Abmahnung von We Save your Copyrights
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo,
ist man verpflichtet, den Kanzleien die neue Adresse mitzuteilen? Was passiert denn für den Fall, dass man das vergisst? Meistens ist es ja schon eine Zeit lang her, dass man was von denen gehört hat, da sind die natürlich nicht so präsent wie z.B. das Zeitungsabo, was man regelmäßig erhält.
Viele Grüße
ist man verpflichtet, den Kanzleien die neue Adresse mitzuteilen? Was passiert denn für den Fall, dass man das vergisst? Meistens ist es ja schon eine Zeit lang her, dass man was von denen gehört hat, da sind die natürlich nicht so präsent wie z.B. das Zeitungsabo, was man regelmäßig erhält.
Viele Grüße
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Bist nicht verpflichtet ihnen die neue Adresse mitzuteilen.Wozu gibt es Einwohnermeldeämter.Kommen die Herrn Abmahner zumindest mal ans arbeiten...Aingeal hat geschrieben:Hallo,
ist man verpflichtet, den Kanzleien die neue Adresse mitzuteilen? Was passiert denn für den Fall, dass man das vergisst? Meistens ist es ja schon eine Zeit lang her, dass man was von denen gehört hat, da sind die natürlich nicht so präsent wie z.B. das Zeitungsabo, was man regelmäßig erhält.
Viele Grüße
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
[quoteemabzocke]Bist nicht verpflichtet, ihnen die neue Adresse mitzuteilen.Wozu gibt es Einwohnermeldeämter. Kommen
die Herrn Abmahner zumindest mal ans arbeiten...[/quoteem]
Dieses ist lilabunte Forenromatik und Murks!
Ich persönlich sehr es anders. Zuallererst ist eine mod. UE = Vertrag (Annahme, bis dahin neues Angebot,
was jederzeit angenommen werden kann). Das bedeutet, Änderungen zwischen den Vertragspartnern sind
meldepflichtig. In einem Fall auf München, hat sogar die Antwort mittels neuer Anschrift, den Fall gekippt,
da schon verjährt, auch bei Nichtzustellung des MB durch falsche Adresse.
Auch verstehe ich nicht, was man erreichen will mit dieser Mehrarbeit? Diese geht unkompliziert (Name,
Anschrift) per Fax oder E-Mail, selbst für Privatpersonen. Für die Auskünfte aus dem Melderegister hingegen
berechnen die Behörden unterschiedliche Gebühren von 3,50 bis zu 16,00 Euro, Tendenz steigend. Dieses
so genannte Zeitschinden und die so große Mehrarbeit = Murks.
Meines Erachtens nur ein Zeichen = vielleicht machen die es nicht, dann bin ich raus! Hoffentlich! Schwachfug!
Deshalb, wird -jedenfalls hier- immer geraten:
Adressänderungen sind meldepflichtig!
Einfach dieses Schreiben (natürlich anpassen, Doppelversand) versenden!
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VG Steffen
die Herrn Abmahner zumindest mal ans arbeiten...[/quoteem]
Dieses ist lilabunte Forenromatik und Murks!
Ich persönlich sehr es anders. Zuallererst ist eine mod. UE = Vertrag (Annahme, bis dahin neues Angebot,
was jederzeit angenommen werden kann). Das bedeutet, Änderungen zwischen den Vertragspartnern sind
meldepflichtig. In einem Fall auf München, hat sogar die Antwort mittels neuer Anschrift, den Fall gekippt,
da schon verjährt, auch bei Nichtzustellung des MB durch falsche Adresse.
Auch verstehe ich nicht, was man erreichen will mit dieser Mehrarbeit? Diese geht unkompliziert (Name,
Anschrift) per Fax oder E-Mail, selbst für Privatpersonen. Für die Auskünfte aus dem Melderegister hingegen
berechnen die Behörden unterschiedliche Gebühren von 3,50 bis zu 16,00 Euro, Tendenz steigend. Dieses
so genannte Zeitschinden und die so große Mehrarbeit = Murks.
Meines Erachtens nur ein Zeichen = vielleicht machen die es nicht, dann bin ich raus! Hoffentlich! Schwachfug!
