Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#421 Beitrag von Steffen » Samstag 12. April 2014, 03:26

[quoteemtwdotnet]Also konkret zu Punkt 1: Macht es Sinn in der mod. UE den WLAN-Teil wegzulassen und sich auf Bittorrent beziehen, also die Unterlassung in der mod. UVE weiter einschränken?[/quoteem]
Wir bieten ein Musterschreiben an, dass in puncto unerlaubter Rechtsberatung, nur allgemein abgefasst ist und alle möglich, höchstrichterlich definierte Haftungsarten abdeckt:
  • 1. Täterhaftung
    2. Störerhaftung
    • 2.1. Ermöglichungshandlung Dritter
      • 2.1.1. Unzureichend gesichertes WLAN
Es bedeutet, dass die Punkte 1., 2., 2.1. Pflicht sind in einer mod. UE. Da aber der BGH: “Sommer unseres Lebens“ die Unterkategorie der Störerhaftung Punkt. 2.1., 2.1.1. thematisiert, macht es schon irgendwie Sinn diese zu erwähnen. Besonders wenn man später sich besinnt, das WLAN war doch nicht so gesichert wie es hätte sein sollen. Aber wie gesagt, letztlich kannst Du schreiben, was Dein Herz begehrt.


[quoteemtwdotnet]Und zu Punk 2: Macht es einen Unterschied ob man nur von "geschütztes Musikwerk" oder von "urheberrechtlich geschütztes Musikwerk" wie im Original spricht?[/quoteem]
Nein.

Ich muss trotzdem einmal einwerfen. Wenn AW3P ein Musterschreiben mod. UE abgibt, dieses ca. 3,5 Mil. Mal heruntergeladen wurde, kann der Inhalt ja nicht so schlecht sein. Nur kann ich eben nicht jeden, dieser 3,5 Mil. Downloader schreiben, wie er seine konkrete mod. UE abfasst. Neben einer unerlaubten Rechtsberatung (konkrete Beantwortung einer konkreten Rechtsfrage) käme ich nicht mehr zu schlafen. Und ohne Schlaf bin ich noch unausstehlicher, wie aktuell.

.:::;;

VG Steffen

twdotnet
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#422 Beitrag von twdotnet » Samstag 12. April 2014, 03:54

Danke für die Info's.

Mein Verständnisproblem war die Wiederholungsgefahr, welche durch die enge Einschränkung in der originalen UVE wohl nicht ausgeräumt wird. Jetzt verstehe ich auch den Sinn warum der Absatz in der mod.UE so weitgefasst ist. Da stand ich auf dem Schlauch - sorry!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#423 Beitrag von Steffen » Samstag 12. April 2014, 09:37

Kein Problem, gerade das Thema Unterlassungserklärung ist so weitreichend, das sehr viele -insbesondere Neuabgemahnte- damit ihre Probleme haben. Es ist aber so, ein Forum kann nur allgemein erklären, Dir aber keine auf deinen Einzelfall bezogene mod. UE abfassen. Ich hoffe aber trotzdem, das die grundlegenden Fragen geklärt wurden.

VG Stefen

hgmichna
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#424 Beitrag von hgmichna » Montag 14. April 2014, 22:37

noway hat geschrieben:… Sollte Klage eingereicht werden bleiben die auf den Kosten sitzen. Bin weit über 60 Jahre und habe eine Altersrente die noch nicht mal das Exitenzminimum hergibt. Bei mir ist nix zu holen. Und mit so manchen erstrittenen Titeln kann man sich die Wände tapezieren, schon mehrfach privat diese Erfahrung gemacht..wo nix ist kann man nix holen, deswegen sehe ich dem ganzen mehr als entspannt entgegen. Zu pfänden gibs bei mir auch nichts, das wissen wir weil der Gerichtsvollzieher schon öfter hier war und wieder gegangen ist und "frustlosen Verlauf" oder wie es jetzt heißt "Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen" bei Vermögensauskunft früher "Eidesstaatliche Versichung" wir bekommen in der Woche zig Inkasso Briefe mit immer höher druckaufbauenden, einschüchternden Zeilen, irgendwann lächelt man nur milde.
Darf ich dir einen schnellen Internetanschluss finanzieren und einen Computer bei dir aufstellen? :lol:

hgmichna
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#425 Beitrag von hgmichna » Montag 14. April 2014, 23:32

