Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#581 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Oktober 2015, 18:56

[quoteemJanosch]Danke für Deine Ausführungen. Ich versuche und will das verstehen was Du sagst. Du schreibst, Du wärst 2006 erstmals abgemahnt worden. Das sei dann mit Verjährung für Dich abgelaufen. Und dann hättest Du mit P2P aufgehört!? Ok![/quoteem]

Wenn man sich zu einem Rechtsthema offen engagiert, Verantwortung übernimmt, ein Forum, eine FP und Blog mit ladungsfähiger Anschrift betreibt, sich nicht hinter seiner Anonymität versteckt, kann es schon passieren, das man eine Abmahnung erhält, in der es in Richtung unerlaubte Rechtsdienstleistung geht. Das würde aber jetzt soweit führen. Wichtig, nach meiner einzigen Abmahnung wegen P2P habe ich 2006 aufgehört und es kam keine Neue.


[quoteemJanosch]Noch eine Frage die mich beschäftigt. Im Abmahnschreiben steht ich hätte über BitTorrent das Vergehen begangen. Ist dieser BitTorrent dann die eigentliche Tauschbörse? Also hier habe ich gezielt nach den BRAVO Hits gesucht und diese 4 mir vorgeworfenen Musikstücke heruntergeladen. Ein Zufall ist unmöglich! Ich muss wirklich wissentlich diese Musikstücke gesucht und heruntergeladen haben.[/quoteem]

BitTorrent ist eigentlich ein P2P-Protokoll bzw. ein P2P-Netzwerk. Im BitTorrent-Netzwerk werden die Dateien in kleine Teile zerlegt und über direkte Verbindungen zwischen den Teilnehmern übertragen. Das Besondere im Gegensatz zu den bis dahin üblichen P2P-Tauschbörsen liegt darin, dass durch das Aufteilen der Dateien viele Stücke von verschiedenen anderen Teilnehmern gleichzeitig heruntergeladen werden können (Quelle: www.netzwelt.de). Dabei ist eine Software notwendig, der sog. Client. Hier gibt es die verschiednesten (BitTorrent, eMule, Azureus, µTorrent usw.).


[quoteemJanosch]Ich muss bei diesem BitTorrent einen Account haben? Ich bin dort angemeldet und habe ein Zugangswort? Nur wer dieses Zugangswort kennt kann letztendlich dort auch runterladen? Oder aber ganz klar es ist eine Familienangehöriger der dort einen Account angelegt hat und lädt runter. Da ich der Anschlussinhaber bin bekomme auch ich die Schreiben von Herrn Sebastian. Ist BitTorrent das gleiche wie Bear-Share oder diese E-Donkey oder eMule?[/quoteem]

Nein, hat man die Software (Client) installiert muss man nur auf einschlägigen Seiten nach einem Link (torrent.) suchen, diesen anklicken und los geht es mit dem Download i.V.m. dem Upload.

Der Klassiker eDonkey + eMule basierten auf dem eDonkey2000-Netzwerk. Hier wurde mittels einer ständig aktualisierbaren Serverliste und einem Kreditsystem (Low-ID, High-ID) nach Quellen gesucht. Hier ging es noch um eine große Anzahl von Daten. Nachteil, wenig Quellen an denen man lange hing und man unterliegt den Regeln des jeweiligen Server. Mittlerweile ist eDonkey Geschichte sowie eMule hat sich angepasst und man kann im jeden gängigen P2P-Netzwerk saugen.


Hier mal zum Einlesen:
solmecke-kr-3-2007-s-138-143.pdf
(742.58 KiB) 267-mal heruntergeladen

Geh mal davon ab, das Du es warst. Man sollte schon wissen - insbesondere wenn Du Pirate Bay kennst - hat man oder hat man nicht. Ein versehentlicher Download eines Torrent - glaube ich persönlich nicht.