Deshalb, wird -jedenfalls hier- immer geraten:
Adressänderungen sind meldepflichtig!
Einfach dieses Schreiben (natürlich anpassen, Doppelversand) versenden!
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<Absender>
Per Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Per Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Also vertrittst du eine absolute gegensätzliche Meinung im Gegensatz zudem was andere Foren raten.....
Wie Berichte aus anderen Foren beschreiben ehemals nw zum Beispiel machen sich viele Abmahner die Mühe des Verfolgens nicht.Warum auch bei tausenden von Abgemahnten.Bedeutet ja Arbeit in einem konkreten Fall.....Könnte Probleme/Arbeit geben da es bisher ja nur standardmäßige Textbausteinbriefe gab.
Bevor ich hier aber abgekanzelt werde und wie dein Beispiel wahrscheinlich WF in München zeigt, sollte man seine neue Adresse mitteilen um gerade an diesem sehr abmahnerfreundlichen Standort nicht noch mehr Probleme zu bekommen.
Wie Berichte aus anderen Foren beschreiben ehemals nw zum Beispiel machen sich viele Abmahner die Mühe des Verfolgens nicht.Warum auch bei tausenden von Abgemahnten.Bedeutet ja Arbeit in einem konkreten Fall.....Könnte Probleme/Arbeit geben da es bisher ja nur standardmäßige Textbausteinbriefe gab.
Bevor ich hier aber abgekanzelt werde und wie dein Beispiel wahrscheinlich WF in München zeigt, sollte man seine neue Adresse mitteilen um gerade an diesem sehr abmahnerfreundlichen Standort nicht noch mehr Probleme zu bekommen.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
[quoteemabzocke]Also vertrittst du eine absolute gegensätzliche Meinung im Gegensatz zudem
was andere Foren raten ...[/quoteem]
Bitte einmal im Grundsatz beachten,
Mustertext:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
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Wir sind doch einmal im Klaren, das eine mod. UE zu einem Unterlassungsvertrag wird.
Dieses begründet ein Dauerschuldverhältnis. Bei Wohnwechsel bzw. Adressänderung
ergeben sich daraus bestimmte Pflichten des betreffenden Vertragspartners. Dazu gehört,
diese Änderung dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. Im Gegenteil, es könnte sich
ein Schadensersatz entstehen, da man offensichtlich vorsätzlich seine Adressänderung
nicht angezeigt hat, um sich mögliche Konsequenzen zu entziehen. Juristen können über
alles streiten.
Du lässt Dir ja bei Eröffnung eines neuen Kontos, deinen Lohn auch nicht auf ein Altes,
nicht mehr Bestehendes, überweisen. Oder? Kein weiterer Diskussionsbedarf. Punkt. Aus.
VG Steffen
was andere Foren raten ...[/quoteem]
Bitte einmal im Grundsatz beachten,
- 1. hier ist aber das Forum von AW3P! Was andere Foren meinen, empfehlen oder
raten, ist deren Problem, denn sie habe dieses dann allein zu verantworten.
2. die Ausrichtung eines Forums legt die jeweilige Administration fest, und
kein anderes Forum oder User.
3. Mich hat noch nie interessiert, was andere Foren für Interessen und
Gemeinschaften haben. Denn gefallen mir diese nicht, kündige ich die
Zusammenarbeit auf.
AW3P wird deshalb bei einem Wohnwechsel bzw. Adressänderung - immer - empfehlen:
diese sind der Gegenseite formlos und im Doppelversand mitzuteilen, da meldepflichtig!
diese sind der Gegenseite formlos und im Doppelversand mitzuteilen, da meldepflichtig!
Mustertext:
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<Absender>
Per Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Per Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
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(rechtsverbindliche Unterschrift)
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Wir sind doch einmal im Klaren, das eine mod. UE zu einem Unterlassungsvertrag wird.
Dieses begründet ein Dauerschuldverhältnis. Bei Wohnwechsel bzw. Adressänderung
ergeben sich daraus bestimmte Pflichten des betreffenden Vertragspartners. Dazu gehört,
diese Änderung dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. Im Gegenteil, es könnte sich
ein Schadensersatz entstehen, da man offensichtlich vorsätzlich seine Adressänderung
nicht angezeigt hat, um sich mögliche Konsequenzen zu entziehen. Juristen können über
alles streiten.
