Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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zeitzeuge
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#401 Beitrag von zeitzeuge » Freitag 21. März 2014, 20:44

Steffen hat geschrieben:Ansonsten gibt es ja einen Internetvertrag + Mietvertrag + Ummeldebestätigung. Alles kopieren, den Sachverhalten erläutern und zum Abmahner schicken, mit dem Hinweis sich an dem Nachmieter zu halten. Du wirst dann sehen was passiert.
Hallo Steffen, danke für deine Antwort.
Muss ich gleichzeitig den Forderungen widersprechen, oder reicht es, wenn ich erstmal nur den Sachverhalt darlege?
Hältst du es in diesem Fall evtl für sinnvoll, wenn ich da mal anrufe und versuche, das zu klären?
Oder muss das unbedingt schriftlich laufen?

Habe auch schon mit dem Nachmieter gesprochen. Der würde das falls nötig auch bestätigen, dass er schon länger der Nutzer dieses Anschlusses ist.
Das wäre ja kein Schuldeingeständnis...? Oder sollte ich ihn in seinem Interesse erstmal raushalten und nur nachweisen, dass ich es nicht gewesen sein kann?
Ich möchte natürlich auch vermeiden, dass ich da irgendwie als "Störer" belangt werden kann.

Schöne Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#402 Beitrag von Steffen » Samstag 22. März 2014, 08:30

Man kann es zwar telefonisch klären, aber etwas Schriftliches, hat immer eine größere Beweiskraft.

Nur weil der Nachmieter bestätigt, das er zum Vorwurf schon den Anschluss als verantwortlicher neuer AI genutzt hat, stellt dieses kein Schuldeingeständnis dar.

VG Steffen

Conny!
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#403 Beitrag von Conny! » Donnerstag 27. März 2014, 19:39

Hi Leute,

anscheinend bin ich der erste der nun eine Klageschrift erhalten hat. Im April 2012 bekam ich eine Abmahnung vom Herrn Sebastian mit der Aufforderung zur Zahlung von 850 € und der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Mod EU wurde fristgerecht abgegeben und seitdem kamen ein paar Bettelbriefe und im Dezember 2013 dann ein Mahnbescheid. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt und dann Funkstille bis heute.
Jetzt heißt es Anwalt einschalten oder?

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#404 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 27. März 2014, 19:46

Am besten , ja.

2 Wochenfrist für´s Klageerwiderung glaube ich.

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#405 Beitrag von abmahnwarrior » Donnerstag 27. März 2014, 22:37

Conny! hat geschrieben:Hi Leute,

anscheinend bin ich der erste der nun eine Klageschrift erhalten hat. Im April 2012 bekam ich eine Abmahnung vom Herrn Sebastian mit der Aufforderung zur Zahlung von 850 € und der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Mod EU wurde fristgerecht abgegeben und seitdem kamen ein paar Bettelbriefe und im Dezember 2013 dann ein Mahnbescheid. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt und dann Funkstille bis heute.
Jetzt heißt es Anwalt einschalten oder?
wie, der Handlanger im Redtube-Fall, der das Kölner LG getäuscht hat mit den Auskunftsanträgen wagt es tatsächlich zu klagen ? Man erlebt eben immer wieder dass ******* schamlos sind. Eigentlich hätte dem schon längst die Zulassung als Anwalt bei Gericht entzogen werden müssen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#406 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 10:39

[quoteemabmahnwarrior]Wie, der Handlanger im Redtube-Fall, der das Kölner LG getäuscht hat mit den Auskunftsanträgen wagt, es tatsächlich zu klagen ? Man erlebt eben immer wieder dass ******* schamlos sind. Eigentlich, hätte dem schon längst die Zulassung als Anwalt bei Gericht entzogen werden müssen.[/quoteem]


Warum denn nur? Dann ein bisschen langsam mit den Behauptungen, die schnell zu einer unwahren Tatsachenbehauptung werden kann, wo ich wieder meinen realen und brachialen Kopf hinhalte und kein anonymer großmäuliger Held. Nur ein dezenter Hinweis.

Bei RedTube ging es doch vordergründig erst einmal, um die Klärung einer Rechtsfrage, und hier hatten erst einmal der RI, Antragsteller der Herausgabe von Verkehrsdaten, der Abmahner, letztlich auch einige Kammern des LG Köln, eine andere Rechtsauffassung, als wir bzw. der Großteil. Hier war man seitens der Herrschaften der Meinung, das Streaming ein UrhR-Verstoß darstellt. Das ist aber kein Betrug, peinlich ja, aber eben eine andere Rechtsauffassung. Dieses hat aber mit einer Abmahnung bzw. Klage, wie bei Conny, nichts gemein. Und warum soll man nicht klagen. RA Sebastian klagt, wenn auch nicht in den großen Zahlen, wie Rasch oder WF. Könnte vielleicht zusammenhängen, dass er allein ist in seiner Kanzlei. Und hier, mein lieber @abmahnwarrior ist jeder Beklagte gut beraten, sich tiefgründig und beweisbar vorzubereiten, ansonsten geht es schnell nach Hinten los.

