Habe ich am 13.11. per Mail + Fax. Eine Lesebestätigung meiner Mail ist bis heute, 23., NICHT eingegangen...Steffen hat geschrieben:Dieses solltest Du aber ihm direkt schreiben.
VG Steffen
Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
O.K. Interessant. Entweder ist Ruhe, oder Du erhältst nach ca. 1 Monat eine EV. Sag mal Bescheid.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hi Leute,
ich habe seit einigen Monaten auch Briefverkehr mit dem RA. Die Situation ist so, dass es sich um einen Titel handelt und einer aus unserem Haushalt, der weit unterhalb der Strafmündigkeit liegt, den Titel tatsächlich runtergeladen hat. Eine Belehrung der Eltern hat im Vorfeld stattgefunden und sonst ist er ebenfalls einsichtig was Recht und Unrecht betrifft. In diesem Falle hat er sich anscheinend nicht daran gehalten und der Computer wurde mittlerweile mit Schutzmaßnahmen versehen, um es komplett vorzubeugen.
Im Schriftverkehr wurde das bereits dem Herrn Sebastian so erklärt, dass der Anschlussinhaber in diesem Falle nicht haftbar gemacht werden kann mit diversen Paragraphen und BGH Urteilen bezüglich der haftbarkeit in solchen Fällen mit nicht Strafmündigen Kindern. Die letzten zwei Briefe waren mehr oder weniger Inhaltliche Wiederholungen. Auf den letzten Brief, welcher einen "schärferen Ton" hatte, hatte ich erstmal gar nicht geantwortet, da der Standpunkt bereits klar war. Wir bekamen nun erneut ein Bettel Brief mit "zusätzlichen Kosten", welche nicht näher aufgeführt wurden und der Information, dass die Sache zügig vom Mandanten geklärt werden will.
Die UE habe ich nicht zurück geschickt, sondern nur Gegendarstellungen. Was meint ihr? Wie sollte ich weiter vorgehen?
ich habe seit einigen Monaten auch Briefverkehr mit dem RA. Die Situation ist so, dass es sich um einen Titel handelt und einer aus unserem Haushalt, der weit unterhalb der Strafmündigkeit liegt, den Titel tatsächlich runtergeladen hat. Eine Belehrung der Eltern hat im Vorfeld stattgefunden und sonst ist er ebenfalls einsichtig was Recht und Unrecht betrifft. In diesem Falle hat er sich anscheinend nicht daran gehalten und der Computer wurde mittlerweile mit Schutzmaßnahmen versehen, um es komplett vorzubeugen.
Im Schriftverkehr wurde das bereits dem Herrn Sebastian so erklärt, dass der Anschlussinhaber in diesem Falle nicht haftbar gemacht werden kann mit diversen Paragraphen und BGH Urteilen bezüglich der haftbarkeit in solchen Fällen mit nicht Strafmündigen Kindern. Die letzten zwei Briefe waren mehr oder weniger Inhaltliche Wiederholungen. Auf den letzten Brief, welcher einen "schärferen Ton" hatte, hatte ich erstmal gar nicht geantwortet, da der Standpunkt bereits klar war. Wir bekamen nun erneut ein Bettel Brief mit "zusätzlichen Kosten", welche nicht näher aufgeführt wurden und der Information, dass die Sache zügig vom Mandanten geklärt werden will.
Die UE habe ich nicht zurück geschickt, sondern nur Gegendarstellungen. Was meint ihr? Wie sollte ich weiter vorgehen?
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo zusammen,
ich bin dank Google auf dieses Forum gestoßen.
Auch wir haben Post von dem netten Herrn DS bekommen im November ( 10.11.15) . In dem Schreiben ging hervor, das wir 3 Lieder angeblich geladen & verbreitet haben sollen. Nur haben wir dies nie getan noch haben wir irgendwelche Programme dafür auf dem PC.
Er forderte uns auf die Unterlassungserklärung zu unterschreiben & einen Betrag von 1824€ zu zahlen.
