Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9421 Beitrag von Steffen » Sonntag 4. Mai 2014, 11:33

Datenschützer im Interview pro Vorratsdatenspeicherung

(…) Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hält die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel im Kampf gegen Terrorismus. «Für polizeiliche Zwecke sind sie nicht sonderlich hilfreich. Für Kriminalitätsbekämpfung auch nicht. Aber bei der Terrorismusbekämpfung kann es Sinn machen, dass man auf gespeicherte Daten zugreift», sagte Ronellenfitsch im Interview der «Frankfurter Rundschau» (Samstag). (…)

Quelle: Frankfurter Rundschau Online

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9422 Beitrag von Steffen » Montag 5. Mai 2014, 10:39

Hallo @meindackelwaldi,

ich habe jetzt sachlich, ohne über die Strenge zu schlagen, den Artikel und deinen Kommentar gelesen.
Nur kann ich beides - nicht teilen.

Natürlich klingt der Bericht von “Spiegel Online“ erst einmal sehr aufklärerisch, sicherlich werden
die Zahlen auch stimmen. Natürlich Dein Kommentar, den ich teilweise zensieren musste, die einzig
logische Reaktion darauf. ...

... Nur bzw. aber, was passiert denn hier genau? Kommt jetzt ein spezialisierter "Hartz-IV- Abzockanwalt"
zu dem Hartz-IV-Empfänger-XYZ und schlägt diesem vor gegen seinem Bescheid zu Klagen? Sicherlich nicht!

Ich habe über die Jahre gelernt,
» Anwälte sind alles Geier. Kein Anwalt macht etwas freiwillig, sondern erst mit Mandat.«

Das hieße, jedenfalls für mich, sollte es doch richtigerweise heißen, das Hartz-IV-Empfänger, die
selbst am Existenzminimum in der Gesellschaft stehen, einen Anwalt beauftragen mussten, die einen
(bewusst/unbewusst) fehlerhaft berechneten Hartz-IV-Bescheid, trotz vorab erfolgten Widerspruch
des Hartz-IV-Empfänger, einklagten und z.B. 2011 - 44% Recht bekamen. Dabei sollte man doch ausgehen,
das ein Mitarbeiter des Jobcenters die Gesetze und Vorschriften kennt. Wenn man ca. 44% falsch berechnet,
dann sollte man doch diejenigen austauschen. Oder, es ist kein Geld da und man wird so v.o. angehalten!?

(...) 2012 gab die Bundesagentur für Arbeit 39,6 Millionen Euro für die Honorare der Anwälte von
Hilfsempfängern aus, (...) wenn sie gewinnen, zahlt das Jobcenter ihr Honorar, verlieren sie, zahlt
die Justizkasse.
(...)

Es wäre doch vernünftiger, gleich die Bescheide so zu bearbeiten (einschließlich Widerspruch) und
zu bewilligen, das ein Hartz-IV-Empfänger nicht erst einen Anwalt beauftragen muss. Und es können ja
bestimmt sehr viele Hartz-IV-Empfänger (was nicht Beleidigend ist oder Erniedrigend gemeint ist)
berichten, wie unterschiedlich die Jobcenter bei ihren Berechnungen teilweise vorgehen.

Natürlich bekommt ein Anwalt - der beauftragt werden muss - sein Geld, egal ob er obsiegt oder verliert.
Von wem, ist ihm bestimmt auch egal. Aber nur einen Artikel zu schreiben, um irgend jemand reißerisch
anzugreifen, finde ich “Bunte-Tüten-Journalismus“. Wer sich jetzt fragt, was ich damit meine, Baxters
bunte Tüten, prall gefüllt, öffnet man diese, entweicht nur stinkige und abgestandene Luft und die
Tüte ist leer.

Natürlich kann man jetzt mir vorwerfen, was ich für ein Abmahnwahnerhalter bin, Speichellecker der
Contentindustrie, Freund der Abzockanwälte ... aber jeder, der sachlich an den Bericht herangeht, wird
zu keinem anderen Ergebnis gelangen. Und letztlich werden mir sehr viele Hartz-IV-Empfänger Recht
geben, wie unterschiedlich die (Götter-)Beamten des Jobcenters agieren. Es wird immer weniger gebilligt,
was für mich Ausdruck ist, das langsam keine Geldmittel mehr vorhanden sind. Aber soweit geht dann
die Aufklärung von Spiegel Online nicht, oder will nicht

VG Steffen



Die andere Seite des Spiegels:
http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/18327

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9423 Beitrag von Steffen » Dienstag 6. Mai 2014, 10:05

"Pink Riese":
Jahresbericht - Auskunft an Sicherheitsbehörden


@kersare veröffentlichte in seinem Forum den Link zum jährlichen Sicherheitsbericht der Telekom für das Jahr 2013.

Jahresbericht - Auskunft an Sicherheitsbehörden

Interessant aus unserer Sicht, die Nennung der Zahlen gem. Anträge auf Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG. Hier heißt es,

(…) Im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wurden in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen auf Basis von § 101 UrhG beauskunftet. Die Beantwortung dieser Anfragen nimmt die bei Telekom zuständigen Bereiche in besonderem Maße in Anspruch. Mangels gesetzlicher Verpflichtung findet eine weitergehende Speicherung der beauskunfteten Teilnehmerdaten nicht statt. (…)

Natürlich sollte man bedenken, dass nicht alle Nachfragen zu einer Abmahnung führen.

!
Hinweis: Im Jahresbericht der Telekom für 2010 waren es noch 2,4 Millionen verauskunftete IP's!

Interessant auch, das PDF-Dokument zur Speicherung von Verkehrsdaten. Hier kann man entnehmen was, warum und wie lange gespeichert wird.

PDF: Speicherung von Verkehrsdaten


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9424 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Mai 2014, 11:13

Pro:
Gehe doch erst einmal weg von P2P. Es geht doch vordergründig darum, ob man als AI (Verantwortlicher
des INET-Zugangs) seine mögliche Störer- und Täterhaftung entkräften kann, und nicht um die Wirkungs-
weise von P2P-Netzwerken.

