Shiro hat geschrieben:Mir wird ja vorgeworfen mit dem µTorrent-Client das Spiel/die Software "Bus Simulator 2012" hochgeladen zu haben und damit gegen Urheberechte verstoßen habe. Jedoch kann ich im Zweifelsfall eindeutig nachweisen, dass dieses Programm am 04.12.2012 nicht verwendet wurde, da der Letzte Zugriff auf den µTorrent-Client im Juni 2012 erfolgte.
Ich war zwar zum besagten Zeitpunkt zu Hause, jedoch kann mein Bruder bezeugen, dass ich nicht vor 9:45 Uhr aufgestanden bin.
PS: Ich kenne mich mit dem PC nicht so aus, aber da ich mein Laptop nie ausmache, sondern nur zu klappe und er somit in den Ruhezustand geht, ist es da irgendwie möglich, dass jemand Zugriff auf meinen Laptop hatte? Mein W-Lan ist mit dem Code auf der Unterseite meines Router geschützt und das Passwort um auf den Router zuzugreifen, hatte ich auch geändert. Außer mir, meinem Bruder, seiner Freundin und meiner Freundin habe ich niemandem das W-Lan Passwort gegeben.
Ich kenne mich nicht gut genug mit der aktuellen Rechtsprechung aus um zu beantworten ob die Tatsache "Letzte Zugriff auf den µTorrent-Client im Juni 2012" und Aussage des Bruders schon reicht vor Gericht - hier wäre es gut wenn sich hier jemand dazu äußern könnte. Leider ist es auch so das unterschiedliche Gerichte unterschiedlich urteilen und wegen des Übels des fliegenden Gerichtsstands können sie die Abmahner ein Gericht aussuchen das ihnen besser gefällt. Was du machen könntest wäre ein Gutachten über deinen Pc zu besorgen (lokaler Computershop?) das dir bestätigt das µTorrent schon seit längerem nicht mehr benutzt worden ist. Damit kommt man bei Gerichten besser durch. Bitte korrigiert mich jemand wenn das nicht so ist. Allerdings kostet das Gutachten wieder was. ich frage mich auch schon seit längerem ob es reicht einen Pc zu haben der "clean" ist. Das schießt ja nicht andere Pc's in dem Haushalt aus. Hier sind wieder andere gefragt.
Ich will dich nicht entmutigen, in jüngster Zeit haben ja auch einige Erfolg vor Gericht gehabt und du hast schon mal 2 gute Argumente auf deiner Seite. Desweiteren ist es ja auch so das nur ein kleiner Teil wirklich verklagt wird. Aber wenn es dich trifft solltest du eben vorbereitet sein um deine Erfolgschance zu erhöhen.
In der Theorie könnte es sein das jemand den Rechner aus dem Ruhezustand z.B. per Wake-on-lan hochgefahren hat - dies muss der Rechner aber unterstützen. Außerdem muss der Hacker dann noch das Betriebssystem hacken oder dein Passwort kennen. Für das Wake-on-lan müsste er allerdings auch irgendwie Zugriff auf euer lan/wlan gehabt haben.
In der Praxis halte ich dies für extrem unwahrscheinlich.
Desweiteren würde sich mir die Frage stellen warum sich jemand so viel Mühe machen würde um ein Spiel in einer Tauschbörse zu saugen.
Außerdem ist wieder die Sache das du das nicht beweisen kannst und es leider nicht reicht das einfach zu behaupten.
Allerdings wenn du nachweisen könntest das du gehackt worden bist wäre das natürlich was anders - dann könnte man noch mal überlegen sie so zu verteidigen. Allerdings brauchst du auch entsprechende Schutzmaßnahmen auf deinem PC (Virenschutz etc.) sonst könntest du u.U immer noch als Störer haften.