Wir kontaktierten am nächsten Tag unseren RA, der uns davon abgeraten hat zu zahlen. Dieser schrieb ihm dann ein Schreiben, was sage & schreibe 5 Seiten lang war mit ganz vielen § & Urteilen drin.
Heute öffneten wir den Briefkasten und was soll ich sagen, wieder ein Schreiben von Herrn DS.
Mal abgesehen davon das die PLZ & Ort auf Briefkopf und am Rand des Schreibens in keinsterweise übereinstimmte und zu dem das Aktenzeichen urplötzlich anders lautete als in dem 1. Schreiben von November... forderte Herr DS ganz freundlich auf die UE noch einmal zu unterschreiben, da ja was im Alltag mal untergehen könnte & den Vergleichsbetrag von 1000€ jetzt zu zahlen.
Also entweder hat er das Schreiben von unserem RA nicht beachtet oder gar wahrgenommen. Wir kontaktierten unseren RA jetzt grade nochmal und erzählten ihm von dem heutigen Brief, der übrigens fast 5 Tage schon unterwegs war und die Frist in 4 ausläuft.
Dieser wird ihm jetzt nochmal ein Schreiben schicken, das er es zu unterlassen hat uns zu kontaktieren.
Mal schauen was uns als nächstes erwartet...
ich bin dank Google auf dieses Forum gestoßen.
Auch wir haben Post von dem netten Herrn DS bekommen im November ( 10.11.15) . In dem Schreiben ging hervor, das wir 3 Lieder angeblich geladen & verbreitet haben sollen. Nur haben wir dies nie getan noch haben wir irgendwelche Programme dafür auf dem PC.
Er forderte uns auf die Unterlassungserklärung zu unterschreiben & einen Betrag von 1824€ zu zahlen.
Wir kontaktierten am nächsten Tag unseren RA, der uns davon abgeraten hat zu zahlen. Dieser schrieb ihm dann ein Schreiben, was sage & schreibe 5 Seiten lang war mit ganz vielen § & Urteilen drin.
Heute öffneten wir den Briefkasten und was soll ich sagen, wieder ein Schreiben von Herrn DS.
Mal abgesehen davon das die PLZ & Ort auf Briefkopf und am Rand des Schreibens in keinsterweise übereinstimmte und zu dem das Aktenzeichen urplötzlich anders lautete als in dem 1. Schreiben von November... forderte Herr DS ganz freundlich auf die UE noch einmal zu unterschreiben, da ja was im Alltag mal untergehen könnte & den Vergleichsbetrag von 1000€ jetzt zu zahlen.
Also entweder hat er das Schreiben von unserem RA nicht beachtet oder gar wahrgenommen. Wir kontaktierten unseren RA jetzt grade nochmal und erzählten ihm von dem heutigen Brief, der übrigens fast 5 Tage schon unterwegs war und die Frist in 4 ausläuft.
Dieser wird ihm jetzt nochmal ein Schreiben schicken, das er es zu unterlassen hat uns zu kontaktieren.
Mal schauen was uns als nächstes erwartet...
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @DoppeltesGlueck,
danke für die Info und halte uns bitte einmal auf dem Laufenden.
VG Steffen
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Steffen hat geschrieben:Hallo @DoppeltesGlueck,
danke für die Info und halte uns bitte einmal auf dem Laufenden.
VG Steffen
Sehr gerne doch und sicherlich werde ich das
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hi Leute, vielleicht wurde mein Post überlesen. Kann mir jemand irgendwelche Tipps geben?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteemDerKlon]Die UE habe ich nicht zurückgeschickt, sondern nur Gegendarstellungen. Was meint ihr? Wie sollte ich weiter vorgehen?[/quoteem]
Weiß ich nicht. Deine Argumente haben aber den Abmahner wohl nicht groß beeindruckt. Man sollte es letztendlich gerichtlich klären. Also wartet man, bis er Klage einreicht. Wenn alles - außergerichtlich - gesagt ist, schreibt man sich sowieso nur nutzlos hin und her bzw. schreibt irgend etwas, was einen auf die eigenen Füße fallen kann.
VG Steffen
____________________________________
Hinweis:
Ich setzte Kommas wie mit dem Salzstreuer und verstehe den Satzaufbau als Mikado.
