Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Targo
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#741 Beitrag von Targo » Donnerstag 6. April 2017, 23:41

Das heißt, durch das Urteil des BGH's, dass die Verjährung nach 10 Jahren Eintritt, können alle Altfälle wiederaufferollt werden?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#742 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. April 2017, 23:46

theoretisch - ja.

vg steffen

Targo
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#743 Beitrag von Targo » Donnerstag 6. April 2017, 23:54

Wenn du die nun gesetzte Frist verstrichen wird ohne Zahlung wäre dann die nächste Stufe der Gerichtstermin?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#744 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. April 2017, 23:56

Nein, die schreiben ja erst einmal von einem Inkasso!

VG Steffen

Targo
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#745 Beitrag von Targo » Freitag 7. April 2017, 00:10

Ist es ratsam dem Betrag nun zu zahlen oder abzuwarten?
VG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#746 Beitrag von Steffen » Freitag 7. April 2017, 00:18

Du kannst den Vergleich annehmen.
Du kannst den Vergleich annhemen und den Preis noch weiter drücken.
Du kannst noch weiter abwarten. Inkasso widerspricht man, dann sieht man weiter.

VG Steffen

JuliaS89
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#747 Beitrag von JuliaS89 » Montag 10. April 2017, 20:24

Halli Hallo zusammen...

Ich bin ganz neu hier... :hl

Also bei mir ist es so:
Habe Mitte Feb die Abmahnung in 3 Fällen von Sebastian Daniels erhalten. Förderung 8600 Euro, wenn ich sofort zahle 3400.
Bin zum Anwalt, Mod.UE Erklärung unterschrieben und auf Rat des Anwalts 100 Euro angeboten...
Rückantwort; Ausnahmsweise könne man sich auf 700 Euro einigen...

Jetzt war ich heute bei meinem Anwalt... Er sagt wir sollten noch ein Schreiben hin schicken aber es sei Risikoreich. Ich solle es mir bis morgen überlegen...

Weil, es ist nämlich so... im 4 Jahren sind ja 60 oder mehr Leute bei mir ein und ausgegangen die meim Wlan genutzt haben, weil hier nämlich überhaupt niemand Empfang hat... klar, ich habe das Passwort öfter mal geändert... Aber trotzdem sind es genug, die mein Wlan nutzen...
Denn das schlimmste ist, ich habe überhaupt gar keine Musik gedownloadet... ich bin weiblich, 27 Jahre, alleiniger Abschlussnehmer und hab gar keine Ahnung wie sowas überhaupt geht ;hp

Jetzt will der Anwalt damit begründen... Besucher bei mir, kein Empfang Usw...

Ich weiß überhaupt nicht, was noch Sinn hat oder zutun ist... ich suche seit 2 Monaten nach Erfahrungsberichten über diese Sachen...

Was ist jetzt am sinnvollsten? ;hp

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#748 Beitrag von Steffen » Montag 10. April 2017, 21:18

Das heißt,

es ist auszugehen, dass
a) über einen gewissen Zeitraum X,
b) nachweislich durch einer gewisse Anzahl von Ermittlungsdatensätzen Y (Tag, Uhrzeit, IP-Adresse(n)),
c) eine Anzahl geschützter Werke
über den Anschluss downgeloadet /upgeloadet worden.


Schon aus diesem Gesichtspunkt heraus, ist die Abgabe der geforderten UVE richtig, auszugehen anscheinend von einer 100,- € Deckelung nicht nachvollziehbar. Bei einer Gesamtforderungshöhe von 8.600,- €, ist ein Vergleich i.H.v. 700,- € mehr als entgegenkommend und akzeptabel.

Insbesondere aus dem Gesichtspunkt heraus, dass man - vielleicht - die Täterschaftsvermutung erschüttern könnte, aber seiner sekundären Darlegungslast nicht gerecht werden kann. Ich sehe keinerlei wirksame Argumnente.

