Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#561 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Oktober 2015, 23:28

Hallo @Josch,

schau mal in meiner Signatur. Dort findest Du sehr viele Hinweise mit aktuellen Charakter.


VG Steffen

dynamicduo
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#562 Beitrag von dynamicduo » Donnerstag 8. Oktober 2015, 14:14

so... nach dem gelben Mahnbescheid (kompletter Widerspruch) habe ich zum xten mal einen "Bettelbrief" bekommen. Ich soll jetzt doch mal zahlen..auch der Widerspruch nützt nichts...nach dem BGH-Urteil im Sommer habe ich ja eh keine Chance...

Sei es drum. Obwohl der Bettelbetrag schon sehr verlockend gering ist, wird das jetzt hier durchgezogen!!!

Ich berichte weiter...

Grüße
DD

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#563 Beitrag von Janosch » Mittwoch 14. Oktober 2015, 17:36

Hallo und guten Tag,

ich habe vor einigen Wochen eine Abmahnung von Herrn RA.Sebastian erhalten. Es geht um BRAVO Hits 90 4 Titel die ich runtergeladen haben soll und somit auch gleichzeitig zur weiteren Verfügung bereitgestellt haben soll. Die hier sind wissen was ich meine. Ich habe sofort eine RA.für das Fachgebite Filesharing beauftragt. Wie bekannt habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung über meinen RA.an Herrn RA.Sebastian zu stellen lassen. Das Ganze hat mich 230,00 Euro bisher gekostet. Heute bekomme ich Post von Herrn RA.Sebastian mit einer neuen Anschuldigung. Diesmal soll ich einen Musiktitel "gestohlen" haben. Kostet mich schlappe 600,00 Euro. Die erste Anklage waren mit 1.200,00 Euro veranschlagt. Ich habe natürlich ertmal geschluckt. Ich hatte die erste Beschuldigung schon etws in den Hintergrund gestellt und jetzt dies. Also ich rufe meinen RA.an und erkläre ihm die neue Situation. Da dies jetzt ein neuer "Fall" sei müsse ich wiederum eine modifizierte Erklärun an Herrn RA.Sebastian abgeben. Kosten für mich als "Kunde" 150,00 Euro. Oder aber eine "Flat" in Höhe von 500,00 Euro für eventuell noch weitere folgende Abmahnungnen. Eigentlich sei Herr RA.Sebastian noch einer der wenigen Anwälte die Musiktitel abmahnen würden sagte mir mein RA. Auch sei er nicht dafür bekannt zu Mahnen oder gar zu klagen. Ich kann auch gerne in Raten zahlen. Das RA.Büro meiner Wahl ist im Net bekannt und keine Eierfirma. Aber! Mein RA.sieht das ganze nicht so tragisch wie ich es empfinde. Das ist Panikmache von Herrn Ra.Sebastian. Aha.

Also dann kann der Herr Ra.Sebastian mit jetzt alle 14 tage eine Abmahnung schicken dachte ich. Was mir auffällt ist:Die Rechtsanwälte fragen zu keiner Zeit waren sie es oder nicht. Haben sie Filesharing betrieben oder nicht. Die "gute" Seite der Macht macht auch nur Umsatz habe ich den Eindruck. Wenn sich beide Kanzleien absprechen würden könnten sie ein gutes Honorar einstreichen. Ein Schelm natürlich wer hier böses denkt.

Soll ich die 500,00 Euro nun zahlen um auch für die Zukunft gewappnet zu sein? Oder soll ich selbst eine modifizierte Erklärung abgeben und auf die Dinge harren die dann kommen werden? Hat Herr Ra.Sebastian noch andere Pfeile im Köcher wo mein ANwalt wieder darauss Geld machen kann mit mir? Ich hätte dann gute 800,00 bisher bezahlt ohne,dass ich nur ein klein weing entlastet worden wäre. Ich bin völlig neben der Spur. Ich denke schon an Verschwörung (lache noch!).

Grüsse von Janosch

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#564 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Oktober 2015, 19:44

Anfänglich, wir haben doch ein Problem. Niemand weiß wie viele Logs der Abmahner hat sowie in wie vielen LG Beschlüssen nach § 101 Abs. 9 UrhG der Anschluss zugeordnet wurde.

Natürlich ist es erst einmal ärgerlich.

1. Abmahnung
4 Titel Bravo 90 = 1.200,- €;
  • => 230,- € für eigenen RA, mod. UE + Nichtzahlen
2. Abmahnung
1 Titel von was? = 600,- €;
  • a) 150,- € für eigenen RA. mod. UE + Nichtzahlen
    b) 500,- € für eine Rundumsorglos-Flat-Paket, d.h. erweiterte + vorbeugende mod. UE (alle RI) + Nichtzahlen

Dabei immer die Betonung:
  • a) mod. UE (kann eigentlich jeder + kostenlos selbst abgeben)
    • aa) warum wurde nicht sofort mit der 1. Abmahnung Erweitert oder Vorgebeugt? Wer hat entschieden, wurde es nicht vorgeschlagen - nein?
    b) jede Entscheidung kostet Geld für eine Strategie: "mod. UE + Nichtzahlen". Damit ist aber die Abmahnung in der Regel nicht erledigt und kann sich bei Abmahnung 1 + 2 (Chance: 50-50) in eine gerichtliche Auseinandersetzung weiterentwickeln.
Da komme ich im Grundsatz nicht weiter. .)(

VG Steffen

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#565 Beitrag von Janosch » Donnerstag 15. Oktober 2015, 16:27

