Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Antworten
Nachricht
Autor
Janosch
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 15. September 2015, 16:51

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#541 Beitrag von Janosch » Dienstag 15. September 2015, 17:34

Hallo und guten Tag,
Iich sags gleich vorweg. Ich bin 59 Jahre alt. Ich habe von RA.D.Sebastian Post bekommen. Mit Schreiben vom 07.09.2015 teilt mir der RA.mit,dass er die Firma DigiRights Administration GmbH vertritt. Es wir mit vorgeworfen ich hätte das Urheberrecht verletzt. Ich soll am 31.07.205 um 11:42 vom BRAVO Hits Vol.90 Sampler 4 (hier sicher bekannte Titel) über Bittorrent P2P heruntergeladen haben und somit für weitere Andere zugänglich gemacht haben. Gennant wird meine IP Nummer ein Filehash was auch immer das sein mag und eine Benutzerkennung. Wie den Forum hier sicher bekannt ist soll ich nun 1.200,00 Euro und eine Unter-
lassungserklärung unterschreiben. Ich sage jetzt sicher was hier Alle sagen wenn sie Post von RA.Sebastina erhalten haben. Ich habe nichts heruntergeladen. Schon gar nicht iergend eine BRAVO-Scheisse. Mein Musikgeschmack liegt in den 60er und 70er Jahren. Ja in meinem Haushalt leben noch 3 Familieangehörige.
Ja diese sind volljährig. Jeder hat einen eigen Laptop. Ja die Personen sind über Filesharing aufgeklärt. Nein es wurde nichts schriftlich festgehalten. Wir vertrauen uns in der Familie auch so. Ich habe noch am selben Tag mir einen Rechtsanwalt genommen für Wirtschaftsfragen und IT-Bereich. Ich habe eine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben und nichts gezahlt. Laut meinem Anwalt heisst es jetzt abwarten was da kommt wenn was kommt. Mich lässt aber eine Frage nicht in Ruhe. Ich war nicht auf Bittoreent und habe schon gar nicht Musik von einem BRAVO Sampler heruntergeladen. Auch niemand von meiner Famlie kommt dafür in Frage. Diese Musik ist nicht mein Geschmack und P2P ist nicht mein Ding. Diesen Mist bekommt jeder auf Youtube wenn er das braucht. Wenn ich nicht auf diesem Bittorrent war wie kommt der RA.Sebastian zu diesen Daten? Ok. IP von der Telekom klar. Der Rest hat er von seinem Suchprogramm herausbekommen. Aber wenn ich nicht auf Bittorrent war Wie kommen dann diese Daten zu stande? Auf meinem Rechner gibt es keine Musik von Dj.Antoine oder Anna Naklab usw. Wie geht das? Meinem Anwalt stellt sich diese Frage gar nicht. Aber ich stelle mir diese Frage. Wie geht das? Es muss doche eine Mög-
lichkeit für den Otto-Normalverbraucher geben sich zu wehren. Mir geht es doch nicht alleine darum,dass ich nichts oder weniger zahlen muss sondern wer oder wie wurde ich hereingelegt. Wenn ich das Schreiben von RA.Sebastian lese habe ich ja gar keine Möglichkeit meine Unschuld zu beweisen. Ich bin sicher mehr als nur ein Laie und ein alter Depp dazu. Aber ich will ich muss wissen wie das geht,dass der Ra.zu solchen Daten kommt. HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!!!!!

Danke

Grüsse Janosch jkj:s_; jkj:s_; jkj:s_; jkj:s_; jkj:s_; jkj:s_; jkj:s_;

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#542 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. September 2015, 17:53

Abmahnung RA DS, 4 Lieder (BRAVO Hits Vol. 90), 1.200,- € + UE


Hallo @Janosch,

anfänglich ist eine erhaltene Abmahnung nicht abhängig von Religion, Geschlecht, Berufsstand oder (Lebens-) Alter. Es gibt aber in der Regel die gleiche Ausgangslage für alle, das man als abgemahnter Anschlussinhaber,
  • 1. es selbst war;
    2. denjenigen kennt;
    oder
    3. keine Kenntnis hat, wer es war und was man will.
Im Grundsatz fällt man jedenfalls aus allen Wolken, weil es neben der Forderung -gerade bei RA DS (1.200,- €, UE)-, der verwirrenden und verängstigten Nennung von Paragrafen und Urteilen, auch meist der erste Anwaltsbrief ist in seinem Leben, den man so hart formuliert in den Hände hält.