Mir gehen ein paar Fragen im Kopf herum. Können wir die hier diskutieren, obwohl sie nicht direkt und nicht nur mit RA Daniel Sebastian zu tun haben? Ich schreibe mal:

Der Stand der Technik ist, dass sich WEP und mittlerweile auch WPA mit öffentlich verfügbaren Tools brechen lassen. Daher ist es heute immer möglich, dass ein Fremder, wenn er überhaupt in die Nähe des WLANs gelangt, dieses missbrauchen kann.

Der normale Benutzer weiß das alles nicht, denn nicht jeder liest die Fachzeitschriften. Und selbst, wenn er es wüsste, könnte er doch kaum etwas dagegen tun. Selbst ein böswilliger Richter könnte schwerlich ernsthaft verlangen, dass alle WLAN-Router in unserem modernen Land abgeschaltet werden.

Wie kann man bei diesen unter Fachleuten bekannten und beweisbaren Tatsachen überhaupt dem Betreiber des WLAN Schuld unterstellen? Wenn ein Gesetz dies tut, dann ist das Gesetz falsch.

Hinzu kommt, dass immer wieder die verschiedensten Sicherheitslücken gefunden werden, die in der Regel schon seit Jahren existierten und nur nicht öffentlich bekannt waren, in Hacker-Kreisen aber möglicherweise sehr wohl. Hier stellt sich z.B. die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn jemand einen WLAN-Router hat, dessen Sicherheitslücken zwar in Fachzeitschriften publiziert wurden, die aber dem Betreiber als Normalbürger trotzdem nicht bekannt waren?

Ein zweiter Umstand ist mir bei der Lektüre dieser Diskussion aufgefallen. Etliche Autoren haben beschrieben, dass sie zu Unrecht abgemahnt wurden. Wenn auch nur die Hälfte davon wahr ist, dann hätten wir hier eine erhebliche Fehlerhäufigkeit (was mich überhaupt nicht wundern würde). Aus meinen Erfahrungen würde ich vermuten, dass diese Fehler hauptsächlich von den Service-Providern (z.B. der Telekom) verursacht werden, die fehlerhafte Daten in ihren Logs haben.

Wenn diese Daten oft fehlerhaft sind, wieso können sie dann als Beweismittel angesehen werden? Was würde denn passieren, wenn ein Abmahn-Opfer mit einem halben Dutzend anderer Fälle vor Gericht erscheint, in denen der Beklagte beweisen konnte, dass die angeblichen Beweisdaten falsch waren? Würde das nicht ganz allgemein das Vorgehen der Abmahner unterminieren? Ein unzuverlässiger Beweis ist kein Beweis.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#426 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. April 2014, 04:58

[quoteemhgmichna]Mir gehen ein paar Fragen im Kopf herum. Können wir die hier diskutieren, obwohl sie nicht direkt und nicht nur mit RA Daniel Sebastian zu tun haben?[/quoteem]
Nein, denn es gibt dazu einen eingerichteten Technik-Thread, der vielen zu langweilig ist, sodass man lieber in den Haupt-Threads postet.

Deshalb nur kurz -hier-.

[quoteemhgmichna]Daher ist es heute immer möglich, dass ein Fremder, wenn er überhaupt in die Nähe des WLANs gelangt, dieses missbrauchen kann.[/quoteem]
Berechnen? So etwa wie bei WPA.