Hallo Steffen,

ielen Dank für Deine umgehende Antwort. Ich stehe jetzt wieder also alleine im Wald. Nein Steffen ich wurde beim ersten Kontakt mit "meinem RA. " nicht
auf eine erweiterte Erklärung oder Vorbeugung hingeweisen. Ich wusste doch auch nicht,dass dieser Herr Rechtsanwalt Sebastian noch mehr auf mich
abwälzt. Das Andere liegt ja wohl in den Händen meines Rechtsanwaltes. Das "Flat-Paket" ist aber auch nur eien Neblgranate. Das gilt nur bis zu dem Tag wo ich das Flat-Paket unterschreibe. Kalr für die Zukunft nicht. Was aber wenn Herr Sebastian noch mehr auspackt? Dann sagt mir mein RA. dann müssen wir halt überlegen was wir tun. Sprich "ZAHLEN" oder halt auf den lieben Gott hoffen. Wieder wurde mir heute rklärt,dass der Herr Sebatian fast der einzigste sei,der noch Musiktilte abmahnen würde. Auch wären keine Klagen vor Gericht von Herrn Sebatian bekannt. Das Ganze würde also ausgessesen. Es gäbe Mandanten,welche schon 6 Abmahnungen erhalten hätten. Ich solle also nicht in Panik verfallen. Klasse! Bei dem heutigen Telefonat sprach ich meinen RA.darauf an,ob ich denn nicht eigentlich einfach die schon abgegebene Erklärung zur ersten Abmahnung so abändere,dass sie für die jetztige Abmahnung passt. Er meinte das wäre natürlich scon möglich aber es wäre nicht in Ordnung praktisch seine Formulierung zu kopieren. Klar er will ja auch verdienen wie der Herr Sebastian auch.

Steffen. Wäre das eine momentane Lösung die Erklärung dem Grunde nach zu übernehmen und eben nur an den Stellen der Musiktitel abzuändern? Ich wäre bereit nochmal die 200,00 Euro zu zahlen für eine außergerichtliche Vertretung. Dann aber nicht mehr falls weitere Abmahnung folgen sollten. Ich kann das einfach finanziell nicht tragen. Ganz von den Magenschmerzen zu schweigen. Was wäre Steffen wenn ich eine Mahnung bekäme für die mein Rechtsanwalt dann kein Mandat von mir hat? Wie müsste ich dann reagieren ohne Rechtsanwalt? Mein Anwalt meinte genau für diese Fälle sei es halt wichtig,dass ich ihn beauftrage zu handeln. Über die Kosten könnte man ja reden. Eine weitere "Flat"?. Der Musiktitel lautet übrigens:Bingo Players feat.East Movement .... Blöder gehts ja gar nicht.

Soll ich meinen Anwalt weiter beauftragen für 200,00 Euro bez.600,00 Euro oder diese Erklärung selbst abgeben ohne Anwaltsseegen? Würde ich wenn so kommen sollte mich vor Gericht auch alleine verteidigen können?

Mit freundlichen

Grüssen

Janosch

mwd
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#566 Beitrag von mwd » Donnerstag 15. Oktober 2015, 19:44

Bei einer Abmahnung für Bravo Hits wäre es nicht ungewöhnlich, wenn noch von anderen Anwälten (z. B. Fareds) Post eintrudelt. Ich will dir aber keine Angst machen, vielleicht hast du ja Glück.

Und zu "deinem" Anwalt: Bei mir lief das alles ganz anders ab - einmal eine Pauschale bezahlt für die gesamte (mehrjährige) außergerichtliche Vertretung gegenüber mehreren Abmahnanwälten, ich wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit bedient.

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#567 Beitrag von Janosch » Donnerstag 15. Oktober 2015, 20:41

Hi,

also iergendwie verstehe ich sogar diese Sache mit der"Flat". Mein ANwalt sage mir,wenn diese Pauschale auch fü die Zukunft gelten würde dann könnte man den Eindruck gewinnen ja dann lade ich mal fleißig weiter runter ich habe ja den RA.hinter mir. Und. Der Anwalt will ja auch verdienen. Wenn er nicht sich an dem "Filesharing" schon ne goldene Nase verdient hat.

Aber Frage an Dich. Wie ist diese Sache für Dich abgelaufen oder wie ist der Stand aktuell? Ich finde fast nichts darüber wie der eine oder andere Fall überhaupt
real abgelafen ist. Wer hat bisher wieviel gezahlt? Wie wird die "Strafe" festgesetzt wenn ich keine Rücklagen habe und nur mäßig verdiene? Kann man ersatzweise in den Knast gehen? Das ist jetzt etwas Satiere. Aber scheinbar möglich.

Grüss Janosch jkj:s_;

DS-Fan
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#568 Beitrag von DS-Fan » Freitag 16. Oktober 2015, 11:28

Hallo zusammen,

nachdem der gute Herr Sebastian mich Mitte 2012 in seinen Fanclub aufgenommen hatte, war nach Abgabe der modUE und Bettelbriefen seither Ruhe. Nun gut 2 Monate vor der Verjährung flattert ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Ich denke, nun wird's Zeit für einen Anwalt? Hat jemand Empfehlungen bzw. Erfahrungen?

Vielen Dank und schöne Grüße

dynamicduo
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#569 Beitrag von dynamicduo » Freitag 16. Oktober 2015, 16:14

DS-Fan hat geschrieben:Hallo zusammen,

nachdem der gute Herr Sebastian mich Mitte 2012 in seinen Fanclub aufgenommen hatte, war nach Abgabe der modUE und Bettelbriefen seither Ruhe. Nun gut 2 Monate vor der Verjährung flattert ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Ich denke, nun wird's Zeit für einen Anwalt? Hat jemand Empfehlungen bzw. Erfahrungen?

Vielen Dank und schöne Grüße
Bei mir das gleiche. Ich habe den Mahnbescheid komplett wiedersprochen. Anschließend kam wieder ein Bettelbrief. Sehr geringe Summe, sehr verlockend... Ich habe aber die Füße still gehalten und mache weiter...

