In der einschätzung von RA DR.Wachs steht dieser Satz:
"Als Faustregel gilt, wird in der Abmahnung der § 101 Abs. 9 UrhG genannt, haben Sie weder mit einer Hausdurchsuchung noch mit einem Strafverfahren zu rechnen."
Kann mir jemand sagen, wie ich den verstehen kann?
Danke und lg numa
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- Dienstag 14. September 2010, 22:36
- Forum: Diskussion
- Thema: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
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