun wird es für Unternehmen mit eigener Facebook-Fanseite ärgerlich, dürfen diese Infos
NICHT auf einer Seite mit der Bezeichnung “Info“ untergebracht sein, da diese Bezeichnung nach Auffassung
des Gerichts nicht ausreichend klar und deutlich sei.
kommerziellem
Zumindest Facebook-Seiten und Profile - mit Hintergrund - benötigen, so wie jede kommerzielle
Website auch, ein vollständiges Impressum.

Quelle:
E-Recht24.e3

Impressum Facebook:
Blog Schwindt
Impressum generator Facebook

abzocke
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#264 Beitrag von abzocke » Samstag 18. August 2012, 10:34

@Forenuser

ist leider kein Blödsinn,sondern entspricht leider den Tatsachen.Ohne Wiederspruch deinerseits kann ein Schufaantrag erfolgen.Wärst nicht der Erste dem das passiert.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#265 Beitrag von Steffen » Samstag 18. August 2012, 10:59

[quoteemtushy]Natürlich ist mir bewusst das der reine Versuch an sich schon strafbar sein könnte, nur kann
ich auch nicht in eine Videothek gehen und mir 50% der DVD unrechtmäßig aneignen. Falls man
mich dabei erwischt müsste ich die DVD zahlen und hätte ne kaputte DVD.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?[/quoteem]

Da könnte man polemisierend sagen, das (ohne Blasphemie) Jesus und seine Jünger, die erste
schriftlich nachgewiesene "Release Group" gewesen ist der Menschheit. Denn, um die Bergpredigt
herum hat man mit originalen 5 Broten und 2 Fischen - 5.000 Männer gespeist (Matthäus 14,
13-21), indem man immer wieder die Anzahl von 2 Fischen und 5 Broten göttlich vervielfältigte
und anderen (5.000) zugänglichessendmachte. Nützt aber nichts!

Es ist nach dem Gesetz und der Rechtsprechung egal, ob 100 % oder 50 % oder 0,1 % Rechtsverletzung.
Das nützt einen das beste Technikwissen nichts, wenn das juristische fehlt, denn schon ein Schnipsel
eines Films ist urheberrechtlich geschützt (vgl. etwa BGH I ZR 112/06 - “Metall auf Metall“)und man
darf ein Film (z.B.) weder in einer TB herunterladen (§§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG) noch gleichzeitig
anderen anbieten( § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG).
Dieser Teil, so unbedeutend er auch ist, kann von Dritten heruntergeladen werden und somit wird dieser
anderen öffentlich Zugänglich gemacht - ohne Lizenz - des RI!

Und hier kommt es auch nicht auf den Verkaufs-Schaden an, denn im Urheberrecht gilt ein anderer Schadens-
begriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber
hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie.
Der Jurist (nicht ich) stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf
Schadenersatz.

Schadensersatz-Arten im Urheberrecht:
  • 1. materieller (§ 97 Abs.1 UrhG)
    2. immaterieller (§ 97 Abs.2 UrhG)


Berechnungsmethoden (§ 97 Abs. 2 UrhG)
  • 1. Herausgabe des Verletzergewinns
    2. Eigener entgangener Gewinn
    3. Entschädigungslizenz, Lizenzanalogie
Lizenzanalogie:
Wenn ein Urheber Nutzungs- und Verwertungsrechte vergibt, bekommt er dafür im Regelfall Geld. Nutzt ein
anderer das Werk, ohne dafür bezahlt zu haben, entgeht dem Urheber oder dem Rechteinhaber ein Geschäft.
Für die Schadensberechnung wird ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen, daher erfolgt die Schadensberechnung
im Wege der Lizenzanalogie. Es kommt nicht darauf an, ob der Verletzer einen solchen Vertrag geschlossen
hätte.

Im Rahmen der Schadensberechnung steht es dem in seinem Recht verletzten Urheber frei, die Berechnungsmethode
zu bestimmen.


Klingt komisch, ist aber so!

