Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @stevojam,
erst einmal ist die Dauer des Ermittlungsdatensatz außergerichtlich nicht relevant. Letztlich geht es sowieso nur um die Entkräftung der eigenen möglichen Störer- und Täterhaftung.
Ich habe einmal in den empfohlenen Vorgehensweisen Anhaltspunkte vorgegeben, was man anfänglich bedenken sollte. Lese es dir einmal durch. Wenn Du etwas nicht verstehst, nimm einfach per Mail Kontakt mit mir auf.
VG Steffen
erst einmal ist die Dauer des Ermittlungsdatensatz außergerichtlich nicht relevant. Letztlich geht es sowieso nur um die Entkräftung der eigenen möglichen Störer- und Täterhaftung.
Ich habe einmal in den empfohlenen Vorgehensweisen Anhaltspunkte vorgegeben, was man anfänglich bedenken sollte. Lese es dir einmal durch. Wenn Du etwas nicht verstehst, nimm einfach per Mail Kontakt mit mir auf.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
danke für die Antwort.
Ja, sehe ich auch so. Dieser Satz von 600 EUR Lizenzgebühren ist einseitig von WF bzw. deren Auftraggeber festgelegt worden. Würde ich auch so machen, liegt ja knapp unter der gesetzlichen Maximalgröße.
Deine Liste habe ich mir schon durchgelesen, auch stichprobenartig die 224 Seiten ;-). Teurer Stundenlohn.
Dennoch habe ich mir meine Strategie noch nicht zurechtgelegt.
Die Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben kommt nicht in Frage. Dadurch schränke ich meine Rechte ein.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abzusenden widerstrebt mir auch, da ich mich nicht als Täter sehe und mir dies auch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Den Jungen benennen werde ich auch nicht, da dort sowieso schon so viel im Argen liegt.
Die Downloadzeit wird aus meiner Sicht relevant, sobald die Schadenshöhe zu kalkulieren ist bei einer evtl. Gerichtsverhandlung. Wenn wirklich nur die 40 Sekunden zur Anklage gebracht werden, dann heißt das bei einer maximalen Uploadrate von 1024kbit, das max 5 MB hochgeladen wurden. So ein Film hat 800 MB Größe. Wir reden also von 0,6% Upload vom Gesamtfilm, an vielleicht 10 Filesharing-User - eher weniger bei 40 Sec Upload?
Nicht besonders viel, den Film gibt es für 8 EUR in Streamportalen zum anschauen. 8EUR*10User => 80 EUR Schaden wenn ein kompletter Film hochgeladen worden wäre. Da passt alles nicht zusammen.
danke für die Antwort.
Ja, sehe ich auch so. Dieser Satz von 600 EUR Lizenzgebühren ist einseitig von WF bzw. deren Auftraggeber festgelegt worden. Würde ich auch so machen, liegt ja knapp unter der gesetzlichen Maximalgröße.
Deine Liste habe ich mir schon durchgelesen, auch stichprobenartig die 224 Seiten ;-). Teurer Stundenlohn.
Dennoch habe ich mir meine Strategie noch nicht zurechtgelegt.
Die Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben kommt nicht in Frage. Dadurch schränke ich meine Rechte ein.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abzusenden widerstrebt mir auch, da ich mich nicht als Täter sehe und mir dies auch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Den Jungen benennen werde ich auch nicht, da dort sowieso schon so viel im Argen liegt.
Die Downloadzeit wird aus meiner Sicht relevant, sobald die Schadenshöhe zu kalkulieren ist bei einer evtl. Gerichtsverhandlung. Wenn wirklich nur die 40 Sekunden zur Anklage gebracht werden, dann heißt das bei einer maximalen Uploadrate von 1024kbit, das max 5 MB hochgeladen wurden. So ein Film hat 800 MB Größe. Wir reden also von 0,6% Upload vom Gesamtfilm, an vielleicht 10 Filesharing-User - eher weniger bei 40 Sec Upload?
Nicht besonders viel, den Film gibt es für 8 EUR in Streamportalen zum anschauen. 8EUR*10User => 80 EUR Schaden wenn ein kompletter Film hochgeladen worden wäre. Da passt alles nicht zusammen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemstevojam]danke für die Antwort.[/quoteem]
kein Problem. Viel Erfolg und halte und bitte einmal auf dem Laufenden.
VG Steffen
kein Problem. Viel Erfolg und halte und bitte einmal auf dem Laufenden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hllo
Habe den Frommer angerufen.
Der sagt er darf nicht mit mir sprechen ich soll zu meinem Rechtsanwalt von damls gehen.
Das ist ja ein Ding die schreiben an mich ,Mahnbescheid geht an mich aber reden wollen die nicht mit mir.So sorgen die wohl dafür das jeder etwas verdiehnt
Gruss Hans
Habe den Frommer angerufen.