Gruß
DD

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#570 Beitrag von Janosch » Freitag 16. Oktober 2015, 18:13

Hallo,

ich bin ja erst im September 2015 in die Fänge von Herrn Sebastian gekommen und weiss daher noch nicht mit was ich noch alles rechnen muss. Daher würde mich doch brennend interessieren was Ihr hier unter einem "Mahnbescheid und Bettelbrief" versteht. Obwohl ich mich ja anwaltlich vertreten lasse habe ich keine Ahnung was da noch kommt. Ich fühle mich ehrlich gesagt nur als Täter gesehen. Steffen hat ja auch schon durch blicken lassen,dass es eigentlich jeder war aber auch jeder versucht aus der Sache ungeschoren heraus zu kommen. Das finde ich sehr beschissen wenn man im Filesharingverfahren nur als Täter in Frage kommt und keine Möglichkeit zur verteidigung hat. Dein Anschluss Deine IP. Fertig! Es geht nur um die Höhe der Strafe die man zu zahlen hat. Um so weniger um so besser. Und schon hat mein Anwalt einen Erfolg eingefahren. Ich weiss, jetzt sagt der Eine oder Andere wie blauäuig ist der denn? Aber ich wurde halt mal so erzogen wo man Recht und Unrecht unterscheidet. Ich bin Jahrgang 1956. Ja ein alter Sack. Aber ich bin laut Herrn Rechtsanwalt Sebastian ein überführter Filesharer. Oder ein Störer oder wwas weiss ich. Ich bin mit den beiden Abmahnbescheiden wie wahrscheinlich Alle einfach so überfahren worden. Ken Plan wie das geht wenn ich nicht wissentlich BRAVO Hits runterlade und natürlich gleichzeitig wieder zur Verfügung stelle. Ich dachte es gibt eine technische Erklärun dafür. Aber nein gibt es nicht. Es geht wieder um meinen Anschluss mein Internet. Fertig! ich bin jetzt wahrscheinlich inzwischen doch zu alt so etws zu verstehen. Und eine ganze jkj:s_; jkj:s_; Branche lebt fürstlich davon und keiner unternimmt etwas oder kann was unternehmen.

Ich wünsche mir hier in diesem Forum eigentlich viel mehr über die Erfahrungen die die User mit den Abmahnanwälten gemacht haben. Es wird aber meisst nur
etwas angedeutet mit Mahnbescheiden und Bettelbriefen mit Verjährungen usw. Nie lese ich was passierte nach den Unterlassungserklärungen. Was kam da von
den Abmahnanwälten. Was bedeutet ein Mahnbescheid vom Gericht? Wie muss man da reagieren? Was kommt nach einem Widerspruch dann weiter vom Gericht? Ist das Ganze eigentlich auf Aussitzen ausgerichtet? Ist das für den Anwalt der mich vertritt eigentlich nur ein Zubrot eine Bagatelle? Warum habe ich
das Gefühl mein Anwalt will oder kann meine Unschuld gar nicht feststellen? Fragen über Fragen. Sorry

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#571 Beitrag von Steffen » Freitag 16. Oktober 2015, 22:02

Hallo @Janosch,

anfänglich ist ja keine Frage der Religion, des Alters oder des Bildungsstandes. Man sollte trotzdem bei allen Fragen ... und hier habe ich selbst etwas Unstimmigkeiten. Wenn man schon einen Anwalt beauftragt - in mittlerweile 2 Abmahnungen -:
  • a) zur Abgabe einer mod. UE
    b) zum Nichtzahlen,
sollte man diesen mit all seinen Fragen löchern - und bitte schön dafür bekommt er Kohle - hat dieser bis zur Zufriedenheit seines Mandanten zu antworten.

Bei allen Fragen, muss man aber auch sehen,
  • 1. in einem P2P-Netzwerk wurde von einem Filesharer-A - über einem Anschluss-X - ein UrhR-Verstoß getätigt
    2. in Rahmen des privatrechtlichen Auskunftsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG) wurde über die ermittelte IP der Verantwortliche des Anschluss-X verauskunft. Das ist einfach, es ist eben nicht der Filesharer-A, sondern über die P2P-IP nur der Verantwortliche des Anschluss-X verauskunftbar.
    3. Der Verantwortliche des Anschluss-X wird jetzt mittels einem wirksamen Schreiben ab-gemahnt mit dem Ziel, den Vorwurf zukünftig in seinem Verantwortungsbereich zu unterlassen und diese zivilrechtliche Auseinandersetzung inter pares, das heißt, ohne Inanspruchnahme der Gerichte zwischen dem Abmahner (allgemein) und dem Abgemahnten zu beenden.
Und egal ob man es gern liest oder nicht, es ist erst einmal legitimes Recht des Verletzten, rechtskonform, sowie kann der Abgemahnte sich - jederzeit - gegen eine vermeintlich unwirksame / unberechtigte Abmahnung wehren. Aber nicht mit der Abgabe einer mod. UE + dem Nichtzahlen bzw. dem alleinigen Abwarten, ob der "Kelch der Klage" vorüberzieht und man sich in die rettende Verjährung stiehlt, um zwischenzeitlich seine Ungewissheit mit Polemik abzuschwächen.

Natürlich sind solche Gedanken nicht forenfreundlich und viel denken, dass ich umgepolt wäre. Aber man sollte die Dinge so ansprechen, wie sie letztlich sind und nicht - anwaltlich vertreten - forisch herumjammern. Noch mal, Du bezahlt jemand, das Du keine Arbeit und Nerven lässt, das beinhaltet auch, das man Fragen ehrlich beantwortet sowie das man sich dann nicht seine Antworten wo anders sucht. Warum? Du kannst eben nur die richtigen Entscheidungen treffen - i.ZA. mit seinem Anwalt -, wenn man alle Fragen beantwortet bekommt, sowie Risiken und mögliche Folgen / Kosten kennt. Sicherlich weiß ich aber auch, dass viel anwaltlich vertreten Abgemahnte ein Forum als Zweitabsicherung wählen. Was an sich falsch ist, da wir juristische Laien sind und mögliche Antworten:
  • a) richtig sein können, oder
    b) falsch. Ausrufezeichen.