Wer in diesem Bericht Rechtschreibfehler findet,
Weiß ich nicht. Deine Argumente haben aber den Abmahner wohl nicht groß beeindruckt. Man sollte es letztendlich gerichtlich klären. Also wartet man, bis er Klage einreicht. Wenn alles - außergerichtlich - gesagt ist, schreibt man sich sowieso nur nutzlos hin und her bzw. schreibt irgend etwas, was einen auf die eigenen Füße fallen kann.
VG Steffen
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Hinweis:
Ich setzte Kommas wie mit dem Salzstreuer und verstehe den Satzaufbau als Mikado.
Wer in diesem Bericht Rechtschreibfehler findet,
- a) darf sie behalten,
b) in der Zeit
- Mo. - Fr.; 18:00 Uhr - 20:00 Uhr,
- Sa. - So.; 16:00 - 18:00 Uhr bei @watt_ihr_volt melden, oder
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Es hatte mehr den Eindruck, als ob er bewusst "ignoriert" hatte. Er nannte mir im Gegenzug die BGH Urteile aus dem Sommer. Das Problem an den Urteilen ist, dass in den Fällen der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen worden ist, es gab auch keine Belehrung im Vorfeld und darüber hinaus waren die Kinder weitaus älter als in unserem Fall.
Ich habe nun die allseits bekannte kurze Frist in der ich die UE und die Kosten ausgleichen soll. Ich finde es nur seltsam, dass die Mehrkosten nicht näher erläutert werden.
Ich denke ich werde jetzt erstmal mod. UE zurück schicken.
Ich habe nun die allseits bekannte kurze Frist in der ich die UE und die Kosten ausgleichen soll. Ich finde es nur seltsam, dass die Mehrkosten nicht näher erläutert werden.
Ich denke ich werde jetzt erstmal mod. UE zurück schicken.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteem]Ich denke ich werde jetzt erstmal mod. UE zurück schicken.[/quoteem]
Warum? Aus dem EV-Fenster bist Du doch heraus. Und wenn es in Richtung "Morpheus" geht, ist sowieso keine notwendig.
VG Steffen
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Ich setzte Kommas wie mit dem Salzstreuer und verstehe den Satzaufbau als Mikado.
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Warum? Aus dem EV-Fenster bist Du doch heraus. Und wenn es in Richtung "Morpheus" geht, ist sowieso keine notwendig.
VG Steffen
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Ich setzte Kommas wie mit dem Salzstreuer und verstehe den Satzaufbau als Mikado.
Wer in diesem Bericht Rechtschreibfehler findet,
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- Sa. - So.; 16:00 - 18:00 Uhr bei @watt_ihr_volt melden, oder
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Bin mir gar nicht so sicher, ob Daniel Sebastian überhaupt die Argumente zur Kenntnis nimmt, oder habt Ihr da andere Erfahrungen?
Ich habe die MUE gleich nach seinem Schreiben (Ende 2012) ihm zugeschickt, er hat den Erhalt auch bestätigt, und seitdem immer weitere Schreiben erhalten. Auf diese habe ich nicht reagiert. Nun hat mich Ende des Jahres 2015 ein Mahnbescheid erreicht, auf den ich reagieren muss. Diesem werde ich jetzt widersprechen, wobei durchaus die Möglichkeit gegeben ist, dass Daniel Sebastian vor Gericht geht.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bei den diversen Amtsgerichten zu erfahren, welche Prozesse von Daniel Sebastian geführt worden sind, welche gewonnen bzw. verloren worden sind?
VG
Ich habe die MUE gleich nach seinem Schreiben (Ende 2012) ihm zugeschickt, er hat den Erhalt auch bestätigt, und seitdem immer weitere Schreiben erhalten. Auf diese habe ich nicht reagiert. Nun hat mich Ende des Jahres 2015 ein Mahnbescheid erreicht, auf den ich reagieren muss. Diesem werde ich jetzt widersprechen, wobei durchaus die Möglichkeit gegeben ist, dass Daniel Sebastian vor Gericht geht.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bei den diversen Amtsgerichten zu erfahren, welche Prozesse von Daniel Sebastian geführt worden sind, welche gewonnen bzw. verloren worden sind?