Und jetzt kommen für jeden die ständig wiederkehrenden Fragen, die man sich stellt -insbesondere- wenn man sich auch noch im Internet über das Thema informiert. Es geht aber meist in die Richtung von einmal einer Abzocke und andermal das man doch von der Unschuldsvermutung ausgeht. Alles gepaart mit dem Verlust des Rechtsglauben, spätestens wenn man sich intensiver beschäftigt (Urteile zu Filesharing, Anwaltsseiten, Foren) und nicht nur in der Abmahnung liest, das eine mögliche Haftung als Störer -verschuldensunabhängig- sei. Jetzt kommt sofort der Gedanke nach einem Abmahnwahn und Deutschland sei rechtlich eine Bananenrepublik. Recht bekommt man dann auch von "Gleichgesinnten" in den Foren, die sich regelmäßig anonym "austauschen". Jetzt wird man darin noch bestätigt, versteht aber trotzdem nichts.

Um was geht es bei einer Filesharing?
  • a) Ermittlung eines Rechteverstoßes in einer P2P-Tauschbörse (Filesharing)
    b) beim Provider-Landgericht wurde ein Antrag zur Herausgabe der Daten hinter der Person zur P2P-IP gestellt und (in der Regel, lasse Reseller-Thematik weg) gestattet
    c) Provider hat diese (P2P-) IP einem seinem Kunden zugeordnet
    d) durch den BGH wird jetzt festgelegt:
    • aa) tatsächliche Vermutung, das der Rechtsverstoß über den Anschluss aus begangen wurde
      ab) tatsächliche Vermutung, das der Anschlussinhaber (kurz: "AI") dafür verantwortlich ist
      ac) Der AI muss zu aa) und zu ab) beweisbar, nachvollziehbar und zumutbar ("Gummibegriff") diese tatsächliche Vermutung entkräften!
Gelingt dieses, ist es O.K. Gelingt es nicht, haftet der AI als
  • a) Störer + Täter /Teilnehmer*,
    b) Störer oder
    c) Täter / Teilnehmer*
* In diesen Konstellationen muss der wahre Verursacher nicht mehr ermittelt werden.

Und dies ist jetzt der Status quo, mit dem die meisten Betroffenen nicht mit ihrem Rechtsempfinden (Bauchgefühl) klarkommen. Wie kann es sein, das ich für etwas haften kann, obwohl ich es nicht war, diese Musik nicht höre, die CD im Regal steht, auf meinem Rechner sich die Datei nicht befindet, ich nichts Illegales tätige, man das Gegenteil nicht beweisen kann usw. usf.

Wer jetzt weiter in Richtung Unschuld / Schuld geht, wird weiter in Emotionen baden, aber den Kern nicht verstehen. Und der Kern heißt, als Abgemahnter seine mögliche Störer- / Täter- und Teilnehmerhaftung zu entkräften. Und egal wie DU es jetzt auffasst, kannst Du es ist es O.K., wenn nicht dann zahlst Du die komplette Zeche. Egal ob Fair / Unfair, Gerecht / Ungerecht ... das ist Zivilrecht. Und jetzt gilt es sachlich nach den Ursachen zu forschen, eine eventuelle Akteneinsicht am Gestattungslandgericht zu beantragen, sich mit der Familie zusammensetzen nach zu forschen, dann letztlich mit dem Anwalt und mit diesen das weitere Vorgehen abzusprechen. Egal, ob man
  • 1. es selbst war;
    2. denjenigen kennt;
    oder
    3. keine Kenntnis hat, wer es war und was man will.
Ansonsten hilft nur viel Lesen und darauf bauen, das der Anwalt seines Vertrauens in Saft und Materie steht.

VG Steffen

tolja
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 8. Januar 2013, 14:00

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#543 Beitrag von tolja » Mittwoch 16. September 2015, 13:55

sunskill hat geschrieben:Heute habe ich auch wieder ein Brief von Herrn Sebastian bekommen,

in Kurzform: Er verweist auf ein aktuellen Gerichtsbeschluss vom 11.06.15 zu Gunsten vom Recheinhaber ( BGH Tauschbörse I-III, I ZR 7/14 ;I ZR 19/14; I ZR 75/14 ) ect. Zudem können 200,00 euro pro titel geltend gemacht werden. ect.