UrhR-Verstoß P2P-Netzwerk
|
Log; Zivilrechtliches Auskunftsprozedere (§ 101 IX UrhG)
|
Abmahnung (UE, Forderungen SE + AG)
|
[col]Außergerichtlich
a) man verjährt (nach den gesetzlichen Fristen, Strategie: Nichtzahlen)
b) man sucht eine Einigung (zahlt alles oder versucht einen Vergleich)|Gerichtlich

1. Einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage - bei Nichtabgabe der geforderten UE
a) kann sein
b) muss nicht
c) in bestimmten Konstrukten ist die Abgabe nicht notwendig oder nur mit bestimmten Einschränkungen

2. Gerichtliches Mahnverfahren
a) Abmahner beantragt einen Mahnbescheid
b) Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid; der Abgemahnte bekommt diesen zugestellt
aa) kein Widerspruch sondern bezahlen
ab) Widerspruch zum Teil (nicht empfehlenswert)oder insgesamt (empfehlenswert) innerhalb der Frist und im Doppelversand
c) Nach dem Widerspruch kann
ca) der Abmahner die Ansprüche begründen(Klage im Mahnverfahren)
cb) die Ansprüche nicht begründen und man verjährt bzw. antwortet nicht auf mögliche weitere außergerichtliche Schreiben

3. Leistungsklage
=> man erhebt innerhalb der gesetzlichen Fristen Klage und sucht eine gerichtliche Entscheidung
=> einen Ausgang zu prognostizieren wäre reine Spekulation[/col]



Natürlich verstehen jetzt die Wenigsten, warum man als Verantwortlicher des Anschluss-X nun haften soll, für einen UrhR-Verstoß, den jemand anderes tätigte, den man vielleicht kennt oder auch nicht. Dabei ist - ich betone es immer wieder - die Störerhaftung nicht extra für Filesharing Erfundenes, sondern beruht auf dem gesetzlichen Gedanken des § 1004 BGB,
  • a) der Verletzte hat eine Möglichkeit der Gefahrenabwehr gegen sein Eigentum / Recht
    b) diese Gefahrenabwehr kann gegen jeglichen Störer des Eigentum / Recht geschehen.
Dies ist aber nicht zu verwechseln, mit der Haftung auf Schadensersatz, da diese ein Verschulden oder Fahrlässigkeit zu Grunde liegen muss. Es reicht aber, wenn man dem Verantwortlichen des Anschluss-X eine Beeinträchtigung zuzurechnen kann und eine Kausalitätskette (der Störer ist bei mehreren in Betracht kommenden nicht ermittelbar, der Störer hat durch sein Handeln den Vorwurf begünstigt) gegeben ist. Dies ist aber so ein komplexes Thema, das man es gar nicht in einem Posting lapidar erklären kann.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Störerhaftung (allgemein: die Haftung für die Störung des Rechts eines anderen) ist insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen ein kontrovers geführtes Thema. Für viele Neuabgemahnte ein Buch mit sieben Siegel. Wenn man dann noch sagt, das diese Störerhaftung noch verschuldensunabhängig sei, dann ist es für viele aus mit dem Verständnis. Ich möchte versuchen an Hand juristischer Quellen eine kleine Zusammenfassung zu geben.


Rechtsgrundlagen

1. Allgemein
§§ 1004, 823 ff. BGB i.V.m. den jeweiligen konkreten Schutzvorschriften

2. Urheberrecht
a) Strafbarkeit richtet sich nach § 106 UrhG (schützt dem Rechteinhaber vor unerlaubten Eingriffen in seinen Verwertungsrechten (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe).
b) Herunterladen (Download) von urheberrechtlich geschützten Werken
- §§ 15 Abs. 1. 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
c) Anbieten (Upload) von urheberrechtlich geschützten Werken
- § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (RI).



Definition

Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
(...) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (...)


Hinweis
a) kausal
- bestimmtes verhalten Bedingung für die Rechtswidrigkeit
b) adäquat
- Ursachen die dem Verhalten zugerechnet werden können (Adäquanztheorie)
- Ursachen ohne das Verhalten nicht weggedacht werden kann (Äquivalenztheorie)


AW3P
Störerhaftung ist die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugang aus sowie die Erlangung von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.

Das heißt nicht andere, unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch derjenige als Störer zur Unterlassung und Beseitigung verpflichtet sein, der - ohne eigenes Verschulden - [adäquat kausal] an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, z.B. indem er die Verletzung durch Dritte ermöglicht hat.
  • Palandt: BGB, 72. Aufl. 2013 § 1004 Rn. 13
    (...) c) Verschulden nicht erforderlich (BGH 110,313). Auch nicht Bewusstsein der Rechtswidrigkeit (...)

    Palandt: BGB, 72. Aufl. 2013 § 1004 Rn. 12
    (...) b) Rechtswidrigkeit. Der dem eigentlichen Inhalt (§ 903) widersprechende Zustand muss rechtswidrig sein, nicht die dazuführende Handlung. (...)
Und das ist das Komplizierte, was die meisten Betroffenen nicht verstehen. Es geht eben nicht um die Frage nach Unschuld oder Schuld, derjenige hat die Störerhaftung nicht begriffen. Es geht einzig allein um, kann der Verantwortliche - der abgemahnten Anschlussinhaber - seine mögliche Störer- und/oder/bzw. Täter- / Teilnehmerhaftung entkräften.


In der Rechtsliteratur liest man,

(...) Statt der missverständlichen üblichen Einteilung scheint mir die folgende vorzugswürdig, ohne dass damit eine sachliche Abweichung von den Ergebnissen der hm [herrschenden Meinung] beabsichtigt ist.
  • a) Tätigkeitsstörer
    b) Untätigkeitsstörer (...)
Quelle: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004 / Medicus, § 1004, Rn. 42


Hinweis
  • - Tätigkeits- bzw. Handlungsstörer = nimmt die Beeinträchtigung selbst vor!
    - Untätigkeits- bzw. Zustandsstörer = wer die Möglichkeit zur Beseitigung der Beeinträchtigung hat, die Gefahrenquelle geschaffen oder übernommen hat bzw. die Störung typisch ist und damit gerechnet werden muss!

(...) als Störer haftet,
  • - wer ein Rechtsgut beeinträchtigt (insbesondere das Eigentum),
    - wer die störende Handlung selbst vornimmt,
    - wer die Handlung nicht selbst vornimmt, aber beseitigen könnte, sofern die Störungsquelle allgemein gefahren erzeugt und die Störung typische Folge dieser Gefahren ist. (...)
Quelle: "Lauterkeitsrecht: Das UWG in Systematik und Fallbearbeitung"; Seite 214; Prof. Pfeifer


Mehrheit von Störern

Allgemein hat jeder seinen eigenen Beitrag zu beseitigen (Bsp.: 2 Anschlussinhaber, WG)
  • a) unmittelbarer Störer = verursacht das Verhalten selbst
    b) mittelbarer Störer = verursacht das Verhalten nicht selbst, sondern veranlasste dieses über einen Dritten
~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Und man muss es erneut sagen, das dieses klar sein sollte, - insbesondere - wenn man anwaltlich vertreten ist.

