[quoteemValkyr](…) Muss ich da die Kanzlei über die Adressänderung informieren ???
Wie beschrieben bin ich in der Vorgehensweise nun sehr unsicher, zuvor
war es ja recht eindeutig. Abwarten. (…)[/quoteem]
Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den diversen Foren
und einzelnen Usern. Auf AW3P wird diese Frage aber immer mit ja beantwortet.
Wird man abgemahnt und versendet eine mod. UE ist eine Adressänderung -
meldepflichtig! Es ist nun einmal so, das i.S.d. Vertragsrecht (mod. UE bei
Annahme = Unterlassungsvertrag) Änderungen zwischen den Vertragspartnern
meldepflichtig sind. Tiefer möchte ich nicht darauf eingehen.
Mustertext:
<Absender>
Vorab per E-Mail:
info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den
<Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig
<seit/ab>:
<Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Bitte beachte den Doppelversand (Brief; Fax oder E-Mail bzw. Fax und E-Mail)
Wenn Du jetzt der Meinung bist, nein, mach ich nicht, es bleibt wie alles
letztlich Deine ureigene Entscheidung.
[quoteemValkyr](…) Nun scheint es ja so, wenn ich das richtig verstanden habe, dass es für
Abmahnkanzleien leichter geworden ist zu klagen, bzw. das es öfters passieren
kann. Eine geeignete Verteidigung aufzubauen, erscheint mir allerdings schwer
bis unmöglich (an Logs etc. komme ich durch den Umzug nicht mehr). (…)[/quoteem]
Man sollte sich hier immer im Klaren sein, das der Aufbau der eigenen Verteidigung
schon mit Erhalt der Abmahnung anfängt. Antrag auf Akteneinsicht, Ursachenforschung,
Beweismittelsammlung usw.
Dabei ist das A und das O = die Entkräftung der möglichen eigenen Störer- und
Täterhaftung des abgemahnten AI durch Darstellung des Sachverhaltes.
- 1. Anschluss-Sicherung (Hardware-, Softwaremäßig i.V.m. Prüf-, Kontroll-, Aufsichts-
und Sicherungspflichten des AI)
2. Wer kann den Anschluss mitbenutzen und welche angemessenen Prüfpflichten durch den
AI
3. Wer war wo, oder wer war wo nicht - zu jedem Log!
a) AI
b) Mitbenutzer
4. Hacker, Schwarzsurfer, IP-Dreher usw. = Beweispflicht liegt beim AI
5. Von einer Benennung eine Täters mit Name und Hausnummer ist abzuraten, außer
a) Dir ist der Betreffende schnurzpiepegal
aa) es liegt ein schriftliches Schuldanerkenntnis vor (i.V.m. Punkt a))
b) rechtlich nicht greifbar
[quoteemValkyr](…) Wie wahrscheinlich ist es das es zur Klage kommt? (…)[/quoteem]
Wer nur eine mod. UE abgibt und sich für Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich:
entweder Verjährung oder Klage. Ergo liegen die Chancen bei 50-50. Auch hierzu
werde ich nicht tiefgründiger eingehen.
[quoteemValkyr](…) Für den Fall, dass ich der Kanzlei ein Angebot mit Hilfe eures Schreibens
unterbreite: Was wäre ein realistisches Angebot? (…)[/quoteem]
Das ist abhängig vom Streitgegenstand aus der Abmahnung. Dies kann man gerade bei
dem Abmahner hier nicht pauschal beziffern, da teilweise überzogene Forderungen
gestellt werden.
VG Steffen