Habe jetzt nochmal 10 Tage zeit die geforderte Summe zu bezahlen ,sonst empfiehlt er seiner Mandantschaft die vollen kosten einzuklagen.

Denke mal erst wieder reagieren bis der nächste gelbe Brief eintrudelt.
+1

mein brief kam heute :) sogar in roter schrift und wieder mit großzügigem angebot. mal sehen ob er noch weiter runtergeht, dann überleg ichs mir vielleicht aus mitleid zu zahlen :D

Janosch
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 15. September 2015, 16:51

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#544 Beitrag von Janosch » Mittwoch 16. September 2015, 16:07

Hallo Steffen

zunächst vielen Dank für Deien schnelle umfassende Antwort auf meine Sorgen. Wie Du Dir denken kannst sind natürlich weiterhin viele ? auf meiner Stirn
verblieben. Deine Ausführungen sind teilweise schon hier zu finden oder anderswo. Es dürfte esich um juristische Auskünfte handeln. Schön und gut oder auch nicht. Ich suche nach der sagen wir mal technischen Antwort. Wie geht das. Wie geht das mit der Technik. Wenn Du Steffen mein ANwalt wärst und meinen
Angaben glauben schenkst,dass ich es selbst nich war und auch keiner aus meiner Familie. Wie ist es dann technich möglich ,dass ich auf Bittorrent war zu der Zeit usw. Ich meine diese Frage stellt sich doch dem Angeklagten wenn er es nicht war. Man muss das Bittorrentprogram doch sicher instalieren ein Kennwort vergeben und dann das wichtigste. Ich muss doch dort erstmal nach Bravo Hits Vol.90 suchen und dann noch genau die 4 beanstandete Titel suchen und dann runterladen. Übrigens sind diese 4 Titel scheinbar bei allen verklagten die gleichen Titel. Ich kann diese Musiktitel ohne wirkliches wollen ja gar nicht runterladen.
Ich muss bewusst diese 4 Titel herunterladen. Es gibt also kein Versehen oder Zufall. Punktgenau gesucht und heruntergeladen. Das habe ich aber nicht und von meinem Zirkus zu Hause auch keiner. Also wieder meine Frage wie geht das technisch wenn ich es nicht war? Ich kann mich ja so gar nicht rechtfertigen. Übrigens dieser RA.Sebastian scheint doch iergendwie mit dieser Red-Tube Sache verbunden zu sein wenn ich richtig lese. Wie kann ein solcher Ra.noch weiterhin abmahnen? Ich zweifle jetzt wirklich an unserer Demokratie. Wenn Due Steffen es mir nicht erklären kannst wäre ein IT-Fachmann dann dazu in der Lage?

Grüsse

Janosch

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#545 Beitrag von Steffen » Mittwoch 16. September 2015, 16:35

Hallo @Janosch,

zuerst einmal Filesharing ist nicht das Wunderwerk, das man es nicht verstehen kann. Es wird in der Regel ein Client (Programm) installiert und eventuelle bestimmte Einstellungen im Client oder Router (z.B. Portfreischaltung) vorgenommen. Dann sucht man sich einen Link (Torrent) auf einschlägigen Webseiten, klickt diesen an und los geht es. Problem, das man mit dem Herunterladen gleichzeitig anderen es anbietet. Mehr ist es doch nicht. Und dies hat nichts mit RedTube gemeinsam, oder das Du es unbedingt selbst gewesen sein musst.

Du bist der Anschlussinhaber, Du musst doch nicht selbst den Streitgegenstand heruntergeladen haben oder Filesharing betreiben - aber erst einmal der Einzige der ermittelbar ist und für den Internetzugang verantwortlich. Neben dir können drei weitere Personen das Internet mit benutzen, die dafür infrage kommen könnten. Natürlich war es niemand - wie immer.

Und ich muss einmal direkter werden, wenn sich jemand eingehackt hat, dann musst Du es beweisen. Hierzu gibt es den Firewall oder Router-Logs.

Geh einmal davon ab, das Du es sein musst. Du bist nur verantwortlich und haftbar, wenn Du deinen Pflichten als Inhaber des Anschlusses nicht nach kamst. Und wenn der Provider deine Daten falsch zuordnete, dann musst Du es beweisen. Und wenn nicht, hast Du Pech.