Du lässt Dir ja bei Eröffnung eines neuen Kontos, deinen Lohn auch nicht auf ein Altes,
nicht mehr Bestehendes, überweisen. Oder? Kein weiterer Diskussionsbedarf. Punkt. Aus.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- JohnnyWalker
- Beiträge: 23
- Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 08:28
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hi.
Also zur Sache mit der Adressänderung kann ich nur so viel sagen, dass es bei denen nichtmal was bringt....
Letztes Jahr auch ne Abmahnung von 2009 erhalten, welche dieses Jahr verjährt ist...
War in der Zeit umgezogen und hatte dies in der ModUE mit neuer Adresse angegeben sowie extra Schreiben. Abmahnung kam über Nachsendeauftrag.
Da nach kam die Anerkennung der ModUE immer noch an die alte Adresse. Nochmals die Adressänderung mittgeteilt, keine Reaktion.
Dann kam oh wie verwunderlich dieses Jahr noch Forderungen mit Preis nachlässen, immer noch an die alte Adresse....
Demnächst endet mein Nachsendeauftrag, dann kommt wohl gar nix mehr.... Wobei ich eh mit nichts mehr rechne, wegen der Verjährung.
Will damit nur sagen, dass es nicht unbedingt egal ist seine Adresse mitzuteilen, aber es die nichtmal für nötig halten neue Daten einzupflegen.
Die hauen ihre Sinnlosschreiben einfach roboterartig raus und hoffen das irgend nen Depp das bezahlt.
Also zur Sache mit der Adressänderung kann ich nur so viel sagen, dass es bei denen nichtmal was bringt....
Letztes Jahr auch ne Abmahnung von 2009 erhalten, welche dieses Jahr verjährt ist...
War in der Zeit umgezogen und hatte dies in der ModUE mit neuer Adresse angegeben sowie extra Schreiben. Abmahnung kam über Nachsendeauftrag.
Da nach kam die Anerkennung der ModUE immer noch an die alte Adresse. Nochmals die Adressänderung mittgeteilt, keine Reaktion.
Dann kam oh wie verwunderlich dieses Jahr noch Forderungen mit Preis nachlässen, immer noch an die alte Adresse....
Demnächst endet mein Nachsendeauftrag, dann kommt wohl gar nix mehr.... Wobei ich eh mit nichts mehr rechne, wegen der Verjährung.
Will damit nur sagen, dass es nicht unbedingt egal ist seine Adresse mitzuteilen, aber es die nichtmal für nötig halten neue Daten einzupflegen.
Die hauen ihre Sinnlosschreiben einfach roboterartig raus und hoffen das irgend nen Depp das bezahlt.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
[quoteemJohnnyWalker]Also zur Sache mit der Adressänderung kann ich nur so viel sagen, dass es bei denen nicht mal was bringt ...[/quoteem]
Es soll ja auch in Grundsatz etwas für dich bringen. Hat man die Adressänderung denen schriftlich mitgeteilt + dazugehörigen Versandnachweis, lehnt man sich zurück und gut. Kostet vlt. 5 Minuten Arbeit, eine Briefmarke, eine E-Mail und tut nicht weh.
Wenn die Gegenseite versäumt die Adressänderung einzupflegen, dann ist es letztendlich dann denen ihr Problem.
VG Steffen
Es soll ja auch in Grundsatz etwas für dich bringen. Hat man die Adressänderung denen schriftlich mitgeteilt + dazugehörigen Versandnachweis, lehnt man sich zurück und gut. Kostet vlt. 5 Minuten Arbeit, eine Briefmarke, eine E-Mail und tut nicht weh.
Wenn die Gegenseite versäumt die Adressänderung einzupflegen, dann ist es letztendlich dann denen ihr Problem.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Habe heute eine Abmahnung wegen einer angeblichen Uhrheberverletzung vom 02.04.2010 bekommen.Mein Klarname ist denen seit 16.06.2010 bekannt. Soll ich denen trotzdem eine mod. UE zu senden?, oder nicht reagieren da evtl. bereits verjährt?
