Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#481 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. August 2014, 18:30

Bild

Dann muss man natürlich auch einmal am Rande erwähnen, dass es mittlerweile genügend Informationen im Netz gibt, wo ein Betroffener mit dem Einsatz einer Suchmaschine zu einem ersten Ergebnis kommt.

Klick mich hier und hier!

..................

Fazit:
In einem Forum kann es leider nur allgemeine -öffentliche- Hinweise geben.

So wird als Faustregel grob gesagt:
  • 1. Abmahnschreiben + 3 Jahre
    2. zusätzlich Mahnbescheid + 6 Monate auf die 3 Jahre aufaddieren!
Wer für seinen Fall eine konkrete Antwort möchte, macht sich in den Links 1 + 2 schlau,
oder muss einen Anwalt damit beauftragen.

tzwen77
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#482 Beitrag von tzwen77 » Montag 11. August 2014, 09:05

Hallo und Guten Morgen zusammen,

ich habe am Freitag 08.08.2014 auch Post vom RA Daniel Sebastian bekommen.
Darin geht es um einen über bittorrent zur Verfüung gestellten Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 19.04.2014.
Lange Rede kurzer Sinn der RA fordert 1250€ + UE.

Ich weiss das mein 12 Jahre alte Sohn oder einer von seinen Kumpels diesen Client auf seinem Smartphone hatte ( In dem Alter hab ich noch HE-MEN gespielt ) und runtergeladen hat.

Die Forderung betrifft nur 5 Songs von 100 wie soll ich nun vorgehen ?
Ich weiss das die Verletzung des Urheberrechts von meinem Anschluss getätigt wurde.
Nur war ich es nicht persnl.

Bitte um Rat und Hilfe.

Gruß tzwen77

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#483 Beitrag von Steffen » Montag 11. August 2014, 09:59

[quoteemtzwen77]Ich weiß, dass mein 12 Jahre alte Sohn oder einer von seinen Kumpels diesen Client auf
seinem Smartphone hatte (In dem Alter hab ich noch HE-MEN gespielt ) und runtergeladen
hat.
Die Forderung betrifft nur 5 Songs von 100 wie soll ich nun vorgehen?
Ich weiß, dass die Verletzung des Urheberrechts von meinem Anschluss getätigt wurde.
Nur war ich es nicht persnl. Bitte um Rat und Hilfe.[/quoteem]

Hallo @tzwen77,

ja die Zeiten ändern sich. Wir mussten noch ohne Handy, ohne Internet auskommen und den
ersten Taschenrechner hatte ich mit 20 geschenkt bekommen. Bis dahin ging alles mit
Rechenschieber.

O.K. Wir müssen doch erst einmal eines beachten, das die Störerhaftung aufgebaut ist auf
eine -verschuldensunabhängige- Haftung, wenn fahrlässig oder vorsätzlich Prüfpflichten
(Sammelbegriff) durch den AI verletzt werden, oder dieser diesen nicht nachkommt.

BGH:
[...] Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und
adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für
eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...]
  • - Tätigkeits- bzw. Handlungsstörer = nimmt die Beeinträchtigung selbst vor!
    - Untätigkeits- bzw. Zustandsstörer = wer die Möglichkeit zur Beseitigung der
    Beeinträchtigung hat, die Gefahrenquelle geschaffen oder übernommen hat bzw. die Störung
    typisch ist und damit gerechnet werden muss!
Das heißt:
Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch derjenige als Störer
zur Unterlassung und Beseitigung verpflichtet sein, der - ohne eigenes Verschulden - adäquat
kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer Urheberrechtsverletzung mitgewirkt
hat, z.B. indem er die Verletzung durch Dritte ermöglicht hat.

Zu gut Deutsch:
Der Anschlussinhaber haftet dadurch, dass er den Zustand geschaffen hat, der zu der Rechtsverletzung
geführt hat. Er hat den Anschluss inne und schafft damit über seinen Anschluss die Möglichkeit der
Rechtsverletzung.

...........................