Das ist zwar weder gerecht noch fair, aber das wird im Gesetz nicht definiert. Was willst Du denn hören oder lesen? Mit der Ermittlung und der Zuordnung durch den Provider, steht erst einmal die Vermutung im Raum, das der Verstoß über deinen Anschluss aus ging und das Du erst einmal verantwortlich dafür bist. Du kannst dich jetzt aus dieser Vermutung befreien, indem Du die mögliche Haftung als Störer oder Täter entkräftest. Bitte hier einmal dienen Anwalt befragen. Und in einem juristischen Rechtsstreit ist neben naturwissenschaftlichen Wissen zum Vorgang des Fielsharing, juristisches zum Ablauf und Sachverhalt im Privatrecht schon irgendwie von Vorteil.

Du kannst aber noch im Technik-Forum stöbern, ob Du Antworten auf diene Fragen erhältst (dafür musst Du dich einloggen).

VG Steffen

Janosch
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 15. September 2015, 16:51

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#546 Beitrag von Janosch » Mittwoch 16. September 2015, 17:35

Hallo Steffen,

ich wollte Dich nicht mit meinen Sorgen nerven oder veräppeln. Ich dachte es gilt in diesem Land zunächst die Unschuldsvermutung. Du müsstest aus meinen
Fragen eigentlich sehen,dass ich kein 15 jähiges Picklegesicht bin das nicht zu seinen Taten steht. Ich dachte hier in diesem Forum wird auch mal davon aus-
gegangen,dass es auch Menschen gibt (incl.der Angehörigen) die tatsächlich kein Filesharing betrieben haben und nun versuchen die Sache zu klären. ich habe
gerade 260,00 Euro an meine Anwalt überwiesen für die aussergerichtliche Hilfe die er leistet. Das Geld fällt mir nicht leicht. Wer mit seiner IP also ertappt wurde ist auch gleich Täter bez.die Angehörigen in meinem Falle. Wir mistrauen uns nun mal Alle die nächsten Monate. Wer wars nun doch wirklich? Das ein Laie wie ich
auf die Idee kommt wie ist das eigentlich technisch möglich scheint sich sonst keiner zu fragen,weil es es ja war und sich einredet er wars nicht. Ich habe ver-
standen. Den von Dir geschilderten Ablauf des Filesharings ist mir wohl klar. Aber nicht klar ist mir wie es funktoniert wenn man den genannten Ablauf erst gar
nicht in Gang gesetzt hat. Verstehst Du Steffen? Ich frage mich halt wirklci wie kannes daz gekommen sein. Wenn Filesharing ein technischer Vorgang ist müsste es dann nicht dafür eine Erklärung geben wie es funktoniert wenn der Beklagte es nicht war (incl.der Angehörigen)?. Und die Anmerkung es war wie immer Keiner finde ich deplatziert. Es soll wirklich Unschuldige geben. Und von den Firewall und Routerlogs habe ich keien Ahnung. Auch deshalb bin ich ja hier um eventuelle
Antworten hier zu erhalten. Jeder Eierdieb bekommt die Möglichkeit sich zu entlasten. aber bei dieser Art Kriminallität scheint das nicht möglich zu sein.

Ich habe das Gefühl hier können beide Seiten der ANwälte mit Umsatz rechnen. So oder so.

Gruss

Janosch

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#547 Beitrag von Steffen » Mittwoch 16. September 2015, 18:56

Anfänglich, mich nervt niemand, ansonsten würde ich nicht antworten.

Man darf hier Strafrecht nicht mit Zivilrecht vermischen. Im Strafrecht gibt es die Unschuldsvermutung, im Zivilrecht und bei Filesharing die BGH-Täterschaftsvermutung. Und die besagt, das Du als Anschlussinhaber zu erst einmal verantwortlich bist für einen Urheberverstoß, der über deinen Anschluss getätigt wurde, weil dieser ermittelt und vom Provider zugeordnet. Wenn der Abmahner dann vielleicht außer den Log aus der Abmahnung noch weitere im Petto hat, sagt jeder Richter in DE, das bei Mehrfachermittlung es lebensfremd ist, dass die Ermittlungen generell fehlerhaft wären, wenn alle zu einem Anschluss führen. Natürlich ist bei einem einzelnen Log eine mögliche Gegenargumentation erfolgreicher.

