Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen!
Mich hat es nun auch erwischt und es gab Post von Waldorf und Frommer.
Die Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung war datiert auf den 13.05.11, 12:00 Uhr. Ich bin heute aus dem Urlaub gekommen und konnte somit erst heute (17.05:11) die Mod Ue vorab per Fax senden. Das Original schicke ich heute noch per Einschreiben los.
Nun meine Frage an Euch: Was habe ich zu erwarten, aufgrund der nicht eingehlatenen Frist?
Mich hat es nun auch erwischt und es gab Post von Waldorf und Frommer.
Die Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung war datiert auf den 13.05.11, 12:00 Uhr. Ich bin heute aus dem Urlaub gekommen und konnte somit erst heute (17.05:11) die Mod Ue vorab per Fax senden. Das Original schicke ich heute noch per Einschreiben los.
Nun meine Frage an Euch: Was habe ich zu erwarten, aufgrund der nicht eingehlatenen Frist?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Mops!
Danke für die schnelle Antwort!
Leider habe ich keine Rechnungen, da wir mit dem Wohnmobil unterwegs waren. Was kann mir jetzt passieren?
Gruß
Stephan
Danke für die schnelle Antwort!
Leider habe ich keine Rechnungen, da wir mit dem Wohnmobil unterwegs waren. Was kann mir jetzt passieren?
Gruß
Stephan
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wir sind mit nem vollen Tank los, war keine weite Tor diesmal.
Meint ihr es, kommt eine Reaktion auf die nicht eingehaltene Frist? Und ob die Fotos von ner DiggiCam annehmen, bezweifel ich stark.
Meint ihr es, kommt eine Reaktion auf die nicht eingehaltene Frist? Und ob die Fotos von ner DiggiCam annehmen, bezweifel ich stark.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo!
Ich zähle seit gestern ebenfalls zu den Leuten, an denen sich W+F bereichern wollen.
Nachdem ich beinahe einem "Herzkasper" erlegen wäre, habe ich fieberhaft Hilfe gesucht und hier gefunden.
Vielen Dank für die umfassende Unterstützung!
Inzwischen habe ich mich etwas beruhigt und erste Schritte eingeleitet (Absenden der ModUE per eMail + Einschreiben).
Nun heisst es: Abwarten (bezahlen kommt nicht in Frage). Das nächste Schreiben wird bestimmt nicht lange auf sich warten lassen.
Sobald ich neue "Erfahrungen" gesammelt habe, melde ich mich wieder.
Vielleicht kann ICH dann ein wenig weiterhelfen.
Ich zähle seit gestern ebenfalls zu den Leuten, an denen sich W+F bereichern wollen.
Nachdem ich beinahe einem "Herzkasper" erlegen wäre, habe ich fieberhaft Hilfe gesucht und hier gefunden.
Vielen Dank für die umfassende Unterstützung!
Inzwischen habe ich mich etwas beruhigt und erste Schritte eingeleitet (Absenden der ModUE per eMail + Einschreiben).
Nun heisst es: Abwarten (bezahlen kommt nicht in Frage). Das nächste Schreiben wird bestimmt nicht lange auf sich warten lassen.
Sobald ich neue "Erfahrungen" gesammelt habe, melde ich mich wieder.
Vielleicht kann ICH dann ein wenig weiterhelfen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie ist es möglich, dass diese Anwaltskanzlei (und aufgrund welcher Rechtsgrundlage) an meine Daten gekommen ist?
Ich bin Kunde eines bekannten Providers und in dessen Datenschutzerklärung, Pkt. "Weitergabe von Daten", heisst es (Auszug):
"Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen sind wir ebenfalls berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen."
Eine Anwaltskanzlei ist doch keine Strafverfolgungsbehörde oder hat gerichtliche Befugnisse, oder? Hat jemand Ahnung?
Ich bin Kunde eines bekannten Providers und in dessen Datenschutzerklärung, Pkt. "Weitergabe von Daten", heisst es (Auszug):
"Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen sind wir ebenfalls berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen."
Eine Anwaltskanzlei ist doch keine Strafverfolgungsbehörde oder hat gerichtliche Befugnisse, oder? Hat jemand Ahnung?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Auszug Provider Auskunft zur IP Speicherung (selbsterklärend)
[...]Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden dürfen nur an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden
sowie Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung bei entsprechender Rechtsgrundlage erteilt werden. Eine Herausgabe der
Daten an private Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir wären hierzu verpflichtet.