Der BGH hat nun einmal die Täterschaftsvermutung entwickelt. Und die besagt, dass eine Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers besteht, wenn über seinen Anschluss Urheberechtsverletzung getätigt worden. Dabei ist es egal, ob es mir gefällt, oder ob man als Anschlussinhaber es selbst war, oder nicht. Man muss einmal diese Täterschaft erschüttern und andermal dann seiner sekundären Darlegungslast gerecht werden. Und zumindest den zweiten Teil sehe ich persönlich nicht.

Auch stehen in diesem Fall zu viele Euros - DEINE - in den Raum, so dass hier ein Forum keinerlei laienhafte Hilfe erteilen darf. Nicht nur, weil man es nicht darf, sondern eher, weil man die Umstände nicht genau kennt. Und ich würde dich bitten auch keine weiteren Einzelheiten mehr zu posten, an Hand du sicherlich schon jetzt identifizierbar bist.

Natürlich sollte man sich - wenn der Anwalt in Urheberrecht und aktueller Rechtsprechung zu Filesharing fit ist - auf sein Urteil verlassen. Ich denke aber, einen noch günstigeren Vergleich bzw. Beendigung des Rechtsstreit durch einen Pauschalpreis - außergerichtlich - wird es nicht mehr geben.

VG Steffen

JuliaS89
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#749 Beitrag von JuliaS89 » Montag 10. April 2017, 22:37

Ich könnt echt nur noch heulen, weil ich es einfach nicht verstehe, Warum...
Trotzdem vielen Dank...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#750 Beitrag von Steffen » Dienstag 11. April 2017, 04:54

Du bist doch anwaltlich vertreten. Das bedeutet, dass du deine Fragen an diesen stellen kannst und sollst und beantwortest bekommst. Dafür zahlst du.

Es sind Urheberverletzungen ermittelt worden, dessen Strafbarkeit im § 106 UrhG geregelt sind. Diese Urheberrechtsverletzungen können angemahnt werden. Da auf Grund der P2P-Technologie nur der Anschlussinhaber - nicht der wahre Verursacher (Filesharer) - beauskunftbar ist, wird dieser erst einmal in die Pflicht genommen.

De BGH als höchstes deutsches Zivilgericht hat hierzu eine Täterschaftsvermutung entwickelt. Wird über eine IP-Adresse eine UrhR-Verletzung ermittelt, deren Beauskunftung gestattet und einem Anschluss zugeordnet, spricht eine tatsächliche Vermutung, das einmal diese UrhR-Verletzung über diesen Anschluss aus ging und andermal der Inhaber des Internetzuganges (AI) dafür verantwortlich ist. Daraus resultiert die Erklärungspflicht desselben zum Sachverhalt. Der Abmahner muss beweisen, wer als Täter infrage kommt, dieses geschieht erst einmal nur mit der IP-Adresse und der Providerzuordnung nach der Gestattung (§ 101 IX UrhG). Da er nicht weiß, wie es zu dem / den Logg / Logg's am Anschluss aussah, muss der Anschlussinhaber sich erklären. Kann er das zur Überzeugung des Abmahner / Gericht, ist es gut, wenn nicht haftet er selbst als Täter / Störer.

Die Grundlage der Abmahnung bzw. Abmahnungen bildet eine bzw. mehrere Verletzungen des Urheberrechtsgesetz. Diese Verletzung kann geahndet werden (Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltsgebühren), da der Inhaber der Rechte nicht will, dass seine Werke in den Tauschbörsen kostenlos - ohne seine Einwilligung - getauscht werden. Man greift in ein Recht ein (öffentliches Zugänglichmachen z.B.), was nur dem Rechteinhaber zusteht.

Jetzt gilt es, die Kosten und Risiken zu minimieren. Deshalb solltest du noch einmal in Ruhe mit dem Anwalt reden und offenen Fragen beantworten lassen. Vieles ist für den Abgemahnten unerklärlich, aber dagegen im Zivilrecht durchsetzbar.

VG Steffen

Alkov
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#751 Beitrag von Alkov » Freitag 21. April 2017, 16:49

Hallo zusammen,

hier ist meine Geschichte:


VG
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#752 Beitrag von Steffen » Freitag 21. April 2017, 23:43

Zuerst einmal schreibt man dich außergerichtlich in einem gerichtlichen Verfahren an. Mit dem Widerspruch zum Mahnbescheid, wird der Antragsteller sowieso über den Widerspruch informiert und muss dann, nach Einzahlung der weiteren Gebühren und Abgabe des streitigen Verfahren, die Ansprüche begründen (Klage im Mahnverfahren).