Noch ein kleiner Hinweis.

Code: Alles auswählen

1. Abmahnung
4 Titel Bravo 90 = 1.200,- €;
=> 230,- € für eigenen RA, mod. UE + Nichtzahlen

2. Abmahnung
1 Titel von was? = 600,- €;
a) 150,- € für eigenen RA. mod. UE + Nichtzahlen
b) 500,- € für eine Rundumsorglos-Flat-Paket, d.h. erweiterte + vorbeugende mod. UE (alle RI) + Nichtzahlen
Nun sollte man beachten, das wenn es sich um ein und den selben Rechteinhaber handelt, die anwaltlichen Gebühren zusammenzufassen sind zu einer (in derselben Angelegenheit). Natürlich, wenn die Täterschaft gerichtlich nachgewiesen würde, muss man je Lied mit ca. 200,- € SE rechnen.



Summa summarum

Hier sollte man seinen Anwalt löchern, bis alle Fragen beantwortet sind.


VG Steffen

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#572 Beitrag von Janosch » Samstag 17. Oktober 2015, 00:11

Hallo Steffen,

wiederum vielen Dank für Deine schnelle und sehr ausführliche Antwort. Nein ich wollte und will in diesem Forum nicht rum jammern. Wenn es so rüber kam dann
entschuldigung dafür. Nei ich beabsichtige nicht diese Forum als 2.Absicherung zu benutzen. Ich wollte nur Antworten oder Auskünfte oder Tips über einen Sach-
verhalt den ich überhaupt nicht verstehe. Auch wenn ich im Net lese und lese. Wen ich all diese Anwälte die den erwischten Filesharen helfen wolle auf Ihren
Webseiten besuche und ihren Argumenten eigentlich nicht folgen kann. Der Eine sagt so und der Andere so. Da fängt der Janosch an zu zweifeln ob er den richten Anwalt ausgewählt hat. Meine finanzielle Mittel sind wie wohl bei allen hier beschränkt und jetzt schon überschritten. Was mache ich wenn weitere Abmahnungen kommen? Ich gehöre zu denen die das Ernst nehmen und nicht in einer Schublade verschwinden lassen bis mal wieder Post kommt. Mich beschäftigt das sehr soiwe Alle die in unserem Haushalt leben. Das wären dann Ehefrau und noch 2 volljährige Töchter. Es liegt mir fern zu jammern Steffen. Lass es mich Angst nennen die mich leitet hier zu schreiben. Angst in einem Alter von fast 60 Jahren finanziell viel oder gar Alles? zu verlieren für eine Sache die ich nicht einordnen kann. Ich bin geistig noch so weit klar,dass ich weiss obe ich etwas über einen Bittorrent herrunter geladen habe was Urheberrechtlich geschützt ist. Wenn es meine Familienangehörigen nicht waren und ich selbst auch nicht wer war es dann? Wir haben keine Besucher oder sonstigen Gäste die sich sowas einfallen lassen würden. Diese Fragen jagen mich Steffen. Nicht Jammern und Schutz suchen in diesem Forum. Etwas Hilfe suchen damit ich besser
verstehen kann was gerade passiert. Das dürfte wohl jedem so gehen wie es gerade mir wiederfährt. Ich denke mein Handeln ist daher menschlich. Wie gesagt
ich nehme das nicht so auf die leichte Schulter wie einige hier in diesem Forum. Kommt Zeit kommt Rat. Diesen Eindruck wollte ich nicht hier wecken.

Noch was Steffen. Du hast geschrieben man kann sich entlasten bez.wehren. Und wie geht das? Die Anwälte empfehlen doch keine Kontakt mit dem Abmahn-
anwalt aufzunehmen. Das wäre doch aber das nächste was ein Betroffener machn würde im gegebenen Falle. Wo also kann ich mich dann "ausweinen"?. Ich
kenne meine Anwältin nur vom Telefon her. Nicht zahlen ist die Auskunft. Ja also was soll ich denn dann noch tun bez.was könnte ich tun?

Grüsse Janosch

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#573 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Oktober 2015, 01:34

Hallo @Janosch,

ich schreibe bzw. antworte Dir doch nicht, um dich aus einer Laune heraus vorzuführen oder persönlich anzugreifen, auch wenn es den Eindruck erwecken könnte. Ich habe es lieber, das man mir sagt, was man von einem hält, als vorn herum zu sagen wie toll er einen findet und hinten herum vollkrass ablästert. Deshalb muss man auch sich nicht dauernd entschuldigen oder Geschriebenes erklären, wie man es eventuell gemeint hat ... ups ... obwohl ich es ja jetzt selbst mache.

Und ja, Du möchtest eine Absicherung, denn ansonsten würdest Du ja nicht in einem "Forum voller Narren" ... sorry juristischer Laien Antworten auf Fragen erhoffen, die dein Anwalt dir geben muss. Warum? Du bezahlst diesen doch dafür!

Wenn man abgemahnt wird, denjenigen der den Vorwurf tatsächlich tätigte nicht kennt, nicht weiß um was es überhaupt geht ... dann beauftragt man einen Anwalt, gibt keine UE ab und - auch wenn es Murks ist - weist man die Abmahnung wegen deren Unberechtigung zurück. Knallhart. Natürlich muss man jetzt damit rechnen, das man eine EV fängt oder eine teure Unterlassungsklage. Oder man gibt eine UE in Aussicht bei Vorlage von Beweisen, das man als Verantwortlicher des Anschlusses-X als Störer und Täter infrage käme. Oder erhebt eine negative Feststellungsklage, oder beantragt jetzt schon Akteneinsicht. Oder hört sich an: "RA Sebastian klagt niemals nie zu etwa 99,99% nicht; bei uns wurde noch niemand erfolgreich von RA Sebastian verklagt; es ist meist erledigt, mit der Abgabe einer mod. UE und einem harten Brief unserseits ... danach hören Sie nie wieder etwas von RA Sebastian!"