VG Steffen

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#582 Beitrag von Janosch » Samstag 17. Oktober 2015, 19:29

Hallo Steffen,

meine Fragen wegen des Clintes und des Acounts hat natürlich einen Hintergrund. Und wenn ich Pirate Bay kenne bin ich also gleich ein Filesharer? Ich kenne auch viele andere Dinge schon von meinem Erwerbsleben her die mich aber nicht zu iergenwas machen. Das ist doch in der Internetzeit nichts besonderes wenn jemand diese Dinge über Filesharing usw.kennt. Ich weiss aber die Zusammenhänge nicht. Daher ja meine Fragen. Wen es keinen versehentlichen oder zufälligen Download gibt,dann muss ich bez.einer meiner Familieangehörigen expiliziet in einer Tauschbörse gewesen sein und dort die Musikstücke zum Download angelickt haben. Sonst sagst Du ja geht es gar nicht. Für mich persönlich ist das wichtig,weil ich von mir weiss,dass ich dann diese Musikstücke nicht eigenhändig mit meinem eigenen Vorsatz heruntergeladen habe. Ich trinke nicht und nehme auch keine Drogen die das Gegenteil beweisen könnten oder ich als Schuldentlastung anführen könnte. Und nein diese Musik sofern das überhaupt welche ist entspricht nicht meinem Geschmack. Ich weiss das will keiner wissen aber ich sage es mal so nebenbei. Also kommen jetzt nur noch meine Ehefrau die ein Computergenie ist und meine beiden Töchter in Frage. Sonst hat in diesem Haushalt keiner Zugriffauf unseren Router welcher so abgesichert ist wie es die Telekom in der Bedienungsanleitung angibt. Sehr sicher! Ich werde mir jetzt also schriftlich von den 3 genannten Personen bestätigen lassen,dass sie es waren bez.nicht waren. Das schicke ich meinem Anwalt. Der soll das dann an Herrn Sebastian schicken zur Kenntnisnahme. Und dann warte ich ab was passiert ob es zur Anklage kommt. Geld habe ich ja keins also viel Geld sodass ich dann wohl die Strafe absitzen muss.Wenn ich die Strafe in Raten ableisten kann OK. Wahrscheinlich werden dann noch meine beiden Töchter über meinen Tod hinaus die Raten zahlen dürfen. Ich sehe mich schon mit Sittlichkeitsverbrechern und Einbrecher,Vergewaltigenr im Knast. Nie was zu Schulden kommen lassen und nun wegen Filesharing wie behauptet wird im Gefängnis. Wer hätte das je von mir gedacht? Ich werde dann noch meine Job verlieren und werde geächtet. In 3 Jahren hätte ich in Renten gehen können. Nur noch Ilussion. Meine Familie verliert also jedes Ansehen und Glaubwürdigkeit, weil der Papi Musikstücke im Internet illegal verbreitet hat. Einziger Ausweg zur Ehrenrettung: Selbstmord! Harakirie! Das war also mein Leben.

Gruss
Janosch

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#583 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. Oktober 2015, 09:39

Hallo @Janosch,

man sollte anfänglich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Natürlich ist man in einer emotionalen angespannten Situation, aber wie Du ja selbst liest, schreibe ich nichts - was Ehrbeleidigend wäre. Wenn man eDonkey200 und Pirate Bay kennt, dann weiß man zumindest, um was es da geht. Tauschbörse - Geben und Nehmen - meist nicht ganz so erlaubt (Stichpunkt: kostenlos die aktuellen Kinofilme, Alben, Top-100 der Charts, Games usw.) - macht doch jeder usw. usf. Und vielleicht ist es heute anders, zu damaligen Zeiten 2003 (Modem, ISDN) wollte - zumindest ich - DSL nur wegen Filesharing, dann erst wegen den schnelleren Seitenaufbau und Serven.

Ich weiß ja nicht, aber es geht mindestens um 1 Sampler (1. Abmahnung).

Amazon: VA - Bravo Hits Vol.90 (VÖ: 24.07.2015, P2P-Release ist meist früher da)
MP3: 16,59 €
Doppel-CD: 17,99 €
2 CD: 45 Songs
- meist im P2P-Netzwerk als RAR-Archiv mit einer Größe von ca. 300 MB angeboten

