Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#801 Beitrag von Steffen » Samstag 30. April 2011, 17:59

Hallo Theo1990,

grundsätzlich sind wir ein freies Land und jeder kann machen wozu er Lust hat. Eine grundsätzliche Abfassung auf - alle - Werke, halte ich für zu ausufernd. Man muss hier sehen, je mehr Werke man in seiner Erweiterung aufnimmt, desto höher steigt auch das Risiko, gegen das Eigene und freiwillig abgegeben Vertragsstrafeversprechen zu verstoßen. Dann wird es richtig teuer.
Auf alle
[...]geschützten Filmwerke der Unterlassungsgläubigerin[...]
ist für mich nicht richtig. Selbst wenn man es letztendlich war, weiß man doch ungefähr, welche Filme man downgeloadet hat. Wenn man diese dann aufnimmt - O.K. Aber alle Filmwerke, das ist zu ausufernd.

Zahlen und erledigt. O.K. Aber nur für den einen Fall. Kommen noch weitere Abmahnungen, was dann? Man muss doch auch sehen, das man nach <<der Abgabe der mod. UE + nicht zahlen>> doch Zeit hat. Einmal sich weiter zu informieren, oder in den Foren regelmäßig zu schauen, ob nun WF klagt. Gibt es die Klagewelle, kann man sich dann immer noch fürs Zahlen entscheiden. Selbst dann sollte man sich aber erst einmal versuchen, mit WF zu vergleichen. Gibt’s keine Klagewellen, harrt man der Dinge, die da kommen (oder auch nicht).

VG Steffen

Theo1990
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#802 Beitrag von Theo1990 » Samstag 30. April 2011, 19:14

Hallo Steffen,

danke erst einmal für deine Antwort.

Also ich wüsste jetzt auf Anhieb ein weiteres Medium der Firma bei dem es bei mir ebenfalls zutrifft. Ich persönlich würde das dazu schreiben, so bewege ich mich auf der sicheren Bahn.

Reicht dann sowas?:
[...] überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

die geschützten Filmwerke: “FILM 1“, „FILM 2“,

ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich [...]
wobei ich nur wegen FILM 1 gemahnt wurde. Die können mich dann in diesem Sinne nicht mehr für FILM 2 mahnen, sehe ich das richtig? Auch wenn die evtl. schon bereits irgendwelche "Ermittlungen" am laufen haben (dauerte in diesem Fall auch ca. 6 Monate)?

Da ich mit Urheberrechtsverletzung mittels P2P nichts mehr am Hut habe, wollte ich einfach alle einbeziehen, da es mir ja sogesehen dann egal sein dürfte; kann ja nicht wieder geschehen.

Ich überlege mir gerade einen RA zu besorgen, möchte da natürlich aber auch nicht mehr lassen als von WF gefordert (965,00€). Zumindest würde ich mich sicherer fühlen, wenn ein RA mir entsprechendes weiteres Vorgehen mitteilt. Gibt es hier im Board einen bekannten RA, welcher mehrere solcher Fälle angeht?

Viele Grüße,
Theo

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#803 Beitrag von Steffen » Samstag 30. April 2011, 19:23

[...] überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

die geschützten Filmwerke:
1. “FILM 1“,
2. "FILM 2“,
3. "FILM 3",


ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich[...]

Starlight
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#804 Beitrag von Starlight » Sonntag 1. Mai 2011, 09:28

In meinem Fall gab es nun eine Aktualisierung. Bettelbriefe habe ich ignoriert und ebenso Akteneinsicht genommen. Nun bin ich hierbei auf eine Ungereimtheit gestoßen, denn bei einem der abgemahnten Werke heißt es im Schreiben des Gerichts, dass meine IP an zwei Positionen in der Liste des Antragsstellers auftaucht. Das ist amüsant, denn Nr. X ist der angebliche geloggte Beginn, und Nummer Y das Ende des geloggten angeblichen Uploads.

Ergo: Schlamperei. Ich gehe davon aus, dass in einem möglichen Gerichtsverfahren zumindest die Glaubwürdigkeit der Gegenseite ein Stück weit untergraben könnte. Richtig?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#805 Beitrag von Steffen » Sonntag 1. Mai 2011, 13:36

Könntest Du mir einmal das bitte einscannen und schicken?
Bitte alles Weitere - per E-Mail.

