Hallo Steffen, danke für deine Antwort.Steffen hat geschrieben:Ansonsten gibt es ja einen Internetvertrag + Mietvertrag + Ummeldebestätigung. Alles kopieren, den Sachverhalten erläutern und zum Abmahner schicken, mit dem Hinweis sich an dem Nachmieter zu halten. Du wirst dann sehen was passiert.
Muss ich gleichzeitig den Forderungen widersprechen, oder reicht es, wenn ich erstmal nur den Sachverhalt darlege?
Hältst du es in diesem Fall evtl für sinnvoll, wenn ich da mal anrufe und versuche, das zu klären?
Oder muss das unbedingt schriftlich laufen?
Habe auch schon mit dem Nachmieter gesprochen. Der würde das falls nötig auch bestätigen, dass er schon länger der Nutzer dieses Anschlusses ist.
Das wäre ja kein Schuldeingeständnis...? Oder sollte ich ihn in seinem Interesse erstmal raushalten und nur nachweisen, dass ich es nicht gewesen sein kann?
Ich möchte natürlich auch vermeiden, dass ich da irgendwie als "Störer" belangt werden kann.
Schöne Grüße