Der sagt er darf nicht mit mir sprechen ich soll zu meinem Rechtsanwalt von damls gehen.
Das ist ja ein Ding die schreiben an mich ,Mahnbescheid geht an mich aber reden wollen die nicht mit mir.So sorgen die wohl dafür das jeder etwas verdiehnt
Gruss Hans
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo alle zusammen,
mir liegt ebenso eine Abmahnung von WF vor, in welcher es um einen Film von Warner Bros. Entertainmeit GmbH geht.
Diesen solle ich über file-sharing ganze 3 minuten verbreitet haben.
Bevor ich da jetzt aber irgend etwas mache, habe ich noch zwei Fragen. Egal wie dumm diese Fragen auch klingen mögen, wäre ich über ernst gemeinte Antworten sehr, sehr Dankbar. Ich bin mit meinen Nerven am Ende und weiß wirklich nicht, was ich mit dieser Abmahnung anfangen soll.
Angenommen der Film sei häufiger geshared worden als in der Abmahnung angegeben ist:
Kann ich dann mehrere Abmahnungen für den selben Film bekommen? (Angenommen er wurde nach der anerkannten UE nie wieder geshared)
Wie wahrscheinlich ist eine Anerkennung der mod UE von AW3P durch WF?
Mit freundlichen Grüßen,
Tweetieti
mir liegt ebenso eine Abmahnung von WF vor, in welcher es um einen Film von Warner Bros. Entertainmeit GmbH geht.
Diesen solle ich über file-sharing ganze 3 minuten verbreitet haben.
Bevor ich da jetzt aber irgend etwas mache, habe ich noch zwei Fragen. Egal wie dumm diese Fragen auch klingen mögen, wäre ich über ernst gemeinte Antworten sehr, sehr Dankbar. Ich bin mit meinen Nerven am Ende und weiß wirklich nicht, was ich mit dieser Abmahnung anfangen soll.
Angenommen der Film sei häufiger geshared worden als in der Abmahnung angegeben ist:
Kann ich dann mehrere Abmahnungen für den selben Film bekommen? (Angenommen er wurde nach der anerkannten UE nie wieder geshared)
Wie wahrscheinlich ist eine Anerkennung der mod UE von AW3P durch WF?
Mit freundlichen Grüßen,
Tweetieti
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @vv40,
hier musst Du einmal in den Mandantenvertrag nachschauen. Normalerweise müsste er noch zuständig sein, wenn das Mandat nicht nur die Abgabe einer mod. UE usw. umfasst. Dies dürfte auch keine großen neuen Kosten lostreten. Einfach deinen damaligen Anwalt in die Pflicht nehmen. Er hat ja auch diese "Strategie" gewählt.
[quoteemtweetieti]Wie wahrscheinlich ist eine Anerkennung der mod UE von AW3P durch WF?[/quoteem]
Die liegt bei 0%. Du musst natürlich - nachdem Du die Nutzungshinweise gelesen hast - das Musterschreiben auf deinen konkreten Fall bzw. Anschlusssituation anpassen. Dann wird diese auch angenommen.
[quoteemtweetieti]Kann ich dann mehrere Abmahnungen für denselben Film bekommen? (Angenommen er wurde nach der anerkannten UE nie wieder geshared).[/quoteem]
Die abgegebene mod. UE - wenn sie richtig abgefasst ist, - deckt den Vorwurf zum Inhalt - bis - Abgabedatum ab, egal wie viele Male man - bis - Abgabedatum ermittelt wurde. Man sollte nur nicht nach Abgabedatum der mod. UE das beinhaltete Werk weiter Sharen, dann wäre neben einer Abmahnung noch eine Vertragsstrafe-Klage möglich, und die wird dann teuer.
[quoteemtweetieti]Ich bin mit meinen Nerven am Ende und weiß wirklich nicht, was ich mit dieser Abmahnung anfangen soll.[/quoteem]
Link 1
Link 2
oder: "Keinen Plan -Anwalt!"
VG Steffen
hier musst Du einmal in den Mandantenvertrag nachschauen. Normalerweise müsste er noch zuständig sein, wenn das Mandat nicht nur die Abgabe einer mod. UE usw. umfasst. Dies dürfte auch keine großen neuen Kosten lostreten. Einfach deinen damaligen Anwalt in die Pflicht nehmen. Er hat ja auch diese "Strategie" gewählt.
[quoteemtweetieti]Wie wahrscheinlich ist eine Anerkennung der mod UE von AW3P durch WF?[/quoteem]
Die liegt bei 0%. Du musst natürlich - nachdem Du die Nutzungshinweise gelesen hast - das Musterschreiben auf deinen konkreten Fall bzw. Anschlusssituation anpassen. Dann wird diese auch angenommen.