Natürlich verstehe ich, dass Du Antworten möchtest: wer und wie, wenn Du nicht infrage kommst. Nur die kann ich dir nicht geben, weil ich nicht weiß wie es zu dem Log / den Logs am Anschluss bei dir zu Hause aussah, wer berechtigten Zugriff hatte und was der Mitnutzer tatsächlich machte bzw. wer einen eventuell unberechtigten Zugriff hatte, den Du nicht nachweisen kannst etc.

Ich bin eher der Meinung wie (TV-) Dr. Gregory House: "Der Mensch lügt immer!" Das liegt aber an den gesammelten eigenen Erfahrungen, mittlerweile aus 9 Jahren. Wenn Du es nicht warst, nach Befragung auch keiner der 3 Mitnutzer, dann ist es Aufgabe Deines Anwaltes hieraus das Beste für dich herauszuholen. Nur mit Annahmen oder Spekulationen kommt man nicht weiter.

Du kannst aber gern, den Link dorthin hatte ich im meinen letzten Beitrag gepostet, Deine Fragen im Technik-Forum stellen.

VG Steffen

Janosch
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 15. September 2015, 16:51

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#548 Beitrag von Janosch » Mittwoch 16. September 2015, 19:15

Hallo Steffen,

wiederum Danke für Deine Antwort. Klingt alles ernüchternd. Eigentlich bedeutet das: Wenn du nicht alleiniger Nutzer eines Anschlusses bist ABMELDEN!. Man
braucht kein Internet zum Leben.

Ich melde mich wieder wenn es was Neuses gibt.

Grüsse Janosch

asatru
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 17. September 2015, 00:50

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#549 Beitrag von asatru » Donnerstag 17. September 2015, 01:12

Hallo zusammen, mein Vater hat auch von diesem "seriösen" Anwalt Post bekommen.

Der Sachverhalt ist folgender:

1.
Beim schreiben handelt es sich um die Urheberrechtsverletzung eines "Tonträgers" in Tauschbörsen mit einem Abmahn"angebot" und Unterlassenserklärung von um die 600€.

2.
Mein Vater ist Anschlusseigner hat aber diese Urheberrechtsverletzung unter Garantie nicht begangen (kann nicht mal einen Computer einschalten).

3. Es gibt eine Fritzbox mit verschlüsseltem WLAN

4. Im Haushalt sind 4 Personen gemeldet welche alle über 18 sind.

5. Das irgendjemand diesen "Tonträger" in einer Tauschbörse hatte kann gut sein, aber meinem Vater ist davon nichts bekannt.

Wie sollte sich mein Vater verhalten? Eine modifizierte Unterlassenserklärung zurückschicken?

zahlreiche Vorschläge (gerne auch per PN) wären sicher hilfreich, ich sehe das auch nicht als Rechtsberatung sondern als "best practice" und bin für Zuschriften dankbar


spreewaelder
Beiträge: 5
Registriert: Freitag 20. Dezember 2013, 08:15

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#551 Beitrag von spreewaelder » Donnerstag 17. September 2015, 13:56

@Janosch:

Technisch ist das ganz einfach und kurz erklärt.

Was braucht "der Anwalt" damit er dich abmahnen kann? Das sind genau zwei Dinge: Die IP-Adresse und die Uhrzeit. Den Hash-Wert sowie Dateinamen kann er selber erstellen bzw. im Internet finden. Jetzt braucht "der Anwalt" nur noch eine schöne Internetseite, auf der er mit kostenlose Musik wirbt aber nicht anbietet und bei der Google-Suche sehr weit vorne aufgeführt wird. Sobald Du diese Internetseite besuchst, hat er dich -ö.,,ö.,, . Falls Du mir nicht glaubst, gehe einfach auf folgende Seite http://www.wieistmeineip.de. Dort werden alle Daten sauber aufgeführt, welche "der Anwalt" braucht. Dieses "Feature" hat jede Internetseite, egal ob Du auf http://www.abmahnwahn-dreipage.de oder auf irgendeine Schmuddelseite gehst. Die IP-Adresse ist deine Wohnanschrift im digitalen Leben.