So viel zur tristen Theorie. Jeder sollte sich diese aber einprägen, denn wenn man Kenntnis eines
UrhR-Verstoßes hat, kann man unter gewissen Umständen selbst als AI haftbar gemacht werden und
der wahre Täter muss nicht mehr ermittelt werden.

Viele Möglichkeiten gibt es ja auch hier nicht. Denn die aktuelle Rechtsprechung beruht ja
eigentlich auf den Fall, dass -keiner- den vorgeworfenen UrhR-Verstoß getätigt hat, aber außer dem AI
noch weitere infrage kommen könnten. Sobald aber Kenntnis vorliegt hinsichtlich des Täters, werden
die Karten neu gemischt. Sicherlich ist dann wieder von Bedeutung, ab wann diese Kenntnis vorliegt
+ welche zumutbaren Konsequenzen man daraus ableitet. Nur ein Beispiel. Hat man trotz Kenntnis
-keine- Maßnahmen eingeleitet, die einen weiteren UrhR-Verstoß ausschließen, hat man zumindest
fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich, seine zumutbaren Prüfpflichten als AI verletzte. Egal ob
man es nun selbst nicht war, wird man auf Unterlassung, AG + SE haftbar sein, wenn nicht sogar
dann noch der wahre Täter vom Abmahner mit ins Boot geholt wird (dann: Unterlassung, SE).


Natürlich wäre das Wichtigste, einen erneuten UrhR-Verstoß auszumerzen. Schriftliche Belehrung,
stichpunktartige Kontrollen und Sanktionen bei erneuten Verstößen. Oder das Einfachste, der Sproß
der Lenden schließt einen eigenen Verttrag auf seinen namen ab und saugt bis der Arzt kommt. Punkt.

  • 1. AI richtet sich nach den empfohlenen Vorgehensweisen, der Verursacher zahlt.
    2. AI benennt den wahren Verursacher; im schlimmsten Fall wären jetzt -beide- in der Haftung
    3. man konsultiert einen Anwalt.
Denn man sollte schon begreifen, dass einmal ich kein Anwalt bin und deshalb keine Ahnung habe. Ganz
zu schweigen, das ich keine Rechtsberatung erteilen darf, oder wie einige Blutsauger und Drecksäcke
(princess15114, Shual) ALG-2 damit aufbessre.


VG Steffen

semperfi
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#484 Beitrag von semperfi » Donnerstag 21. August 2014, 17:24

So, nun hat es mich auch erwischt!

Hier mal mein Fall (so gut es geht annonymisiert und mit fiktiven Daten versehen).

Der Liebe Herr Sebastian hat mir vor einiger Zeit eine Abmahnung wegen dem Download eines Chartcontainers geschrieben.
Dieser soll am 20.07.2014 stattgefunden haben. Also an einem Sonntag. Die Abmahnung lag bereits am Montag dem 28.07.2014 bei mir im Briefkasten und hatte ein Stempel vom 25.07.2014 auf dem Briefkopf.

Meine Frage. Wie kann es sein, dass zwischen dem eigentlichen runterladen und der fertigen Abmahnung gerade einmal 5 Tage vergehen. Sind der Internetprovider, der IP Ermittler und der Abmahnanwalt bereits so eingespielt oder wirkt das ganze etwas dubios?

Vielleicht bin ich kein Einzelfall und der Verlauf ist heutzutage gang und gebe.

Meine Zweite Frage: Wenn ein Gericht eine Klage wegen eines Chartcontainers abgewiesen hat, weil erstmal nachgewiesen werden muss, das die Datei (das spezielle Lied) auch geladen wurde, sind dann nicht alle Abmahnungen bzw. dann Klagen hinfällig? Oder ist jede Klage ein neuer Fall?

Bsp. Vom Top100 Container ...wurde nur Lied 3 von den 100 geladen. Abmahnung bezieht sich aber auf Lied 5,23,78 von den 100.