So schnell lassen sich Passwörter knacken
(z.B. Amazon-Cloud-Großrechner; 400.000 Passwörter pro Sekunde)

Passwort 	                                          Geknackt in …
8 Stellen (gängiger Begriff) 	                        6 Minuten
8 Stellen (beliebige Kleinbuchstaben) 	                92 Stunden
8 Stellen (Großbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen) 	18,84 Jahren
12 Stellen (Großbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen) 	624 Jahren

[quoteemhgmichna]Wenn diese Daten oft fehlerhaft sind, wieso können sie dann als Beweismittel angesehen werden? Was würde denn passieren, wenn ein Abmahn-Opfer mit einem halben Dutzend anderer Fälle vor Gericht erscheint, in denen der Beklagte beweisen konnte, dass die angeblichen Beweisdaten falsch waren?[/quoteem]

Natürlich sollte man dann auch es bei diesem halben Dutzend und in jedem Einzelfall beweisen können. Nicht aber mit Zeitungsberichten oder tristen grauen Tüten. Denn,

»Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.«


Und ab in den Technik-Thread (Link)!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#427 Beitrag von hgmichna » Dienstag 15. April 2014, 08:37

hgmichna hat geschrieben:Mir gehen ein paar Fragen im Kopf herum. Können wir die hier diskutieren, obwohl sie nicht direkt und nicht nur mit RA Daniel Sebastian zu tun haben? Ich schreibe mal:

Der Stand der Technik ist, dass sich WEP und mittlerweile auch WPA mit öffentlich verfügbaren Tools brechen lassen. Daher ist es heute immer möglich, dass ein Fremder, wenn er überhaupt in die Nähe des WLANs gelangt, dieses missbrauchen kann.

Der normale Benutzer weiß das alles nicht, denn nicht jeder liest die Fachzeitschriften. Und selbst, wenn er es wüsste, könnte er doch kaum etwas dagegen tun. Selbst ein böswilliger Richter könnte schwerlich ernsthaft verlangen, dass alle WLAN-Router in unserem modernen Land abgeschaltet werden.

Wie kann man bei diesen unter Fachleuten bekannten und beweisbaren Tatsachen überhaupt dem Betreiber des WLAN Schuld unterstellen? Wenn ein Gesetz dies tut, dann ist das Gesetz falsch.

Hinzu kommt, dass immer wieder die verschiedensten Sicherheitslücken gefunden werden, die in der Regel schon seit Jahren existierten und nur nicht öffentlich bekannt waren, in Hacker-Kreisen aber möglicherweise sehr wohl. Hier stellt sich z.B. die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn jemand einen WLAN-Router hat, dessen Sicherheitslücken zwar in Fachzeitschriften publiziert wurden, die aber dem Betreiber als Normalbürger trotzdem nicht bekannt waren?

Ein zweiter Umstand ist mir bei der Lektüre dieser Diskussion aufgefallen. Etliche Autoren haben beschrieben, dass sie zu Unrecht abgemahnt wurden. Wenn auch nur die Hälfte davon wahr ist, dann hätten wir hier eine erhebliche Fehlerhäufigkeit (was mich überhaupt nicht wundern würde). Aus meinen Erfahrungen würde ich vermuten, dass diese Fehler hauptsächlich von den Service-Providern (z.B. der Telekom) verursacht werden, die fehlerhafte Daten in ihren Logs haben.

Wenn diese Daten oft fehlerhaft sind, wieso können sie dann als Beweismittel angesehen werden? Was würde denn passieren, wenn ein Abmahn-Opfer mit einem halben Dutzend anderer Fälle vor Gericht erscheint, in denen der Beklagte beweisen konnte, dass die angeblichen Beweisdaten falsch waren? Würde das nicht ganz allgemein das Vorgehen der Abmahner unterminieren? Ein unzuverlässiger Beweis ist kein Beweis.
Steffen hat geschrieben:
[quoteemhgmichna]Daher ist es heute immer möglich, dass ein Fremder, wenn er überhaupt in die Nähe des WLANs gelangt, dieses missbrauchen kann.[/quoteem]
Berechnen? So etwa wie bei WPA.