Contra:
Darin liegt aber ein wesentlicher Unterschied, da es bei den Abmahnungen um eine angebliche Nutzung
eines P2P geht und am Ende den AI betrifft, weshalb ich ja auch sage, das die Ermittlung allein schon
deshalb fehlerhaft ist. Ob der AI dann Täter oder Störer ist, wo wird das wirklich belegt. Kennt der
Abmahner die Volljährigkeit?


Hallo @Mistreaded,

sry, aber hier machst Du dir es etwas zu einfach.

Man sollte schon, obwohl jetzt einige wieder stöhnen werden, beachten

1. P2P ist nun wirklich für den Normalo kein Hexenwerk, wo man einen No-Upload-Client verwendet, ein
Anonymisierungsdienst usw. Ohne Abmahnung, installiert jemand einen Client und lässt den blauen Frosch
hüpfen.

=> Sicherlich, der wahre Täter ist weder durch die Logger ermittelbar, noch durch den Provider verauskunftbar.
=> Deshalb ist doch die Ermittlung nicht im Grundsatz fehlerhaft, da es technisch gesehen, keine andere
Möglichkeit gibt. Und wenn, dann kannst Du es ja bestimmt in deinem konkreten Fall beweisen.

Ich kann mich noch gut erinnern, dass sehr viele den Hauptaugenmerk auf die Log-Firma legten (und noch
legen), und schon sehr zeitig gesagt wurde: A und O = Prüfpflichten!

2. Auch wenn es -keiner- gerne hört, nicht hören will, und Argumente ins Spiel geworfen werden, wie » steht
im Original bei mir im Regal, so etwas würde ich nie und nimmer ansehen, billige Produktionen, was für
Schaden soll denn entsanden sein? usw. usf.«

a) Rechtslage
I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich
gemachte Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),
III. Erfüllt Strafbarkeit nach § 106 UrhG

b) Recht am eigenen Werk bzw. Recht
Jeder Inhaber eines Rechtes, jeder Verwerter eines Rechtes, jeder Urheber kann selbst bestimmen, wie und wo sein
Werk/Recht andern zugute kommt, oder nicht bzw. kann sich gegenüber Verstöße wehren und dies ahnden.

c) BGH: Tatsächliche Vermutung
Und höchstrichterlich wird ermessen: Es besteht erst einmal die tatsächliche Vermutung, dass durch die ermittelte
P2P-IP, und durch die Zuordnung des Providers, dieser P2P-IP einem seinem Kunden, der Verantwortliche - der
Anschlussinhaber (AI) - verantwortlich für
diesen vorgeworfenen UrhR-Verstoß sei. Dieser hat sich jetzt, im Rahmen der sekundären Darlegungslast zu erklären.

Und das aktuelle gepostete positive Urteil (bitte einmal unter BB nachschauen) ist doch gerade dafür ein Paradebeispiel.



Bild

Bild


Mehr Wissen, weniger Vatten-Datten-Dutten-Da! :lol:


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9425 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Mai 2014, 12:39

:al

Steffen in eigener Sache


Liebe Community, lieber interessierter Leser,

etwas ungeheuerlich Abscheuwürdiges ist geschehen. Aktuell lasse ich überprüfen,
ob zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Maßnahmen möglich sind gegen die
Einschränkungen meiner Persönlichkeitsrechte sowie meiner Menschenrechte
allgemein.

In einen brutalen Akt der Zensur und unter Nichtbeachtung der "Berner Konventionen",
wurde ein nach mir benannter Thread in einem anderen Forum erbarmungslos gelöscht.
Als Begründung wird mit benannt, das ich völlig Unbedeutend bin, deshalb nicht würdig
des separaten Thread, wo man jahrelang in steingemeißelte Beweise sammelt, die mich
entlarven als, ... als, naja, kommt schon, ihr wisst schon - Abmahnwahnerhalter!

Beweis: Link

Ein Forum, wo die Ergebnisse jahrelanger geheimer Geheimsitzungen so geheim sind,
das die geheimen Geheimteilnehmer nach jeder Geheimsitzung nicht einmal selbst das
geheime Material inhaltlich kennen. Wo ein Menschen bespaßender Moppel noch bissig
sein kann in seiner verarmten Witzecke, ein wütender Bürger mit verbalen Freiheits-
kämpfer Che die Verschwörungen dieser Welt schonungslos aka Wallraff aufklären, ein
Meister des Mehrfach-Nicks seine theoretische Fantasien anpreist und ein Constantin
nun Susanne heißen will und gesietzt werden, wo der kersare Meisterverlinker allerhand
Links und Musterschreiben andere sammelt (selbst ist man ja zu faul oder zu blöd).
Ein Forum, was folgende Aktionen gegen den Kampf und Beendigung des Abmahnwahns
führten, sich engagiert haben um Hilfesuchende zu beraten:
  • 1. mhm ...
    2. warte mal, ne ...
    3. aber jetzt, auch nicht ...
    4. ich komm noch drauf.
Ich habe nicht nur ein Recht auf das Wiederaufleben des nach mir benannten Thread,
sondern auch Gefühle als Steffen Heintsch. Ich kann darauf bestehen, das dieser
Thread wieder voll berechtigt in Granit gemeißelt, was sage ich in Diamant gemeißelt lesbar
ist, besonders die jahrelangen Beweise, das ich:
  • 1. mhm ...
    2. warte mal, ne ...
    3. aber jetzt, auch nicht ...
    4. ich komm noch drauf.
Aktuell wird da ein "Demokratie-Act" vollzogen, wo so denke ich es jetzt 5:1 oder 5:2
steht.


Bitte, bitte,

wer dieses liest, diesen barbarischen Akt gegen meine Menschenwürde nicht tolerieren kann,
meldet Euch dort an:


http://www.loggi-leaks.info/index.php?act=Reg&CODE=00

oder schreibt einen Lesebrief:

http://www.loggi-leaks.info/index.php?a ... _post&f=24

und stimmt dafür, das der nach mir benannte Thread wieder ins Netzt gestellt wird. Die
Menschheit muss einfach wissen, was ich für ein Mensch bin.