Da der AI beweisen muss, dass er es nicht gewesen ist, wird es umso leichter für den Anwalt. Erschwerend kommt dazu, dass unsere Richter & Politiker aus dem letzen vielleicht auch vorletzten Jahrhundert kommen und sich sowas nicht vorstellen können. Somit ist das ein aussichtloses Unterfangen. Hier gewinnen nur die Anwälte und die Gutachter.

Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg :).

Gruß

Janosch
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 15. September 2015, 16:51

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#552 Beitrag von Janosch » Donnerstag 17. September 2015, 17:22

Hallo,

kannst Du das auch in einem verständlichen Deutsch mir erklären? Hashwert? Ich kiffe schon ewig nicht mehr.

Wenn Du mir schon nen Rat oder gar helfen willst dann Bitte sodass ich es alter Depp auch verstehen kann. Ich habe doch wohl ganz deutlich erklärt wie ich
zu dem Abmahnschreiben gekommen bin. Ich war auch keiner Seite des Anwaltes wo der was weiss ich machen soll????? Ich sag Die meine neuesten Erkenntnisse.
An dem Tag an dem ich diese BRAVO-Scheisse heruntergeladen haben soll war ich der Einzigste Nutzer des Anschlusses. Nur! Ich war nicht auf Bittorrent und habe dort Musik heruntergeladen. Soweit verstanden? Ob die Uhrzeitstimmt keine Ahnung was ich da gerade gemacht habe. Es war auf jeden Fall mein erster
Urlaubstag. Sicher ist aber. Ich war nicht da wo der Anwalt sagt. Und meine Frage an die Gemeinde war. Wie kommen die Daten zu stande ich meine die außer meiner IP die der Anwalt festgestellt hat. Und! Würde ein IT Fachmann meinen PC soweit untersuchen können ob die Musik und der Bittorrent auf meinem Pc war oder ist? Und Und Und

Grüsse

asatru
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 17. September 2015, 00:50

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#553 Beitrag von asatru » Donnerstag 17. September 2015, 19:50

Habe ich, allerdings tun sich mir verschiedene Fragen auf.

z.B. wieso es 2 unterschiedliche Fristen zu geben scheint (einmal die mitgesendete Unterlassungserklärung und dann der Vergleich)

war es nicht so das nur beim Amtsgericht/Landesgericht, welches für einen zuständig ist Zivilrechtlich was gemacht werden kann?

Angeblich hat die Firma DigitalRights Gmbh bei einem weit entfernten Landesgericht Verfügungen erlassen um die Identität des Anschlussinhabers herauszugeben, geht das überhaupt?

oder wieso die Firma DigitalRights GmbH für einen Tonträger in einem Spiel abmahnt (haben sie sonst keine weiteren Urheber - Rechte)

oder wieso in der modifizierten Unterlassungserklärung nicht darauf eingegangen wird, das Anschlussinhaber den Anschluss mit mehreren volljährigen Familienmitgliedern shared - bringt solch Information nichts?

Gerade letzteres wäre doch recht interessant.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#554 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. September 2015, 22:19

[quoteemasatru]Habe ich, allerdings tun sich mir verschiedene Fragen auf.
z.B. wieso es 2 unterschiedliche Fristen zu geben scheint (einmal die mitgesendete Unterlassungserklärung und dann der Vergleich)[/quoteem]
In der Regel gibt es immer zwei Fristen. Einmal die der Abgeltung des Unterlassungsanspruchs, andermal die der Forderungsabgeltung (AG+SE).


[quoteemasatru]war es nicht so das nur beim Amtsgericht/Landesgericht, welches für einen zuständig ist Zivilrechtlich was gemacht werden kann?[/quoteem]
Die Herausgabe der Daten hinter der P2P-IP erfolgt auf Grundlage eines Gestattungsbeschluss eines Landgerichts der für den Hauptsitz des Providers zuständig ist (§ 101 Abs. 9 UrhG). Bsp.: Telekom - Köln.


[quoteemasatru]Angeblich hat die Firma DigitalRights Gmbh bei einem weit entfernten Landesgericht Verfügungen erlassen um die Identität des Anschlussinhabers herauszugeben, geht das überhaupt?[/quoteem]
Ich weiß nicht wer dein Provider ist, oder ob Du sogar einen Reseller-Provider hast. Weiß ich nicht, steht aber im Abmahnschreiben.