Mod UE geht raus, halte euch auf dem laufendem :-)

vale
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#485 Beitrag von vale » Montag 25. August 2014, 13:21

vale hat geschrieben:Guten Tag die Gemeinde,

heute ein Schreiben von Dan. Seb. erhalten mit dem Inhalt das ich auf deren erstes Schreiben (Abmahnung ) nicht reagiert habe....Problem ist nur das ich kein erstes Schreiben bekommen habe.
Nun ist mir eine Frist (von 7 Tagen) gesetzt worden und ich weiss nicht einmal worum es geht. Im Schreiben von heute sind keine Daten worum es geht. Soll ich da mal anrufen und fragen worum es geht oder habt ihr sonst einen Tip für mich. Bin überümpelt und weiss nicht was sache ist.
Danke
so nach dem ich um eine Kopie gebeten habe da das erste Schreiben nicht angekommen war, ist diese nun Heute eingetroffen.
Es handelt sich um 9 Songs aus einem Sampler... Der Inhaber ist DigiRights Administration Gmbh.
Nun wollte ich eine mod.UE aufsetzen und versenden. Das Abmahnschreiben richtet sich an "XXX Mustermann u. Musterfrau YYY"
wobei die Musterfrau der Mädchenname meine Frau ist. Soll ich zwei UE versenden ? Einmal für mich und einmal Für meine Frau von Ihr natürlich unterschrieben?

Die zweite Frage die ich habe ist in der UE von Daniel und Sebastian sind die Songs hintereinander hinweg geschriben durch Anführungszeichen und Komma getrennt. Im Musterschreiben
sind die Tittel aber mit 1. "xxx xxx xxxx" dadrunter 2. "xxxx xxxxx" usw.
Habe jetzt die Form aus der Muster mod. UE übernohmen ist dies richtig?

Danke für die Unterstützung allerseits.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#486 Beitrag von Steffen » Montag 25. August 2014, 13:24

Bitte diese Frage mit Scann der originalen UE per E-Mail stellen. So kann man diese nicht öffentlich beantworten. Erhältst dann heute Nacht (nach der Schicht) Antwort.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#487 Beitrag von Steffen » Dienstag 2. September 2014, 15:17

Daniel Sebastian macht Rückzieher
bei Filesharing Klage



______________________________________________

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Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
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E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de

.....................

Quelle: www.anwalt.de
Link: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... ring-klage

anwalt.de services AG
Rollnerstr. 8
D-90408 Nürnberg
Tel.: +49 911 81515-0
Fax: +49 911 81515-101
Mail: info@anwalt.de
______________________________________________

Als das Amtsgericht Riedlingen Rechtsanwalt Daniel Sebastian in einer Filesharing Angelegenheit um eine Stellungnahme bat, als Reaktion auf die Klageerwiderung unseres abgemahnten Mandanten, nahm Daniel Sebastian die Klage einfach zurück. Aus unserer Sicht hat an dieser Abmahnung ohnehin einiges nicht gestimmt.

Daniel Sebastian macht Rückzieher bei Filesharing Klage


Unklarer Ermittlungsvorgang

Daniel Sebastian verlangt in seinem Abmahnschreiben die Zahlung von Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,- Euro und die Erstattung von Abmahnkosten n Höhe von 859,80 Euro. Anlass der Klage war vermutlich ein Auskunftsbeschluss des LG Köln mit knapp 20 Ermittlungszeitpunkten unseres Mandanten. An dieser Stelle konnten wir uns die kleine Spitze nicht verkneifen, dass der Klägervertreter ja auch zahlreiche Auskunftsbeschlüsse in den Streaming Angelegenheiten erwirkt habe, die nicht hätten ergehen dürfen. Insgesamt war völlig unklar, wie der genaue Ermittlungsvorgang ablief. Zudem haben wir stark an der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung von Daniel Sebastian gezweifelt. Außergewöhnlich aufgefallen war auch die Tatsache, dass weder ein Dateiname, noch ein Dateityp oder eine Dateigröße benannt wurde.

Daniel Sebastian schweigt

Das Gericht teilte wohl unsere Zweifel und verlangte eine Stellungnahme von Daniel Sebastian. Dieser entschied sich jedoch dafür zu schweigen, und die Klage zurückzunehmen. Auch ein Statement.