So schnell lassen sich Passwörter knacken
(z.B. Amazon-Cloud-Großrechner; 400.000 Passwörter pro Sekunde)

Passwort 	                                          Geknackt in …
8 Stellen (gängiger Begriff) 	                        6 Minuten
8 Stellen (beliebige Kleinbuchstaben) 	                92 Stunden
8 Stellen (Großbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen) 	18,84 Jahren
12 Stellen (Großbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen) 	624 Jahren

[quoteemhgmichna]Wenn diese Daten oft fehlerhaft sind, wieso können sie dann als Beweismittel angesehen werden? Was würde denn passieren, wenn ein Abmahn-Opfer mit einem halben Dutzend anderer Fälle vor Gericht erscheint, in denen der Beklagte beweisen konnte, dass die angeblichen Beweisdaten falsch waren?[/quoteem]

Natürlich sollte man dann auch es bei diesem halben Dutzend und in jedem Einzelfall beweisen können. Nicht aber mit Zeitungsberichten oder tristen grauen Tüten. Denn,

»Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.«


VG Steffen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Leider stimmen die Zeiten für WPA nicht mehr, seit auch in diesem Protokoll Sicherheitslücken entdeckt worden sind. Man kann heute WPA und WPA2 sehr viel schneller brechen, meines Wissens, indem man eine Weile den Datenverkehr mitschneidet und den Verbindungsaufbau anderer (berechtigter) User auswertet.
Deutschsprachige Links – Google nach: wpa knacken
Englischsprachige Links – Google nach: break wpa

Wie können die Abmahner unter diesen Umständen vor Gericht den Betreiber eines WLANs haftbar machen? Es ist ja anscheinend leicht möglich, dass ein Fremder ein WLAN missbraucht, das von einem Nicht-Experten ganz normal nach Bedienungsanleitung gesichert wurde.

Vielleicht könnte man sich durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen immer noch schützen, aber diese liegen meines Erachtens außerhalb der Fähigkeiten und des Verständnisses des Normalverbrauchers, der sich in den allermeisten Fällen der Probleme nicht einmal bewusst ist. Nicht einmal du, Steffen, kanntest sie.

(Unter diesen Umständen tut man ja möglicherweise juristisch schon besser daran, WPA gleich ganz auszuschalten, um den Verdacht, dass nur der Betreiber die illegale Handlung ausführen konnte, gar nicht erst aufkommen zu lassen. Man sichert sein Auto ja auch nicht gegen Diebstahl, indem man es mit einer Schnur an einen Laternenpfahl bindet.)

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#428 Beitrag von abmahnwarrior » Dienstag 15. April 2014, 13:23

Wie können die Abmahner unter diesen Umständen vor Gericht den Betreiber eines WLANs haftbar machen? Es ist ja anscheinend leicht möglich, dass ein Fremder ein WLAN missbraucht, das von einem Nicht-Experten ganz normal nach Bedienungsanleitung gesichert wurde.
Du musst eben nachweisen, dass dein Anschluss gehackt wurde. Es ist seit Beginn der Filesharing-Abmahnungen eine Standardausrede, dass der WLAN-Schluss gehackt wurde. Auch wenn es möglich ist, ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, dass Anschlüsse gehackt und missbraucht wurden/werden. Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit das WLAN abzuschalten (zumindest wenn man nicht zuhause ist, so dass man im Falle eines Missbrauchs direkt handeln kann. Ist man zuhause fällt es beispielsweise dadurch auf, dass die Übertragungsrate ohne ersichtlichen Grund sinkt ). Ich habe es deaktiviert und aktiviere es nur für die Zeit in der ich es wirklich nutze. Ansonsten nutze ich PowerLAN um meine PCs mit dem Internet zu verbinden. Eine kostengünstige und sichere Alternative.