VG Steffen

Starlight
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#806 Beitrag von Starlight » Sonntag 1. Mai 2011, 14:14

Steffen hat geschrieben:Könntest Du mir einmal das bitte einscannen und schicken?
Bitte alles Weitere - per E-Mail.

VG Steffen
Ich habe Dir eben die Unterlagen geschickt! :)

EDIT: ...und in dem Papierberg, den mir das Gericht geschickt hat, war auch noch eine Kopie einer handschriftlichen Notiz eines Telefonats zu einem anderen Fall, die man mir gar nicht hätte übermitteln sollen (dürfen?). Das Gericht schlampt also auch.

Schilling
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#807 Beitrag von Schilling » Montag 2. Mai 2011, 21:41

Hallo zusammen,

Nochmals vielen Dank für deine Antwort Steffen.

Ich hätte noch einige Frage: Muss vor einer Klageerhebung auf jeden Fall ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen?

Noch eine wichtige Frage: In einigen Foren wird von einem Inkassobescheid gesprochen. Entspricht dieser dem gerichtlichen Mahnbescheid? Falls der Inkassobescheid vom gerichtlichen Mahnbescheid zu unterscheiden ist, inwieweit können Inkassounternehmen dann eine Rolle spielen?

Und noch eine sehr wichtige Frage ;) : Bekommt jeder Abgemahnte auf jeden Fall einen gerichtlichen Mahnbescheid? Oder ist schon das unwahrscheinlich? Gibt es Vermutungen darüber, wieviele Abgemahnte einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?

Die Anfrage seitens Waldorf Frommer am Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken muss doch erst bearbeitet werden? Bedeutet dies, dass ein begrenzter Anteil an Abgemahnten (einfach aufgrund der Bürokratie des Amtsgerichts) einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen?

Und wie lange ist die Zahlungsfrist dieses gerichtlichen Mahnbescheids?

Des Weiteren: Falls man seit den ersten Briefen von den Abmahnern umgezogen ist, wird dann der gerichtliche Mahnbescheid vom Amtsgericht automatisch an den neuen gemeldeten Wohnort des Abgemahnten verschickt? Sehe ich das richtig? Oder könnte die Post versanden? Könnte ein Umzug sogar ein Vorteil für den Abgemahnten sein?

Eine Frage nebenbei: Was wissen Waldorf Frommer genau vom Abgemahnten? Ist dieser als Person eindeutig festzumachen? Oder haben die nur einen Internetanschluss, den Provider des Abgemahnten, dessen Name und Wohnort zur Zeit der Abmahnung?

Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen.

wombat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#808 Beitrag von wombat » Dienstag 3. Mai 2011, 09:50

1.vor der klageerhebung ist kein mahnbescheid erforderlich.
2.ein inkassobescheid ist nicht mit einem gerichtlichen mahnbescheid gleichzusetzen, du solltest aber der forderung ebenfalls widersprechen.
3.nicht jeder abgemahnte bekommt einen mahnbescheid, meines wissens nur eine geringe zahl von abgemahnten im verhältnis zu den verschickten abmahnungen.
4.ein mahnbescheid kann auch online beantragt werden = weniger bürokratie.
5.dem mahnbescheid muss innerhalb von 2 wochen widersprochen werden sonst folgt der vollstreckungsbescheid.
6.keine angst die finden dich schon wenn du umgezogen bist.
7. erstmal haben die nur deinen namen und adresse vom provider. inwieweit die noch nachforschungen zu den abgemahnten anstellen kann ich dir nicht sagen aber durch das internet ist heute vieles möglich.

Jimmy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#809 Beitrag von Jimmy » Mittwoch 4. Mai 2011, 02:49

In meiner Abmahnung war zweimal unter anderem in dem Satz "...wie vorliegend eDonkey..." von eDonkey die Rede; benutzt wurde jedoch utorrent. Außerdem wurde die Mehrzahl "Filme" verwendet, abgemahnt jedoch nur ein Filmwerk.

Also eindeutig Kopierfehler bzw. schlampige Arbeit seitens der WF "Anwälte".

Kann das hilfreich sein, oder ist das egal, ob utorrent oder eDonkey oder was auch immer benutzt worden ist?