Das klickt man nicht aus Versehen an und es lädt dann aus Versehen. Ausrufezeichen. Und nochmals, wenn Du es nicht warst - ich glaube das sollte jeder Anschlussinhaber schon wissen - dann gibt es die Möglichkeiten
  • a) technischer Fehler (Beweiskette) => muss man selbst beweisen, wenn man es behauptet - sofort alle Passwörter ändern, Strafanzeige gegen Unbekannt
    b) Hacker => muss man selbst beweisen, wenn man es behauptet - sofort alle Passwörter ändern, Strafanzeige gegen Unbekannt
    c) ein Mitnutzer => hierzu sollte man sich in Ruhe zusammensetzen und in Ruhe sprechen. Was der BGH als höchstes Zivilgericht auch fordert: (Link).
Und dann - erst dann - spricht man mit seinen Anwalt. Ausrufezeichen. Du gehst, was ich zwar verstehe, immer noch von etwas Persönlichen aus. Es geht nicht darum, das Du es warst, das Du diese Musik nicht hörst, das Du die originale Doppel-CD im Regal stehen hast usw.!

Im Grundsatz geht es doch bei einer Abmahnung, um ...
  • a) Ermittlung eines Rechteverstoßes in einer Tauschbörse
    b) beim Provider-Landgericht wurde ein Antrag zur Herausgabe der Daten hinter der Person zur P2P-IP gestellt und (in der Regel, lasse Reseller weg) gestattet
    c) Provider hat diese P2P-IP einem seinem Kunden zugeordnet
    d) durch den BGH wird jetzt festgelegt:
    • aa) tatsächliche Vermutung, das der Rechtsverstoß über den Anschluss aus begangen wurde
      ab) tatsächliche Vermutung, das der Anschlussinhaber (kurz: "AI") dafür verantwortlich ist
      ac) Der AI muss zu aa) und zu ab) beweisbar, nachvollziehbar und zumutbar ("Gummibegriff") diese tatsächliche Vermutung entkräften!
Gelingt dieses, ist es O.K. Gelingt es nicht, haftet der AI als
  • a) Störer + Täter /Teilnehmer*,
    b) Störer oder
    c) Täter / Teilnehmer*
* In diesen Konstellationen muss der wahre Verursacher nicht mehr ermittelt werden.


Und jetzt muss ich wieder Salz auf Deine Wunde streuen. Dies sind alles Sachen, die in einem klärenden (Telefon-) Gespräch zwischen Dir und deinem Anwalt / Anwältin schon längst klar sein sollte. Es reicht einfach nicht: "RA DS klagt niemals; bei uns hat noch niemand an RA DS gezahlt oder wenn verloren; eine mod. UE + ein Schreiben von uns reichen meist aus!" Dies ist das, was Du zwar hören willst, aber eine theoretische Rechnung. Selbst wenn RA DS nur 1-mal im Jahr klagt, dann kann dir niemand eine Garantie ausstellen, dass Du nicht verklagt wirst, aber auch nicht dass Du es wirst. Deshalb - viele können dies nicht lesen - gilt:

Wenn ich nicht zahle (Forderungen Abmahnung), dann entscheide ich mich für
  • a) Klage oder
    b) Verjährung
Chancen = 50 - 50. In der Zwischenzeit bereite ich mich so vor, als wenn zu Punkt a).

Alles andre sind Emotionen, die einen hindern die richtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen.

VG Steffen

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#584 Beitrag von Janosch » Sonntag 18. Oktober 2015, 11:28