Und jetzt kommen wir zu Hauptproblem der Abmahnung.

»Der Verantwortliche des Anschluss-X wird jetzt mittels einem wirksamen Schreiben abgemahnt mit dem Ziel, den Vorwurf zukünftig in seinem Verantwortungsbereich zu unterlassen und diese zivilrechtliche Auseinandersetzung inter pares, das heißt, ohne Inanspruchnahme der Gerichte zwischen dem Abmahner (allgemein) und dem Abgemahnten zu beenden.«

Das bedeutet, Du wirst doch letztlich nicht abgemahnt und aufgefordert den Vorwurf zukünftig zu unterlassen weil Du es selbst war, sondern weil höchstrichterlich (BGH) eine tatsächliche Vermutung im Raum steht, dass
  • a) der Vorwurf über deinen Anschluss-X aus getätigt wurde
    b) das Du als Verantwortlicher des Anschluss-X dafür verantwortlich bist ... solange Du
    c) diese tatsächliche Vermutung nicht entkräften kannst.
Und ja, dies ist das Komplizierteste und Entscheidendste in diesem Zivilrechtsstreit.

Wenn ich eine Abmahnung - als Single-Haushalt - bekäme, dann wären meine Beweise auch vielleicht dürftig und abhängig
  • a) vom eigenen Sachvortrag, besser gesagt der des eigenen Anwalts
    b) dem Abmahner und seiner Qualität
    c) dem Richter und dem Gerichtsstandort.
Nur komischerweise höre ich immer, das man "Unschuldig" sei, das Teil niemals nie hören würde, es vielleicht sogar als Original im Regal hat ... aber nicht einmal genau vortragen kann, wie es zu dem Log am Anschluss-X nun genau aussah, wer tatsächlich den Anschluss-X nutzte oder nicht. Und spätestens bei 2 Abmahnung zu verschiedenen Werken, an verschiedenen Tagen, Zeiten, IP-Adressen ... spätestens jetzt sagt jeder Richter: Es wäre lebensfremd, wenn alle Ermittlungen fehlerhaft wären, obwohl sie alle zum Anschluss-X führen!

Und sorry, bei einer Abmahnung und der Summe - gerade bei RA DS -
  • a) war es niemand
    b) gibt es niemand gegenüber dem Verantwortlichen des Anschlusses-X zu.
Zu meinem Beispiel - Single-Haushalt - zurückzukehren ... ich hatte meine erste und letzte P2P-Abmahnung am 14.12.2006 erhalten. Nachdem ich mit dem P2P aufhielt, kam bis zum heutigen tag keine mehr. Und jeder Abmahner würde doch mit Wonne mich abmahnen, wenn ich ermittelt würde. Es hat niemand Angst vor mir. Wie gesagt, kein Filesharing = keine Abmahnung.

Jetzt kommt 100-prozentig ... ja ich selbst war es ja nicht, keiner von den Befragten gibt es zu ... Dr. Gregory House (TV-Serie): "Der Mensch lügt immer!" ... das Zivilrecht definiert weder Fairness oder Gerecht, oder nicht. Erhält man eine Abmahnung, kann deren Vorwurf nicht zur Zufriedenheit des Richters entkräften, dann hat man Pech. Und selbst, wenn es wirklich niemand war, ein unberechtigter Dritter, dann musst Du es schlüssig darstellen und den Richter davon überzeugen. Mit Worten und Zeitungsausschnitten gelingt dies nicht.

Es gibt Gesetze und eine Rechtsprechung zu diesem Thema. Und damit müssen wir - eigentlich die Anwälte - zurechtkommen. Und wenn die Foren sich nicht anhalten die Taschen füllen würden mit dem Unschuldsgefasel, würde jeder Abgemahnte erkennen, das es kein Kinderspiel ist, wo der Einsatz ein paar Murmeln sind, sondern Geld - DEIN GELD!

Die Foren - egal in welches Du gehst - leben doch von der Strategie: "mod. UE + Nichtzahlen!" Jeder anonyme Ratgeber wird es dir ans Herz legen, Vergleiche sind verpönt, da man mit der Unterhaltungsindustrie eins würde. Dies funktioniert nur solange, wie auch der blödsinnigste Rat funktioniert, solange der Abmahner nicht klagt. Dann wirst Du merken,
a) bist Du allein
b) erhältst von den anonymen Ratgebern ein feuchten Aufmunterungspost: "Wir denken an dich und drücken dir die Daumen"
c) bei Kritik gegen den Ratgebern kommt dann sofort: "Burle ist kein Anwalt und Burle gibt auch keine Rechtsberatung!" und weg sind sie
d) man verschachert dich an die eigenen Haus- und Hofanwälte, um bei einen Sieg, als das Ergebnis des Forums abzufeiern, bei Verlieren irgendeinen Schuldigen dafür zu suchen ...

Und das ist die Realität.

Und noch etwas. Gerade bei Urheberstreitigkeiten (Filesharing) ist es gang und gäbe, das man den Anwalt meist nur per Telefon / E-Mail kennt. Außer man würde verklagt, verteidigt sich aktiv und fährt mit zur Verhandlung. Er / Sie hat aber deine Fragen zu deiner Zufriedenheit zu beantworten, denn dafür bekommt er / sie sein / ihr Geld. Und dazu gehört, allen Möglichkeiten (außergerichtlich / gerichtlich) aufzuschlüsseln mit dem entsprechenden Folgen / Risiken / Kosten. Nur dann kann man sich entsprechen entscheiden:

Bild

Sicherlich klingt alles etwas hart, was ich so schreibe. Aber willst Du lesen, was dir genehm, oder wie es sich darstellt?

VG Steffen

mwd
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#574 Beitrag von mwd » Samstag 17. Oktober 2015, 09:26

Fakt ist leider: Wenn man unschuldig ist, hat man nahezu keine Chance seine Unschuld zu beweisen - zumindest nicht in einem angemessenen Rahmen.