[quoteemasatru]oder wieso die Firma DigitalRights GmbH für einen Tonträger in einem Spiel abmahnt (haben sie sonst keine weiteren Urheber - Rechte)[/quoteem]
Wenn man die Rechte an das Werk (Lied) hat, dieses Bestandteil eines Games ist, können Verstöße dagegen geahndet werden. Einmal vom Publisher des Games, oder auch vom RI des Liedes, was Bestandteil des Games ist. Jeder RI kann einen Verstoß gegenüber seinen Recht separat geltend machen.


[quoteemasatru]oder wieso in der modifizierten Unterlassungserklärung nicht darauf eingegangen wird, das Anschlussinhaber den Anschluss mit mehreren volljährigen Familienmitgliedern shared - bringt solch Information nichts?
Gerade letzteres wäre doch recht interessant.[/quoteem]
Das Musterschreiben der mod. UE ist und bleibt ein Muster sowie deckt alle möglichen Haftungsarten (Täter / Teilnehmer, Störer mit Unterkategorie Ermöglichungshandlung) ab, die höchstrichterlich gefordert werden. Ein unbedarfter Anwender kann diese erst einmal so verwenden. Wenn es jetzt konkrete Sachverhalte gäbe, wie: Täter, nur Störer, kein WLAN, Mitnutzer usw. muss die mod. UE natürlich dann auf den Sachverhalt angepasst werden. Nur kann ein Musterschreiben nicht alle eventuelle Möglichkeiten beinhalten, da wäre diese schnell mehrere Seiten lang, und man könnte die Ernsthaftkeit anzweifeln.

VG Steffen

asatru
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 17. September 2015, 00:50

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#555 Beitrag von asatru » Donnerstag 17. September 2015, 23:02

@Steffen danke für die Antworten
Steffen hat geschrieben: Ich weiß nicht wer dein Provider ist, oder ob Du sogar einen Reseller-Provider hast. Weiß ich nicht, steht aber im Abmahnschreiben.
Den hast du schon genannt. Von daher scheint das leider zu passen.

Wenn man die Rechte an das Werk (Lied) hat, dieses Bestandteil eines Games ist, können Verstöße dagegen geahndet werden. Einmal vom Publisher des Games, oder auch vom RI des Liedes, was Bestandteil des Games ist. Jeder RI kann einen Verstoß gegenüber seinen Recht separat geltend machen.
Bei der mod. Unterlassungserklärung gegenüber diesem "Abmahner" sollte man sich dann wohl eher auf das Werk (Lied) und nicht das Spiel inklusive Werk beziehen?
Das Musterschreiben der mod. UE ist und bleibt ein Muster sowie deckt alle möglichen Haftungsarten (Täter / Teilnehmer, Störer mit Unterkategorie Ermöglichungshandlung) ab, die höchstrichterlich gefordert werden. Ein unbedarfter Anwender kann diese erst einmal so verwenden. Wenn es jetzt konkrete Sachverhalte gäbe, wie: Täter, nur Störer, kein WLAN, Mitnutzer usw. muss die mod. UE natürlich dann auf den Sachverhalt angepasst werden. Nur kann ein Musterschreiben nicht alle eventuelle Möglichkeiten beinhalten, da wäre diese schnell mehrere Seiten lang, und man könnte die Ernsthaftkeit anzweifeln.
Da gebe ich dir natürlich recht das es viele Sonderfälle geben könnte, nur ist doch ein Mehrpersonenhaushalt jetzt nicht so ungewöhnlich.
Falls es zur Entkräftung der Anschuldigung gegenüber des Anschlussinhabers beitragen könnte (der nichtmal einen PC bedienen kann) wäre eine Anregung (wird nicht als rechtsverbindlicher Hinweis angesehen) hilfreich wie man eine Unterlassungserklärung diesbezüglich modifizieren könnte?

Kennt da jemand etwas, falls davon nicht generell abzuraten wäre?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#556 Beitrag von Steffen » Freitag 18. September 2015, 04:45

[quoteemasatru]Da gebe ich dir natürlich recht das es viele Sonderfälle geben könnte, nur ist doch ein Mehrpersonenhaushalt jetzt nicht so ungewöhnlich.
Falls es zur Entkräftung der Anschuldigung gegenüber des Anschlussinhabers beitragen könnte (der nichtmal einen PC bedienen kann) wäre eine Anregung (wird nicht als rechtsverbindlicher Hinweis angesehen) hilfreich wie man eine Unterlassungserklärung diesbezüglich modifizieren könnte?