VG
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Ein Rechtsstreit basiert auf den Austausch der Argumente. Dabei muss man nicht die der Gegenseite akzeptieren und einer richterliche Klärung seiner notfalls ankommen lassen.
Aber zurück zu Deiner Frage. Nein, außer Du fragst RA DS selbst. Aber diesem werden weder deine Argumente noch deine Fragen interessieren.
VG Steffen
Aber zurück zu Deiner Frage. Nein, außer Du fragst RA DS selbst. Aber diesem werden weder deine Argumente noch deine Fragen interessieren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Moin zusammen!
Im Jahr 2012 wurde meine Mutter (die Anschlußinhaberin) von RA DS abgemahnt.
Eine modUE wurde verfasst, per Email, Fax (mit Empfangsbestätigung) und Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei gesendet und auch der Erhalt der modUE ist bestätigt worden.
Am 30.12.2015 ging bei AG Hagen der Antrag auf einen Mahnbescheid ein, der am 04.01. verfasst und am 08.01. angekommen ist.
Meine Mutter war bis heute im Urlaub und hat mich soeben über den gelben Brief benachrichtigt.
Frage 1 - erstmal widersprechen, richtig? Sollte der Widerspruch auch vorab per Fax und auch als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden?
Frage 2 - wie sieht es eigentlich aus mit der Verjähurng und vor allen Dingen mit dieser Passage hier aus:
Im Jahr 2012 wurde meine Mutter (die Anschlußinhaberin) von RA DS abgemahnt.
Eine modUE wurde verfasst, per Email, Fax (mit Empfangsbestätigung) und Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei gesendet und auch der Erhalt der modUE ist bestätigt worden.
Am 30.12.2015 ging bei AG Hagen der Antrag auf einen Mahnbescheid ein, der am 04.01. verfasst und am 08.01. angekommen ist.
Meine Mutter war bis heute im Urlaub und hat mich soeben über den gelben Brief benachrichtigt.
Frage 1 - erstmal widersprechen, richtig? Sollte der Widerspruch auch vorab per Fax und auch als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden?
Frage 2 - wie sieht es eigentlich aus mit der Verjähurng und vor allen Dingen mit dieser Passage hier aus:
Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt den Ablauf einer Verjährungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn die Zustellung des Mahnbescheids demnächst erfolgt (§§ 204 Abs. I Nr. 3 BGB, 167 ZPO). Als „demnächst“ werden ca. 14 Tage angenommen. Nicht ausreichend ist es, am 31.12. den Mahnbescheid erst zur Post zu geben.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @AirAr,
nabend. Ich muss anfänglich einen zum Besten geben, heute gelesen: "Es mangelt wie immer an der (für Erfolge) notwendigen Solidarität unter Abgemahnten." Dann möchte ich 'mal solidarisch sein.
[quoteemAirAr]Frage 1 - erstmal widersprechen, richtig? Sollte der Widerspruch auch vorab per Fax und auch als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden?[/quoteem]
Wie jemand auf einem Mahnbescheid reagiert, liegt bei jedem selbst.
[quoteemAirAr]Frage 2 - wie sieht es eigentlich aus mit der Verjährung und vor allen Dingen mit dieser Passage hier aus:
Du hast dir doch die Frage selbst beantwortet, da muss ich nicht einmal auf eine Verjährungsfrage direkt antworten, Du wörtlich: (...) Am 30.12.2015 ging bei AG Hagen der Antrag auf einen Mahnbescheid ein (...).
VG Steffen
nabend. Ich muss anfänglich einen zum Besten geben, heute gelesen: "Es mangelt wie immer an der (für Erfolge) notwendigen Solidarität unter Abgemahnten." Dann möchte ich 'mal solidarisch sein.
[quoteemAirAr]Frage 1 - erstmal widersprechen, richtig? Sollte der Widerspruch auch vorab per Fax und auch als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden?[/quoteem]
Wie jemand auf einem Mahnbescheid reagiert, liegt bei jedem selbst.
