Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Habe am Donnerstag mit meinem Anwalt telefoniert. Der hat gemeint ich solle in meinen Schreiben einfach auf ihn verweisen. Ich warte jetzt erst einmal ab was auf meinen Widerspruch zurückkommt.
Anscheinend bin ich nicht der einzige der davon betroffen ist:
http://www.abmahnstopper.de/955-aktuell ... eintreiben" onclick="window.open(this.href); return false;
Interessant finde ich auch das bei einer google Suche der Name des Inkasso-Vereins immer in Verbindung mit Internetbetrug genannt wird....
Schönes Rest Wochenende
Anscheinend bin ich nicht der einzige der davon betroffen ist:
http://www.abmahnstopper.de/955-aktuell ... eintreiben" onclick="window.open(this.href); return false;
Interessant finde ich auch das bei einer google Suche der Name des Inkasso-Vereins immer in Verbindung mit Internetbetrug genannt wird....
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Ich bin schockiert.
Dachte das wären alles immer nur "Saubermänner"
Dachte das wären alles immer nur "Saubermänner"
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Hallo jetzt klinken ich mich hier mal ein.
Also habe auch 2011 das besagte Schreiben bekommen. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung durch einen Anwalt und weiteren Schriftverkehr durch meinen Anwalt, kam dann vor kurzem von Focus Gesellschaft für Forderungsmagmant das hier auch bereits erwähnte schreiben, das ich dann auch wieder an meinen Anwalt weiter geleitet habe, und der dann widersprochen hat.
So und nun ist ein Mahnbescheid vom Gericht eingeflatter, hier werde ich nun Wiederspruch innerhalb von 2 Woche einlegen.
Meine Frage hat jemand hier schon Erfahrung wie es dann weiter geht, oder was für kosten ggf. aufmich zukomme da ab jetzt mein Anwalt wieder Geld haben will für weitere Aktionen?
Gruß
Also habe auch 2011 das besagte Schreiben bekommen. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung durch einen Anwalt und weiteren Schriftverkehr durch meinen Anwalt, kam dann vor kurzem von Focus Gesellschaft für Forderungsmagmant das hier auch bereits erwähnte schreiben, das ich dann auch wieder an meinen Anwalt weiter geleitet habe, und der dann widersprochen hat.
So und nun ist ein Mahnbescheid vom Gericht eingeflatter, hier werde ich nun Wiederspruch innerhalb von 2 Woche einlegen.
Meine Frage hat jemand hier schon Erfahrung wie es dann weiter geht, oder was für kosten ggf. aufmich zukomme da ab jetzt mein Anwalt wieder Geld haben will für weitere Aktionen?
Gruß
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Hallo Enthes,
Bei dir stellt sich die Situation offensichtlich ähnlich wie bei mir dar. Ausser das ich -noch- keinen MB erhalten habe.
Wie in meinen vorhergegangen Posts zu lesen habe auch ich nach der Abmahnung einen Anwalt damit beauftragt eine modUE abzugeben und ein Schreiben an PM aufzusetzen.
Trotzdem hat sich dann im Februar Focus bei mir mit einer wesentlich höheren Forderung als ursprünglich bei mir gemeldet. Ich habe daraufhin viel gegoogelt und gelesen.
So wie ich es verstanden habe, ist es nicht zulässig strittige Forderungen durch Inkasso MB etc einzutreiben und die Kosten hierfür umzulegen. (Stichwort Schadenminderungspflicht). Trotzdem musst du dem MB natürlich widersprechen.
DIe entscheidende Frage ist, klagt PM nach einem widersprochenem MB und wie hoch wird der STreitwert dann sein? Meiner Meinung nach dürfte der nicht höher sein als die ursprünglichen 750€ zzgl. Zinsen.
Bin mal gespannt ob ich auch Post vom Gericht bekomme.
Halt uns bitte auf dem laufenden
Gruß
Homer
Bei dir stellt sich die Situation offensichtlich ähnlich wie bei mir dar. Ausser das ich -noch- keinen MB erhalten habe.
Wie in meinen vorhergegangen Posts zu lesen habe auch ich nach der Abmahnung einen Anwalt damit beauftragt eine modUE abzugeben und ein Schreiben an PM aufzusetzen.
Trotzdem hat sich dann im Februar Focus bei mir mit einer wesentlich höheren Forderung als ursprünglich bei mir gemeldet. Ich habe daraufhin viel gegoogelt und gelesen.
So wie ich es verstanden habe, ist es nicht zulässig strittige Forderungen durch Inkasso MB etc einzutreiben und die Kosten hierfür umzulegen. (Stichwort Schadenminderungspflicht). Trotzdem musst du dem MB natürlich widersprechen.