Fakt ist, dass es sich lohnt, gegen Abmahnungen vorzugehen, auch wenn dies manchmal bedeutet, dass ein Klageverfahren eingeleitet wird.

G-Nius
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#488 Beitrag von G-Nius » Freitag 19. September 2014, 03:26

Uns erreichte gestern eine erstmalige Abmahnung von D.S. Das seltsame ist, dass es nur aufführt welche Kosten einen erwarten könnten bei Zustandekommen eines Verfahrens oder Nichteinhaltung der Frist zur Abgabe der UE.

Dann ist gleich ein Vergleichsangebot von 1000€ aufgeführt:

Zitat: "Um dieser Unsicherheit für beide Seiten gerecht zu werden, hat sich meine Mandantschaft entschlossen, Ihnen ein Vergleichsangebot zu unterbreiten."

Hinzu kommt, dass mir aufgefallen ist, dass Schreiben die Nr. 00...1 hat!
Sieht nach überarbeiteter Vorgehensweise aus und wir sind erstes Premieremitglied!

:-;

Nach Anfrage eines sehr aktiven Opfer-Anwalts, mit über 200 Top-Bewertungen im Vorgehen gegen Herrn D.S
hat dieser vorgeschlagen keine modifizierte UE abzugeben. Vielmehr rät er zu:

Zu viel Opfer. Bitte eine andere Quelle, einen anderen Anwalt der sich opfert ... VG Steffen

Also Leute, keine Panik. D.S scheint momentan auf direkte Vergleichstaktik zu setzen, weil er seine Bürokratie senken möchte, da er sowieso keine Klage einreichen wird. Wenn, dann nur bei denen die einiges von Anfang an versäumt haben.

G-Nius
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#489 Beitrag von G-Nius » Freitag 19. September 2014, 03:39

Zudem gibt es Hinweise dazu, dass das Unternehmen “itGuards” möglicherweise erst im März 2013 gegründet wurde. Dies entspricht exakt dem Zeitraum in dem die Internetseite von “The Archive” online gestellt wurde und registriert wurde. Sollten beide Unternehmen in einen Zusammenhang zu bringen sein, so würde dies den Sachverhalt komplett anders darstellen. Das wiederum würde bedeuten, dass es sich um möglicherweise gezielten und gewerbsmäßigen Betrug in mehreren 10.000 Fällen handeln würde. Zwischenzeitlich wurde gegen den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat in dieser Angelegenheit entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: http://www.asentanews.de/abmahnung-nutz ... dern-2013/

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#490 Beitrag von G-Nius » Freitag 19. September 2014, 04:16

Ne, ne, bitte eine andere Quelle, vor allem einen anderen Anwalt! Danke!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#491 Beitrag von Lon3star » Donnerstag 23. Oktober 2014, 11:27

Ein kurzer Zwischenbericht. Ich habe seit einem Jahr nichts mehr von DS gehört. Ich warte ab, wie es sich entwickelt. (Ich lasse mich anwaltlich vertreten). Nächstes Jahr, geht es ins letzte Jahr um seine Forderung einzuholen. Ich warte ab, ob Digirights Ihren Schadensersatz auch noch haben möchte.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#492 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Oktober 2014, 11:49

Danke für die Info.

VG Steffen

mwd
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#493 Beitrag von mwd » Donnerstag 23. Oktober 2014, 19:17

Das deckt sich mit meinem Fall. Ein Brief meines Anwalts an DS ist seit über einem halben Jahr unbeantwortet. Mir soll es recht sein ;-) Wobei ich mir eh nicht vorstellen kann, daß er seine undurchsichtigen Forderungen plötzlich gerichtlich durchsetzen wird.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#494 Beitrag von G-Nius » Mittwoch 5. November 2014, 20:09

Ich halte euch auch auf dem Laufenden! Werden auch anwaltlich vertreten und bisher nichts gehört! 7-7-8-8-b

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#495 Beitrag von Lon3star » Freitag 20. Februar 2015, 11:29

Guten Tag,

zur Info. Ich habe ein "Erinnerungsschreiben" erhalten. Die Summe wurde weiteres mal gesenkt. Diesmal um 100 Euro. Abwarten. Ich wünsache allen anderen Leuten viel Geduld und Mut. Die Willkür dieser Anwälte bei dem ganzen Prozedere, ist das einzige was mich richtig stört. Aber damit erzähle ich nichts Neues.