!
Motto:
Steffen muss seinen Thread wieder erhalten!
Wir müssen wissen, wie er wirklich ist!

Euer Badboy Steffen


PS: Sind WIR Foren - hier schließe ich mich nie aus - ein paar hoffnungslose Spinner und
Volldeppen geworden? Oder waren es schon immer!?

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9426 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 8. Mai 2014, 13:45

Das ist doch jetzt bestimmt Papperlapapp über Papperlapapp, oder?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9427 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Mai 2014, 23:26

[quoteemThe Grinch]Das ist doch jetzt bestimmt Papperlapapp über Papperlapapp, oder?[/quoteem]
Yep, die sind immer so lustig.



[quoteemMistreaded]Mir erscheint das persönlich alles als lebensfremd, da müssen mal die Logger und deren Juristen auch mal nachdenken.[/quoteem]
Du denkst, bitte nicht als Beleidigung auffassen, als Techniker zu kompliziert. Es wurde ein UrhR-Verstoß ermittelt, dies ist strafbar, einer muss bezahlen, wenn der AI sich nicht erklären kann, ist er zumindest als Störer haftbar. Es geht nicht nach Fairness oder Gerechtigkeit.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9428 Beitrag von Steffen » Freitag 9. Mai 2014, 11:09

Deutschland, Land der heimlich unheimlichen Pornogucker


Bild

Wie Gulli.com in seinen News berichtet, schauen Westdeutsche länger und mehr als Ostdeutsche und Hamburger können am längsten - zu diesen und weiteren interessanten Ergebnissen kommt die Porno-Seite “Pornhub“ nach einem Blick auf die Nutzerstatistiken aus Deutschland. Im weltweiten Vergleich sind wir Deutsche zudem wieder einmal führend. 12,5 Prozent aller Seitenaufrufe werden auf Porno-Seiten generiert.

Bild

Die sonst unterkühlten Hamburger Nordlichter liegen mit 8 Minuten und 26 Sekunden in Sachen Verweildauer in Führung, während Nutzer aus Bayern mit 7,58 Seiten je Besuch am meisten stöbern. Unsere britischen Nachbarn beispielsweise bleiben im Schnitt 9 Minuten und 42 Sekunden auf “Pornhub“.


______________

Quelle: Gulli.com:News
Link: http://www.gulli.com/news/23806-wer-guc ... 2014-05-07


______________


Anmerkung AW3P:
Nur das Problem bzw. Dilemma, das die ganze Statistik für die Katz ist, da ja im Grundsatz niemand Pornos schaut, Streamt oder Downloadet (bzw. saugt).




AW3P-Karikatur der Woche

Mädchensandkasten “Inselparadies“

Susanne, Ingrid und Constanze werden von Mutti Keoma auf eine verschwundene Gabel angesprochen. Daraufhin antwortet Constanze aufgeregt:

Bild

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9429 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 01:26

[quoteemkersare]Beides zusammen Dicki- faul UND blöde[/quoteem]

Nun mal Tacheles!

Erst einmal wollen wir festhalten, was soll man aber von einem verlinkenden und mutig
anonymen Mitgliedes eines klein-kriminellen Forums wie “Loggi-leaks.info“ anderes erwarten.
Wenn du in -mein- Haus kommst und mich sinnfrei vollpöbelst, grundlos verdächtigst, ohne
Beweise etwas Unwahres behauptest, musst du mit einem Hausverbot, oder paar kräftige
Watschn rechnen (nachdem ich das Licht ausgeschaltet habe). Passiert aber nicht, weil du
mir es niemals persönlich ins Gesicht sagen würdest und nur ein anonymer Maulheld bist,
kein Vorbild für deine Tochter, wie die anderen lustigen Spieß-Gesellen.

Ich werde dir aber nicht die Genugtuung geben, das du dich mit einem Screen in die “Hall
of Steffen Gelöschte“ einreihst und dich damit rühmst. Ich werde deinen flätigen und
völlig deplatzierten Post auch so stehen lassen. Sicherlich werde ich aber dich aufgrund
mehreren Verstößen gegen die Board-Regeln für das Wochenende sperren. Zum Nachdenken,
stille Treppe, was auch immer. Ab Montag kannst du wieder posten, natürlich unter Beachtung
der Forenregeln. Und wenn nicht, keinen Bock, nun, dann brauchst du es nicht mutig zu posten.




[quoteemkersare]Wie siehts mit Dir aus ... wieviel Steff steckt in der ModUVE und div. Musterschreiben?
Jetzt nicht den Doc verärgern.[/quoteem]

Mal am Rande, ich heiße Steffen, und lege auch Wert so angeredet zu werden. Punkt. Nun wird
es dich wohl überraschen, alle Musterschreiben, Wegweiser und die mod. UE = Steffen bzw. AW3P.
Ich musste mir keine zusammen betteln, im Gegenteil andere haben diese übernommen (teils mit
Erlaubnis, teils ohne). Natürlich lasse ich diese inhaltlich rechtlich prüfen! Logo!

Das bei der mod. UE ich hier eng mit RA Dr. Alexander Wachs und seinem juristischen Fachwissen
und seiner Kompetenz zusammenarbeite, diese mod. UE ständig aktuell gehalten wird, das ist wohl
kein Geheimnis. Geht gar nicht anders.

Wie viel Steffen steckt drin? 100%!


Da RA Dr. Alexander Wachs zwar die wichtige Passagen entwirft, Vorschläge von meiner Seite verwirft,
gutheißt oder korrigiert - letztlich ist es aber das Musterschreiben von AW3P, was ich mit meinen
realen Namen verantworte und dazu stehe. Und das schon seit 04/2007. Ohne Angabe ist es eine der
Ur-mod. UE’s mit. Da hast du noch freiweg um dem Christbaum Pornos filegeshared. Und hierzu kann
jeder ihm befragen, wenn ich etwas nicht übernehme, dann ist es meine Entscheidung. Wenn ich
einen Hinweis umsetze - dito.
RA Dr. Alexander Wachs diktiert mir nichts vor, sondern überlässt mir die Wahl, ob ich es so
verantworten kann, oder nicht, aber als Steffen Heintsch und nicht als “Quarkblödel09“.