Janosch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#575 Beitrag von Janosch » Samstag 17. Oktober 2015, 10:39

Guten Mogen Steffen,

es ist so wie es Du mir geschreibenhast. Ich will genau hören wie es ablaufen könnte oder wird. Keine Ausreden und kein Beschönigen. Du hast ohe,dass ich einen
Vergleich habe mir die Realität vor Augen gehalten. Du hast auch verstanden,dass zumindet ich ehrliche offene Antworten suche da ich eben keine Ahnung von All
dem haben was da in den letzten Wochen auf mich einprasselt. Ich habe das Gefühl man kann bei dieser Sachlage alles nur falsch machen. UE.modifiziert ist genau
so falsch wie gar keine oder ungeändert ab zugeben. Ds scheint wie ein Roulettespiel. Die Kugel rollt ich setze und dann abwarten wohin die Kugek fällt.

Noch was Steffen. Wenn wir also im Haushalt zu viert sind und ich mich persönlich nicht verantwortliche fühle für das Filesharing dann wäre ich der Störer wenn
meine Anghörigen nicht sagen ja ich war es. Ist das so richtig? Wie sollte ich mich dann verhalten. Ich habe bei Deinen Veröffentlichungen ein aktuelles Urteil
vom Oktober 2015 gefunden das ein Gericht in Berlin ausgesprochen hat. Wenn ich das Urteil lese erkenne ich viele Gleichheiten bei mir. Also gibt es doch Richter
die nicht jeden "Erwischten" auch gleich als Täter halten. Ich habe mir ügigens keinen Anwalt genommen,weil ich zu viel Geld habe. Der Grund ist nach wie vor,weil
ich keine Ahnung habe was da passiert. Würde ich mich nach den einschlägigen Foren richten könnte ich von ignorieren über wegwerfen der Vorwürfe ja alles
machen. Habe ich aber nicht. Ich will keine Verantwortung an einen Anwalt abschieben aber ich erwarte fachliche Hilfe,weil ich die Kenntnisse ja nicht habe.

Ich wünsche Die Steffen ein schönes Wochenende und nochmals meinen Dank an Dich. Ich werde mich einfach halt immer mal wieder melden um mir etwas "Trost" hier zu holen. Würdest Du mir sagen wie Du bisher in der ganzen Sache abgeschnitten hast?

Grüsse
Janosch jkj:s_; jkj:s_; jkj:s_;

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#576 Beitrag von denker75 » Samstag 17. Oktober 2015, 10:41

Dem kann man nur zustimmen.

Das Problem hat auch der BGH erkannt und eindeutig entscheiden: Mit der sekundären Darlegungslast geht KEINE Beweislastumkehr einher!

Fakt ist leider, das wird von manchen Gerichten ignoriert. Oder die Anforderungen an die Darlegungen nach der sekundären Darlegungslast werden so hoch geschraubt, dass es faktisch zur Umkehr der Beweislast kommt.

Ich freue mich schon, wenn mal so ein Urteil beim BGH landet... Tauschbörse I-III waren dazu leider nicht geeignet. Das lag am teilweise idiotischen Vorbringen der Anschlussinhaber.

Schönes Wochenende
denker75

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#577 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Oktober 2015, 10:41

[quoteemmwd]Fakt ist leider: Wenn man unschuldig ist, hat man nahezu keine Chance seine Unschuld zu beweisen - zumindest nicht in einem angemessenen Rahmen.[/quoteem]

Hallo @mwd,

anfänglich, wer von der Unschuld / Schuld ausgeht, hat einmal den Sachverhalt nicht verinnerlicht, anderseits jetzt schon verloren. Das A und O = die Entkräftung der möglich eigenen Störer- und Täter- / Teilnehmerhaftung, egal ob fair oder gerecht.

In keinem anderen Bereich des Zivilrecht, kann man doch aus der Ferne erst einmal sagen: "Frechheit, ich war es nicht! Aber man kann seine Unschuld nicht beweisen, deshalb vergleiche ich mich lieber und warte untätig auf die Verjährung." Jeder, der im realen Leben eine unberechtigte Forderung eines Inkasso bekommt, rennt sofort zum Anwalt oder zur Polizei. Ausrufezeichen.

Wenn man den Gedanken: Unschuld aufgreifen möchte, dann muss man halt mal für sein Recht - unschuldig abgemahnt worden zu sein - kämpfen. Hier meine ich nicht forenverbal. Das heißt, ich streite diesen Kampf - mit einem Anwalt entweder außergerichtlich und notfalls gerichtlich - aus, muss Risiken eingehen, Geld in die Hand nehmen. Ich kann mich nicht immer hinstellen und auf die Mitleidsschiene reiten. Sry, I.M.H.O.

Und diese Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsprechung sind für alle erst einmal gleich. Zurechtkommen müssen wir - eigentlich die Anwälte - dann jeder in seinem konkreten Einzelfall (Sachverhalt, Abmahner, Gerichtsstandort, Richter usw.). Und wenn ich kein Risiko eingehen will, kein eigenes Geld in die Hand nehmen, dann muss ich eben mich vergleichen oder darauf hoffen, das der Kelch der Klage vorüberzieht und ich verjähre.

Nur muss ich dann auch nicht herumjammern. Sry, muss mal gesagt werden. Ich bin bestimmt nichts Besonderes, habe Verantwortungsgefühl und bestimmt nicht wohlhabend. Aber bei meinen zwei Abmahnungen - betreffs des Forums und meiner / eurer Hilfe - stand ich vor der Situation kleinbeizugeben, oder um mein recht - wovon ich heute noch überzeugt bin - bis zum Einschaltens des Selbsterhaltungstrieb zu kämpfen. Dann gebe ich keine mod. UE ab und weise die Abmahnung zurück. Natürlich kann ich dafür eine EV fangen und sollte über die Risiken Bescheid wissen.

Jetzt gilt, um sein Recht zu kämpfen oder sich dem Schicksal hinzugegeben.