VG Steffen

Conny!
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#407 Beitrag von Conny! » Freitag 28. März 2014, 18:30

Hi Steffen,

was wird denn an Kosten auf mich zukommen im Falle einer Verurteilung, wenn sich der Streitwert auf 859 € beläuft?
Sind die 1000 - 1200 € in meinem Fall realistisch?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#408 Beitrag von Steffen » Samstag 29. März 2014, 02:18

Das kann man so nicht sagen. Hier muss man erst einmal wissen, um was es überhaupt geht (1 Lied oder mehrere); wie viele Logs; Forderungen; ... bis hin zu deiner beweisbaren Verteidigung und deinem beauftragten Anwalt. Dann kommt es darauf an, vergleicht man sich, erkennt an, gewinnt oder verliert man usw.

Dies kann man aber in der Forum nicht in einem Forum öffentlich ausdiskutieren, da du dich schon in einem laufenden Verfahren befindest. Hier solltest Du alles mit deinem Anwalt durchexerzieren. Sag mal Bescheid, wie es ausgeht.

VG Steffen

denjell
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#409 Beitrag von denjell » Montag 31. März 2014, 11:30

was mich im fall conny interssiert:

kann man in diesem fall noch einen außergerichtlichen vergleich, ohne einschalten eines analtes, anbieten?
werden dann trotz ag-vergleich gerichtskosten zu lasten des angeklagten berchnet?

danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#410 Beitrag von Steffen » Montag 31. März 2014, 15:36

kann man in diesem fall noch einen außergerichtlichen vergleich, ohne einschalten eines anwaltes, anbieten?
Natürlich, aber Grundvoraussetzung, man ist vergleichsbereit, und sicherlich wird man dann in puncto Gerichtsverfahren einige Kosten / Forderungen hinein packen. Natürlich kann ich nicht sagen in welcher Höhe.

VG Steffen

denjell
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#411 Beitrag von denjell » Dienstag 1. April 2014, 10:52

wie immer vielen dank für deine antwort steffen!

ich hatte beim querlesen im forum i.wo nen link "wie vergleichen" (o.ä.) gefunden
(ich meine nicht den link zum mustervergleich).
den finde ich jetzt aber leider nicht mehr..

könntest du den bitte nochmals posten?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#412 Beitrag von Steffen » Dienstag 1. April 2014, 14:41

signatur: vorgehensweisen eines p2p-abgemahnten; unter pkt. 2.2.

vg steffen

2Alois
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#413 Beitrag von 2Alois » Donnerstag 3. April 2014, 14:28

Hallo liebe Forenmitglieder,

habe vor zwei Tagen meine mitlerweile dritte Abmahnung wegen Chartkontainern (ja plural!) erhalten.

Ich kenn mich soweit aus, und weis soweit wie ich vorgehen werde.

Brauch jedoch bei eiener Sache hilfe.

In meiner Abmahnung von ra daniel sebastian geht es um mehrere Songs und Interpreten, der Rechteinhaber ist der gleiche.

Wie für ich diese in der mod. UE richtig auf?

Tu mich da schwer damit und möchte nichts falsch machen.

Wo welches Komma? der richtige Ausdruck? usw.

Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr erleichtert!

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

2Alois

Rrrr...
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#414 Beitrag von Rrrr... » Donnerstag 3. April 2014, 17:05

Hallo,

erhielt am 01.04.14 Abmahnung von Herrn RA Sebastian wegen 4 Titeln (für alle derselbe Rechteinhaber) eines Chart-Containers.... wollte heute die mod.UE per Einwurf-Einschreiben losschicken (an sein Postfach RICHTIG?.. zumindest gibt er dieses ja als "Postanschrift" auf seiner Abmahnung an) und siehe da schon die nächste Abmahnung von Herrn RA Sebastian im Briefkasten... wegen 2 der gleichen Titel um die es schon bei der vorigen Abmahnung ging (auch derselbe Rechteinhaber) aber von einem anderen (sehr ähnlichen) Chart-Container und unter Angabe eines anderen Aktenzeichens. Muss ich jetzt auf diese Abmahnung noch eine mod.UE schicken betreffend auf dieses andere Aktenzeichen oder genügt die erste mod.UE aus?
Denn habe die Befürchtung wenn ich noch eine mod.UE schreibe wegen derselben Titel wirkt meine erste UE ja nicht so ernstgemeint... oder ist es nötig da anderes AKtenzeichen???
Ich habe aufgrund der 2. Abmahnung die erste mod.UE noch nicht abgeschickt.... könnte ich da auch noch das 2. Aktenzeichen mit draufschreiben?

Ausserdem finde ich die Fristen von Herrn RA Sebastian relativ kurzfristig und kaum einzuhalten!

DANKE SCHONMAL FÜR EVENTUELLE RATSCHLÄGE

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#415 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. April 2014, 17:33

hier müsstest du mir einmal beide abmahnungen + deine versandte mod. ue einscannen und per e-mail schicken.