Sofern eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden stattgefunden haben sollte, dürften wir Ihnen hierzu keinerlei
Auskünfte geben, da wir gemäß § 113 Abs. 1 TKG gegenüber Kunden sowie Dritten Stillschweigen über eine Auskunftserteilung
zu bewahren haben.
In diesem Zusammenhang bitten wir zudem zu beachten, dass IP-Adressen bei Ihrem Provider für die Dauer von sieben Tagen
zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht, es sei denn, diese
wäre von den berechtigten Stellen (z. B. zuständiges Gericht) angeordnet.
Beziehen Sie sich auf eine Urheberrechtsverletzung, teilen wir Ihnen mit, dass sobald wir ein Kundendatum zu einer IP-
Adresse auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes beauskunften, werden
die hierzu gesicherten Daten nach Abschluss des Vorgangs gelöscht. Uns ist darum ein Zugriff auf derartige Informationen
nicht möglich.
Wir können Ihnen lediglich mitteilen, ob wir auf Grundlage eines Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes
zu einer IP-Adresse dem Grunde nach eine Auskunft geleistet haben.
Um Ihnen diese Auskunft zukommen zu lassen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen, die für gewöhnlich in dem anwaltlichem
Abmahnschreiben enthalten sein dürften:
a) Aktenzeichen des gerichtlichen Beschlusses
b) Name und Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bezüglich Ihrer gewünschten Auskunft nach § 34 BDSG werden Sie gesondert per Brief informiert.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.provider.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Provider[...]
[...]Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden dürfen nur an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden
sowie Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung bei entsprechender Rechtsgrundlage erteilt werden. Eine Herausgabe der
Daten an private Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir wären hierzu verpflichtet.
Sofern eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden stattgefunden haben sollte, dürften wir Ihnen hierzu keinerlei
Auskünfte geben, da wir gemäß § 113 Abs. 1 TKG gegenüber Kunden sowie Dritten Stillschweigen über eine Auskunftserteilung
zu bewahren haben.
In diesem Zusammenhang bitten wir zudem zu beachten, dass IP-Adressen bei Ihrem Provider für die Dauer von sieben Tagen
zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht, es sei denn, diese
wäre von den berechtigten Stellen (z. B. zuständiges Gericht) angeordnet.
Beziehen Sie sich auf eine Urheberrechtsverletzung, teilen wir Ihnen mit, dass sobald wir ein Kundendatum zu einer IP-
Adresse auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes beauskunften, werden
die hierzu gesicherten Daten nach Abschluss des Vorgangs gelöscht. Uns ist darum ein Zugriff auf derartige Informationen
nicht möglich.
Wir können Ihnen lediglich mitteilen, ob wir auf Grundlage eines Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes
zu einer IP-Adresse dem Grunde nach eine Auskunft geleistet haben.
Um Ihnen diese Auskunft zukommen zu lassen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen, die für gewöhnlich in dem anwaltlichem
Abmahnschreiben enthalten sein dürften:
a) Aktenzeichen des gerichtlichen Beschlusses
b) Name und Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bezüglich Ihrer gewünschten Auskunft nach § 34 BDSG werden Sie gesondert per Brief informiert.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.provider.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Provider[...]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
hallo zusammen,
bin ersichtlicher weise neu hier und reihe mich mal in euren kreis ein....
habe soeben den briefkasten geöffnet und einen schönen grossen umschlag vom anwalt des vertrauens gefunden
der brief kam von den herrschaften der waldorfschule
mir wir vorgeworfen einen film illegal zum download bereit gestellt zu haben...im grunde genommen sollte ich die anwaltskanzlei wegen baummord verklagen da sie soviel papier fuer solch ein wenig schrott verschwenden.
ich muss anmerken das ich den film welchen ich besitzen soll als körperverletzung empfinde,ich habe mir eben einen trailer angeschaut und muss zugeben das dat wohl das schlechteste ist was ich jemals gesehen habe.