DIe entscheidende Frage ist, klagt PM nach einem widersprochenem MB und wie hoch wird der STreitwert dann sein? Meiner Meinung nach dürfte der nicht höher sein als die ursprünglichen 750€ zzgl. Zinsen.
Bin mal gespannt ob ich auch Post vom Gericht bekomme.
Halt uns bitte auf dem laufenden
Gruß
Homer
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Hallo Homer,
also der Mahnbescheid ist jetzt von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier gekommen, das ganze läuft jetzt wohl nicht mehr über PM.
Gruß
also der Mahnbescheid ist jetzt von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier gekommen, das ganze läuft jetzt wohl nicht mehr über PM.
Gruß
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Nein, in einem MB werden offene Forderungen geltend gemacht, die von keiner Gegenleistung abhängen. Streitig sind diese ja sowieso. Der Eine sagt - her mit der Kohle, der andere - ne.So wie ich es verstanden habe, ist es nicht zulässig strittige Forderungen durch Inkasso MB etc einzutreiben und die Kosten hierfür umzulegen. (Stichwort Schadenminderungspflicht).
Wenn man diese als unberechtigt einschätzt, kann man diesen -insgesamt- widersprechen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Jetzt mal angenommen die Klagen, nur das ich es richtig verstehe wenn ich jetzt denn Mahnbescheid widerspreche, ist der nächste Schritt ich werde verklagt oder ich höre nichts mehr von denen?
Wenn ich verklagt werde nehme ich einen Anwalt, so nu wenn es jetzt zu einer Verhandlung kommt also vor Gericht muss ich da dann auch erscheinen oder nur mein Anwalt?
Gruß
Wenn ich verklagt werde nehme ich einen Anwalt, so nu wenn es jetzt zu einer Verhandlung kommt also vor Gericht muss ich da dann auch erscheinen oder nur mein Anwalt?
Gruß
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Moin moin
Bei mir ist es genauso. Erst war Marqourt der Abmahner dann kam Focus ins Spiel und jetzt ist der MB von diesem Edelmaier angekommen. MB wiedersprochen und jetzt mal abwarten. Die von Focus waren schon lustig . Haben zig briefe geschickt mit ein und dem selben Satz jedesmal. Darin wurde mir eine Frist gesetzt, bevor die Frist abgelaufen ist kam dann schon der nächste Brief. Mal abwarten was jetzt passiert
Bei mir ist es genauso. Erst war Marqourt der Abmahner dann kam Focus ins Spiel und jetzt ist der MB von diesem Edelmaier angekommen. MB wiedersprochen und jetzt mal abwarten. Die von Focus waren schon lustig . Haben zig briefe geschickt mit ein und dem selben Satz jedesmal. Darin wurde mir eine Frist gesetzt, bevor die Frist abgelaufen ist kam dann schon der nächste Brief. Mal abwarten was jetzt passiert
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
[quoteemEnthes]Jetzt mal angenommen die Klagen, nur das ich es richtig verstehe, wenn ich jetzt denn Mahnbescheid widerspreche, ist der nächste Schritt ich werde verklagt oder ich höre nichts mehr von denen?[/quoteem]
Man hat eine Abmahnung erhalten, eine mod. UE abgegeben und nicht gezahlt. Man hat ein Inkasso beauftragt oder ein RA beantragt einen MB. Sind die Forderungen unberechtigt, widerspricht man diese - insgesamt -. Es kann daraus eine Klage resultieren, oder eben keine.
[quoteemEnthes]Wenn ich verklagt werde, nehme ich einen Anwalt, so nu wenn es jetzt zu einer Verhandlung kommt also vor Gericht muss ich da dann auch erscheinen oder nur mein Anwalt?[/quoteem]
Mit Erhalt eines Hinweisbeschlusses eines Amtsgericht = Anwalt beauftragen. Natürlich muss man nicht unbedingt selbst hin, außer, man wird richterlich eingeladen, seine Aussage zu bezeugen.
Nehmt es als Erfahrung. Ich muss 2-mal an das LG Berlin, vielleicht 2-mal ans KG Berlin und vielleicht 2-mal zum BGH. BVerfG - mal schauen. Das hätte ich nie erlebt. Da kann man seine Enkel und Urenkel etwas erzählen.
VG Steffen
Man hat eine Abmahnung erhalten, eine mod. UE abgegeben und nicht gezahlt. Man hat ein Inkasso beauftragt oder ein RA beantragt einen MB. Sind die Forderungen unberechtigt, widerspricht man diese - insgesamt -. Es kann daraus eine Klage resultieren, oder eben keine.
