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- Montag 26. Januar 2015, 19:56
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- Thema: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Sonderfall: Jahreswechsel: Log. + Providerausukunft in einem Jahr – Abmahnung dagegen erst in einem neuen Jahr! Das heißt, im Jahr: Log. + Providerauskunft (§ 199 Abs. 1 Nr,. 1+ 2 BGB), indem kein Abmahnschreiben versendet wird, geht es nur um den reinen Unterlassungsanspruch (§ 199 Abs. 5 BGB), er...
- Sonntag 25. Januar 2015, 12:25
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- Thema: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Geht auch auch aus dem angegebenen Gesetzestext (§ 199 BGB) hervor. (5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung. Im Gesetz steht folgendes: (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist,...
- Samstag 24. Januar 2015, 21:35
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- Thema: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
oder was viele und auch ich hatten , log datum(Datum der Zuwiderhandlung) im alten jahr und auskunft und abmahnung im neuen jahr dann beginnt die verjährung noch im alten jahr wenn ich das richtig verstanden habe . *sic* nein, hast du nicht richtig verstanden. Ich geb's auf, wenn's wirklich interes...
- Samstag 24. Januar 2015, 20:03
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- Thema: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
der zeitraum der zuwiederhandlung , also das logdatum , nicht das der auskunft vom provider und der dann folgenden abmahnung wie sonst. Das Abmahndatum ist nicht relevant. Nur das steht im von Dir zitierten Absatz. Relevant ist das Datum der Zuwiderhandlung; trotzdem muss der Gläubiger Kenntnis von...
- Samstag 24. Januar 2015, 18:41
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- Thema: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Das lese ich da nicht. Die Verjährung beginnt auch hier, wie üblich, am Ende des Jahres, in dem beauskunftet wurde.ffischer hat geschrieben:ich find intressand das hier wieder das logdatum für die verjährung genommen wurde, und nicht wie sonst das der auskunft des providers.
- Samstag 10. Januar 2015, 13:27
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- Thema: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Bei mir kam bisher kein Mahnbescheid, aber ein paar Tage hat RA Rasch ja noch. Dann ist's bei mir auch verjährt.
Einen Anwalt würde ich mir erst nehmen wenn nach Widerspruch zum Mahnbescheid wirklich geklagt würde.
Einen Anwalt würde ich mir erst nehmen wenn nach Widerspruch zum Mahnbescheid wirklich geklagt würde.
- Mittwoch 9. März 2011, 18:49
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- Thema: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Ist das eigentlich normal das Rasch so schnell das 2. Schreiben raus haut? ... Übrigens hat mal einer irgendwo ein Scan von einem 2. Rasch Schreiben?(Natürlich mit den Persönlichen Daten unkenntlich gemacht) Würde mal gerne wissen was die faule Bande da überhaupt ändert, außer Adresse, Datum & Akte...