Das bedeutet, entweder klagt man, oder klagt man nicht. Wie Du auf dieses außergerichtliche Schreiben reagierst, ist dein Risiko.

Nur am Rande. Die 200,- € Schadensersatz beziehen sich auf jedes Musikstück. Das würde bedeuten, wenn es zur Klage käme und Du als Täter verurteilt, heißt es schlimmsten Fall = 18 x 200,- €!

Es gibt ja auch nicht viel Auswahl. Entweder Du nimmst den Vergleich an bzw. handelst einen Neuen aus oder wartest ab, ob man klagt oder nicht.

Natürlich wäre ein Anwalt hilfreich, aber was nützt dieser, wenn Du nicht auf diesen hörst! 1ööüüää1

VG Steffen

Fessu
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#753 Beitrag von Fessu » Montag 24. April 2017, 16:43

Hallo Steffean,
Ich habe gleiche Brief vie Alkov gekriegt. Brief is von Daniel Sebastians Sachbearbeiter.
Ich habe genug Stress mit jeden Tag im Briefkaste zu gucken. Wir wohnen im

Und moechte ich Bezahlen.
Jetzt Frage
wenn ich Bezahle meine 500€als Einigung wird mein Case geschlosen 100% ? Geld uberwisen auf Konto mit richtigen Verwendungszweck und das wars ?
Oder gleich kann etwas neues kommen (andere music titel) (Erste Brief kommt 2014 dann paar andere dann MB).

Oder besser ein Anwalt suchen Und dazu Anwalt bezahlen? was bring das ?

2 Frage Sie haben geschrieben dass man kann Preis noch handeln, bei uns geht nuur um 1 music titel. Wie kann mann dass machen ? Anrufen ? Schreiben ?

Danke Fur unterstuzung.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#754 Beitrag von Steffen » Montag 24. April 2017, 17:15

Hallo @ Fessu,

wenn Du bezahlen möchtest, ist mit Bezahlung dieser Rechtsstreit erledigt.

Ich persönlich denke, dass es am Schnellsten geht, wenn man da anruft (Vergleich, wie?). Wie weit man dann die Vergleichssumme drücken kann, hängt wohl vom Verhandlungsgeschick des Abgemahnten und Verhandlungsspielraum des Sachbearbeiters ab.


VG Steffen

rund
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#755 Beitrag von rund » Sonntag 30. April 2017, 20:33

Sind Abmahnungen von DS im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, welche aktuell kurz vor der 3 Jahre+6 Monate-Grenze stehen denn noch als gefährlich anzusehen, nachdem das Urteil des AG Charlottenburg rechtskräftig geworden ist ( https://aw3p.de/archive/1895 )?

Wie hat dieses Urteil die Lage verändert und konnten sich beklagte bereits erfolgreich auf die Entscheidung berufen?

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#756 Beitrag von Steffen » Montag 1. Mai 2017, 11:56

rund hat geschrieben:Sind Abmahnungen von DS im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, welche aktuell kurz vor der 3 Jahre + 6 Monate-Grenze stehen denn noch als gefährlich anzusehen, nachdem das Urteil des AG Charlottenburg rechtskräftig geworden ist (https://aw3p.de/archive/1895)?

Wie hat dieses Urteil die Lage verändert und konnten sich Beklagte bereits erfolgreich auf die Entscheidung berufen?
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16

Hallo @rund,

man sollte immer im Hintergrund haben, das eine Gerichtsentscheidung - insbesondere an einem Erstgericht - immer eine Einzelfallentscheidung ist und bleibt. Das bedeutet, diese hat nur erst einmal auf diesen Fall - Glückwunsch - Bedeutung. Etwas anders bei Grundsatzentscheidungen des BGH.