[quoteemEnthes]Wenn ich verklagt werde, nehme ich einen Anwalt, so nu wenn es jetzt zu einer Verhandlung kommt also vor Gericht muss ich da dann auch erscheinen oder nur mein Anwalt?[/quoteem]
Mit Erhalt eines Hinweisbeschlusses eines Amtsgericht = Anwalt beauftragen. Natürlich muss man nicht unbedingt selbst hin, außer, man wird richterlich eingeladen, seine Aussage zu bezeugen.
Nehmt es als Erfahrung. Ich muss 2-mal an das LG Berlin, vielleicht 2-mal ans KG Berlin und vielleicht 2-mal zum BGH. BVerfG - mal schauen. Das hätte ich nie erlebt. Da kann man seine Enkel und Urenkel etwas erzählen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Ich habe mich glaube ich etwas unverständlich ausgedrückt und 2 Dinge miteinander vermischt die nichts miteinander zu tun haben. Nämlich inkasso und MB.
Soweit so gut.
Der Abmahner hat gegenüber dem Abgemahnten eine Schadenminderungspflicht. Das heisst er muss den Schaden für den Abgemahnten so gering wie möglich halten, anders ausgedrückt: Er darf die Kosten nicht unnötig in die höhe treiben. (genau das ist ja mit Focus passiert)
Da die Ansprüche, in unseren Fällen sogar anwaltlich, zurückgewiesen wurden - und somit strittig sind muss der Abmahner davon ausgehen das er seine Forderung nur vor Gericht durchsetzen kann.
Natürlich kann er trotzdem versuchen das Geld über ein Inkasso einzutreiben. Die enstehenden Kosten dürfen aber nicht auf den Abgemahnten umgelegt werden.
Der Mahnbescheid ist ja dann die Vorstufe zum strittigen Verfahren und somit nicht zu bemängeln.
Schönes WE
Homer
Das ist genau der springende Punkt. Der Abmahner hat in der Abmahnung einen Betrag X für eine angebliche Urheberrechtsverletzung gefordert. Daraufhin hat der Anwalt des Abgemahnten eine modUE verfasst und die Forderung zurückgewiesen.Steffen hat geschrieben: Der Eine sagt - her mit der Kohle, der andere - ne
Soweit so gut.
Der Abmahner hat gegenüber dem Abgemahnten eine Schadenminderungspflicht. Das heisst er muss den Schaden für den Abgemahnten so gering wie möglich halten, anders ausgedrückt: Er darf die Kosten nicht unnötig in die höhe treiben. (genau das ist ja mit Focus passiert)
Da die Ansprüche, in unseren Fällen sogar anwaltlich, zurückgewiesen wurden - und somit strittig sind muss der Abmahner davon ausgehen das er seine Forderung nur vor Gericht durchsetzen kann.
Natürlich kann er trotzdem versuchen das Geld über ein Inkasso einzutreiben. Die enstehenden Kosten dürfen aber nicht auf den Abgemahnten umgelegt werden.
Der Mahnbescheid ist ja dann die Vorstufe zum strittigen Verfahren und somit nicht zu bemängeln.
Schönes WE
Homer
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
[quoteemhomer_s1981]Das ist genau der springende Punkt. Der Abmahner hat in der Abmahnung einen Betrag X für eine angebliche Urheberrechtsverletzung gefordert. Daraufhin hat der Anwalt des Ab-gemahnten eine modUE verfasst und die Forderung zurückgewiesen.[/quoteem]
Nein, nicht einmal ein hüpfendes Komma. Sicherlich, kannst du / ein Anwalt die Forderungen widersprechen / zurückweisen / ablehnen / Einspruch erheben usw. usf., wie du / ein Anwalt möchte. Mit Erhalt des Abmahnschreiben macht der RI / RV bestimmte Ansprüche bzw. Forderungen geltend. Dabei hängten die Forderungen im Grundsatz erst einmal von - keiner - Gegenleistung ab. Der Schaden des Abmahnenden besteht dabei aus den Rechtsanwaltskosten, sowie den geltend gemachten Lizenzgebühren (bei einem Verkehrsunfall ist das ähnlich dort gibt es den Schaden am Fahrzeug, ggf. noch Schmerzensgeld und den Schaden in Form der Rechtsanwaltskosten).
Man hat eigentlich als - unberechtigter - Abgemahnter nur die Möglichkeit die Abmahnung sofort zurückzuweisen bzw. eine neg. Feststellung zu erheben (bitte aber nur mit Anwalt), oder eine mod. UE abzugeben + Nicht zu zahlen, und die Berechtigung in einem Klageverfahren höchstrichterlich zu klären.