Guten Morgen Steffen,

Die Anzeige gegen unbekannt hat meine Frau schon so gesehen. Macht man die einfach bei der "Polizei" oder muss man da zum Wirtschaftskriminalitätdezernat? Ich habe diese CD`s nicht im Regal. Warum auch wenn ich diese Musik gar nicht höre. Die Preise bei Amazon usw.sind auch mir bekannt. Aus Nervenkitzel würde
ich sowas nicht machen,weil mein Leben schon kitzelig genug ist. AuUsserdem! Wenn man weiss was Pirate Bay usw.ist um was es da geht dann weiss man auch
die Konsequenzen die aus so einem Vergehen hervor gehen. Also wieder der Vergleich mit dem Roulette. Entweder kommt schwarz du wirst nnicht erwischt oder rot
und du bist dabei bei den Herren und Damen Seabstian dieses Landes. Das brauche ich nicht! Natürlich sehe ich das persönlich. Ist doch klar wenn mein Name auf
allen Anschreiben steht. Da steht ja nich Familie oder Ehefrau von. Zu meinem Anwalt. Alleswas ich zu Filesharing weiss habe ich aus dem Internet bez.den Medien
die es sonst gibt. Das Fernsehen in Form von z.B.Stern TV vor Jahren schon hat das Volk informiert. Youtube hat Kanäle von den "Guten Anwäten" die den Tätern
"helfen". Daher meine Kenntnisse. Warum sollte ich mich mit etwas befassen was mich nicht betrifft nicht interessiert? Natürlich nur bis der Brief von Herrn Sebastian kam. Dann war das Interesse da. Und ,weil es so ist wie ich es Dir bisher beschrieben habe wiess ich aucn nicht wie ich in so einem Falle mit einem An-
walt umgehen muss. Du wirst doch überfahren mit Vorwürfen und Fristen von dem im normal Fall keiner eine Ahnung hat. Du hast es doch selbst erlebt Steffen.
Wenn es dann noch in Deinem Leben wirklich wichtigere Dinge gibt wie Filesharing dann bist du natürlich schon ganz oben am Berg angekommen. Wenn ich mit
meinem Anwalt telefoniere dann bin ich nervös und die meissten Fragen fallen mir dann gar nicht ein. Ich sage es Dir nochmal am Telefon habe ich den Eindruck
ich bin halt einer von 1000 der sagt er war es nicht obwohl er es war. Auch gibt es nichts mit zusammensitzen mit der Familie,weil wir das schon beim ersten
Schreiben von Herrn Sebastian gemacht haben. Das Ergebniss ist das es niemand aus der Familie war. Punkt. Ich lasse es mir noch wie ich schon sagte schriftlich geben. Der Router ist so abgesicherte wie es für einen Laien laut Telekomanleitung möglich ist. Welche Passwörter ich nun wechslen soll weiss ich nicht. Ich bin im Internet meisst wegen Nachrichten oder berulichen Informationen unterwegs wozu ich bisher keine Passwörter benötigte. Was mir da noch ein-
fällt Steffen. Mein Anwalt fragt mich auch nach gar nichts Genau so wie ich es mir als Krimigucker so vorstelle. Ich denke die Anwälte denken da wie Du. Der Jammerlappen da am Telefon oder hier im Forum der war`s ganz einfach und will jetzt so billig wie möglich davon kommen.

Ich wünsche Die einen schön Sonntag Steffe.

Grüsse Janosch

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#585 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. Oktober 2015, 11:53

Hallo @Janosch,

Emotionen sind gut in der Liebe, aber nicht in einem Rechtsstreit. Hier sind sie hinderlich, lenken vom Wichtigen ab, deshalb gibt es auch Anwälte die sachlich aus einer emotionalen Distanz den Einzelfall betrachten und einen dann beraten.

Eine Strafanzeige kann man einfach bei der Polizei erstatten. In einigen Bundesländer geht dieser sogar via Internet (Link). Nur sollten dann alle Eventualitäten, das ein Mitbenutzer in Frage kommen könnte, ausgeschlossen sein.

Ich sehe schon, das Du es persönlich nimmst und ja, jeder befasst sich mit einer Abmahnung (Filesharing) erst, wenn er diese selbst in die Hände hält. Natürlich wird man, wenn es dann vielleicht das erste anwaltliche Schreiben im Leben ist, mit den Vorwurf, den Paragrafen, Urteilen, Geldsummen und Forderungen überfordert. Logo. Nur, ich muss erneut darauf hinweisen, dazu hast Du einen Anwalt beauftragt, der dir alle Arbeit + Ängste abnimmt. Und was der Anwalt über dich denkt ist irrelevant. Er hat dir zuzuhören, Fragen zu stellen, sowie alle Möglichkeiten mit dem entsprechenden Folgen / Risiken / Kosten aufzuzeigen und dann zu beraten. Dafür bezahlst Du ihm. Natürlich liegt die finale Entscheidung bei dir.

Meine Aufgabe bzw. die des Forums kann nur sein, dich auf Allgemeines hinzuweisen.

:bl


Wer es nicht war, oder vielleicht doch, ist nicht meine Aufgabe (sondern die de Anwaltes i.V.m. dir), genau wie dir ein Forum keine Strategie aufzuzeigen kann / darf für deinen konkreten Einzelfall. Aber es wurden doch viele Anhaltspunkte von meiner Seite aus gegeben, nochmals tiefgründig mit der Familie und dem Anwalt sich auseinanderzusetzen. Und wenn Du am Telefon zu aufgeregt bist, dann schreibt man sich die Fragen vorher auf!