hgmichna
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#429 Beitrag von hgmichna » Dienstag 15. April 2014, 19:33

abmahnwarrior hat geschrieben:
Wie können die Abmahner unter diesen Umständen vor Gericht den Betreiber eines WLANs haftbar machen? Es ist ja anscheinend leicht möglich, dass ein Fremder ein WLAN missbraucht, das von einem Nicht-Experten ganz normal nach Bedienungsanleitung gesichert wurde.
Du musst eben nachweisen, dass dein Anschluss gehackt wurde. Es ist seit Beginn der Filesharing-Abmahnungen eine Standardausrede, dass der WLAN-Schluss gehackt wurde. Auch wenn es möglich ist, ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, dass Anschlüsse gehackt und missbraucht wurden/werden. Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit das WLAN abzuschalten (zumindest wenn man nicht zuhause ist, so dass man im Falle eines Missbrauchs direkt handeln kann. Ist man zuhause fällt es beispielsweise dadurch auf, dass die Übertragungsrate ohne ersichtlichen Grund sinkt ). Ich habe es deaktiviert und aktiviere es nur für die Zeit in der ich es wirklich nutze. Ansonsten nutze ich PowerLAN um meine PCs mit dem Internet zu verbinden. Eine kostengünstige und sichere Alternative.
Ein Nachweis, dass der Anschluss gehackt wurde, ist bei den typischen Abmahnungen nicht möglich, weil sie lange nach dem Vorfall erst eintrudeln. So lange reichen die Router-Logs nicht zurück.

Im Übrigen schuldest du mir noch die €1.000, die du mir gestern Nacht geraubt hast. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du das nicht warst, dann wirst du selbstverständlich rechtskräftig verurteilt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#430 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. April 2014, 20:44

Im Übrigen schuldest du mir noch die €1.000, die du mir gestern Nacht geraubt hast. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du das nicht warst, dann wirst du selbstverständlich rechtskräftig verurteilt.
Glaube ich nicht! Wenn Du es behauptest, obliegt Dir die Beweislast. Wenn er sagt nein, ich war um die Zeit da und da, der und der kann es beeiden, hier die Zeugenaussagen, hast Du die berühmte A-Karte, da es nur Behauptungen ins Blaue hinein waren.

VG Steffen

fischerhanno
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#431 Beitrag von fischerhanno » Dienstag 22. April 2014, 18:23

Ich habe eine Frage,

Nachdem ich auf die Abmahnung von RA Daniel Sebastian eine mod. Unterlassungserklärung abgesendet habe, habe ich zu Ostern folgendes Schreiben erhalten:

Erneute Aufforderung zur Annahme des Vergleichsangebots

...hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der strafbewerten Unterlassungserklärung, die ich für meine Mandantschaft annehme.

Da Sie zum Sachverhalt nicht vorgetragen haben, geht meine Mandantschaft im Moment weiter davon aus, dass Sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben. In diesem Fall hat meine Mandantschaft neben dem Unterlassungsanspruch sowohlt Aufwendungs- als auch Schadensersatzansprüche gegen Sie.

Meine Mandantschaft bietet Ihnen nochmals die außergerichtliche Erledigung aller der oben bezeichneten Urheberrechtsverletzungen gegen Sie oder Ihre Haushaltsangehörigen möglicherweise bestehenden Ansprücjhe gegen Zahlung einen Betragen in Höhe von....

und diesmal eine Summe die niedriger ist als in der ursprünglichen Abmahnung.

Wie darf ich das Schreiben nun auffassen - meine mod.UE wurde akzeptiert oder nur angenommen. Weiterhin wird aber ein Zahlung gefordert die auf "möglicherweise bestehenden Ansprüchen" beruht.