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#416 Beitrag von Rrrr... » Donnerstag 3. April 2014, 17:49

Steffen hat geschrieben:hier müsstest du mir einmal beide abmahnungen + deine versandte mod. ue einscannen und per e-mail schicken.

vg steffen
...ist geschickt

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#417 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. April 2014, 19:05

O.K. habe geantwortet, bitte keine Einzelheiten ins Forum. Danke - Steffen

twdotnet
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#418 Beitrag von twdotnet » Samstag 12. April 2014, 01:56

Hab eine Abmahnung von RA Sebastian mit Vergleich über 600 Euro erhalten.
Was mich wundert, die beigefügte UVE wirk von sich aus schon ungewöhnlich eng/spezifisch gefasst, was die Unterlassung betrifft:

"...zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Musikwerk des Gläubigers "<Titel>", oder Teile hiervon, der Öffentlichkeit über die Internettauschbörse Bittorrent zugänglich zu machen."

Danach kommt nur noch Ort, Datum Unterschrift.

Die mod.UE ist hier weiter gefasst:
", zu unterlassen, das geschützte Musikwerk "<Titel>", ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen."

Weiterhin wird in der UVE von "urheberrechtlich geschützte Musikwerk" geschrieben, wogenen in der mod.UE nur "geschützte Musikwerk" steht.

1. Sollte man für die mod.UE nun eher die engere Fassung von der original UVE übernehmen, oder die weitreichendere aus der mod.UE (guten willen bzw. entgegenkommen zeigen) ?
2. Sollte man hier von "urheberrechtlich geschützte Musikwerk" oder nur "geschützte Musikwerk" verwenden (ist das rechtlich relevant) ?

Danke schon mal im vorraus!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#419 Beitrag von Steffen » Samstag 12. April 2014, 02:22

[quoteemtwdotnet]1. Sollte man für die mod. UE nun eher die engere Fassung von der original UVE übernehmen,
oder die weit reichendere aus der mod. UE (guten willen bzw. entgegenkommen zeigen)?
2. Sollte man hier von "urheberrechtlich geschützte Musikwerk" oder nur "geschützte Musikwerk"
verwenden (ist das rechtlich relevant)?[/quoteem]

Mhm, eigentlich wollte ich schreiben: Wenn Du der Meinung bist, dass unser Musterschreiben
zu weit abgefasst ist, dann benötigst Du ja eigentlich nicht mehr die Hilfe irgendeines Forums
und kannst alles allein händeln. So oder so ähnlich.

Warum schreiben wir denn seit Jahren: Hände weg von der originalen UVE. Sie beinhalten im Grundsatz
ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtung.
Und wenn wir schon dabei sind, die originale
UVE des Abmahners ist ausgerichtet auf eine reine Täterhaftung, die Du widerlegen musst, und nicht
Abgemahntenfreundlich eng gefasst. Denn gehst man nur auf Störer, dann greift diese originale UVE
des Abmahners nicht, und DU hast Pech vor Gericht.

Wenn Du dich aber entscheidest, unser Musterschreiben zu verwenden, solltest Du die Hinweise und
Nutzungsbedingungen einmal genauer durchlesen. Hier sind eine Menge Erklärungen schon gegeben.

Und hier kommt der wichtigste Punkt, vielleicht liegt es auch daran, dass es mittlerweile nach 02:00 Uhr
ist. Mir persönlich ist es egal, was Du unterzeichnest (Original des Abmahners oder mod. UE), wie weit
oder wie eng Du eine mod. UE abfasst, wessen Musterschreiben Du verwendest (ich kenne einen Anbieter,
da wird der Inhalt nach -gut im Ohr klingend- abgefasst), denn verantwortlich bist letztlich Du ganz
allein dafür, und für die möglichen Konsequenzen, wenn Du willentlich/unwillentlich etwas Falsches
formulierst.

Solltest Du aber unser Musterschreiben verwenden, sind Deine Fragen schon beim Durchlesen desselben
beantwortet worden.

VG Steffen

twdotnet
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#420 Beitrag von twdotnet » Samstag 12. April 2014, 02:56

Die bereitgestellte mod.UE finde ich super und werde ich auch verwenden - originale UVE sicherlich nicht. Meine Fragen kamen vmtl. falsch rüber - es ging nur um die Formulierung der mod.UE im letzten Abschnitt der Unterlassung.

Also konkret zu Punkt 1: Macht es Sinn in der mod.UE den WLAN-Teil wegzulassen und sich auf Bittorrent beziehen, also die Unterlassung in der mod.UVE weiter einschränken?
Und zu Punk 2: Macht es einen Unterschied ob man nur von "geschütztes Musikwerk" oder von "urheberrechtlich geschütztes Musikwerk" wie im Original spricht?

Ich hoffe, das ganze wird jetzt etwas klarer zur späten Stunde :)

Ansonsten kommt die original UVE verdammt nahe der mod.UE, was mich eben total verwundert. Ich hätte da mit größeren Abweichungen gerechnet. Da es ganz klar auf jedes Wort ankommt, will ich das nur verstehen.

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