Auch Dir einen schönen Sonntag.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#586 Beitrag von Janosch » Sonntag 18. Oktober 2015, 14:06

Schönen SOnntag Steffen,


Kannst Du mir sagen,ob dieser Textauszug der Kanzlei Slomecke noch Gültigkeit hat?

Mit anderen Worten: die Abgabe der Unterlassungserklärung ist kein Schuldeingeständnis. Das bedeutet, wenn ein Schadensersatzanspruch trotz Abgabe der Erklärung an Sie herangetragen wird, ist es an den vorgenannten Tonträgerunternehmen nachzuweisen, dass über Ihren Anschluss und von ihnen persönlich auch tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde.

Gruss Janosch

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#587 Beitrag von Steffen » Montag 19. Oktober 2015, 09:22

Hallo @Janosch,

das PDF-Dokument war nur erst einmal gedacht, zur schnellen Erklärung zum Thema P2P-Technologie. Man kann natürlich auch Google verwenden.

Beispiel: Gogglesuche: Filesharing

Deshalb interessiert die rechtliche Gültigkeit erst einmal nicht. Punkt.


Zum Thema: UE - Schuldeingeständnis ja / nein?

Hier kommt es auf die Formulierung (Abfassung) an. In der Regel ist die mod. UE erst einmal allgemein kein Schuldeingeständnis. Sie dient zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr, ist in die Zukunft gerichtet sowie deckt den Unterlassungsanspruch ab. Interessant bei einer Abgabe einer mod. UE i.V.m. der späteren Bestreiten der Rechteinhaberschaft, das hier einige Gerichte sagen, das man mit Abgabe diese ja als bestehend erachtet. Dies sind aber auch Fragen, die man mit seinem Anwalt - vor - Abgabe abklären sollte. Hinterher ist es zu spät - insbesondere - da ja ein Vertragsstrafeversprechen beinhaltet ist. Das bedeutet, saugt der große Unbekannte-xyz erneut, sind diese Titel vielleicht in einem Top-100-Chartcontainer beinhaltet, dann wird es richtig teuer. Dann käme eine Vertragsstrafe-Klage auf dich zu (ca. 5000,- € +). Müsste auch klar sein.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#588 Beitrag von Janosch » Montag 26. Oktober 2015, 16:26

Hallo Steffen,

Ich habe gerade gelesen,Du hilfst auch wenn sich jemad wehren will. Ich will jmich wehren. Möglichst nicht aussitzen und auch nicht vergleichen. Ich möchte zumindest den Versuch unternehmen mich zu wehren. Wie Du weist ich habe einen Anwalt wenn das etwas zur Sache tut.

Gruss Janosch :te :rp

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#589 Beitrag von Steffen » Montag 26. Oktober 2015, 16:38

Hallo @Janosch,

es geht doch jetzt um das wie. Du bist anwaltlich vertreten und hast schon - soweit ich mich erinnre - eine UE in modifizierter Abfassung abgegeben. Das bedeutet = mod. UE + Nichtzahlen. Damit fällt eine negative Feststellung weg. Macht nur Sinn, wenn man - keine - UE abgibt. Irgendwelche anderen zivilrechtliche Maßnahmen machen jetzt damit auch keinen Sinn.

Das heißt, es bleibt dir nicht viel übrig als abzuwarten, ob der Abmahner klagt, um dich dann i.ZA mit deinem Anwalt aktiv zu verteidigen und ihm den Poppers bis zur Halskrause aufzureißen.

1ööüüää1

VG Steffen

Niels
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Mahnbescheid Chance an einem Verfahren vorbei zu kommen?

#590 Beitrag von Niels » Mittwoch 28. Oktober 2015, 07:09

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank an den Forenbetreiber, tolles Engagement!