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#266 Beitrag von Forenuser » Montag 20. August 2012, 10:12

abzocke hat geschrieben:@Forenuser

ist leider kein Blödsinn,sondern entspricht leider den Tatsachen.Ohne Wiederspruch deinerseits kann ein Schufaantrag erfolgen.Wärst nicht der Erste dem das passiert.
Ohne Titel kann dir ein Inkassobüro NICHTS, rein GAR NICHTS!

Sollte dennoch widererwarten zu einem Eintrag kommen, handelt das Inkassobrüo nicht Rechtmäßig.
In diesem Falle, sollte man einen Anwalt beauftragen.
Durch diese ungesetzmäßige Aktion könnte das Inkassobüro seine Lizenz verlieren. Und dieses Risiko, wird ein
Abmahninkassobüro definitiv nicht eingehen.

SamFisher
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#267 Beitrag von SamFisher » Montag 20. August 2012, 16:39

Hallo,

ich bin auch ein Leidensgenosse unter Debcon. Ich habe mir anwaltliche Hilfe genommen und heute ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt bekommen mit einem Schreiben, welches hier noch nicht bekannt ist.

In diesem Schreiben steht geschrieben, dass ich 1268,80 € zahlen soll oder es geht ab dem 01.09.2012 vor Gericht. Von Partnern oder Gegnern, bzw. "Back to the Future" ist dort nicht die Rede.

Über Rat und Hilfe in meiner Sache würde ich mich freuen. Das geht mir nämlich langsam richtig auf die Nerven. Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.

Vielen Dank.

Gruß
SamFisher

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#268 Beitrag von Steffen » Montag 20. August 2012, 16:47

Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.
"Der Himmel soll warten!" Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.
Schaun wir mal, ob wirklich alle Forderungen eingeklagt werden!

Danke fürs Schreiben, aber inhaltlich ist es mit dem Letzten
vergleichbar. Nur Dein Anwalt hat es halt anders formuliert bekommen.

Ich nehme es aber im FAQ Debcon mit auf.

VG Steffen


FAQ Debcon

SamFisher
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#269 Beitrag von SamFisher » Montag 20. August 2012, 16:56

Hallo Steffen,

vielen Dank für die prompte Antwort. Dann werde ich wohl noch warten. Ich meld mich dann wieder, wenn es etwas Neues gibt.

Gruß
SamFisher

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#270 Beitrag von Steffen » Montag 20. August 2012, 17:02

Okey dokey

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VG Steffen

Nigredo
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#271 Beitrag von Nigredo » Dienstag 21. August 2012, 11:37

Anscheinend hat U+C eine neue Idee .-:;

http://www.bild.de/news/inland/software ... .bild.html" onclick="window.open(this.href); return false;

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#272 Beitrag von Forenuser » Dienstag 21. August 2012, 13:48

Nigredo hat geschrieben:Anscheinend hat U+C eine neue Idee .-:;

http://www.bild.de/news/inland/software" onclick="window.open(this.href); return false; ... .bild.html

Schon gelesen!

Öffentlicher kann ein Anwalt es ja gar nicht machen, das er nichts kann, ausser abmahnen.

Sollte er diesen Schritt tun, haben wir endlich die Möglichkeit, diesen Dräxanwalt zuverklagen.
Es sollen die Daten, der Anschlussinhaber veröffentlicht werden und NICHT der Leute, die
gezogen haben, sofern diese das überhaupt getan haben und genau hier, kann man ihn an
den Eiern packen.
Den selbst bei ermitteln der IPs können Fehler auftreten und es gibt keine 100%tige Sicherheit,
das die IP richtig übermittelt wurde. Zahlendreher können überall auftauchen.

ReRave
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#273 Beitrag von ReRave » Dienstag 21. August 2012, 15:53

Steffen hat geschrieben:
Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.
"Der Himmel soll warten!" Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.
Schaun wir mal, ob wirklich alle Forderungen eingeklagt werden!


FAQ Debcon
So, mein erster Post hier im Forum, auch wenn ich leidlicherweise schon öfters hier herumschleichen musste.