[quoteemkersare]Die Beratung von Hilfesuchenden kommt erst an fünfter Stelle.
1. Den Steffen enttarnen
2. Den Steffen seine Helferlein enttarnen
3. Pöbeln
4. Demokratisch abstimmen (was Dir ja fremd ist)
5. siehe oben
6. Pöbeln
7. Witze reißen
8. sich gegenseitig bepöbeln
9. mal n Link setzen
10. wenn es uns juckt, Aktionen gegen den Abmahnwahn starten[/quoteem]

Das ist eben der Unterschied zwischen einem Verbraucherforum wie AW3P und einem Forum wo sich der
Resterabfall der Forenwelt versammelt.

AW3P:
  • 1. Der Hilfesuchende
    2. Der Hilfesuchende
    eine Weile nichts
    10. Minimierung der Kosten und Risiken für den Hilfesuchenden.
Nur weil man sich bei euch “Freiheitskämpfer“ und “Rebellen“ nennt, ...
  • Hitler hat seine Partei - National Sozialistische Arbeiterpartei genannt
    Stalin - wollte den Kommunismus
    Honecker - den Sozialismus usw. usf.
Letztlich zählen dann aber nur die Resultate. Und nein, ich habe keine Erfolge, ... außer, das
ich als reale Privatperson, ohne sich hinter einer Anonymisierungsfirma, -tools und außerhalb von
DE feige zu verstecken, seit 04/2007 ein privates Forum und eine HP zu einem brisanten Rechtsthema
betreibe von meinem privaten Mitteln und mit Hilfe engagierter Menschen. Und ich lebe immer noch,
und auch nach dem 20.05.2014 (KG Berlin - 5 U 145/13).



[quoteemkersare](Leserbrief) So dilettantisch wie Du?[/quoteem]

Eure ganze lächerliche "Aufklärungstätigkeit", und das schon seit Wochen, ist doch Zeitvertreib gelangweilter
Hoffnungsloser. Wenn du der Meinung bist, diese Frage habe ich schon Constantin (der jetzt Susanne genannt
werden will und gesietzt) gestellt, ich schreibe dilettantische Lesebriefe oder poste unter einem andern
Nick auf eurem Klein-Ganoven-Forum, dann bring einmal den Beweis! Beweise und keine haltlosen Wasserzeichen-
Spinnereien! Und wenn Loggi-Leak.info ihre registrierte Members und Leserbriefschreiber loggt, die IP
zurückverfolgt, oder gar über den Provider ohne Richterbeschluss verauskunften lässt, dann musst Du es nur
sagen, und ich werde sofort Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, da es rechtlich verboten ist. Ansonsten
könnt ihr mich mit euren kindischen Screen-Wasserzeichen-Beweisen im Mondschein besuchen.

Beweise - oder ich werde es als Vatten-Datten-Dutten-Da einstufen.




[quoteemkersare]Sag mal, war nicht auch mal der RA Stadler in Deiner AW- Empfehlungsliste? Wo isser hin? Hat der schon viel
früher als alle anderen gemerkt, was für ein Mensch Du bist?[/quoteem]

Schau mal, natürlich kannst du mich fragen, aber sicherlich werde ich dir diesbezüglich keine erschöpfende
Antwort geben. Warum? Weil es einzig bei meiner Person liegt, wem ich ohne Nennung eines Grundes aufnehme,
oder herunternehme. Punkt.




[quoteemkersare], was für ein Mensch Du bist?[/quoteem]

Ich werde es einmal mit einem Zitat von Herrn Joachim Llambi beantworten (meine geschiedene Frau sagte eher:
ein Unmöglicher!):

“Ich bin wie ich bin, den Llambi kennt man so, der wird sich dann auch nicht verändern oder verbiegen lassen.
(...) Ich muss mich für nichts entschuldigen. Man darf in Deutschland immer noch seine eigene Meinung vertreten.“


Und abschließend, mein Haus, meine Hausregeln, egal wie abscheulich ich charakterlich bin. Denn ich bin
nicht auf Partnersuche oder krampfhafter Suche nach Freunden, sondern engagiere mich, wie viele andere hier
gegen den Abmahnwahn - im Interesse von Hilfesuchenden. Man muss mich nicht mögen, mir ist es egal was andere
über mich denken, es zählt für mich nur, ob ich mit mir im Reinen bin.


Bild




Und wer sich jetzt über mich ausheulen will, bitte immerzu, aber nicht im Forum auf AW3P!
Ich werde alle nachfolgende Postings diesbezüglich kommentarlos löschen, Atomisieren, pulverisieren ...


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9430 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 09:59

[quoteemkersare]Beides zusammen Dicki- faul UND blöde[/quoteem]

Nun mal Tacheles!

Erst einmal wollen wir festhalten, was soll man aber von einem verlinkenden und mutig
anonymen Mitgliedes eines klein-kriminellen Forums wie “Loggi-leaks.info“ anderes erwarten.
Wenn du in -mein- Haus kommst und mich sinnfrei vollpöbelst, grundlos verdächtigst, ohne
Beweise etwas Unwahres behauptest, musst du mit einem Hausverbot, oder paar kräftige
Watschn rechnen (nachdem ich das Licht ausgeschaltet habe). Passiert aber nicht, weil du
mir es niemals persönlich ins Gesicht sagen würdest und nur ein anonymer Maulheld bist,
kein Vorbild für deine Tochter, wie die anderen lustigen Spieß-Gesellen.

