Vielen Dank Steffen. Demnach wäre die Verjährungsfrist längst eingetreten.
3 Jahre + ...
6 Monate
= 2015
Wenn du nicht antworten darfst, vielleicht jemand anders? Oder PM?
Verlängern sich die Fristen nach § 102 Satz 1 UrhG (3 J.) und § 102 Satz 2 UrhG (10 J.) eigentlich nach jedem Bettelbrief oder zählt das erste Schreiben?Prellbock hat geschrieben:Ich bin da mittlerweile dir Ruhe selbst. Von 4 Abmahnungen ist eine endlich mal verjährt trotz Mahnbescheid
heisst es im Umkehrschluss: wenn man weiß, dass man es war sollte man die Vergleichsssumme zahlen?Steffen hat geschrieben:wenn du es warst - zahlst du.
wenn du es nicht warst - warum zahlen?
Das hier!el Chupa Cabra hat geschrieben:An was willst Du Dich genau halten?
mod UE + nicht zahlen
??