Jedenfalls plagen sich meine Eltern nun seit einiger Zeit mit Debcon herum, nachdem wir vor 1-2 Jahren bereits von U&C angehauen wurden, doch bitte endlich Geld für irgendeinen dummen Pornostreifen zu bezahlen, den keiner von uns heruntergeladen hat, weil wir zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal wussten, was filesharing denn überhaupt ist.

Nun jedoch kommen wir alle ein bisschen ins Schwitzen, um ehrlich zu sein: Wir haben ebenso wie der User SamFisher jetzt eine Drohung erhalten, die Angelegenheit vor Gericht verteidigen zu müssen. Man kann sich also vorstellen, dass ein Haus von Internet-Laien also etwas... "verängstigt" ist bei so einer Ankündigung.
Also nun meine Frage: Haben die da irgendwie Substanz, oder beten die einfach, dass wir jetzt in die Knie gehen? Letztendlich können sie uns ja nichts nachweisen, oder? Ich persönlich bin mir 100%ig sicher, dass der Streifen nicht in unserem Haushalt runtergeladen und vertrieben wurde, aber wenn die ja schon unsere IP-Adresse und Hausnummer haben, was können die dann noch so anstellen?
Tut mir Leid, wenn alle meine Fragen irgendwo in irgendeinem FAQ bereits erklärt wurden, aber die Situation bedarf mMn einer direkteren Antwort durch jemanden, der sich auskennt und nicht persönlicher womöglich verfälschter Recherche.

Mit freundlichen Grüßen,
ReRave

xaver
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#274 Beitrag von xaver » Dienstag 21. August 2012, 16:22

Hallo :al

Auch ich lese seit einiger Zeit (Google sei Dank) hier mit und natürlich aus guten Grund.Auch mir schickt Debcon Bettelbriefe. Deshalb schön wenn man sich mit Leidensgenossen austauschen kann denn ein Anwalt kostet erst mal und selbst wenn die Abmahnung zurückgezogen wird bleibt man auf die Kosten sitzen.

Prinzipiell zum Filesharing eine Frage:

Bei den meisten Proggis dazu hat man eine Vorschaufunktion die aber erst funktioniert wenn man eine gewisse Datenmenge hat.Klickt man also eine unbekannte Datei an um sie herunterzuladen und ist beispielsweise des englischen nicht mächtig genug um zu verstehen was es ist, dann könnte man meinen man hätte sich bereits einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht.Jene 0,1 % des Materials, die ja auch ausreichen im juristischen Sinne.
Man kann den Film aber erst als solchen erkennen wenn die Software genug Daten hat, denn an einzelnen Bytes sieht man nichts.

Das Problem was ich habe: kann man zu diesem Zeitpunkt überhaupt wissen dass es urheberrechtlich geschütztes Material ist, vielleicht könnte es ja auch ein Trailer eines Films sein den der Autor ausdrücklich zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt hat was auch bei vielen Hollywoodstreifen so ist.In dem Moment wo man erkennt dass man verbotswidrig handelt löscht man also diese Datei korrekterweise . Nur kann man das ja vorher nicht immer erkennen .

Anders ist es wenn man gezielt eine besondere Software sucht, sagen wir mal eine gehackte Version von Windows 7 . Dort weiß man was man tut, aber eben nicht bei unbekannten Filmtiteln wo man erst später feststellt dass es doch kein Trailer war ?

ralfb
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#275 Beitrag von ralfb » Dienstag 21. August 2012, 22:37

@ Mistreaded

Was willst du uns damit sagen?
Ich habe mal im Rechtsdinstleistungsregister geblättert. Die Auflage das geld sofort an den empfänger zu schicken hatten von den geblätterten fast jeder. Oder meinst du das nicht.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#276 Beitrag von Forenuser » Mittwoch 22. August 2012, 10:08

ReRave hat geschrieben: Nun jedoch kommen wir alle ein bisschen ins Schwitzen, um ehrlich zu sein: Wir haben ebenso wie der User SamFisher jetzt eine Drohung erhalten, die Angelegenheit vor Gericht verteidigen zu müssen.
ReRave