Noch was: So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, also nur Zahlungsauforderungen oder telefonische Einschüchterungen durch WF "Anwälte", gilt Nö ich nicht Richtig?

Caligula
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#810 Beitrag von Caligula » Mittwoch 4. Mai 2011, 08:11

Ich möchte hier nochmal einhaken.
Wenn ich umziehe, kann mich WF natürlich problemlos finden. Heutzutage lassen sich Einwohnermeldamtsanfragen ohne großes Aufwand durchführen. Die entscheidende Frage für mich lautet aber: Werden trotz Neuermittung der Anschrift die 2 Wochen Widerspruchsfrist gewahrt oder habe ich dann eine verkürzte Frist durch die Zeit der Ermittlung und neu Beantragung? Ich gehe stark davon aus, daß der Abmahner einen neuen MB beantragen muß und somit die Frist gewahrt bleibt. Erhöhen sich dadurch für mich die (kalkulatorischen) Kosten oder ist das daß Problem des Abmahners?

Schilling
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#811 Beitrag von Schilling » Mittwoch 4. Mai 2011, 11:14

Hallo zusammen,

Wieder einmal vielen Dank für die Antworten.

Da es somit keinen Zeitpunkt gibt, bis zu dem ich eine Klage zu hundert Prozent ausschließen kann, lässt sich der Anschlussinhaber wohl kaum überzeugen, das Risiko einer Klage, so gering es auch sein mag, einzugehen.

Daher meine Frage: Gibt es irgendwo eine Vorlage für ein Vergleichsangebot, das ich ohne Hinzunahme eines Anwalts, benutzen kann?

MFG.

Schilling
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#812 Beitrag von Schilling » Mittwoch 4. Mai 2011, 11:30

Und noch eine Frage:

Was für Konsequenzen kann ein Schuldnachweis bei einer Klage haben, falls der Angeklagte / Anschlussinhaber bspw. Beamter ist? Er macht sich sorgen wegen seinem polizeilichen Führungszeugnis.

Eine letzte Frage: Angenommen es kommt zur Klage: wenn man sich nun vor Gerichtstermin entscheidet, direkt die Forderungen plus hinzukommende Kosten zu bezahlen, was können dann konkret für Konsequenzen folgen? Wird der Gerichtstermin zwar berechnet, aber ausgesetzt?

Zitat:
2. Wenn tatsächlich (trotz Widerspruchs folgend auf den gerichtlichen Mahnbescheid) Klage erhoben wird, kann ich dann! vor! Gerichtstermin die !ursprüngliche! Forderung bezahlen und so sowohl der Klage sowie einer Kostensteigerung entgehen?

"Kannst Du machen, bringt aber nicht viel. Warum? Der “Klagewert“ ist höher, als der pauschale Abgeltungsbetrag aus der Abmahnung sowie befindest Du dich jetzt in der Prozedur eines Zivilverfahrens. Denn bei einer möglichen Klage werden die -vollen- Kosten geltend gemacht. Dann kommen noch zusätzliche Kosten auf dich zu, je nach Entscheidung, wie Gerichtskosten usw. Schau mal unter Antwort 1. Frage."

Was meint der "Klagewert"? Wie hoch kann der sein? Was sind die vollen Kosten? Die Zehntausende, mit denen in der ersten Abmahnung gedroht wurde?
Was heißt in der Prozedur eines Zivilverfahrens?

Eine andere Frage: Wie lange können Abmahnungen nach Zeitpunkt des Vergehens ausgesprochen werden? Ich meine das in Bezug auf Folgeabmahnungen? Muss die ERSTE Abmahnung in Bezug auf ein Vergehen bspw. innerhalb eines Jahres ausgestellt werden? Greift hier eine Art Verjährung?

In meinem speziellen Fall: Der Anschlussinhaber möchte auf jeden Fall eine Klage vermeiden (die ist gegen Ende der drei Jahre wahrscheinlicher als zu Anfang oder?): Also, warten wir ein Jahr, um ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, damit wir Folgeabmahnungen vermeiden, die mittlerweile aufgrund der Verjährung nich folgen können. So, schließen wir aus zur gemolkenen Kuh zu werden.