Und, je höher ein Urteil » Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht (bzw. Kammergericht) « desto besser für die eigene Argumentation sowie richterliche Beachtung. Durch die Berufungsrücknahme gibt es eben kein (LG-) Urteil.

Jeder Beklagte, der am AG Charlottenburg verklagt wird und wo so ein Nutzungsrecht (“mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer Netzwerken“) vergeben wurde, hat Glück. Denn es wird dann die jeweilige Klage wohl auch abgewiesen, da das AG Charlottenburg ermisst, dass kein eigenständiges Nutzungsrecht an die Klägerin übertragen worden sei, es gäbe kein eigenständiges Recht.

Das große Problem, wie ermessen es andere Gerichte!? Und das kann ich nicht sagen. Und wenn man 100-mal das Urteil des AG Charlottenburg (Az. 218 C 37/16) anderen Amtsgerichten vorlegt, müssen diese sich nicht danach richten, wenn sie eine andere Rechtsauffassung vertreten. Natürlich sollte man aber dort dahingehend argumentieren. Aber natürlich stellt es m.E. dar.


VG Steffen

Olli359
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#757 Beitrag von Olli359 » Dienstag 2. Mai 2017, 18:54

Hallo

Ich habe auch eine Abmahnung von Daniel Sebastian bekommen diese kam bei uns 7.04.2017 an. Ich als Anschlussinhaber soll angeblich eine Top 100 zum Upload angeboten haben und demnach einen Vergleich von 1500€ Zahlen.

Nach der Prüfung meines Dienstplanes war ich am besagten Tage nicht Zuhause da 24h Dienst. Meine Ehefrau sowie unser minderjähriger Sohn sind sich ebenfalls keiner Schuld bewusst da wir keine P2P Netzwerke auf den Rechner haben.

Gibt man den Namen der Kanzlei bei Google ein bekommt, man eine menge Angebote für eine Pauschale gegen diesen Anwalt vorzugehen.

So war es auch bei uns mein Anwalt hat mir empfohlen 600€ a 50€ / monatlich zu zahlen. Da Daniel Sebastian nicht locker lassen wird.

In meinen Bekanntenkreis sind viele von Wahldorf und Frommer abgemahnt worden. Diese haben alle nichts gezahlt, ich Weiß ehrlich jetzt nicht wie ich mich verhalten soll.



Vielleicht bekomme ich hier noch einmal Hilfe habe nichts begangen und möchte auch nichts Zahlen.


Danke im Vorraus

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#758 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. Mai 2017, 01:38

Hallo @Olli359,

das Grundproblem ist doch, dass der BGH eine 2-Stufen-Verteidigung entwickelt hat.

1. tatsächliche Vermutung, das durch die ermittelte, zur Auskunft gestattete und durch den Provider beauskunftete IP-Adresse,
a) der Verstoß über den Anschluss aus ging
b) der AI dafür erst einmal haftbar ist.

Diese tatsächlicher Vermutung greift nicht, wenn
a) Anschluss - zum Vorwurf - unzureichend gesichert war
b) Mitnutzer - zum Vorwurf - den Anschluss selbstständig benutzten



2. Hieraus resultiert die sekundäre Darlegungslast des Beklagten

Das heißt
a) Beweislast bleibt beim Kläger; der Anschlussinhaber muss nicht beweisen, das er nicht verantwortlich für den Vorwurf ist
b) bei Mitnutzer ist ein pauschaler Sachvortrag zur theoretischen Möglichkeit,
aa) des Internetzugriffs
ab) eines Tauschbörsenbesuches
- nicht - ausreichend
c) es kommt - konkret - auf die Situation am Internetzugang zum Vorwurf an;
d) kommt der Anschlussinhaber der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast nicht nach, ist sein Vortrag unbeachtlich und er muss die von der beweisbelasteten Partei vorgetragenen Tatsachen - auch wenn diese nicht bewiesenen sind - im Sinne des § 138 Abs. 3 ZPO, als zugestanden gegen sich gelten lassen;
e) Kommt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast nach, ist es wieder an den Kläger, darzulegen und vor allem zu beweisen, wer der wahre Täter ist


Wenn ein Anwalt zu einer Vergleichszahlung rät, wurde DEIN Fall doch schon - anwaltlich - geprüft. Oder, Du wendest dich an einem Anwalt aus der Liste (Link: https://www.abmahnwahn-dreipage.de/empfohlene-anwaelte/). Nur wird in der Regel kein Awalt - ohne Beauftragung - etwas tiefgründig prüfen. Das bedeutet, wenn Du ohne Anwalt reagieren willst, dann lese einmal die empfohlene Vorgehensweise (Signatur) durch.