Ruhe bewahren! Es ist nur eine Drohung und die hat jeder hier erhalten.
Selbst ich, wo ich an dem Tage des "Saugens" noch auf der Arbeit war und im Haus niemand da war, habe den Blödsinn erhalten.
Habe diese UE angeschickt und gut ist.
Nach dem Anwalt, kommt Firma DEBCON. Die droht auch, dann sogar mit Schufa Einträgen. Aber selbst die drohen, weil sie nichts
gegen dich in der Hand haben, ausser den Schwachsinn von U&C. Und der ist nichts Wert. Die haben nur ein paar IPs auf dem
Tisch, und diese sind teilweise, den falschen Anschlüssen zugeordnet.
U&C und DEBCON sind in der Beweislast, deine Schuld zubeweisen und nicht Du deine Unschuld.

ralfb
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#277 Beitrag von ralfb » Mittwoch 22. August 2012, 22:57

@ Mistreaded

Habe die ganzen Schreiben angeguckt. Wienefoet und Becker als Geschäftsführer nur in dem ersten Schreiben vom Januar. Dann 3 Schreiben nur Wienefoet und erst im Juli Wienefoet und Chmiel. So plötzlich ist der Wechsel dann auch nicht.

Außerdem sind doch Geschäftsführer nur vorgeschobene Puppen.

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Streber24
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#278 Beitrag von Streber24 » Donnerstag 23. August 2012, 11:03

SamFisher hat geschrieben:Hallo,
ich bin auch ein Leidensgenosse unter Debcon. Ich habe mir anwaltliche Hilfe genommen und heute ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt bekommen mit einem Schreiben, welches hier noch nicht bekannt ist.
In diesem Schreiben steht geschrieben, dass ich 1268,80 € zahlen soll oder es geht ab dem 01.09.2012 vor Gericht. Von Partnern oder Gegnern, bzw. "Back to the Future" ist dort nicht die Rede.
Hallo zusammen,

habe gestern über meinen RA das gleiche Schreiben bekommen ...
Steffen hat geschrieben:Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.
Schaun wir mal, ob wirklich alle Forderungen eingeklagt werden!
und genau so werde ich es machen. -ö.,,ö.,,
Grüße

streber24

tushy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#279 Beitrag von tushy » Sonntag 26. August 2012, 03:13

Steffen hat geschrieben:


Es ist nach dem Gesetz und der Rechtsprechung egal, ob 100 % oder 50 % oder 0,1 % Rechtsverletzung.
Das nützt einen das beste Technikwissen nichts, wenn das juristische fehlt, denn schon ein Schnipsel
eines Films ist urheberrechtlich geschützt (vgl. etwa BGH I ZR 112/06 - “Metall auf Metall“)und man
darf ein Film (z.B.) weder in einer TB herunterladen (§§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG) noch gleichzeitig
anderen anbieten( § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG).
Dieser Teil, so unbedeutend er auch ist, kann von Dritten heruntergeladen werden und somit wird dieser
anderen öffentlich Zugänglich gemacht - ohne Lizenz - des RI!
.
Das ist mir schon klar, nur geht das Urheberrecht ja davon aus das der Teil der vervielfältigt wird auch funktioniert (also man sieht und/oder hört etwas) oder nicht? Wie bei dem BGH Urteil, bei dem 2 Sekunden des Stückes vervielfältigt wurden.
Wie verhält es sich bei einem Filmschnipsel der zwar verbreitet wird, aber bei dem man nichts sieht von dem Film (z.b. Datei defekt)

Oder wird einfach schlicht weg davon ausgegangen, das man z.B. einen funktionierenden Filmschnipsel weiter verbreitet hat?

tossi303
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#280 Beitrag von tossi303 » Montag 3. September 2012, 16:58

Bin mal gespannt bzw. eher angespannt was am Samstag wieder im Briefkasten liegt. Schliesslich haben wir ja jetzt September von wegen (Gegner ab 01.09.2012?).

Gruß tossi

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