Ich werde dir aber nicht die Genugtuung geben, das du dich mit einem Screen in die “Hall
of Steffen Gelöschte“ einreihst und dich damit rühmst. Ich werde deinen flätigen und
völlig deplatzierten Post auch so stehen lassen. Sicherlich werde ich aber dich aufgrund
mehreren Verstößen gegen die Board-Regeln für das Wochenende sperren. Zum Nachdenken,
stille Treppe, was auch immer. Ab Montag kannst du wieder posten, natürlich unter Beachtung
der Forenregeln. Und wenn nicht, keinen Bock, nun, dann brauchst du es nicht mutig zu posten.




[quoteemkersare]Wie siehts mit Dir aus ... wieviel Steff steckt in der ModUVE und div. Musterschreiben?
Jetzt nicht den Doc verärgern.[/quoteem]

Mal am Rande, ich heiße Steffen, und lege auch Wert so angeredet zu werden. Punkt. Nun wird
es dich wohl überraschen, alle Musterschreiben, Wegweiser und die mod. UE = Steffen bzw. AW3P.
Ich musste mir keine zusammen betteln, im Gegenteil andere haben diese übernommen (teils mit
Erlaubnis, teils ohne). Natürlich lasse ich diese inhaltlich rechtlich prüfen! Logo!

Das bei der mod. UE ich hier eng mit RA Dr. Alexander Wachs und seinem juristischen Fachwissen
und seiner Kompetenz zusammenarbeite, diese mod. UE ständig aktuell gehalten wird, das ist wohl
kein Geheimnis. Geht gar nicht anders.

Wie viel Steffen steckt drin? 100%!


Da RA Dr. Alexander Wachs zwar die wichtige Passagen entwirft, Vorschläge von meiner Seite verwirft,
gutheißt oder korrigiert - letztlich ist es aber das Musterschreiben von AW3P, was ich mit meinen
realen Namen verantworte und dazu stehe. Und das schon seit 04/2007. Ohne Angabe ist es eine der
Ur-mod. UE’s mit. Da hast du noch freiweg um dem Christbaum Pornos filegeshared. Und hierzu kann
jeder ihm befragen, wenn ich etwas nicht übernehme, dann ist es meine Entscheidung. Wenn ich
einen Hinweis umsetze - dito.
RA Dr. Alexander Wachs diktiert mir nichts vor, sondern überlässt mir die Wahl, ob ich es so
verantworten kann, oder nicht, aber als Steffen Heintsch und nicht als “Quarkblödel09“.




[quoteemkersare]Die Beratung von Hilfesuchenden kommt erst an fünfter Stelle.
1. Den Steffen enttarnen
2. Den Steffen seine Helferlein enttarnen
3. Pöbeln
4. Demokratisch abstimmen (was Dir ja fremd ist)
5. siehe oben
6. Pöbeln
7. Witze reißen
8. sich gegenseitig bepöbeln
9. mal n Link setzen
10. wenn es uns juckt, Aktionen gegen den Abmahnwahn starten[/quoteem]

Das ist eben der Unterschied zwischen einem Verbraucherforum wie AW3P und einem Forum wo sich der
Resterabfall der Forenwelt versammelt.

AW3P:
  • 1. Der Hilfesuchende
    2. Der Hilfesuchende
    eine Weile nichts
    10. Minimierung der Kosten und Risiken für den Hilfesuchenden.
Nur weil man sich bei euch “Freiheitskämpfer“ und “Rebellen“ nennt, ...
  • Hitler hat seine Partei - National Sozialistische Arbeiterpartei genannt
    Stalin - wollte den Kommunismus
    Honecker - den Sozialismus usw. usf.
Letztlich zählen dann aber nur die Resultate. Und nein, ich habe keine Erfolge, ... außer, das
ich als reale Privatperson, ohne sich hinter einer Anonymisierungsfirma, -tools und außerhalb von
DE feige zu verstecken, seit 04/2007 ein privates Forum und eine HP zu einem brisanten Rechtsthema
betreibe von meinem privaten Mitteln und mit Hilfe engagierter Menschen. Und ich lebe immer noch,
und auch nach dem 20.05.2014 (KG Berlin - 5 U 145/13).



[quoteemkersare](Leserbrief) So dilettantisch wie Du?[/quoteem]

Eure ganze lächerliche "Aufklärungstätigkeit", und das schon seit Wochen, ist doch Zeitvertreib gelangweilter
Hoffnungsloser. Wenn du der Meinung bist, diese Frage habe ich schon Constantin (der jetzt Susanne genannt
werden will und gesietzt) gestellt, ich schreibe dilettantische Lesebriefe oder poste unter einem andern
Nick auf eurem Klein-Ganoven-Forum, dann bring einmal den Beweis! Beweise und keine haltlosen Wasserzeichen-
Spinnereien! Und wenn Loggi-Leak.info ihre registrierte Members und Leserbriefschreiber loggt, die IP
zurückverfolgt, oder gar über den Provider ohne Richterbeschluss verauskunften lässt, dann musst Du es nur
sagen, und ich werde sofort Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, da es rechtlich verboten ist. Ansonsten
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Beweise - oder ich werde es als Vatten-Datten-Dutten-Da einstufen.




[quoteemkersare]Sag mal, war nicht auch mal der RA Stadler in Deiner AW- Empfehlungsliste? Wo isser hin? Hat der schon viel
früher als alle anderen gemerkt, was für ein Mensch Du bist?[/quoteem]

Schau mal, natürlich kannst du mich fragen, aber sicherlich werde ich dir diesbezüglich keine erschöpfende
Antwort geben. Warum? Weil es einzig bei meiner Person liegt, wem ich ohne Nennung eines Grundes aufnehme,
oder herunternehme. Punkt.




[quoteemkersare], was für ein Mensch Du bist?[/quoteem]

Ich werde es einmal mit einem Zitat von Herrn Joachim Llambi beantworten (meine geschiedene Frau sagte eher:
ein Unmöglicher!):

“Ich bin wie ich bin, den Llambi kennt man so, der wird sich dann auch nicht verändern oder verbiegen lassen.
(...) Ich muss mich für nichts entschuldigen. Man darf in Deutschland immer noch seine eigene Meinung vertreten.“


Und abschließend, mein Haus, meine Hausregeln, egal wie abscheulich ich charakterlich bin. Denn ich bin
nicht auf Partnersuche oder krampfhafter Suche nach Freunden, sondern engagiere mich, wie viele andere hier
gegen den Abmahnwahn - im Interesse von Hilfesuchenden. Man muss mich nicht mögen, mir ist es egal was andere
über mich denken, es zählt für mich nur, ob ich mit mir im Reinen bin.