Nun, nach fast 3 Jahren habe ich nun einen Mahnbescheid vom Gericht oder in Auftrag des besagten Anwaltes erhalten und frage mich nun:
  • Zahlen und keinen Streß mehr
  • Zahlen und die nächste Aufforderung bekommen? Schuldeingeständnis und zum Freiwild werden.
  • Nicht zahlen und widersprechen, somit Verhandlung und weitere Kosten, mit einer Chance zu gewinnen!?
  • Nicht zahlen und widersprechen und das ganze verläuft im Sande?
Ich habe wie Ihr seht kaum einen Plan wie es weiter gehen soll. Ein Verfahren möchte ich gern vermeiden, dazu noch die Anwälte bezahlen, einmal den Kläger, zum anderen jenen der mich vertreten soll, dazu ist die geforderte Summe aus meiner Perspektive zu klein. Aber was erwartet mich dann? Kommt dann gleich die nächste Forderung?

Ich gehe einfach mal davon aus, das die sichere Methode es ist zu bezahlen und zu hoffen das nix mehr kommt.

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Gruß
Niels

dynamicduo
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Re: Mahnbescheid Chance an einem Verfahren vorbei zu kommen?

#591 Beitrag von dynamicduo » Mittwoch 28. Oktober 2015, 11:44

Niels hat geschrieben:Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank an den Forenbetreiber, tolles Engagement!

Nun, nach fast 3 Jahren habe ich nun einen Mahnbescheid vom Gericht oder in Auftrag des besagten Anwaltes erhalten und frage mich nun:
  • Zahlen und keinen Streß mehr
  • Zahlen und die nächste Aufforderung bekommen? Schuldeingeständnis und zum Freiwild werden.
  • Nicht zahlen und widersprechen, somit Verhandlung und weitere Kosten, mit einer Chance zu gewinnen!?
  • Nicht zahlen und widersprechen und das ganze verläuft im Sande?
Ich habe wie Ihr seht kaum einen Plan wie es weiter gehen soll. Ein Verfahren möchte ich gern vermeiden, dazu noch die Anwälte bezahlen, einmal den Kläger, zum anderen jenen der mich vertreten soll, dazu ist die geforderte Summe aus meiner Perspektive zu klein. Aber was erwartet mich dann? Kommt dann gleich die nächste Forderung?

Ich gehe einfach mal davon aus, das die sichere Methode es ist zu bezahlen und zu hoffen das nix mehr kommt.

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Gruß
Niels

Hallo Niels,

bei mir das gleiche. Ich habe aber den Mahnbescheid (vor 3 Monaten bekommen) komplett wiedersprochen. Meine Frage an Dich lautet nun? Du ziehst wie ich das Ding seid 3 Jahren durch. Bleibst still und hast dich für das nicht zahlen entschieden. Und nun ? Das das nicht zahlen keine Garantie ist um "sauber" aus der Sache rauszukommen, sollte jeden wohl klar sein.
Mach doch einfach das, was dein Bauch dir sagt. Zahle und gut ist oder halt noch ein halbes Jahr abwarten...

Grüße
DD

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#592 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. Oktober 2015, 16:07

[quoteemNils]Nun, nach fast 3 Jahren habe ich nun einen Mahnbescheid vom Gericht oder in Auftrag des besagten Anwaltes erhalten und frage mich nun: ...[/quoteem]
Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat.
    3. Natürlich könnte man sich jetzt auch - sofort - außergerichtlich vergleichen.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

Bild


Die Entscheidung kann dir leider niemand abnehmen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#593 Beitrag von Peterpan-SG » Sonntag 8. November 2015, 20:51

Hallo zusammen ich bekomme seid Nov 2012 post vom gewissen herren hier bis jetz 5 Briefe im Juli bekamm ich ein Mahnbescheid gestern kamm ein brief von meinem anwalt wieder ein vergleich sonst gehts vor gericht ..... ich habe doch schon ein brief bekommen ? Aber im schreiben steht das ich zeit habe bis zum 24.10 wieder rum steht auf ser ersten seite das datum vom 6.9 das passt doch nicht zusammen .