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ende der Verjährungsfrist = 31.12.2013; 24.00 Uhr!
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Darf ich fragen, woher Du weisst, seit wann genau der Klarname bekannt war?Leidender hat geschrieben:Habe heute eine Abmahnung wegen einer angeblichen Uhrheberverletzung vom 02.04.2010 bekommen.Mein Klarname ist denen seit 16.06.2010 bekannt. Soll ich denen trotzdem eine mod. UE zu senden?, oder nicht reagieren da evtl. bereits verjährt?
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Rasch und Kollegen
Am 15.10.2010 erstes Schreiben von Rasch wegen Urheberverletzung aus der Top 100 Single Chart
Titel:
Stromae-Alors on Danse
Juli-Elektrisches Gefühl
Velile-Helele
Ace of base-All for You
Gentleman-To the Top
Stanfour-Life without You
Aura Dione-Song for Sophie
Charlee-Boy Like You
Forderung 1200€.Daraufhin hat eine Bekannte (Anwältin) mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung geschrieben und die habe ich fristgerecht abgeschickt.
Jetzt am 18.06.2013 zweites Mal Post.
Darin bedankt sich jetzt der Anwalt M.Bolin (Kanzlei Rasch) für dieses Schreiben und schreibt,das keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Ersatzansprüche ihrer Mandantin erfolgt sind.
Drohungen mit das Ihre Mandatschaft den Klageweg nicht scheut.....
Forderung immer noch 1200€
Was soll ich machen?
Am 15.10.2010 erstes Schreiben von Rasch wegen Urheberverletzung aus der Top 100 Single Chart
Titel:
Stromae-Alors on Danse
Juli-Elektrisches Gefühl
Velile-Helele
Ace of base-All for You
Gentleman-To the Top
Stanfour-Life without You
Aura Dione-Song for Sophie
Charlee-Boy Like You
Forderung 1200€.Daraufhin hat eine Bekannte (Anwältin) mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung geschrieben und die habe ich fristgerecht abgeschickt.
Jetzt am 18.06.2013 zweites Mal Post.
Darin bedankt sich jetzt der Anwalt M.Bolin (Kanzlei Rasch) für dieses Schreiben und schreibt,das keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Ersatzansprüche ihrer Mandantin erfolgt sind.
Drohungen mit das Ihre Mandatschaft den Klageweg nicht scheut.....
Forderung immer noch 1200€
Was soll ich machen?
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Buggy
Ist ein normaler Bettler....Das wichtigste fehlt halt noch, das Geld.Wenn du dich für die Variante mod UE +aussitzen entschieden hast lochst du diesen Brief und heftest ihn ab.
Ist ein normaler Bettler....Das wichtigste fehlt halt noch, das Geld.Wenn du dich für die Variante mod UE +aussitzen entschieden hast lochst du diesen Brief und heftest ihn ab.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Darf ich fragen, woher Du weisst, seit wann genau der Klarname bekannt war?
Laut Anschreiben wurde Auftrag vom Rechteinhaber am 16.06 .2010 an Anwalt übergeben.
Leidender
Laut Anschreiben wurde Auftrag vom Rechteinhaber am 16.06 .2010 an Anwalt übergeben.
Leidender
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Was soll ich machen?
Bitte beachten, in diesem Thread geht es nicht um Rasch,
dafür gibt es einen separaten! Danke!
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Bitte beachten, in diesem Thread geht es nicht um Rasch,
dafür gibt es einen separaten! Danke!
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ich bin ebenfalls von einer Abmahnung von WSYC betroffen.
Mögliche Tat: August 2010
Abmahnung: Mai 2013
Ich habe eine mod. UE mit eurer Hilfe abgegeben. Vielen Dank.
Vorgestern per Mail ein Schreiben bekommen, dass die UE akzeptiert wird, die Forderung von 450 Euro aber noch besteht.
Muss ich auf dieses Schreiben jetzt mit einem Wiederspruch reagieren, oder soll ich dies einfach mal komplett ignorieren?