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Und wer sich jetzt über mich ausheulen will, bitte immerzu, aber nicht im Forum auf AW3P!
Ich werde alle nachfolgende Postings diesbezüglich kommentarlos löschen, Atomisieren, pulverisieren ...


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9431 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 10:11

Volker Küpperbusch:
Die Freibäder öffnen
und
Debcon geht in Bielefeld baden





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Rechtsanwalt Volker Küpperbusch, Notar
Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



Rechtsanwälte und Notare
Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen

Marktstraße 07
33602 Bielefeld
Fon: 0521/966-57-22
Fax: 0521/966-5766
kuepperbusch@ra-stracke.de
http://www.ra-stracke.de


.....................


Pünktlich zum Beginn der Freibadsaison hat das Amtsgericht Bielefeld mit hier am
08.05.2014 zugegangenen Urteil zum Az. 42 C 451/13 eine Klage der Debcon GmbH aus
Witten abgewiesen.

Zuvor war ein Mahnbescheid beantragt worden, gegen den nicht rechtzeitig Widerspruch
eingelegt wurde, so dass ein Vollstreckungsbescheid erging. Gegen diesen
Vollstreckungsbescheid hat die Beklagte Einspruch eingelegt, so dass das Amtsgericht
Bielefeld über die Sache zu entscheiden hatte.

Geltend gemacht wurde eine Forderung in angeblicher Höhe von 500,00 EUR als angebliche
Schadensersatzforderung mit Teilklage auf Erstattung der angeblich durch
Abmahnschreiben der ursprünglich tätigen Kanzlei Baek Law aus Hamburg entstandenen
Anwaltskosten. Die ausgesprochen rudimentär gehaltene Klagebegründung war dabei schon
kaum als solche zu bezeichnen.

Dem Fall lag die mittlerweile geradezu klassische Konstellation zugrunde, dass neben
der verklagten Anschlussinhaberin weitere Personen den Telefon- und Internetanschluss
mit genutzt haben. Im konkreten Fall waren dies die volljährigen Kinder der bereits im
Rentenalter befindlichen Anschlussinhaberin sowie deren ebenfalls bereits volljährige
Kinder, also die Enkel der Anschlussinhaberin.

Soweit sich die Klägerin auf die Vermutung der Täterschaft stützte, folgt das
Amtsgericht Bielefeld dem nicht. Vielmehr führte der zuständige Richter Folgendes aus:
(...) Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 12.05.2010, I ZR 121/08, "Sommer
unseres Lebens") soll eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass dann, wenn ein
geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird,
die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, diese Person für
die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre
Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die
Rechtsverletzung begangen (BGH NJW 2010, 2061). Die Annahme einer derartigen
tatsächlichen Vermutung begegnet in Haushalten, in denen mehrere Personen selbständig
und unabhängig Zugang zum Internet haben, bereits grundsätzlichen Bedenken. Die
Aufstellung einer tatsächlichen Vermutung setzt voraus, dass es einen empirisch
gesicherten Erfahrungssatz aufgrund allgemeiner Lebensumstände dahingehend gibt, dass
ein Anschlussinhaber seinen Internetzugang in erster Linie nutzt und über Art und
Weise der Nutzung bestimmt und diese mit Tatherrschaft bewusst kontrolliert. Ein
derartiger Erfahrungssatz existiert nicht. Die alltägliche Erfahrung in einer
Gesellschaft, in der das Internet einen immer größeren Anteil einnimmt und nicht mehr
wegzudenken ist, belegt vielmehr das Gegenteil. Wenn sich der Internetanschluss in
einem Mehrpersonenhaushalt befindet, entspricht es vielmehr üblicher Lebenserfahrung,
dass jeder Mitbewohner das Internet selbständig nutzen darf, ohne dass der
Anschlussinhaber Art und Umfang der Nutzung bewusst kontrolliert (AG Düsseldorf,
Urteil v. 19.11.2013, 57 C 3144/13). Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen
Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und
darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen
können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen
Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (OLG Hamm, Beschluss v.
27.10.2011, I - 22W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln
NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13, AG München, Urteil v.
31.10.2013, 155 C 9298/13). (...)
Das Amtsgericht Bielefeld erteilt damit also der Vermutung einer Täterschaft des
Anschlussinhabers in Mehrpersonenhaushalten eine vollständige Absage. Dies wird aus
meiner Sicht zu Recht mit der Lebenserfahrung begründet, die gerade einen
Vermutungssatz ausschließt. Wenn nämlich mehrere Personen gleichwertig den Anschluss
nutzen, der lediglich auf eine Person angemeldet ist, so fällt es schwer einen
Erfahrungssatz zu begründen, dass gerade die Person, auf die der Anschluss angemeldet
ist, der Täter einer Rechtsverletzung sein soll, die über den von mehreren Personen
genutzten Anschluss geschieht.