Da ich mir nicht sicher bin und mich eigentlich nicht schuldig fuehle werde ich diesen anwaelten nicht einen cent zukommen lassen.
ich habe nun ein paar fragen an die fachwisser hier:
muss ich die mod.UE so abschreiben wie sie dort steht und lediglich die personen bezogenen daten eintragen sowie den filmtitel oder muss ich noch was anderes beachten?
bei mir ist solch ein ermittlungsdatensatz dabei wo die IP sowie der file-hash angegeben ist...ist es bei euch auch so das die angebliche angebotsdauer dort recht gering war??? bei mir sind es 5,37 min. ....finde ich recht kurz um einen film herunterzu laden oder im netz zu veröffentlichen.
ich danke schonmal fuer eure antworten
gruss sybille
EDIT by Grazer57
bin ersichtlicher weise neu hier und reihe mich mal in euren kreis ein....
habe soeben den briefkasten geöffnet und einen schönen grossen umschlag vom anwalt des vertrauens gefunden
der brief kam von den herrschaften der waldorfschule
mir wir vorgeworfen einen film illegal zum download bereit gestellt zu haben...im grunde genommen sollte ich die anwaltskanzlei wegen baummord verklagen da sie soviel papier fuer solch ein wenig schrott verschwenden.
ich muss anmerken das ich den film welchen ich besitzen soll als körperverletzung empfinde,ich habe mir eben einen trailer angeschaut und muss zugeben das dat wohl das schlechteste ist was ich jemals gesehen habe.
Da ich mir nicht sicher bin und mich eigentlich nicht schuldig fuehle werde ich diesen anwaelten nicht einen cent zukommen lassen.
ich habe nun ein paar fragen an die fachwisser hier:
muss ich die mod.UE so abschreiben wie sie dort steht und lediglich die personen bezogenen daten eintragen sowie den filmtitel oder muss ich noch was anderes beachten?
bei mir ist solch ein ermittlungsdatensatz dabei wo die IP sowie der file-hash angegeben ist...ist es bei euch auch so das die angebliche angebotsdauer dort recht gering war??? bei mir sind es 5,37 min. ....finde ich recht kurz um einen film herunterzu laden oder im netz zu veröffentlichen.
ich danke schonmal fuer eure antworten
gruss sybille
EDIT by Grazer57
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
das geht ja schnell hier
ich meinte die mod.UE die unter deinem link zu finden ist....danke dafuer
das mit den störern hab ich auch schon gelesen...ich wollte eigentlich garkeine stellung zum sachverhalt beziehen da es diesen fuer mich nicht gibt...ich werde lediglich die mod.UE per einschreiben an den anwalt schicken und das gleiche nochmal per mail.
ansonsten werde ich mit den herrschaften keinen schriftverkehr pflegen.
hab uebrigens gerade auf einer seite im netz gelesen das auch leute die von mir aus in afrika meine ip nutzen können...da gibts wohl nen programm fuer...
dat is alles abgefahren...dann sollen die doch ihren scheiss besser schuetzen...ich schliesse auch mein auto ab
ich meinte die mod.UE die unter deinem link zu finden ist....danke dafuer
das mit den störern hab ich auch schon gelesen...ich wollte eigentlich garkeine stellung zum sachverhalt beziehen da es diesen fuer mich nicht gibt...ich werde lediglich die mod.UE per einschreiben an den anwalt schicken und das gleiche nochmal per mail.
ansonsten werde ich mit den herrschaften keinen schriftverkehr pflegen.
hab uebrigens gerade auf einer seite im netz gelesen das auch leute die von mir aus in afrika meine ip nutzen können...da gibts wohl nen programm fuer...
dat is alles abgefahren...dann sollen die doch ihren scheiss besser schuetzen...ich schliesse auch mein auto ab
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das heisst, wenn ich z.B. am 01.01. erwischt würde, haben die 1 Woche Zeit, meine Daten beim Provider einzufordern. Ab 08.01. müssten die Daten gelöscht und beim Provider nicht mehr verfügbar sein? Verstehe ich das richtig?Steffen hat geschrieben:Auszug Provider Auskunft zur IP Speicherung (selbsterklärend)
...In diesem Zusammenhang bitten wir zudem zu beachten, dass IP-Adressen bei Ihrem Provider für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht, es sei denn, diese wäre von den berechtigten Stellen (z. B. zuständiges Gericht) angeordnet.