Vielen Dank für die Hilfe.

seeya
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#813 Beitrag von seeya » Mittwoch 4. Mai 2011, 20:15

hallo zusammen!
mir flatterte vor kurzem eine abmahnung von w&f wg. einem musikdownload ins haus. den anschluss teile ich mir mit mehreren leuten und ihr wisst ja wie das ist, nachher wills keiner gewesen sein. nichtsdestotrotz muss ich nun als inhaber dafür geradestehen... an dieser stelle sei schonmal gesagt, dass ich es wirklich spitze von euch finde, dass ihr dieses tolle forum unterhaltet! als ich den brief las, fühlte ich mich wie ein schwerverbrecher. nach dem ersten herzstillstand habe ich mir schon gedanken gemacht, woher ich eine solche unsumme auftreiben sollte... nachdem ich mich etwas gefangen hatte, bin ich auf eure seite gestoßen und war schon etwas erleichtert. habe sogleich die mod. ue verfasst+abgeschickt und mich fürs nichtzahlen entschieden. im schreiben wurde mir eine zahlungsfrist bis 19.04.11 eingeräumt, die ich also verstreichen ließ. nun haben sich besagte anwälte erneut schriftlich bei mir gemeldet und mir die anerkennung der mod. ue bestätigt. gleichzeitig wurde mir erneut eine frist bis zum 17.05.11 gesetzt mit folgendem hinweis: "Sollte diese etzte zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer mandantschaft die sofortige gerichtliche geltendmachung ihrer zahlungsansprüche. weitere mahnungen werden nicht erfolgen."

könnt ihr mir sagen, was ich davon halten kann? danke im voraus!

gruß
seeya

wombat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#814 Beitrag von wombat » Mittwoch 4. Mai 2011, 20:25

@seeya

Wenn man sich entscheidet, für die Vorgehensweise: mod. UE + nicht zahlen, muss der Abgemahnte damit rechnen, dass er weitere Schreiben erhält. Diese werden in der Regel, den Eingang der mod. UE, die Androhung von gerichtlichen Schritten sowie meist höhere gestellte Forderungen beinhalten. Dabei ist ein Trend zu verzeichnen, dass der vorher überlegt handelnde Abgemahnte, jetzt auf einmal völlig verzweifelt ist und keinen Ausweg mehr zu kennen scheint, als zu bezahlen.



Jeder sollte sich in Erinnerung holen, warum er sich für die Abgabe einer mod. UE mit dem Nichtzahlen entschieden hat. Was hat sich denn jetzt mit dem Erhalt des zweiten Schreibens geändert? Nichts! Unverständlich, dass jetzt sehr viele bereit sind, die höhere Summe zu zahlen. Jeder hat gewusst, gebe ich eine mod. UE ab und zahle nicht, kommen weitere Schreiben, ja ich könnte sogar verklagt werden. Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen und bleiben Sie weiter standhaft

erwischter1986
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#815 Beitrag von erwischter1986 » Donnerstag 5. Mai 2011, 16:41

Hallo,

Ich habe vor einiger Zeit auch Post von Waldorf bekommen. 965 € für einen Film. Nachdem ein Anwalt konsultiert wurde, habe ich die original UE abgeschickt. Allerdings mit einem Brief in dem ich erklärt habe die Schuld nicht anzuerkennen. Dies wurde mir vom Anwalt geraten. Leider habe ich mich zu spät in Foren informiert und keine modifizierte UE abgeschickt. Reicht der Brief auch oder ist alles verloren? Ich habe mittlerweile die 'letzte Zahlungsaufforderung' bekommen.

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen!
MfG
ein Mitleidender

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#816 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Mai 2011, 17:33

Ich habe vor einiger Zeit auch Post von Waldorf bekommen. 965 € für einen Film. Nachdem ein Anwalt konsultiert wurde, habe ich die original UE abgeschickt. Allerdings mit einem Brief in dem ich er-klärt habe die Schuld nicht anzuerkennen. Dies wurde mir vom Anwalt geraten. Leider habe ich mich zu spät in Foren informiert und keine modifizierte UE abgeschickt. Reicht der Brief auch oder ist alles verloren? Ich habe mittlerweile die 'letzte Zahlungsaufforderung' bekommen.
Leider ist so etwas immer wieder lesbar. Wenn ich eine originale UE abgebe, ist es ein Schuldeingeständnis, egal wie viel Zusatzschreiben ich versende, indem ich die Schuld abstreite.