Wie soll ich darauf reagieren - mit einem eigenen Schreiben, indem ich die Tat bestreite z.Bsp. aus der Vorlage "Vergleichsangebot"

"ich, Name Familienname, kann die streitgegenständliche Datei “(Dateiname)“ nicht im Internet zur Verfügung gestellt haben, weil diese Datei sich nach meiner Kenntnis niemals auf meinem PC befunden hat. Die Datei wurde nach meiner Kenntnis auch nicht von Dritten über meinen Anschluss zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund bestehen weder Unterlassungsansprüche noch Schadensersatzansprüche gegenüber meiner Person als Anschlussinhaber. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei einem Anspruch nach § 97 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) das Verschulden nachgewiesen werden muss."


Oder soll ich nun einen Anwalt zu rate ziehen - bzw. erst mal noch Abwarten?

HLAdr4
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#432 Beitrag von HLAdr4 » Dienstag 22. April 2014, 18:41

Hallo,

1. deine ModUE wurde angenommen. Erst `mal die entscheidende Aussage.
2. Falls Du die Strategie "nicht zahlen, da unschuldig" durchziehen möchtest: gar nicht reagieren. Das ist der Beginn der Bettelbrief- Serie, die dich in den nächsten Monaten & Jahren immer wieder belästigen wird.
3. Falls Du zahlen "möchtest": stöber `mal etwas im Forum. Kannst ja versuchen, mit Hr. S. zu "verhandeln". Aber bloss nich einfach einen Brief hinschicken, ohne wirklich zu wissen, was du schreibst!!!!

Sicher wird Steffen gleich etwas genauer referieren ...

Gruß

HLAdr4

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#433 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. April 2014, 18:41

[quoteemfischerhanno]Wie darf ich das Schreiben nun auffassen - meine mod. UE wurde akzeptiert oder nur angenommen. Weiterhin wird aber ein Zahlung gefordert die auf "möglicherweise bestehenden Ansprüchen" beruht.[/quoteem]

Wenn man den Eingang bestätigt und angenommen wurde, ist diese auch akzeptiert, ansonsten hätte man sie inhaltlich beanstandet und eine neue UE gefordert.


[quoteemfischerhanno]Wie soll ich darauf reagieren - mit einem eigenen Schreiben, indem ich die Tat bestreite z.Bsp. aus der Vorlage "Vergleichsangebot"[/quoteem]

Entweder man zahlt nicht, wartet weiter ab, oder versucht einen privaten Vergleich. Das ist aber letztlich deine Entscheidung. Einfach einmal die empfohlene Vorgehensweise (Signatur) durchlesen.

VG Steffen

abzocke
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#434 Beitrag von abzocke » Dienstag 22. April 2014, 18:42

@fisherhanno

Wenn du dich für die Variante mod UE + nicht zahlen+Fusse still halten entschieden hast, kannst du diesen Brief abheften.Der Herr Sebastian nimmt die mod UE an, möchte aber natürlich das Geld noch von dir.Ist ja das, worum es diesen Kanzleien hauptsächlich geht.Oder meintest du, dass du nach verschicken der mod UE nichts mehr hörst :rl .Schreiben an die Kanzlei bringen nichts ,da sie alles Geschriebene gegen dich verwenden werden!!!!Also Brief lochen,abheften und weiterhin die Fusse still halten.....

Einen ANwalt benötigst du eigentlich erst, falls du eine Klage bekommst.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#435 Beitrag von fischerhanno » Dienstag 22. April 2014, 18:49

Vielen Dank,

ja ich hatte erst mal vor nicht zu Zahlen - ggf. bei einer Entsprechenden Summe einen Vergleich zu akzeptieren... Seine Forderung bezog sich auf ein Musikstück innerhalb eines Films für 600EUR innerhalb der Abmahnung. Das 2. Schreiben beinhaltete eine Forderung von 500EUR.

Ich war mir nun eben nicht sicher ob das Schreiben von Ihm meine mod.UE akzeptiert hatte ... oder ob er diese ignoriert da er neben dem Unterlassungsanspruch noch weitere Forderungen hat.

