Gorny, BVMI: "Ich sage immer:
Leute, wenn ihr bei Rot über die Ampel fahrt oder betrunken seid,
dann seid ihr doch auch Euren Führerschein los."
Dienstag, den 25.01.2011, Quelle: Heise Online
[…]2-3 Jahre intensiver Abmahnwahn haben gezeigt, dass Piratenjäger nicht gegen die Verursacher vorgehen, sondern
nur diejenigen verfolgt, die von diesem Angebot Gebrauch machen.
Zusätzlich wird behauptet, es würden der Branche Milliardenverluste entstehen. Die Branche belegt diese Aussagen
mit selbst in Auftrag gegebenen Studien, die keiner unabängigen wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.
Studien, die das Ggenteil beweisen, werden aber systematisch von Gesetzgebern ignoriert.
Wenn es um unglaubliche Milliardenverluste geht, weshalb bekämpft man dann nicht die Ursachen? Weil man dann auf
eine kostenlose Werbeplattform verzichten müßte? Weil man dann keine Massenabmahnungen, die das Land flächendeckend
überziehen, verschicken könnte?
Ein Abmahner oder Rechteinhaber, der abmahnen will, kann das nur dann tun, wenn seine aktuellen Werke so schnell
wie möglich in den Kreislauf der Tauschbörsen gebracht werden. Was ist aber, wenn kein Mensch Lust hat, z.T. billigen
Schrott, der sich sonst nicht verkaufen lässt, sich vor oder kurz nach Verkaufsstart besorgt?
Das ist das Kernproblem und der Ansatzpunkt zur Problemlösung. Ermittlungsbehörden könnten gezielt mit den technischen
und rechtlichen Möglichkeiten, die wir nicht haben, dieser Form der organisierten Kriminalität nachgehen. Da sie es
nicht tut, drängt sich der Verdacht auf, dass Rechteinhaber, Abmahnanwälte und Loggerbuden selbst in das Fadenkreuz
der Ermittlungen geraten würden. Die Piratenjäger konzentrieren sich stattdessen lieber auf die Massenverfolgung von
Durchschnittskonsumenten, die sich lediglich dem vorhandenen jederzeit frei zugänglichen Angebot der Tauschbörsen
bedienen. Damit das klappt, wurden neue Gesetze eingeführt und ein Bagatelldelikt hochstilisiert.
Die leichtfertigen Opfer dieser organisierten Kriminalität wurden jedenfalls zu den eigentlichen Straftätern gemacht.
Schöne neue Welt und alle schauen nur zu.[…]
Dieses Zitat, aus einem auf Werbung und finanziellen Interessen ausgerichteten Forum, von einem User Constantin - oder
wer weiß wer in Wirklichkeit -
lasse ich erst einmal unkommentiert.
Der Artikel zu Musikmanager Gorny. Interessant, wie man jetzt auf einmal weglässt, das Prof. Dieter Gorny, Vorsitzender
des Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. ist, sondern nur vom einfachen Musikmanager spricht. Lassen wir das.
Das "Herbeibeten" des französischen Modells für Deutschland, und das Schlussfolgern, das die Filesharer die Verantwortung
tragen für die Krise der MI ist doch nicht neu.
[…]
"Ich sage immer: Leute, wenn ihr bei Rot über die Ampel fahrt oder betrunken seid, dann seid ihr doch auch Euren
Führerschein los."
"Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens darüber, was in der digitalen Welt erlaubt ist und was nicht."
"Bevor es das gab, mussten wir immer gleich klagen, heute können wir mahnen"
"Wenn man in der Ecke steht, muss man sich auch wehren können. Man muss zeigen, was Unrecht ist"[…]
Hier wird aber auch sehr schnell eines deutlich, das auch von Seiten der Rechteinhaber und -verwerter nicht dazugelernt
wird. Schlimm, das so etwas auch gedruckt wird. Ich glaube, das die "Gornyschen-Thesen", das gleiche Niveau haben, wie in
den diversen Foren vorherrscht.
Wir haben eine eindeutige Gesetzeslage!
I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne
Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),
daraus ergibt sich die Strafbarkeit nach dem § 106 UrhG.
Wen nun eine offensichtliche Rechtsverletzuung im gewerblichen Ausmaß festgestellt wird, kann der Verletzte, über einen
unkomplizierten Richterbeschluss, dem vermeintlichen Verletzer abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
erklärung auffordern. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, können die anwaltlichen Aufwendungen eingefordert werden,
wird Fahrlässig oder Vorsärtzlich gehandelt der Schadensersatz (vgl. §§ 97, 97a UrhG).
Nur die Rechteinhaber und -verwerter kommen langsam in Erklärungsnot, gegenüber ihren Aktionären. Einerseits versagt
mittlerweile, schon seit 2005, die Abmahn- und Klagepolitik und anderseits, wenn sich die illegalen Downloads seit dem
halbiert haben, warum hat sich nicht der CD-Verkauf verdoppelt? Vielleicht, mir wurde erst versichert, das ich einen IQ
habe von einem Sack russischer Schrauben, begreife ich das auch nicht ganz. Möglich! Man kann natürlich auch annehmen,
das man weg will vom lästigen Richterbeschluss und als Nebenprodukt der möglichen Internetsperre, unkontrolliert abmahnen,
sperren und kontrollieren. Das ist aus meiner Sicht verfassungs- und grundgesetzlich bedenklich. Denn wenn man es doch
ganz simpel betrachtet, hat man doch schon seit Mitte 2007 das deutsche “One-Strike-Modell“. Nämlich, Abgabe der mod. UE
(die 30 Jahre gültig ist) sowie nicht zahlen.
Kommen wir jetzt zum anfänglichen Kommentar zurück. Nach meiner Meinung, genau so welt- und realitäsfremd wie die Thesen
des BVMI. Hardliner und Betonköpfe, aus Seiten der Abmahner genau wie auf den Seiten der Abgemahnten.
Nur noch gefährlicher,
da man bei diesen Halbwahrheiten, die Lügen nicht sofort erkennt.
Wenn wir von unsere Statistik ausgehen, gab es
- 2009 - 453.000
- 2010 - 575.800 Abgemahnte. Sicherlich können es durch Mehrfach- und Folgeabmahnungen weniger, wenn man - nur - das LG
Köln mit 800 Beschlüssen monatlich, aber auch mit mehr rechnen. Wer aber jetzt sich als Opfer hinstellt und argumentiert,
dass dieses alles unberechtigt Abgemahnte sind, dürfte mit der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen, weit weg von Gut und Böse
liegen.
Das Kernproblem ist eigentlich ganz einfach -
- Hört endlich mit P2P auf!
- Ein Rechtsverletzung ohne Strafe wird es nicht geben, genau wie eine Abmahnung zum Null-Tarif!
- Wer unberechtigt abgemahnt wird, bewegt Euch endlich!
Eine Zitat aus der PC-Welt von 2007, was auch 2011 immer noch aktuell ist:
[…]
Der Betroffene zahlt lieber
als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt
die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren,
gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.[…]
Mittlerweile machen sich doch schon
Abmahner offen über uns lustig.
Hört endlich auf, anonym herumzujammern und bewegt offen den eigenen Hintern sowie zeigt Rückgrat.
VG Steffen