Gast-Post:
folgendes ich bin gewerblich bei Amazon angemeldet und vertreibe gebrauchte Bücher .
Bin am Wochenende abgemahnt wurden wegen fehlendes Impressum wie verhalte ich mich nun,
da ich von der Sache gar keine Ahnung habe ??
Das ganze ist auch noch dringend weil ich ja bis zum 20.08 einen Haufen ein Geld überweisen soll.
Ich hoffe das mir irgendwer einen guten Rat geben kann ?
Danke im Voraus an allen die Antworten
Abmahnung Impressum
Re: Abmahnung Impressum
Bin am Wochenende abgemahnt wurden wegen fehlendes Impressum
Seit dem 01.03.2007 ist das geänderte Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten.
Sinn und Zweck der Erneuerung dieses Gesetzes ist gemäß § 1 TMG die Schaffung
von einheitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der
elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Nach dem Wortlaut des
§ 5 TMG haben nur Anbieter von „geschäftsmäßigen Telediensten“ die Pflicht zur
Einstellung eines Impressums.
Ein solch geschäftsmäßiger Teledienst liegt jedoch bereits bei allen nachhaltigen,
nicht nur gelegentlichen Tätigkeiten vor. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist ebenso
wenig erforderlich wie die Erzielung von Einnahmen über den Dienst. Das bedeutet,
dass jede Webseite, die über einen längeren Zeitraum in das Internet eingestellt
wird, impressumspflichtig ist im Sinne des § 5 TMG.
Ich glaube, das hier in diesem Fall nur ein Fachanwalt der richtige Weg ist, um Sinn und Zweck der Erneuerung dieses Gesetzes ist gemäß § 1 TMG die Schaffung
von einheitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der
elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Nach dem Wortlaut des
§ 5 TMG haben nur Anbieter von „geschäftsmäßigen Telediensten“ die Pflicht zur
Einstellung eines Impressums.
Ein solch geschäftsmäßiger Teledienst liegt jedoch bereits bei allen nachhaltigen,
nicht nur gelegentlichen Tätigkeiten vor. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist ebenso
wenig erforderlich wie die Erzielung von Einnahmen über den Dienst. Das bedeutet,
dass jede Webseite, die über einen längeren Zeitraum in das Internet eingestellt
wird, impressumspflichtig ist im Sinne des § 5 TMG.
die Kosten und Risiken zu minimieren.
Wir empfehlen: RA Dr. Wachs
oder
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Impressum
Zuerst würde ich mal schnell ein Impressum anlegen.Gast hat geschrieben: ...
... folgendes ich bin gewerblich bei amazon angemeldet und vertreibe gebrauchte bücher .
Wer absolut keine Ahnung hat sollte sich die Impressum der Mitbewerber anschauen,
- aber bitte nicht Kopieren. Nachdem eine Vorstellung erlesen wurde wie
und was da stehen muss darf sich helfen lassen mit dem Impressum Generator.
Wer eine Abmahnung bekommen hat wegen des Fehlens eines Impressums, sollte nach
dem Abmahner in einer Suchmaschine suchen. Es gibt auch „Trittbrettfahrer“ die
nur Abzocken wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P
-
- Beiträge: 300
- Registriert: Montag 3. August 2009, 14:59
Re: Abmahnung Impressum
Fehlendes Impressum
Montag, den 09. August 2010
Guten Abend,
fehlendes Impressum (und angeblich unrichtige Widerrufsbelehrung) ist der Klassiker, bei dem
man dreierlei schauen sollte (allerdings nicht unbedingt selbst, sondern mit Anwalt !)
1. Besteht wirklich ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ? - häufig schon das erste Problem bei
genauerem Hinschauen
2. Was macht eigentlich der Abmahner alles Schönes ? Meistens nicht alles richtig. Sollte er aber,
zumindest nach (ggf. kostenpflichtiger ) Aufforderung, genannt Abmahnung.
3. Könnte es sein, dass eine ständige übertriebene Zusammenarbeit mehrerer Personen auf der Gegenseite
besteht, häufig dokumentiert durch standardisierte Schreiben mit überhöhten Kostenberechnungen (z.B.
nach Streitwert 10.000 - 15.000 €) bei keinem oder nicht spürbarem Wettbewerbsverhältnis ? - hier greift
mittlerweile mit wachsender Begeisterung der Gerichte § 8 Abs. 4 UWG - aber Vorsicht, so ganz einfach
ist das nicht.
Zumindest bei zweimal ja sollte man aber nicht unbedingt sofort über Bezahlung übertriebener Kosten
sinnieren, schon einmal ja könnte bei richtiger rechtlicher Beratung in den meisten Fällen zu zeitnaher
Erledigung führen.
vg
goody
Montag, den 09. August 2010
Guten Abend,
fehlendes Impressum (und angeblich unrichtige Widerrufsbelehrung) ist der Klassiker, bei dem
man dreierlei schauen sollte (allerdings nicht unbedingt selbst, sondern mit Anwalt !)
1. Besteht wirklich ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ? - häufig schon das erste Problem bei
genauerem Hinschauen
2. Was macht eigentlich der Abmahner alles Schönes ? Meistens nicht alles richtig. Sollte er aber,
zumindest nach (ggf. kostenpflichtiger ) Aufforderung, genannt Abmahnung.
3. Könnte es sein, dass eine ständige übertriebene Zusammenarbeit mehrerer Personen auf der Gegenseite
besteht, häufig dokumentiert durch standardisierte Schreiben mit überhöhten Kostenberechnungen (z.B.
nach Streitwert 10.000 - 15.000 €) bei keinem oder nicht spürbarem Wettbewerbsverhältnis ? - hier greift
mittlerweile mit wachsender Begeisterung der Gerichte § 8 Abs. 4 UWG - aber Vorsicht, so ganz einfach
ist das nicht.
Zumindest bei zweimal ja sollte man aber nicht unbedingt sofort über Bezahlung übertriebener Kosten
sinnieren, schon einmal ja könnte bei richtiger rechtlicher Beratung in den meisten Fällen zu zeitnaher
Erledigung führen.
vg
goody
Re: Abmahnung Impressum
Dieses Generatoren im Netz für ein Impressum sind meiner Meinung nach wirklich eine echt gute Idee, wenn man sich halt nicht so auskennt, was alles in ein ordentliches Impressum herein gehört. VG!