Anders mag man dies noch in einem Einpersonenhaushalt sehen. Hierzu führt das
Amtsgericht Bielefeld wie folgt aus:
(...) Beim Einpersonenhaushalt hingegen wird man regelmäßig detaillierte Erläuterungen
erwarten können. Insoweit reicht es nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf
(Urteil vom 21.03.2012, 12 O 590/10) unter Berücksichtigung der dem Beklagten
obliegenden prozessualen Wahrheitspflicht aus, dass der Anschlussinhaber vorträgt,
weder die streitgegenständliche Datei noch eine entsprechende Filesharing-Software
befinde sich auf seinem Rechner, da für diesen Fall eine täterschaftliche Handlung bei
Wahrunterstellung ausgeschlossen ist. Sowohl bei Mehrpersonen- als auch bei einem
Einpersonenhaushalt ist mit der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers keine
Beweislastumkehr verbunden. Die sekundäre Darlegungslast umfasst nicht die Pflicht des
Beklagten diesen Sachverhalt ggf. auch zu beweisen. Ein der sekundären Darlegungslast
genügender Vortrag hat vielmehr zur Folge, dass der grundsätzlich beweisbelastete
seine Behauptung beweisen muss. Hierin ist keine unzumutbare Belastung des
Anspruchstellers zu sehen. Es gehört vielmehr zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen des
Zivilprozesses, dass der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast für die
anspruchsbegründenden Voraussetzungen trägt. Abweichungen sind nur im Einzelfall
veranlasst und dürfen nicht dazu führen, dass der Beklagte sich regelmäßig zu
entlasten hat (AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, 57 C 3144/13). Eine anders
lautende Rechtsprechung führt quasi zu einer Gefährdungshaftung, indem dem
Anschlussinhaber eine den Grundlagen des Zivilprozesses widersprechende praktisch
nicht erfüllbare sekundäre Darlegungslast auferlegt wird. (...)
Zur immer wieder von bestimmten Gerichten (Amtsgericht Leipzig, Amtsgericht München,
Landgericht Köln) aufgeworfenen Ross- und Reitertheorie, wonach ein Anschlussinhaber
seine Familie zu befragen habe und einen solchermaßen ermittel-ten Täter zu benennen
habe um seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen, führt das Gericht unter
Anwendung verfassungsrechtlicher Prinzipien zusätzlich wie folgt aus:
(...) Weitergehende Angaben werden in einem Mehrpersonenhaushalt vom Anschlussinhaber
nicht im Rahmen der sekundären Darlegungslast verlangt werden können, da der
Anschlussinhaber ohnehin nur zu Tatsachen vortragen kann, die er üblicherweise kraft
Sachnähe vortragen kann. Eigene Ermittlungen dahingehend, wer möglicherweise als Täter
des behaupteten Urheberrechtsverstoßes in Betracht kommt, hat der Anschlussinhaber
aber nicht durchzuführen. Auch eine Überwachung der Familie bei der Internetnutzung
kann vom Anschlussinhaber nicht verlangt werden, da dies mit dem grundrechtlichen
Schutz der Familie nach Art. 6 GG nicht zu vereinbaren ist. (...)
Das Amtsgericht Bielefeld legt demgemäß dem Anschlussinhaber zu Recht nicht die
Verpflichtung auf, gleich einer "Familien-NSA" Überwachungen der Anschlüsse der
Familienmitglieder vorzunehmen oder gleich einer "Familien-Kripo" Nachforschungen
anzustellen, wer denn Verletzer von angeblichen Rechten Dritter sein könnte.

Angesichts dieser klaren Ausführungen ist davon auszugehen, dass über die
Freibadsaison des Jahres 2014 im Sommer noch weitere Anspruchsteller mit teilweise
kaum begründeten Klagen zumindest beim Amtsgericht Bielefeld baden gehen werden.



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Autor: Rechtsanwalt Volker Küpperbusch, Notar
Quelle: www.abmahnwahn-dreipage.de
Link: http://www.initiative-abmahnwahn.de/?p=11897

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9432 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 10:21

[quoteemMistreaded]Deshalb war ja auch der Hinweis auf BGH-Urteil und für Volljährige. Damit soll es ja lt. den Abmahnungen immer der AI sein, bei Volljährigen Familienmitgliedern funktioniert das aber nicht, bleiben also die unter 18 Jahre. Wenn man also schon für Erwachsene nicht haftet, wie haftet der AI für Minderjährige, oder geht das auch in die Baustellengeschichte? Oder war das mit Morpheus eigentlich auch nur alles Quatsch? Die Störerhaftung wurde jedenfalls eingeschränkt.[/quoteem]

Hallo @Mistreaded,

lies Dir einmal bitte alle (Gerichts-)Zitate in der Klageabweisung (RA/Notar Küpperbusch) durch. Hier wird doch eindeutig thematisiert, auf was es tatsächlich ankommt (Mehrpersonen-/Single-Haushalt). Natürlich, andere Gerichtsstandorte ermessen wieder anders bzw. spezifischer. So isses nun mal.

Und was der BGH "BearShare" (Störerhaftung Eltern mit volljährigen Kinder) im Volltext bringen wird, sehen wir, wenn dieser veröffentlicht wird.

Es gibt mittlerweile nachfolgende Grundsatzentscheidungen:
  • 1. BGH "Sommer unseres Lebens" - unzureichend gesichertes WLAN
    2. BGH "Morpheus" - Störerhaftung Eltern mit minderjährigen Kindern
    3. BGH "BearShare" - Störerhaftung Eltern mit volljährigen Kindern (noch kein Volltext)
VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9433 Beitrag von Aingeal » Samstag 10. Mai 2014, 13:25

Hallo zusammen,

mal eine allgemeine Frage - ich hoffe, sie ist hier im Thread gut aufgehoben.

Nehmen wir an, ich bekomme einen MB und widerspreche diesem fristgerecht. Vom Abmahner bekomme ich eine Bestätigung per Post mit der Aufforderung, zu erklären, warum ich widersprochen habe. Gibt es nun eine Frist für die Kanzlei, in der sie aktiv werden muss? Was passiert, wenn sie nichts weiter unternimmt?

Danke für die Info.

Viele Grüße

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9434 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 15:08

Hallo @Aingeal,

wir müssen hier das Prozedere eines gerichtlichen Mahnverfahrens beachten. Das bedeutet,
  • gerichtlich wird ein MB beantragt und erlassen;
  • man erhält diesen MB zugestellt;
  • widerspricht z.B. -ingesamt-;
  • der Antragsteller bekommt vom Mahngericht bescheid + Streitverfahren wird abgegeben;
  • das betreffende Streitgericht fordert den Antragsteller auf, innerhalb 14 Tage den Anspruch zu begründen.
Das heißt, der Antragsteller muss, wenn er die Forderungen durchsetzen will - klagen, sowie ist eine Begründung zum Widerspruch nicht erfoderlich. Nur, als Hinweis, darf man jetzt die 14 Tage wortwörtlich nehmen buw. auf die Goldwaage legen.