Bis zum nächsten mal.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#496 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Februar 2015, 09:34

Aktuelles Folgeschreiben von RA Sebastian:
Großzügiger Vergleich in Höhe von 1.550,- €




Bild
.
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Inhalt:
  • - mod. UE wurde angenommen
    - Vergleichsvorschlag: 1.550,00 € (natürlich großherzig) oder
    - Klage

Danke an alle, die ihre Schreiben für andere zur Verfügung stellen.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#497 Beitrag von G-Nius » Donnerstag 26. Februar 2015, 12:56

Wäre super wenn man berichten könnte wie auf dieses Schreiben reagiert wurde und im Falle einer Ablehnung, ob es später tatsächlich zu einer Verhandlung kam.

Nach meiner ersten Abmahnung und dem Gegenbrief meines Anwaltes kam noch nichts. Sobald er mich wieder anschreibt stelle ich das Schreiben ebenfalls zur Verfügung.

manudrescher
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#498 Beitrag von manudrescher » Freitag 27. Februar 2015, 07:54

Guten Morgen,

ich bin ebenfalls von Herrn Sebastian abgemahnt worden.
Drei Briefe auf einmal im Briefkasten, da kommt Freude auf 1ööüüää1

Es handelt sich um eine Gesamtforderung von 4.400€ für diverse Titel aus bekannten deutschen Samplern (u.a. Dream Dance, Kontor, Ultimative Chartshow).

Die Briefe sind folglicherweise alle exakt identisch in Art und Umfang, lediglich die betroffenen Titel und die Summen wurden jeweils angepasst.

Ich würde behaupten, in Sachen deutsches Recht bin ich nicht zwangsweise der "dümmste", der Hintergrund und eine kurze Google Suche über Herrn Sebastian führten auch gleich zur Lagefeststellung.

Sicherheitshalber telefonierte ich mit meiner Rechtsschutz und ließ mir aus dem Kundenportal eine entsprechende modifizierte UE zukommen.

Diese habe ich per Einschreiben und parallel vorab zur Kenntnis per Mail an die Kanzlei Sebastian gesendet.

Es sollte nur jeder beherzigen: Nichts erklären und nichts rechtfertigen.

Es lang völlig, einen Zweizeiler im Anschreiben zu verfassen, dass ihr hiermit die UE als Anlage übersendet.

Vor dem Richter und vor dem Gesetz "quatschen" sich die meisten um Kopf und Kragen, weil sie den inneren Drang verspüren unbedingt Rechtfertigungen und Erklärungen vermitteln zu müssen...lasst das unbedingt sein.

Ich kenne Vorgänge bei solchen Abmahnungen, da wurde Seitenweise erklärt warum niemals ein Upload stattfinden konnte und niemals eine öffentliche Verteilung stattfand, weil man nutze entsprechende Clients die das unterbinden (sogenannte "Leecher-Mods")....einwandfrei, perfektes Indiz das urheberrechtliches Material trotzdem zumindest geladen wurde.

Ihr müsst und dürft euch weder erklären noch Rechtfertigen. Ihr könnt einfach nur die UE versenden oder auf 10 DIN A4 Seiten eure Unschuld beteuern...das ändert gar nichts, außer das jeder zusätzliche Satz im Schriftverkehr euch ggf. weiter an die Wand drückt.

laphroaig
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#499 Beitrag von laphroaig » Montag 6. April 2015, 15:22

Hallo zusammen,

zuerst einmal großen Dank an Steffen, der dieses Forum möglich macht und sich auch nicht durch Drohungen klein kriegen lässt. Meinen größten Respekt! :an

Ich hätte ein paar Fragen und hoffe, dass mir vielleicht jemand aus dem Forum weiterhelfen kann.