Beispiele:

Zitat: AG München, Urteil vom 26.08.2008, Az.161 C 8047/08 (Waldorf Frommer)
[…]Das Bestreiten der Begehung der Rechtsverletzung durch den Beklagten ist zum einen unsubstantiiert und zum anderen aufgrund der uneingeschränkt abgegebenen Unterlassungserklärung unbeachtlich.[…]
[…]Da es sich bei der vom Beklagten am <Datum> abgegebene Erklärung um eine Unterlassungserklärung handelt, die verbindlich und ohne Einschränkung hinsichtlich des Unterlassungswillens abgegeben wurde, kann ein Bestreiten der rechtswidrigen Handlung und deshalb des bestehenden Unterlassungsanspruches nicht mehr erfolgen.[…]

Zitat: AG München, Urteil vom 10.12.2009, Az.161 C 18274/09 (Negele, Zimmel, Greuter, Beller)
[…]Das Gericht weist darauf hin, das sich bei der vom Beklagten am 25.08.2008 eine ohne jede Einschränkung abgegebene Unterlassungserklärung handelt. Dem Beklagten ist damit verwehrt, den Verstoß zu bestreiten.[…]
[…]Insoweit ist der Beklagte zur Erstattung der Abmahnkosten schon aufgrund der, zwischen den Parteien abgeschlossenen Unterlassungsvertrag gebunden.[...]

Das heißt, wenn man Dich verklagt, bist Du zumindest Störer und darfst zahlen. Wer war denn dieser Stratege?

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#817 Beitrag von erwischter1986 » Donnerstag 5. Mai 2011, 20:01

Was heißt denn 'bist Du zumindest Störer'?
Ich war eine Weile nicht zu Hause und der Internetanschluss läuft auf meine Eltern. Die haben dem Anwalt angerufen und der hat es ihnen geraten ein Zusatzschreiben aufzusetzen. War aber kein 'Spezialanwalt'.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#818 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Mai 2011, 22:54

Zumindest Störer bei Abgabe der originalen UE heißt am AG München,
ca. 651,80 AG + Gerichtskosten/Anwaltskosten je nach Eermessen des
Richters (gegens. Aufhebung, 1/2, 1/3 usw).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#819 Beitrag von Steffen » Freitag 6. Mai 2011, 11:22

[quoteemel Chupa Cabra]Das mit der Störerhaftug scheint so langsam zu purzeln, und, man höre, lese und stauen, das vom OLG Kölle.[/quoteem]
Ich bin eher der zurückhaltende Mensch, wenn es um so eine Prognose von Bedeutung geht. Man sollte beachten, dass hier das OLG Köln zwar dem LG und AG den ausgestreckten Finger gezeigt hat, das es mit deren Entscheidungen nicht ganz konform geht, letztendlich wurde aber nur die Beschwerde bearbeitet gegen die Ablehnung von PKH und den Schwarzen Peter ans LG Köln zurückgegeben.

Jetzt zu sagen, dass aufgrund dieser Einzelfallentscheidung die gesamte Störerhaftung ins Wanken gerät, ist äußerst mutig. Das hat auch nichts mit Telekom-Kunden zu tun, weil ein Großteil der Abmahner nach Köln zieht. Warum? Weil hier "Pro-Amahner" entschieden wird. Rasch aus Hamburg, fährt lieber 426 km nach Köln, weil hier eben "Raschgenehm" ermessen wird, statt aus prozessökonomischen Gründen nach Hamburg - zu gehen -. Dem fliegenden Gerichtsstand sei Dank.

Ich glaube, hier werden wir wohl erst einmal die Entscheidung des LG Köln abwarten müssen, ob sie die Watschen verstanden haben oder nicht.

VG Steffen

master19
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#820 Beitrag von master19 » Montag 9. Mai 2011, 13:59

Guten Tag, heute bekam ich einen Brief von Waldorf Frommer.
Constantin Film Verleih GmbH klagt mich an den Film "Gesetz der Rache" verbreitet zu haben.
Dies liegt jedoch ein Jahr zurück.. Er will 956 Euro von mir!
Ich selber habe mich beschlossen die Briefe zu ignorieren und nichts zu zahlen.

Was soll ich genau machen? Kann er mir was?
In dem Schreiben waren Kopien vom Kölner Gericht drin

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen

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