Kennt da jemand etwas, falls davon nicht generell abzuraten wäre?[/quoteem]
Danke für diene Anregung zum Musterschreiben, aber ... wenn Du mir recht gibst, verstehe ich dann nicht das weiterbohren.

Ganz zu Schweigen, das in einer Konstellation: "BearShare" (Mitnutzer) i.V.m. der Entkräftung der Täterschaftsvermutung + Nachkommen der sekundären Darlegungslast, weder ein Unterlassungsanspruch besteht, noch man als Störer oder Täter haftet. Das bedeutet, es wäre gar keine UE erforderlich. Nur wer soll dies mit Abmahnung, als Erstabgemahnter und ohne Anwalt einschätzen können? Im Grundsatz niemand. Ausrufezeichen.


Und zur Spezifizierung des Streitgegenstands sind im Muster klare Hinweise benannt. Punkt.

VG Steffen

spreewaelder
Beiträge: 5
Registriert: Freitag 20. Dezember 2013, 08:15

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#557 Beitrag von spreewaelder » Freitag 18. September 2015, 08:58

geopfert hat geschrieben:
spreewaelder hat geschrieben:@Janosch:

Technisch ist das ganz einfach und kurz erklärt.

Was braucht "der Anwalt" damit er dich abmahnen kann? Das sind genau zwei Dinge: Die IP-Adresse und die Uhrzeit. Den Hash-Wert sowie Dateinamen kann er selber erstellen bzw. im Internet finden. Jetzt braucht "der Anwalt" nur noch eine schöne Internetseite, auf der er mit kostenlose Musik wirbt aber nicht anbietet und bei der Google-Suche sehr weit vorne aufgeführt wird. Sobald Du diese Internetseite besuchst, hat er dich -ö.,,ö.,, . Falls Du mir nicht glaubst, gehe einfach auf folgende Seite http://www.wieistmeineip.de. Dort werden alle Daten sauber aufgeführt, welche "der Anwalt" braucht. Dieses "Feature" hat jede Internetseite, egal ob Du auf http://www.abmahnwahn-dreipage.de oder auf irgendeine Schmuddelseite gehst. Die IP-Adresse ist deine Wohnanschrift im digitalen Leben.

Da der AI beweisen muss, dass er es nicht gewesen ist, wird es umso leichter für den Anwalt. Erschwerend kommt dazu, dass unsere Richter & Politiker aus dem letzen vielleicht auch vorletzten Jahrhundert kommen und sich sowas nicht vorstellen können. Somit ist das ein aussichtloses Unterfangen. Hier gewinnen nur die Anwälte und die Gutachter.

Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg :).

Gruß
einen größeren Unsinn liest man selten.
Wenn Du schon sowas schreibst, kannst Du mir bitte erklären wieso das Unsinn ist?

asatru
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 17. September 2015, 00:50

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#558 Beitrag von asatru » Montag 5. Oktober 2015, 23:41

Weiss jemand was mit der Website vom wehrten Herrn Daniel Sebastian bzw. dessen "Kanzlei" passiert ist? :D

mwd
Beiträge: 65
Registriert: Mittwoch 30. Oktober 2013, 12:32

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#559 Beitrag von mwd » Montag 5. Oktober 2015, 23:59

Vielleicht wurde er abgemahnt? .-:;

jomali96
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2015, 18:47

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#560 Beitrag von jomali96 » Mittwoch 7. Oktober 2015, 18:57

Hey Leute,

bin ein "Abmahnungs- Neuling" und brauche Hilfe!
Habe wie einige von euch Post von Daniel Sebastian bekommen, bei mir geht es explizit um "Are You With Me" von Lost Frequencies.
Dieses wurde von mir über die "UK Top 40" hochgeladen und Herr Sebastian hat auch IP Adresse, Uhrzeit und co hinterlegt, gefordert werden rund 1000 Euro.
Habe mir zwar einiges im Forum durchgelesen aber hatte das Gefühl, dass die Vorschläge recht veraltet waren.
Nun, Oktober 2015, wie würdet ihr mir raten zu handeln?

Hoffe auf Antworten!

Gruß Josch

Antworten