Natürlich sieht meine Bilanz nicht gut aus,
  • AG Berlin (Scheffler) - verloren ca. 1.200,- €
    2-mal LG Berlin (Sch./Sch.) - 1 gewonnen, 1 verloren
    KG Berlin (Sch./Sch.) - Berufung zurückgewiesen, nach dem eindeutigen Hinweisbeschluss - Berlin (Sch./Sch.) hat mich persönliches Geld in Höhe von ca. 4.000,- € gekostet. Keiner von den anonymen Verbalhelden - kein Shual, keine princess15114 oder sonst wer - wären volles Risiko gegangen bzw. hätte für sein Recht gekämpft. Im Gegenteil, jeder hätte das Null-Kosten-Vergleichsangebot sofort abgenommen. Man versteckt sich wie immer nur hinter seine Anonymität und hinter anderen Verantwortlichen oder seinen Null-Chancen in diesem ach so unfairen System.
Natürlich gilt immer das Sprichwort: Im Gerichtssaal und auf hoher See ..., aber ich muss erst einmal wenigstens versuchen. Und wenn ich es nicht versuche, mich vergleiche oder auf die (Abwart-) Strategie: Nichtzahlen setze, dann ist es so, habe dafür Verständnis. Nur muss ich dann nicht herumjammern und anderen den "Schwarzen Peter" zuschieben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#578 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Oktober 2015, 11:01

Hallo @Janosch,

Code: Alles auswählen

- 1 Abmahnung P2P - 14.12.2006 - keine UE (obwohl der Entwurf bei lag), keine Zahlung, Verjährt, Engagement in einem Forum
- Mit P2P aufgehört, keine Abmahnung mehr erhalten - zumindest wegen P2P!
Das Thema "Mehrpersonenhaushalt" ist zu Komplex, als in einem Forum besprochen zu werden.
  • a) wir sind juristische Laien, deren Antwort richtig oder falsch sein können. Dein Risiko!
    b) Je mehr Du selbst von deinem Fall preisgibst, desto größer ist das Risiko, das du für den Abmahner identifizierbar bist.
    c) Darf ein Forum nicht auf eine konkrete Rechtsfrage / Rechtsfall - konkret eingehen. Stichpunkt"unerlaubte Rechtsberatung".
Dann habe ich einmal Forderungen der verschiedenen Gerichtsstandorte zusammengefasst: Link.

Schon hier wird deutlich, wie komplex dieses Thema ist und die Diskrepanz zwischen Forderungen aller Gerichtsstandorte und dem jeweilig einzelnen.

Man muss sehen, das auf jeden Fall Einfluss haben,
  • a) der konkret Sachverhalt zum / zu Log / Logs - Qualität / Quantität des Sachvortrages
    b) eigene Anwalt - Qualität
    c) Abmahner (RI / Anwalt) - Qualität
    d) Gerichtsstandort / Richter - Anforderungen
    e) Portion Glück.
Und dies ist das Schwierige. Die Anforderungen z.B. an die sekundären Darlegungslast sind an den unterschiedlichen Gerichtsstandorten - unterschiedlich hoch bzw. streng. Und erschwerend, kann man in der Erstinstanz (Amtsgericht) sicher gewinnen, vor einem möglichen Berufungsgericht (LG, OLG) das Urteil der Erstinstanz um die Ohren bekommen. Und man sollte sich allzu große Hoffnungen auf eine mögliche Revision (BGH) machen. Der BGH wird keinen Millimeter von der Täterschaftsvermutung abgehen. Und in den kommenden Verfahren vor dem BGH werden wahrscheinlich nur Fragen zur Schadensersatzhöhe fallen, und nicht bezüglich Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast.

Und jeder Einzelfall - kann eben nicht mit einem ähnlichen Einzelfall verglichen werden.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#579 Beitrag von denker75 » Samstag 17. Oktober 2015, 13:19

Steffen hat geschrieben:Hallo @Janosch,

... Und man sollte sich allzu große Hoffnungen auf eine mögliche Revision (BGH) machen. Der BGH wird keinen Millimeter von der Täterschaftsvermutung abgehen. Und in den kommenden Verfahren vor dem BGH werden wahrscheinlich nur Fragen zur Schadensersatzhöhe fallen, und nicht bezüglich Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast.....

Hi Steffen,

eine Revision zu dem Thema sek. Darlegungslast ist meines Wissens unterwegs: Berufungsurteil LG Braunschweig Urteil vom 01. Juli 2015, Az. 9 S 433/14. Da geht es genau um die Frage, wie weit die sek. Darlegungslast geht.

Hier geb ich dir Recht: Bei der Schadensersatzhöhe in den Bagatellfällen (also nicht die dummdreisten Täter aus Tauschbörse I-III) ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Mal abwarten, ob es dazu zu einem Revisionsverfahren kommt.

VG denker75

dddr:;

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#580 Beitrag von Janosch » Samstag 17. Oktober 2015, 14:49

Hallo Steffen,

Danke für Deine Ausführungen. Ich versuche und will das verstehen was Du sagst. Du schreibst,Du wärst 2006 erstmals abgemahnt worden. Das sei dann mit Ver-
jährung für Dich abgelaufen. Und dann hättest Du mit P2P aufgehört! ?. Ok!. Noch eine Frage die mich beschäftigt. Im Abmahnschreiben steht ich hätte über
Bittorrent das Vergehen begangen. Ist dieser Bittorrent dann die eigentliche Tauschböres? Also hier habe ich gezielt nach den BRAVO Hits gesucht und diese 4
mir vorgeworfenen Musikstücke heruntergeladen. Ein Zufall ist unmöglich! Ich muss wirklich wissentlich diese Musikstücke gesucht und heruntergeladen haben.
Ich muss bei diesem Bittorrent einen Acount haben? Ich bin dort angemeldet und habe ein Zugangswort? Nur wer dieses Zugangswort kennt kann letztendlich dort
auch runterladen? Oder aber ganz klar es ist eine Familienangehöriger der dort einen Acount angelegt hat und lädt runter. Da ich der Anschlussinhaber bin be-
komme auch ich die Schreiben von Herrn Sebastian. Ist Bittorrent das gleiche wie Bear-Share oder diese E- Donky oder Mule? Ich kenne diese Tauschbörsen von
den Anfängen des Internets als es los ging mit Urhebrerechtsverletzungen. Oder Pirat-Bay ist das auch Bittorrent?

Grüsse Janosch

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