Fazit:
Du musst deinen eingelegten Widerspruch dem Abmahner nicht (außergerichtlich) erklären. Wenn er klagt, sollte man ca. 4 - 8 Wochen nach dem Widerspruch etwas vom Streitgericht hören. Wenn nicht, dann nicht.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9435 Beitrag von fu+c » Samstag 10. Mai 2014, 15:26

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... -tun/7280/
Wenn der Antragsteller des Mahnbescheids etwa die Gerichtskosten des streitigen Verfahrens nicht bereits bei Antragstellung gezahlt hat oder danach den Anspruch nicht begründet, “ruht” die Sache und wird nach 6 Monaten bei Gericht abgelegt. Damit ist die Sache nicht “beendet”, vielmehr kann man immer noch den Anspruch verfolgen – aber es ist, zumindest erst einmal, Ruhe eingekehrt.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=9&t=5305

Klar definierte Fristen scheint es da nach meinem Verständnis nicht zu geben – höchstens die Verjährungsfrist des Anspruchs an sich. Achtung: Diese Verjährung könntest Du hemmen, wenn du dem Abmahner erklärst, warum Du Widerspruch gegen den MB eingelegt hast!
http://dejure.org/gesetze/BGB/203.html

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9436 Beitrag von Aingeal » Samstag 10. Mai 2014, 18:53

Danke für eure Antworten. Ich weiß jetzt das genaue Datum nicht mehr, wann ich dem MB wiedersprochen habe. Es war aber Anfang diesen Jahres, wenn nicht sogar Ende letzten Jahres. Also scheint das Interesse bei der Kanzlei ja nicht sonderlich groß zu sein, Dinge bis zum Ende durchzuführen.
Achtung: Diese Verjährung könntest Du hemmen, wenn du dem Abmahner erklärst, warum Du Widerspruch gegen den MB eingelegt hast!
Die Verjährung wird ja gehemmt, wenn ich Kontakt zum Abmahner aufnehme. Fällt dadrunter auch die Mitteilung einer neuen Adresse nach Umzug?

Eine Frage habe ich noch zum Fall aus Bielefeld, den Steffen gepostet hat. Ist irgendwo definiert, ab wieviel Personen ein Mehrpersonenhaushalt vorliegt? Sind das mindestens zwei oder drei Personen?

Vielen Dank.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9437 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 21:34

[quoteemAingeal]Die Verjährung wird ja gehemmt, wenn ich Kontakt zum Abmahner aufnehme. Fällt darunter auch die Mitteilung einer neuen Adresse nach Umzug?[/quoteem]

Bleib ruhig, durchatmen und dann los.

Wenn Du einem MB erhalten hast, ist die Verjährung sowieso gehemmt (unterbrochen) für mindestens ca. 6 Monate. Egal was Du machst, oder nicht. Und nein, Du brauchst und musst nicht dem Abmahner außergerichtlich den Widerspruch erklären. Die Adresse dürften sie auch haben, sonst hättest Du den MB nicht erhalten + den Brief hinsichtlich Erklärung des Widerspruchs. Wenn Du -jetzt- umziehst, hast Du natürlich die Adressänderung dem Mahngericht mitzuteilen, da Du dich immer noch in einem gerichtlichen Verfahren befindest.



[quoteemAingeal]Eine Frage habe ich noch zum Fall aus Bielefeld, den Steffen gepostet hat. Ist irgendwo definiert, ab wie viel Personen ein Mehrpersonenhaushalt vorliegt? Sind das mindestens zwei oder drei Personen?[/quoteem]

Einpersonenhaushalt = 1 Person
Mehrpersonenhaushalt = 2 oder mehr Personen


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9438 Beitrag von slowly » Sonntag 11. Mai 2014, 18:47

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur Verjährung. Bei uns flogen Anfang diesen Jahres bzw. bereits Ende des letzten Jahres noch ein paar Mahnbescheide ein denen wir Widersprochen haben. Nun hemmt die Verjährung um 6 Monate, sodass die Verjährung der eigentlichen Ansprüche ja am 01.07.2014 eintritt. Wie sieht es denn aus, wenn man noch "Bettelbriefe" bekommt? Also solche in denen die Forderungen runtergestuft werden? Gelten diese als Vergleichsverhandlungen? Würde dies die Verjährung weiter hemmen, sodass die Verjährung nicht mehr mit dem 01.07.2014 eintritt? Mein Vater hat auf diese Briefe nicht geantwortet.
Weiterhin würde mich interessieren ob da überhaupt noch was kommt außer den Bettelbriefen? Ich mein den Mahnbescheid haben sie ja geschickt und davor schon gebettelt und danach wieder? Klingt als wären die verzweifelt und sehen das als aussichtslose Sache? Steht die Chance gut, dass es einfach im Sande verläuft? Wie ist eure Erfahrung damit?
Dann noch eine letzte Sache. Es gab auch einen Mahnbescheid zu dem vorher noch keine Abmahnung eingetroffen ist. Ist das jetzt ne neue Masche? Man weiß ja dann gar nicht so recht was Bestandteil des Mahnbescheids ist und was man begangen haben soll.

Vielen Dank schonmal & sonnige Grüße

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9439 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. Mai 2014, 19:33

Ach diese ganze Bettelei …

Eine Vergleichsverhandlung ist: “Ich schlage vor“; der andere “Ich nehme an, oder lehne ab, oder schlage meinerseits vor: 1., 2. ….“. Ansonsten haben außergerichtlich Folgeschreiben keinen Einfluss.

Ob der Abmahner nachdem widersprochenen MB hin weiter außergerichtlich deinem Dad anschreibt, ist doch Wurst. Wenn er etwas will, muss er klagen.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9440 Beitrag von slowly » Sonntag 11. Mai 2014, 19:37

Oki gut, dann wäre das geklärt. Jetzt hoffen und bangen, dass das alles schön in die Verjährung läuft.

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