Und sind diese 7 Tage gesetzlich vorgeschrieben und somit bei jedem Provider gleich?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@drosselbart
Jetzt gibt es Provider, die löschen nach Auswahl bzw. Zwangstrennung, und es gibt Provider die löschen erst nach 7 Tagen. Aber auch hier wurde schnell eine Lösung gefunden. Da wahrscheinlich die 7 Tage nicht immer ausreichen, wird erst ein Sicherungsbeschluss erlassen. Die Provider werden gerichtlich gezwungen, die Verkehrsdaten zu den ermittelten IP-Adressen, über die 7 Tage hinaus aufzubewahren. Dann wird der Gestattungsbeschluss gewährt nach § 101 Abs. 9 UrhG.
Jetzt gibt es Provider, die löschen nach Auswahl bzw. Zwangstrennung, und es gibt Provider die löschen erst nach 7 Tagen. Aber auch hier wurde schnell eine Lösung gefunden. Da wahrscheinlich die 7 Tage nicht immer ausreichen, wird erst ein Sicherungsbeschluss erlassen. Die Provider werden gerichtlich gezwungen, die Verkehrsdaten zu den ermittelten IP-Adressen, über die 7 Tage hinaus aufzubewahren. Dann wird der Gestattungsbeschluss gewährt nach § 101 Abs. 9 UrhG.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mein an Steffen und wombat.
@wombat: Das ist einfach unfassbar! Aber in diesem Überwachungs-Staat ist scheinbar alles möglich. Zustände wie in China! :x
@wombat: Das ist einfach unfassbar! Aber in diesem Überwachungs-Staat ist scheinbar alles möglich. Zustände wie in China! :x
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
DDRdrosselbart hat geschrieben:Mein an Steffen und wombat.
@wombat: Das ist einfach unfassbar! Aber in diesem Überwachungs-Staat ist scheinbar alles möglich. Zustände wie in China! :x
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Habe gerade in Erfahrung gebracht, dass mein Provider eine Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten betreibt.
S C H W E I N E R E I ! ! !
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
WOW, das nenn ich mal krass. Da wird also auf der Basis von "Hash gefunden und 1kb sync traffic gehabt" abgemahnt und das geht durch?Steffen hat geschrieben:Leipziger Allerlei auf: Gut Bayrisch!
Freitag, der 13.05.2011
Stellt euch mal vor ihr würdet in den Supermarkt gehen um ne Tüte Chips zu kaufen und stellt an der Kasse fest, Hey Verpackung, viel Luft und nen Krümel und ihr sollt trotzdem bezahlen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Seit Erhalt der Abmahnung bewege ich mich sehr unsicher im Internet. Ich war nie "blauäugig" im Netz unterwegs oder von der "Anonymität in der Masse" überzeugt. Trotzdem bin ich schockiert, mit welcher Leichtigkeit Dritte an meine Daten kommen. Ich ging davon aus, dass in D der Datenschutz relativ gesichert sei.
Dass man auf unzähligen Seiten ungewollt registriert wird, beweisen die vielen Spam-Mails. Aber dass der eigene Provider Daten 6 Monaten speichert, war mir bisher nicht bewusst.
Wie oft klickt man (ohne GROSSES Nachdenken) einen Link zu einer Videodatei an oder lädt sich ein Bild auf die Festplatte? Ein unbeabsichtigter Fehler kann einem dabei schnell unterlaufen. W+F haben mir das Internet richtig vermiest...
Nun meine eigentlichen Fragen:
Ist davon auszugehen, dass diese Leute einen von nun an "auf dem Kiecker" haben (gerade wenn ich nicht zahle)? Werden persönliche Daten öfter vom Provider eingefordert oder war der eingeklagte "Verstoss" nur ein Zufallstreffer?
Wenn jemand dazu eine Aussage treffen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Dass man auf unzähligen Seiten ungewollt registriert wird, beweisen die vielen Spam-Mails. Aber dass der eigene Provider Daten 6 Monaten speichert, war mir bisher nicht bewusst.
Wie oft klickt man (ohne GROSSES Nachdenken) einen Link zu einer Videodatei an oder lädt sich ein Bild auf die Festplatte? Ein unbeabsichtigter Fehler kann einem dabei schnell unterlaufen. W+F haben mir das Internet richtig vermiest...
Nun meine eigentlichen Fragen:
Ist davon auszugehen, dass diese Leute einen von nun an "auf dem Kiecker" haben (gerade wenn ich nicht zahle)? Werden persönliche Daten öfter vom Provider eingefordert oder war der eingeklagte "Verstoss" nur ein Zufallstreffer?