Gruß Sonic83
Mögliche Tat: August 2010
Abmahnung: Mai 2013
Ich habe eine mod. UE mit eurer Hilfe abgegeben. Vielen Dank.
Vorgestern per Mail ein Schreiben bekommen, dass die UE akzeptiert wird, die Forderung von 450 Euro aber noch besteht.
Muss ich auf dieses Schreiben jetzt mit einem Wiederspruch reagieren, oder soll ich dies einfach mal komplett ignorieren?
Gruß Sonic83
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- Beiträge: 135
- Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Abheften.
Nächste Widerspruch bei Mahnbescheid oder Inkassofirma.
Nächste Widerspruch bei Mahnbescheid oder Inkassofirma.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Dienstag 14. Mai 2013, 19:48
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ein Schreiben per Mail? Hatte ich auch noch nicht. Is ja mal was neues.Sonic83 hat geschrieben: Vorgestern per Mail ein Schreiben bekommen, dass die UE akzeptiert wird, die Förderung von 450 Euro aber noch besteht.
Ich warte noch auf die Annahme meiner mod. UE
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Die Annahme der UE kam bei uns auch nur per Mail. Ist doch praktisch, kann man sich das Porto sparen
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- Beiträge: 2
- Registriert: Donnerstag 27. Juni 2013, 07:37
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo zusammen,
ich habe nun auch noch eine Frage!
Wie alle anderen hier habe auch ich ein Abmahnschreiben wegen Culch Candela bekommen. Ich habe jedoch nie selber über irgendwelche Seiten Lieder gezogen. Mein Schreiben bezieht sich auf den 04.04.2010. Nun ist bei mir aber folgendes der Fall. Im März 2010 wurden bei mir in der Wohnung einige Sachen von einem Mieter in unserem Hauses gestohlen und wurde auch vor Gericht dafür verurteilt, da er gestanden hat. Es waren unter anderem mein iPhone, ein USB-Webstick etc.. Dieser Mieter war ein Freund meiner Tochter und bekam von ihr Zutritt zu unserer Wohnung. Ich gehe nun davon aus, dass er damals sich unsere Zugangsdaten ebenfalls irgendwie zugänglich gemacht hat indem er meinen Webschlüssel abgeschrieben hat oder so. Kann ich dies irgendwie hier geltend machen? Wie gesagt, von unserer Seite hat NIEMAND irgendetwas über diese Tauschbörse heruntergeladen.
Danke für Eure Hilfe
Thomas
ich habe nun auch noch eine Frage!
Wie alle anderen hier habe auch ich ein Abmahnschreiben wegen Culch Candela bekommen. Ich habe jedoch nie selber über irgendwelche Seiten Lieder gezogen. Mein Schreiben bezieht sich auf den 04.04.2010. Nun ist bei mir aber folgendes der Fall. Im März 2010 wurden bei mir in der Wohnung einige Sachen von einem Mieter in unserem Hauses gestohlen und wurde auch vor Gericht dafür verurteilt, da er gestanden hat. Es waren unter anderem mein iPhone, ein USB-Webstick etc.. Dieser Mieter war ein Freund meiner Tochter und bekam von ihr Zutritt zu unserer Wohnung. Ich gehe nun davon aus, dass er damals sich unsere Zugangsdaten ebenfalls irgendwie zugänglich gemacht hat indem er meinen Webschlüssel abgeschrieben hat oder so. Kann ich dies irgendwie hier geltend machen? Wie gesagt, von unserer Seite hat NIEMAND irgendetwas über diese Tauschbörse heruntergeladen.
Danke für Eure Hilfe
Thomas
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Das Problem, ich bin kein Richter und weiß nicht wie er dieses aufnimmt. Aber ich könnte mir vorstellen, das es wohl so, als einfaches Bestreiten gilt. Es ist nicht ersichtlich, wo Du, der Freund Deiner Tochter und die Tochter zu jeweiligen Log waren und taten. Auch wäre es schön, wenn Deine Tochter Deinen Verdacht mittels eidesstattlicher Versicherung bestätigt. Noch besser, wenn der Freund es schriftlich gesteht usw.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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