Aber da die UE somit wohl zur Kenntnis und nicht beanstandet wurde, werde ich nun also Abwarten. Falls es zu einer Klage kommt kann ich ja dann auch einen Anwalt einschalten.

Generell würde ich natürlich vermeiden irgendeiner Forderung oder einer Behauptung von Sebastian nachzugeben, da ich mir vorstellen kann dass nach Schlichtung des Musikstücks auf den Film abgemahnt wird.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#436 Beitrag von fischerhanno » Dienstag 22. April 2014, 18:52

Ich kann mir aber Vorstellen ein Vergleich bei ca. 200EUR zu akzeptieren - wobei dann immer noch das Problem besteht, dass ich nicht seine Vergleichsbedingungen mit Anerkennung der Schuld akzeptieren möchte.
Wäre es dann möglich einen Anderen Vergleichsvertrag aufzusetzen?

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#437 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. April 2014, 08:30

[quoteemfischerhanno]Aber da die UE somit wohl zur Kenntnis und nicht beanstandet wurde, werde ich nun also Abwarten. Falls es zu einer Klage kommt kann ich ja dann auch einen Anwalt einschalten.[/quoteem]
Dann sollte man keine Gedanken mehr verlieren, welche Summe der Abmahner eventuell annimmt oder nicht, sondern seine eigene Verteidigung beweisbar aufbauen, für den Fall der Fälle.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#438 Beitrag von Valkyr » Dienstag 29. April 2014, 10:18

Hallo miteinander,

ertsmal vielen Danke das es dieses Umfangreiche Forum gibt, und die Mühe die ihr hier reinsteckt!!!!

Zur Sache: ich bin nun doch ein wenig verunsichert, mitte letzten Jahres habe ich eine Abmahnung von der Kanzlei D.S. erhalten. Ich habe mit eurer mod. U.E. darauf reagiert. Seit her sind ein paar Briefe mit reduizierten Kosten, der letzte im Januar diesen Jahres bei mir angekommen. Nun scheint sich ja doch ein wenig die Rechtslage geändert zu haben. Grund meines besuches war Ursprünglich, da ich mir unsicher war was man im Falle eines Umzugs zu tun hat. Muss ich da die Kanzlei über die Adressänderung informieren ???

Wie beschrieben bin ich in der Vorgehensweise nun sehr unsicher, zuvor war es ja recht eindeutig. Abwarten.

Nun scheint es ja so, wenn ich das richtig verstanden habe, dass es für Abmahnkanzleien leichter geworden ist zu klagen, bzw. das es öfters passieren kann. Eine geeignete Verteidigung aufzubauen, erscheint mir allerdings schwer bis unmöglich (an Logs etc. komme ich durch den Umzug nicht mehr). Wie wahrscheinlich ist es das es zur Klage kommt? Für den Fall, dass ich der Kanzlei ein Angebot mit Hilfe eures Schreibens unterbreite: Was wäre ein realistisches Angebot?

Gruß

Valkyr

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#439 Beitrag von Steffen » Dienstag 29. April 2014, 15:21

[quoteemValkyr](…) Muss ich da die Kanzlei über die Adressänderung informieren ???
Wie beschrieben bin ich in der Vorgehensweise nun sehr unsicher, zuvor
war es ja recht eindeutig. Abwarten. (…)[/quoteem]

Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den diversen Foren
und einzelnen Usern. Auf AW3P wird diese Frage aber immer mit ja beantwortet.
Wird man abgemahnt und versendet eine mod. UE ist eine Adressänderung -
meldepflichtig! Es ist nun einmal so, das i.S.d. Vertragsrecht (mod. UE bei
Annahme = Unterlassungsvertrag) Änderungen zwischen den Vertragspartnern
meldepflichtig sind. Tiefer möchte ich nicht darauf eingehen.


Mustertext:
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Bitte beachte den Doppelversand (Brief; Fax oder E-Mail bzw. Fax und E-Mail)

Wenn Du jetzt der Meinung bist, nein, mach ich nicht, es bleibt wie alles
letztlich Deine ureigene Entscheidung.