VG Steffen

Alkov
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#759 Beitrag von Alkov » Mittwoch 3. Mai 2017, 15:10

Steffen hat geschrieben:
Montag 24. April 2017, 17:15
..wenn Du bezahlen möchtest, ist mit Bezahlung dieser Rechtsstreit erledigt.

Ich persönlich denke, dass es am Schnellsten geht, wenn man da anruft (Vergleich, wie?). ...
Hallo Steffen,

vielen Dank für Deine Hinweise.

Nach einem Telefonat mit DS habe ich die Vergleichssumme zur Hälfte mit einer Ratenzahlung gehandelt.

Ich habe eine Bestätigung dafür bekommen.
Und soll ein beigelegtes Formular unterschreiben und zurücksenden.
..hiermit bestätige ich Ihnen den telefonisch … geschlossenen Vergleich. Bitte bestätigen Sie diesen schriftlich mit anliegendem Formular..

Zudem teile ich mit, dass die DigiRights Administration GmbH bereit ist, Ihnen die Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von XXX EUR in monatlichen Raten je XXX EUR zu gewähren.
Die Angelegenheit ist mit Eingang der letzten Rate und somit vollständiger Bezahlung des Vergleichsbetrages auf folgendes Konto erledigt:

Weitere Ansprüche werden dann nicht geltend gemacht.
Die DigiRights Adm.GmbH behält sich bei Ratenvezug vor, weitere Kosten geltend zu machen, sowie die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen.

Das folgende Formular soll ich unterschreiben:
mein Name, Vorname .......... - nachfolgend ,,Schuldner" genannt -
Und DigiRights Adm.GmbH............. -nachfolgend "Gläubigerin" genannt -
schließen folgenden Vergleich:

1. Der Schuldner erkennt dem Grunde nach die Ersatzansprüche aus der Verletzung der Rechte der Gläubigerin durch das Angebot des urheberrechtlich geschützten Werkes der Gläubigerin zum oben bezeichneten Aktenzeichen, zum Download am [xx.xx.2013] über die IP-Adresse xx.xx.xx.xx, an.

2. Der Schuldner verpflichtet sich, einen Betrag in Höhe von XXX EUR zur Erledigung der Ansprüche der Gläubigerin zu zahlen. Der Betrag wird in XX monatlichen Raten gezahlt.

3. Bei Eingang der letzten Rate ist die Angelegenheit abgeschlossen. Weitere Ansprüche aus der oben bezeichneten Verletzungshandlung werden dann nicht, auch nicht gegen Haushalts- und Familienangehörige des Schuldners, geltend gemacht...
Ist es eine Falle?
..dass ich die Ersatzansprüche akzeptiere und damit ich mich beschuldigt für den Rechtsverstoß verantwortlich mache??

Ich habe noch beim Telefonieren gesagt, dass Ich den mir vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht getätigt habe.

Kann ich das Formular irgendwie modifizieren und damit sagen, dass ich keine Ersatzansprüche aus der Verletzung der Rechte akzeptiere aber möchte dass die genannte Klage nicht weiter zur Gericht gehen um meine Nerven und Zeit zu sparen.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#760 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. Mai 2017, 01:03

Vergleiche haben nach Abschluss Vertragscharakter. Bevor man einen Vertrag unterzeichnet, sollte man diesen immer von einem Anwalt prüfen lassen, wenn man nicht weiß was man da unterzeichnet.

Ich kann dir jetzt auch zu dem Vergleichs-Text nichts sagen, da es eine Prüfung zu einem konkreten Einzelfall darstellen würde und dieses ist einem Forum verboten.

VG Steffen

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