2. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
3. FAQ - Fragen und Antworten: Link
4. Empfohlene Vorgehensweisen AW3P: Link
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5. RA Dr. Alexander Wachs: Erste Hilfe bei Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das ist eine Standardformulierung, um die Drohkulisse zu erhöhen. Sie sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit einer Klage aus.Waldorffreund hat geschrieben:Hallo!
Mir geht es mittlerweile genauso, ein halbes Jahr nach der mod.UE kam doch noch ein zweites Schreiben mit "letzter Zahlungsaufforderung", ansonsten werde man seiner Mandatschaft (Sony BMG) raten, den Streitwert einzuklagen.
Es gibt leider keine verbindliche Datenbank, in welche die Abmahner jede Abmahnung eintragen und die Gerichte entsprechende Verfahren meldenIch finde nun rein garkeine Werte, wie wahrscheinlich es nun ist, dass ein zivilrechtlicher Prozess ins Laufen gebracht wird - Kann ich da irgendwo nähere Informationen finden ?
Auf diese Aussage ist meiner Ansicht nach kein Verlass. Egal, wie man sie auffasst...Was vlt. noch interessant wäre, ist die Aussage "von unserer Seite werden keine weiteren Mahnungen mehr erfolgen" ...
Nun ist der Anschlussinhaber leider verstorben, und die Telekom hat die Anschlussdaten noch nicht geändert.1. Dir Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung
(mod. UE) - durch den/die abgemahnten Anschlussinhaber! Niemand anders.
Mit rationalen Argumenten in dem Verein aber leider nicht beizukommen, wenn es einen nicht selbst betreffen würde, könnte man über den angeblichen fünfstelligen "Streitwert" bei ein paar Minuten eigentlich nur lachen ...In der Zeit lässt sich nur ein Bruchteil eines Filmes up- bzw. downloaden.
Vielleicht wäre es da doch besser, mal bei einem Anwalt anzufragen, denn so etwas ist ja wohl nicht alltäglich ...Nun ist der Anschlussinhaber leider verstorben
Hier muss geklärt werden, wer ist in der Erbfolge der Nächste, wurde die Erbschaft ausgeschlagen, wurde derNun ist der Anschlussinhaber leider verstorben, und die Telekom hat die Anschlussdaten noch nicht geändert.
Kenne ich. Wenn du die Mod.UE Gewissenhaft ausfüllst, kein Problem. Nur nicht per Mail! - Kann man eventuell zu leicht auf ne TelNR zurückführen (weis ja nicht wie du im INet vertreten bist) und dann rufense eventuell noch an..Gwaihir hat geschrieben:
Ich fahre also völlig richtig, wenn ich mich an oben gegebene Regeln halte, richtig? Mod.UE morgen per Email und Post verschicken, dann abwarten und nicht zahlen. Einen Rechtsanwalt werde ich dann erstmal nicht kontaktieren.
Im Schreiben steht, dass ich das Orignal der UE benutzen soll und dass die "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die UE unwirksam machen. Ich denke mal, das ist nur eine Drohgebärde, oder?
Grüße, Gwaihir
Leider bringt dir die Rechtsschutzversicherung gar nichts: Urheberrecht fällt nicht unter die versicherten Sachen! Leider! Hab selber auch darauf gehofft aber nach längeren Telefonaten mit meinem Versicherungsmann wusste ich es.vegas hat geschrieben:
Jetzt ist meine Freundin mit der ich zusammen lebe Rechtsschutzverichert. Abgemahnt bin als Anschlussinhaber aber ich.
200 Euro sind meiner Meinung nach schon teuer, für ne Sache die man nicht verschuldet hat! Aber das mit dem Beratungshilfeschein ist ne gute Sache, allerdings bekommt den halt nicht jeder. Leider!Ernie74 hat geschrieben:Hi!
Ich hab die Sache auch einem Anwalt gegeben. Mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht wars sogar kostenlos. http://www.rechtsanwalt-metzler.de/file ... abmahnung/. Kann ich echt empfehlen. Glaub kaum, dass es für Nicht-Hartz-IV-ler besonders teuer ist. Hab jetzt meine Ruhe.
Inzwischen leider wohl auch eine häufige Formulierung.Gwaihir hat geschrieben: Im Schreiben steht, dass ich das Orignal der UE benutzen soll und dass die "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die UE unwirksam machen. Ich denke mal, das ist nur eine Drohgebärde, oder?
Äh, die haben die Adresse von ihm. Kennst du sowas, wie ein Telefonbuch???Nur nicht per Mail! - Kann man eventuell zu leicht auf ne TelNR zurückführen (weis ja nicht wie du im INet vertreten bist) und dann rufense eventuell noch an..
Aber mehr leute als man denkt, es gibt Freibeträge das man von Gehaltdas mit dem Beratungshilfeschein ist ne gute Sache, allerdings bekommt den halt nicht jeder. Leider!