- a) man erkennt diesen an und zahlt
b) man reagiert nicht = man erkennt diesen an und muss zahlen
c) man widerspricht zu einem Teil (eher nicht ratsam, da der Antragsteller zu dem nicht widersprochenen Teil - sofort - einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann
d) man widerspricht insgesamt.
- 1. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet einmal hier, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
- 2.1. klagt man
[quoteemAirAr]Frage 2 - wie sieht es eigentlich aus mit der Verjährung und vor allen Dingen mit dieser Passage hier aus:
- Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt den Ablauf einer Verjährungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn die Zustellung des Mahnbescheids demnächst erfolgt (§§ 204 Abs. I Nr. 3 BGB, 167 ZPO). Als „demnächst“ werden ca. 14 Tage angenommen. Nicht ausreichend ist es, am 31.12. den Mahnbescheid erst zur Post zu geben.
Du hast dir doch die Frage selbst beantwortet, da muss ich nicht einmal auf eine Verjährungsfrage direkt antworten, Du wörtlich: (...) Am 30.12.2015 ging bei AG Hagen der Antrag auf einen Mahnbescheid ein (...).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Mal eine andere Frage zu dem "demnächst". Betrifft das eigentlich die Zustellung an die betreffende Person? Und wenn ja, ab wann kann man denn dann damit argumentieren? Es wurde ja schon oft gesagt, dass man für das Aufatmen bezüglich des Mahnbescheids am Besten immer bis Ende Januar / Mitte Februar warten sollten. Ich gehe mal davon aus das das absichtlich so wage formuliert wurde, oder?Steffen hat geschrieben:Hallo @AirAr,
[quoteemAirAr]Frage 2 - wie sieht es eigentlich aus mit der Verjährung und vor allen Dingen mit dieser Passage hier aus:[/quoteem]
- Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt den Ablauf einer Verjährungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn die Zustellung des Mahnbescheids demnächst erfolgt (§§ 204 Abs. I Nr. 3 BGB, 167 ZPO). Als „demnächst“ werden ca. 14 Tage angenommen. Nicht ausreichend ist es, am 31.12. den Mahnbescheid erst zur Post zu geben.
Du hast dir doch die Frage selbst beantwortet, da muss ich nicht einmal auf eine Verjährungsfrage direkt antworten, Du wörtlich: (...) Am 30.12.2015 ging bei AG Hagen der Antrag auf einen Mahnbescheid ein (...).
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Wirksam wird der MB mit Zustellung, also salopp - wenn er im Briefkasten liegt. Wenn man von Zustellung "demnächst" spricht, kann man jetzt für eine subjektive Einschätzung nicht das MB-Antragsdatum hernehmen und die Frist einfach aufrechnen.
VG Steffen
- a) Normal: 14 Tage (rechtzeitiger Eingang am Mahngericht und Zustellung "demnächst") - unter der Voraussetzung, dass der MB bestimmt ist und die Adresse stimmt.
b) Neuzustellung (fehlerhafte Adresse): 1 Monat - natürlich muss der Antragsteller hier alles Mögliche unternommen hat, die neue Adresse in einer angemessenen Zeit zu recherchieren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Guten Abend miteinander,
Ich habe 2012 2x Post erhalten vom Kollegen und nun ist die Sache eigentlich Verjährt...
Doch heute erhielt ich einen Brief vom DS wo drin steht, dass ich ein Vergleichsangebot gemacht hätte. Dies stimmt leider Gottes.. -.- ...das war die erste Abmahnung und ich wusste nicht wie ich mich verhalten sollte... Die hat er angenommen!
Dies habe ich jedoch komplett verdrängt und nun kam heute das böse Erwachen. Nun verlangt er die komplette Summe auf einen Schlag und kündigt somit die Ratenzahlung.
Bin ich jetzt rechtlich in der Pflicht dies zu zahlen oder ist das Verjährt?
Wie hoch wäre denn jetzt das Risiko, verklagt zu werden...von den Herrn.
Jemand Erfahrung diesbezüglich?