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#594 Beitrag von Steffen » Montag 9. November 2015, 15:03

Dies solltest Du mit deinem Anwalt abklären. Dafür bezahlst Du ihn schließlich.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#595 Beitrag von Peterpan-SG » Montag 9. November 2015, 18:59

<>yy>>< hätte ja sein können das die schon mal einer erlebt hat. Lg

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#596 Beitrag von Janosch » Montag 9. November 2015, 19:16

Peterpan-SG hat geschrieben:Hallo zusammen ich bekomme seid Nov 2012 post vom gewissen herren hier bis jetz 5 Briefe im Juli bekamm ich ein Mahnbescheid gestern kamm ein brief von meinem anwalt wieder ein vergleich sonst gehts vor gericht ..... ich habe doch schon ein brief bekommen ? Aber im schreiben steht das ich zeit habe bis zum 24.10 wieder rum steht auf ser ersten seite das datum vom 6.9 das passt doch nicht zusammen .
Hallo und guten Abend,

ich bin im September in die Fänge des Hernn RA.Sebastian geraten. Ich soll von BRAVO Hits 90 vier Tile heruntergeladen haben. Diese vier Titel habe ich bemerkt
müssen noch Dutzende heruntergealden haben. Komischerweise immer die vier gleichen Titel. In Oktober 2015 kommt ein weiteres Schrein von Herrn Sebastian.
Diesmal soll ich einen Titel von Iergendwas heruntergeladenhaben. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet dei mir die scheinbar übliche Prozedur angeboten hat.
Also MUE und nicht zahlen. Jetzt kam zu der ersten Abmahnung ein Schreiben von Herrn Sebastian ich solle anstatt 1.200,00 Euro 800,00 Euro zahlen. Mein An-
walt empfiehlt mir weiterhin nicht zu zahlen. Herr Sebastian sei als nicht klagefreudig bekannt.

Läuft das bei Dir auch so ab? Kommst Du jetzt nicht bald zur Verjährung? Sind Die Klagefälle von Herrn Sebastian und der Ausgang bekannt? Hast Du für mich
Informationen wie ich mich Verhalten soll?

Grüsse Janosch

Sianfra
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#597 Beitrag von Sianfra » Montag 9. November 2015, 22:45

Hallo Janosch,

ich habe hier schon einiges quergelesen und komme aus der Rubrik "Debcon".
Ich selbst wurde 2009 abgemahnt, auch war ich völlig ahnungslos was da eigentlich passiert. Nun nachdem ich auf einige Foren gestoßen bin entschied ich mich dafür mich nicht anwaltlich vertreten zu lassen und nicht zu zahlen.
Ich habe auch schon 2012 einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und dem widersprochen.Danach auch immer wieder fleißig Bettelbriefe bekommen. Mal forsch in der Wortwahl, dann auch mal wieder lustig...ja ich sage lustig wie zB Summe X den ich einsetzen konnte oder das Elfmeterschießen. Ich persönlich kann dir nur den Tipp geben dich nicht verrückt machen zu lassen, du fragst hier juristische Laien nach Ratschlägen und hast aber einen Fachmann bezahlt. Du selbst musst dir die Frage stellen....zahlen...oder nichtzahlen. Aber es gibt auch Leute die angeblich gezahlt haben und trotzdem weiterhin Post erhalten
Janosch, keep cool. Zahlen oder nicht, Tee trinken und abwarten oder aber "freikaufen"


Nö ich nicht

Peterpan-SG
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#598 Beitrag von Peterpan-SG » Mittwoch 11. November 2015, 15:22

Hallo janosch ich habe freitag erst mal ein weiteren termin bei meinen RA , mal sehen was er zu bettel brief sagt geklagt hat er ja bis jetzt noch nicht . Abwarten sag ich dazu. Lg

Adolph
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#599 Beitrag von Adolph » Freitag 13. November 2015, 15:44

Sehr geehrter Herr RA Daniel Sebastian,
hiermit weise ich Ihre Abmahnung mangels Vorlage einer auf
Sie lautenden Vollmacht gem. § 174 BGB zurück.
Abgesehen davon, dass ich meine Musik kostenlos vom Amazon-Prime beziehe,
handelt es sich um grässliche HipHop-Teenie-Musik, die sich ein 62-jähriger wohl
niemals downlädt...
Als gelernter Programmierer (siehe www.adolphoto.de) achte ich natürlich auf
meine Überwachungsprotokolle und mein Script-Progrämmchen beeinflusst die
tägliche IP-Umschaltung.
Mein Anwalt Herr Partsch (hier im Hause) ist bereits in dieser Angelegen involviert.
MfG, Rainer Adolph

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#600 Beitrag von Steffen » Freitag 13. November 2015, 21:51

Dieses solltest Du aber ihm direkt schreiben.

VG Steffen

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