Wenn jemand dazu eine Aussage treffen könnte, wäre ich sehr dankbar.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich habe gerade in einem aktuellem Bericht gelesen, dass die Forderungen von W+F immer dreister werden. So werden mittlerweile auch Leute belästigt, welchen NACHWEISLICH kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorzuwerfen ist. Vorgelegte Beweise werden von W+F schlichtweg ignoriert. Stattdessen werden Sie von W+F unbeirrt mit Forderungen und obskuren Gerichtsentscheiden "bombardiert", um eine Zahlung zu erzwingen.
Liebe Anwälte von Waldorf Frommer, bitte macht weiter so! Dann steht IHR bald vor Gericht und wir sagen alle GEGEN euch aus!
Liebe Anwälte von Waldorf Frommer, bitte macht weiter so! Dann steht IHR bald vor Gericht und wir sagen alle GEGEN euch aus!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo! ich möchte Akteneinsicht beantragen, muß ich dann alle 12 Seiten von Abmahnschreiben kopieren und dabei legen? Ist die Adresse richtig? Landgericht Köln Anschrift Luxemburger Straße 101,50939 Köln oder Postanschrift Postfach 50922 Köln? Danke!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Dreist ist das Frommer teilweise Abmahnungen für Logs verschickt die 6 Monate oder noch länger zurückliegen....
Man sieht doch deutlich das es dieser Kanzlei nicht um die Rechte der Rechteinhaber geht,sondern nur um den eigenen Profit.Es wird eine Unterlassenserklärung für ein monatelang zurück liegendes Werk verlangt,obwohl der richterliche Beschluß bzw Klarname schon viel eher vorlag.Es gilt wohl das Motto :Abwarten um evt noch mehr Logs festzustellen, um so noch mehr abzukassieren.Erbärmlich.
Man sieht doch deutlich das es dieser Kanzlei nicht um die Rechte der Rechteinhaber geht,sondern nur um den eigenen Profit.Es wird eine Unterlassenserklärung für ein monatelang zurück liegendes Werk verlangt,obwohl der richterliche Beschluß bzw Klarname schon viel eher vorlag.Es gilt wohl das Motto :Abwarten um evt noch mehr Logs festzustellen, um so noch mehr abzukassieren.Erbärmlich.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Grazer57: Würde ich gern machen, finde ihn aber nicht mehr wieder. Habe ihn heute Mittag auf Arbeit gelesen und sinngemäß wiedergegeben. Wahrscheinlich hätte ich ihn gleich verlinkt aber momentan traue ich mir im Internet gar nichts mehr. Deshalb würde ich gern noch einmal auf meinen Beitrag / meine Fragen zurückkommen:Grazer57 hat geschrieben:...Es wäre schön, wenn Du das Verlinken könntest. ...
Kann jemand dazu eine konkrete Aussage treffen?drosselbart hat geschrieben:...Ist davon auszugehen, dass diese Leute einen von nun an "auf dem Kiecker" haben (gerade wenn ich nicht zahle)? Werden persönliche Daten öfter vom Provider eingefordert oder war der eingeklagte "Verstoss" nur ein Zufallstreffer? ...
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
ich hab nun auch Post von den netten Anwälten aus München bekommen. Es geht um die TV-Serie "Die Säulen der Erde".
Laut Schreiben geht es um Teil 2, 3 und 4 der Serie. Der Antrag für die Herausgabe der IP am Landgericht Köln lautet aber allgemein auf "Die Säulen der Erde".
Was soll ich nun die in ModUE eintragen? Alle 3 benannten Teile einzeln aufgelistet wie im Schreiben oder allumfassend "Die Säulen der Erde TV-Serie"?
Ich bitte um schnelle Antwort, da ich heute reagieren muss.
Vielen dank und viele Grüße
M.
ich hab nun auch Post von den netten Anwälten aus München bekommen. Es geht um die TV-Serie "Die Säulen der Erde".
Laut Schreiben geht es um Teil 2, 3 und 4 der Serie. Der Antrag für die Herausgabe der IP am Landgericht Köln lautet aber allgemein auf "Die Säulen der Erde".
Was soll ich nun die in ModUE eintragen? Alle 3 benannten Teile einzeln aufgelistet wie im Schreiben oder allumfassend "Die Säulen der Erde TV-Serie"?
Ich bitte um schnelle Antwort, da ich heute reagieren muss.
Vielen dank und viele Grüße
M.