dem er keinen Millimeter abweicht. Mir kommt es manchmal so vor, als sei in seinen
Augen jeder Vergleicher ein Feigling.[/quoteem]
So ist es gar nicht. Natürlich habe ich Verständnis, wenn sich jemand einfach ein
Klageverfahren mit ungewissem Ausgang nicht leisten kann, aus den oder den Gründen.
Oder einfach keine Verteidigungsstrategie besitzt und Ruhe will. Das ist verständlich,
denn es sieht schon etwas anders aus, wenn man mit jedem Cent rechnen muss, oder man
einfach Ruhe haben will. Warum denn nicht, ich kann es sowieso nicht beeinflussen.
Ich habe aber etwas dagegen, wenn man ins Forum kommt:
- Ich war es nicht,
- ich habe Anwalt beauftragt, weil ich dafür keine Zeit habe,
- dieser hat für mich einen lukrativen Vergleich geschafft,
.
.
. - Anwalt doof - kostet; Abmahner doof - Abzocker; DE doof - Geschäftsmodell usw. usf.
(...) Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren! (...)
Darum geht es mir. Wenn ich unberechtigt abgemahnt werde, vergleiche ich mich nicht sofort,
sondern kämpfe. Und es kann mir doch niemand sagen, das alle die eine Abmahnung erhalten
Härtefälle sind. Bei einem Inkassoschreiben wegen einem Abbo (90 €) rennt jeder sofort zur
Polizei wegen Strafanzeige, beauftragt sofort einen Anwalt, um für sein Recht zu kämpfen.
Bei Filesharing geht es grundsätzlich nicht. Wir haben immer andere Ausreden, die wir dann
kollektiv Schönreden, um nicht für unser Recht zu kämpfen. Und das kann nicht sein!
[quoteemmonique_emanu]ich habe bereits zu Beginn beim ersten Schreiben eine Anwaltskanzlei zwecks Abmahnung von W+F
engagiert, seither läuft der Schriftverkehr über diese ... nun ziehe ich bald um und frage mich,
ob ich verpflichtet bin, meine neue Adresse zu melden?[/quoteem]
Eigentlich müsste diese Frage dein Anwalt beantworten, schließlich bezahlst du diesen ja auch.
AW3P allgemein - Meldepflicht bei Adressänderung: ja!
Sobald ich eine mod. UE abgebe, oder abgeben lasse, geht es in Richtung eines Unterlassungsvertrages
sowie Dauerschuldverhältnis. Natürlich sind Änderungen bei den Vertragspartnern wie z.B. eine
Adressänderung - meldepflichtig. Denn Inhalt eines Vertrages ist nun einmal das der betreffende
Vertragspartner eindeutig identifizierbar und ladbar ist.
Pallandt, 72. Auflage, 2013, Buch 2, Abschnitt 1 Grüneberg, Inhalt von Schuldverhältnissen,
§ 242 BGB, Rn. 37:
(...) d) Aufklärungspflicht (Anzeige-, Hinweis-, Offenbarungs-, Warn-, Informationspflicht) ist die
Pflicht den anderen Teil unaufgefordert über entscheidungserhebliche Umstände zu informieren
(MüKo/Roth/Nachmann § 241 Rn 130 ff.). (...)
Natürlich, wer es nicht will, lässt es eben, nur werde ich immer darauf hinweisen.
Meldepflicht bei Adressänderung: ja!
VG Steffen