[quoteemValkyr](…) Nun scheint es ja so, wenn ich das richtig verstanden habe, dass es für
Abmahnkanzleien leichter geworden ist zu klagen, bzw. das es öfters passieren
kann. Eine geeignete Verteidigung aufzubauen, erscheint mir allerdings schwer
bis unmöglich (an Logs etc. komme ich durch den Umzug nicht mehr). (…)[/quoteem]

Man sollte sich hier immer im Klaren sein, das der Aufbau der eigenen Verteidigung
schon mit Erhalt der Abmahnung anfängt. Antrag auf Akteneinsicht, Ursachenforschung,
Beweismittelsammlung usw.

Dabei ist das A und das O = die Entkräftung der möglichen eigenen Störer- und
Täterhaftung des abgemahnten AI durch Darstellung des Sachverhaltes.
  • 1. Anschluss-Sicherung (Hardware-, Softwaremäßig i.V.m. Prüf-, Kontroll-, Aufsichts-
    und Sicherungspflichten des AI)
    2. Wer kann den Anschluss mitbenutzen und welche angemessenen Prüfpflichten durch den
    AI
    3. Wer war wo, oder wer war wo nicht - zu jedem Log!
    a) AI
    b) Mitbenutzer
    4. Hacker, Schwarzsurfer, IP-Dreher usw. = Beweispflicht liegt beim AI
    5. Von einer Benennung eine Täters mit Name und Hausnummer ist abzuraten, außer
    a) Dir ist der Betreffende schnurzpiepegal
    aa) es liegt ein schriftliches Schuldanerkenntnis vor (i.V.m. Punkt a))
    b) rechtlich nicht greifbar


[quoteemValkyr](…) Wie wahrscheinlich ist es das es zur Klage kommt? (…)[/quoteem]
Wer nur eine mod. UE abgibt und sich für Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich:
entweder Verjährung oder Klage. Ergo liegen die Chancen bei 50-50. Auch hierzu
werde ich nicht tiefgründiger eingehen.



[quoteemValkyr](…) Für den Fall, dass ich der Kanzlei ein Angebot mit Hilfe eures Schreibens
unterbreite: Was wäre ein realistisches Angebot? (…)[/quoteem]

Das ist abhängig vom Streitgegenstand aus der Abmahnung. Dies kann man gerade bei
dem Abmahner hier nicht pauschal beziffern, da teilweise überzogene Forderungen
gestellt werden.


VG Steffen

Valkyr
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#440 Beitrag von Valkyr » Dienstag 29. April 2014, 19:54

Hallo Steffen,

vielen Dank für die schnelle und wirklich hilfreiche Antwort. Ich denke ich werde mich fürs Zahlen entscheiden, da ich im Laufe des Jahres auch für eine Weile im Ausland sein werde und das ganze gerne ohne die Angst vor einer Klage erledigt haben möchte.

Dazu ein paar ganz konkrete Fragen. Dadurch das ich eine mod. U.E. abgegeben habe, habe ich auch keine weiteren Folgen zu erwarten richtig ?

Das Zahlen geht, soweit ich gelesen habe auch noch nach dem Ablauf der Angebotsfrist ?

bzw. ich würde einen Brief aufsetzen und zum einen, die Adressänderung mitteilen und ihnen ein Angebot, mit Hilfe eures Musterschreibens, unterbreiten.

Die Ausgangsforderung belief sich auf 1.500 €

Im Januar erhielt ich ein schreiben, wie auch andere hier im Forum, das einen Ausergerichtliche Einigung angestrebt wird in Höhe von 600 €. Ist es nun Sinnvoll ein Angebot, anhand der darlegung meiner prekären Wirtschaftlichen Situation in Höhe von 200 - 300 € abzugeben oder bezieht sich dies immer auf die Ausgangsforderung?

Grüße

Valkyr

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