Oder einfach den Kelch der Verjährung vorüberziehen zu lassen.
VG Steffen
Nein, nicht einmal ein hüpfendes Komma. Sicherlich, kannst du / ein Anwalt die Forderungen widersprechen / zurückweisen / ablehnen / Einspruch erheben usw. usf., wie du / ein Anwalt möchte. Mit Erhalt des Abmahnschreiben macht der RI / RV bestimmte Ansprüche bzw. Forderungen geltend. Dabei hängten die Forderungen im Grundsatz erst einmal von - keiner - Gegenleistung ab. Der Schaden des Abmahnenden besteht dabei aus den Rechtsanwaltskosten, sowie den geltend gemachten Lizenzgebühren (bei einem Verkehrsunfall ist das ähnlich dort gibt es den Schaden am Fahrzeug, ggf. noch Schmerzensgeld und den Schaden in Form der Rechtsanwaltskosten).
Man hat eigentlich als - unberechtigter - Abgemahnter nur die Möglichkeit die Abmahnung sofort zurückzuweisen bzw. eine neg. Feststellung zu erheben (bitte aber nur mit Anwalt), oder eine mod. UE abzugeben + Nicht zu zahlen, und die Berechtigung in einem Klageverfahren höchstrichterlich zu klären.
Oder einfach den Kelch der Verjährung vorüberziehen zu lassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Danke Steffen für die Aufklärung/Richtigstellung. Das Unterschieden wird zwischen Forderungen die von einer Gegenleistung abhängen und solchen die von keinen Abhängen war mir nicht bewusst.
Forderungen die von keiner Gegenleistung abhängen können ja durchaus auch unberechtigt sein.
Seid Montag darf ich ebenfalls einen MB mein eigen nennen. Ich werde diesem per Fax und Brief widersprechen. Ist es möglich ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach zu schicken?
Gruß
Homer
Forderungen die von keiner Gegenleistung abhängen können ja durchaus auch unberechtigt sein.
Seid Montag darf ich ebenfalls einen MB mein eigen nennen. Ich werde diesem per Fax und Brief widersprechen. Ist es möglich ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach zu schicken?
Gruß
Homer
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
[quoteemHomer]Forderungen die von keiner Gegenleistung abhängen, können ja durchaus auch unberechtigt sein.[/quoteem]
Sicherlich, dann widerspricht man dem MB - insgesamt - und klärt es in einem möglichen Klageverfahren.
[quoteemHomer]Ist es möglich, ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach zu schicken?[/quoteem]
Ja, aber genau genommen wird letztendlich nicht das ES m.RS in das Postfach gelegt, sondern der Auslieferungsbeleg plus Rückschein, den der Postfachinhaber unterschreiben sollte. Das heißt, ES m.RS werden nicht in das Postfach eingelegt, sondern am Postschalter oder der Abholstelle zur Abholung bereitgehalten.
VG Steffen
Sicherlich, dann widerspricht man dem MB - insgesamt - und klärt es in einem möglichen Klageverfahren.
[quoteemHomer]Ist es möglich, ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach zu schicken?[/quoteem]
Ja, aber genau genommen wird letztendlich nicht das ES m.RS in das Postfach gelegt, sondern der Auslieferungsbeleg plus Rückschein, den der Postfachinhaber unterschreiben sollte. Das heißt, ES m.RS werden nicht in das Postfach eingelegt, sondern am Postschalter oder der Abholstelle zur Abholung bereitgehalten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Hab noch mal eine Frage, auf dem Mahnbescheid steht Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht Hamburg.
Es gibt doch ein Urteil das ein Verfahren am Gericht des Beklagten stattfindet?
Gruß
Es gibt doch ein Urteil das ein Verfahren am Gericht des Beklagten stattfindet?
Gruß
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Bei Urheberrechtsstreitigkeiten sind die §§ 105 UrhG i.V.m. 32, 35 ZPO (fliegender Gerichtsstand) noch einschlägig. Deshalb ist das AG Hamburg das örtlich und sachlich zuständige Gericht.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
[quoteemHomer]Ist es möglich, ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach zu schicken?[/quoteem]
Ja, aber genau genommen wird letztendlich nicht das ES m.RS in das Postfach gelegt, sondern der Auslieferungsbeleg plus Rückschein, den der Postfachinhaber unterschreiben sollte. Das heißt, ES m.RS werden nicht in das Postfach eingelegt, sondern am Postschalter oder der Abholstelle zur Abholung bereitgehalten.