Nehmen wir mal an es gäbe jemanden, der kürzlich durch Daniel Sebastian abgemahnt wurde. Kurz vor den Oster-Feiertagen mit üblich kurzer Frist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

In der Sache geht es um das Herunterladen/Bereitstellen eines Webradio-Mitschnitt eines DJs bei Bittorrent, der zuvor auch öffentlich lief. Nun wird eine Person wegen eines einzelnen Songs darin abgemahnt, und ein außergerichtlicher Vergleich für 600 Euro wird angeboten.

Dass auch Konzertmitschnitte illegal sind, war der Person bisher nicht klar, sie hat sich aber auch nicht genügend darüber informiert. Daher ist sie bereit, eine angemessene Strafe dafür zu zahlen. Was der Person allerdings missfällt ist, dass nach dieser Abmahnung weitere für andere Songs in der gleichen Datei kommen können - Prinzip Chartcontainer eben - und abgesehen vom Sachwert wieder die Anwaltsgebühren oben drauf kämen, wodurch die Gesamtsumme an Anwaltsgebühren höher als bei einer Gesamtabmahnung wären. Richtig so?

Würde diese vorliegende Abmahnung den gesamten Vorfall mit dem Herunterladen der Datei abschließend klären (mit entsprechendem Betrag für einen Vergleich), würde die Person den Betrag zahlen, wenn nicht völlig überzogen. Bei potentiellen einzelnen Abmahnungen müsste sie sich aber ausnehmen lassen wie eine Weihnachtsgans, und das stößt ihr übel auf.

Eine Möglichkeit der Reaktion wäre: Modifizierte UE wegen des abgemahnten Titels schicken. Wegen den anderen Titeln im Mitschnitt vorbeugende UE ebenfalls verschicken. Wegen des Geldes einen Vergleich anstreben und bezahlen.

Hier meine Fragen:

Kann die modifizierte UE, die sowieso erstellt würde, gleich um die vorzubeugenden Titel erweitert werden? Oder sollten das besser zwei Dokumente sein?

Der Inhalt der Datei, die in der Abmahnung beiläufig genannt wird, ist der Person nicht mehr bekannt. Es gibt aber Informationen im Internet, welche Titel darin enthalten gewesen sein sollen. Sollte die Person alle Titel in die vorbeugende UE schreiben, die sie in den Informationen finden kann, oder nur die, die man über die einschlägigen Datenbanken auch mit Daniel Sebastian als Rechtvertreter zuordnen kann? Gesamt wären es 100 Titel, zuständig wäre Daniel Sebastian nur bei 5. Sonst keine weiteren Rechteinhaber zu finden.

Da durch die Abmahnung der Person bereits in Kontakt mit Daniel Sebastian bestand, sollte die Zusendung von vorbeugendenden UEs ja zulässig sein, wenn ich mich nicht irre. Die Frage ist nur, was hindert ihn eigentlich, diese einfach abzulehnen?

Die Person spielt mit dem Gedanken, die Sache direkt einem Anwalt zu geben. Man liest im Internet ab und an etwas von Pauschalbeträgen für alle außergerichtlichen Tätigkeiten, bei denen sich der Anwalt auch um Folgeabmahnungen kümmert. Weiß jemand, ob so etwas gängig ist?

Viele Grüße und frohe Ostern!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#500 Beitrag von Steffen » Montag 6. April 2015, 15:28

Bevor man die Fragen beantworten könnte, muss ich die Abmahnung lesen, damit es keine Unstimmigkeiten oder Verwechslungen gibt. Scanne diese einmal bitte entpersonalisiert (außer Log-Daten und Streitgegenstand) ein uns schicke diese an meine E-Mail (Signatur) als PDF oder im jpeg-Format (wichtig: nur leserlich und nicht über 'zig GB groß). Alles Weitere dann per E-Mail oder hier im Forum (wie gewünscht).

Danke im voraus.

VG Steffen

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