Ich habe 2012 2x Post erhalten vom Kollegen und nun ist die Sache eigentlich Verjährt...
Doch heute erhielt ich einen Brief vom DS wo drin steht, dass ich ein Vergleichsangebot gemacht hätte. Dies stimmt leider Gottes.. -.- ...das war die erste Abmahnung und ich wusste nicht wie ich mich verhalten sollte... Die hat er angenommen!
Dies habe ich jedoch komplett verdrängt und nun kam heute das böse Erwachen. Nun verlangt er die komplette Summe auf einen Schlag und kündigt somit die Ratenzahlung.
Bin ich jetzt rechtlich in der Pflicht dies zu zahlen oder ist das Verjährt?
Wie hoch wäre denn jetzt das Risiko, verklagt zu werden...von den Herrn.
Jemand Erfahrung diesbezüglich?
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- Registriert: Sonntag 11. Oktober 2015, 10:06
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo zusammen
Ist irgend ein Gerichts Urteil bekannt vom besagten Anwalt hier.
Im Netz ist nichts zu finden dies bezüglich.
LG
Ist irgend ein Gerichts Urteil bekannt vom besagten Anwalt hier.
Im Netz ist nichts zu finden dies bezüglich.
LG
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Mir liege keine Urteile im Volltext vor.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo...
Ich habe das gleiche Problem wie wohl alle hier....DANIEL SEBASTIAN! Ich habe ein "netten" Brief erhalten, indem geht es um die Tonaufnahme FKCLUB-The Strange Art. Das ist aus einem Computerspiel "Grand Theft Auto Five, GTA". Da ich solche Spiele nicht spiele, war mir auch sofort klar...MEIN SOHN wars! Er hat auch zugegeben das er ein Spiel runtergeladen hat, aber er hat es nicht verbreitet. So behauptet es zumindest Daniel Sebastian. Ich soll für die schnelle "Erledigung" 600€ bezahlen. Nun habe ich mich erstmal im Netz schlau gemacht und bin bei euch gelandet. Ich habe eine mod. UE geschickt. Nun habe ich gelesen, das ich das bei Minderjährigen (mein Sohn ist 15Jahre) nicht machen brauche!? Naja sowieso zuspät...
Ich habe ein neuen Brief erhalten, jetzt brauche ich nur noch 500€ zahlen. Ich weiß jetzt nicht weiter. Soll ich dem netten Herrn Sebastian den Vorfall schildern, oder abwarten? Aber er weiß ja auch nicht, das es um einen Minderjährigen geht der nicht wußte das es Illegal ist. Kann mir jemand helfen ob und was ich schreiben kann, ohne mich tiefer reinzureiten?
Danke euch im Vorraus
LG
Ich habe das gleiche Problem wie wohl alle hier....DANIEL SEBASTIAN! Ich habe ein "netten" Brief erhalten, indem geht es um die Tonaufnahme FKCLUB-The Strange Art. Das ist aus einem Computerspiel "Grand Theft Auto Five, GTA". Da ich solche Spiele nicht spiele, war mir auch sofort klar...MEIN SOHN wars! Er hat auch zugegeben das er ein Spiel runtergeladen hat, aber er hat es nicht verbreitet. So behauptet es zumindest Daniel Sebastian. Ich soll für die schnelle "Erledigung" 600€ bezahlen. Nun habe ich mich erstmal im Netz schlau gemacht und bin bei euch gelandet. Ich habe eine mod. UE geschickt. Nun habe ich gelesen, das ich das bei Minderjährigen (mein Sohn ist 15Jahre) nicht machen brauche!? Naja sowieso zuspät...
Ich habe ein neuen Brief erhalten, jetzt brauche ich nur noch 500€ zahlen. Ich weiß jetzt nicht weiter. Soll ich dem netten Herrn Sebastian den Vorfall schildern, oder abwarten? Aber er weiß ja auch nicht, das es um einen Minderjährigen geht der nicht wußte das es Illegal ist. Kann mir jemand helfen ob und was ich schreiben kann, ohne mich tiefer reinzureiten?
Danke euch im Vorraus
LG