VG Steffen
Wie ist das dann wenn der Einspruch dadurch erst nach 2 Wochen dort ankommt, zählt da dann das Datum des Versand wie üblich?
Gruß
Ja, aber genau genommen wird letztendlich nicht das ES m.RS in das Postfach gelegt, sondern der Auslieferungsbeleg plus Rückschein, den der Postfachinhaber unterschreiben sollte. Das heißt, ES m.RS werden nicht in das Postfach eingelegt, sondern am Postschalter oder der Abholstelle zur Abholung bereitgehalten.
VG Steffen
Wie ist das dann wenn der Einspruch dadurch erst nach 2 Wochen dort ankommt, zählt da dann das Datum des Versand wie üblich?
Gruß
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
[quoteemEnthes]Wie ist das dann, wenn der Einspruch dadurch erst nach 2 Wochen dort ankommt, zählt da
dann das Datum des Versand, wie üblich?[/quoteem]
Im Grundsatz immer Doppelversand - wo möglich! Dann sind solche - ich nenne sie Spielereien
der Gegenseite - ohne Bedeutung. Denn hier gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung und
Auffassung unter Juristen - wann ein RS als zugestellt gilt, wenn man z.B. diesen nicht
abholt.
Denn, eine nicht abgeholte Sendung gilt als nicht zugestellt (s. Zöller/Stöber, Rdnr. 3 zu
§ 175 ZPO).
Wer sicher gehen will, schickt es noch einmal - kein neues - als Kopie per Fax/E-Mail hinterher.
Dann alles schön archivieren.
VG Steffen
dann das Datum des Versand, wie üblich?[/quoteem]
Im Grundsatz immer Doppelversand - wo möglich! Dann sind solche - ich nenne sie Spielereien
der Gegenseite - ohne Bedeutung. Denn hier gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung und
Auffassung unter Juristen - wann ein RS als zugestellt gilt, wenn man z.B. diesen nicht
abholt.
Denn, eine nicht abgeholte Sendung gilt als nicht zugestellt (s. Zöller/Stöber, Rdnr. 3 zu
§ 175 ZPO).
Wer sicher gehen will, schickt es noch einmal - kein neues - als Kopie per Fax/E-Mail hinterher.
Dann alles schön archivieren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Dann macht ein RS eh keinen Sinn. Dann den Wiederspruch einfach per Einwurf einschreiben da ja eh ein Postfach, und dann noch per Fax oder Email.
Gruß
Gruß
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
AW3P empfiehlt schon seit Jahren nicht mehr das ES m. RS. Viele wollen es aber unbedingt.
Des Abgemahnten Willen ist sein Himmelreich!
VG Steffen
Des Abgemahnten Willen ist sein Himmelreich!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Samstag 16. April 2011, 08:03
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt
Steffen hat geschrieben:[quoteemScarfaceOS]Hab da noch eine andere Frage, nur aus Neugier.
Da ja Triple X mit dem "Werk" so viel Verlust macht, wenn es im Netz angeboten wird, würde mich mal interessieren, wo man dieses "Werk" denn käuflich erwerben kann.
Im Internet, auf diversen Seiten, die solche Filme zum Verkauf anbieten, habe ich nicht einen Film von denen finden können.
Hat von euch jemand den Film zum kaufen gesehen??[/quoteem]
Das ist doch auch uninteressant, da man vorträgt
Und selbst wenn kein einziges Exemplar verkauft, hat niemand das Recht dieses in einer TB ohne Lizenz anzubieten. Punkt. Aus.
VG Steffen
Also in dem Zusammhang finde ich das Urteil (7 O 22293/12) recht interessant.
Da stellt sich die Frage, ob die "Kurz-Schmuddelfilmchen" der TripleX Entertainment Ldt. überhaupt schützenswert sind (s. Punkt 2). Entgegen Steffens Meinung scheint es (nun) zumindest am LG München doch von Bedeutung zu sein, ob ein Vertrieb, sei es übers Internet oder DVD, überhaupt stattgefunden hat (s. Punkt 3). Dies ist bei den abgemahnten Werken von TripleX Entertainment offensichtlich nicht der Fall. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass der TripleX Entertainment Ltd. laut eines Berichtes des NDR der Geschäftsstatus in England entzogen wurde da keinerlei Geschäftszahlen oder Bilanzen vorgelegt wurden. Wieso nur? Ein Schelm wer böses dabei denkt!
Sicher ging es in dem streitigen Verfahren primär darum, dass keine Rechteinhaberschaft bestand aber Punkt 2 & 3 würde ich dennoch nicht außer acht lassen. Zumindest nicht im Fall TripleX Entertainment (Ltd.) UG.
Gruß
Elwetritsche