[quoteemtweetieti]Kann ich dann mehrere Abmahnungen für denselben Film bekommen? (Angenommen er wurde nach der anerkannten UE nie wieder geshared).[/quoteem]
Die abgegebene mod. UE - wenn sie richtig abgefasst ist, - deckt den Vorwurf zum Inhalt - bis - Abgabedatum ab, egal wie viele Male man - bis - Abgabedatum ermittelt wurde. Man sollte nur nicht nach Abgabedatum der mod. UE das beinhaltete Werk weiter Sharen, dann wäre neben einer Abmahnung noch eine Vertragsstrafe-Klage möglich, und die wird dann teuer.
[quoteemtweetieti]Ich bin mit meinen Nerven am Ende und weiß wirklich nicht, was ich mit dieser Abmahnung anfangen soll.[/quoteem]
Link 1
Link 2
oder: "Keinen Plan -Anwalt!"
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Filesharing:
Amtsgericht München weist Abmahnung
von Waldorf Frommer zurück!
GKS Rechtsanwälte Geißler • Koepsell • Schneider: AG München - Az. 264 C 23409/13.
Quelle und weiterlesen auf: www.anwalt.de
Amtsgericht München weist Abmahnung
von Waldorf Frommer zurück!
GKS Rechtsanwälte Geißler • Koepsell • Schneider: AG München - Az. 264 C 23409/13.
Quelle und weiterlesen auf: www.anwalt.de
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Abend,
Nach drei Jahren Ruhe habe ich heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen.
Jetzt ist die frage gehe ich wieder zum Anwalt und strebe einen vergleich mit Ratenzahlung an oder lege ich erst mal Einspruch ein.
Hat einer die Erfahrung wie weit die mit einem Vergleich einverstanden sind?
Meine Summe beträgt fast 1300€.
Mfg Dirk
Nach drei Jahren Ruhe habe ich heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen.
Jetzt ist die frage gehe ich wieder zum Anwalt und strebe einen vergleich mit Ratenzahlung an oder lege ich erst mal Einspruch ein.
Hat einer die Erfahrung wie weit die mit einem Vergleich einverstanden sind?
Meine Summe beträgt fast 1300€.
Mfg Dirk
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- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Und zwischendurch gab's garkeine Post?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Alter Sack hat geschrieben:Und zwischendurch gab's garkeine Post?
Nein war absulute Ruhe.
Der letzte Kontakt war am 20.3.2011.
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- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Für WF ja recht ungewöhnlich.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hi, Dank erstmal für das Forum und die vielen Infos
nur eine kurze Frage, um ganz sicher zu sein:
wenn ich eine Klageschrift erhalte, kann ich dann einfach direkt bei WF anrufen und sage ich akzeptiere und will zahlen, oder muss ich zwingend einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank
nur eine kurze Frage, um ganz sicher zu sein:
wenn ich eine Klageschrift erhalte, kann ich dann einfach direkt bei WF anrufen und sage ich akzeptiere und will zahlen, oder muss ich zwingend einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Macht nur (und immer) Sinn, wenn Du nicht sofort akzeptierst, sondern einen Vergleich aushandeln willst. Ansonsten kannst Du auch gleich dem Gericht mitteilen, das Du anerkennst.wenn ich eine Klageschrift erhalte, kann ich dann einfach direkt bei WF anrufen und sage ich akzeptiere und will zahlen, oder muss ich zwingend einen Anwalt einschalten?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Tach Gemeinde,
nun ist wieder einer mehr unter den Betroffenen. Gestern hats mich erwischt mit dicker Post von W&F. Weil ich mal irgendwann im September ein Teil einer Serie verpasst hab,
suchte ich und bin fündig geworden im Torrent. Mal angeklickt und nichts lief so wirklich. Das teil wieder rausgelöscht nach sehr kurzer Zeit, und nu hat man den Salat.
Laut Hashtag und IP log waren es unter 3 minuten. Jetzt frag ich mich wirklich ob die den Schuss nicht gehört haben????
Jetzt wollen die wirklich knappe 500€ haben??? **********.......bei dem Upload waren das nicht mal 2 MB, wen hab ich damit den geschädigt?
Es handelt um ein chunk und kein Massencontainer mit 100Alben oder zich MP3´s.
Naja direkt ans Inet gehangen und gegoogelt und direkt über das Forum gestolpert. Damit war meine letzte Nacht relativ kurz und sehr informativ
Nun zu meinem Plan, mod UE abschicken und Füsse still halten. Bettelbriefe abwarten, kommt ja drauf an wie schnell die ins haus flattern.
bis kurz vor der Letzten Instanz abwarten und auf einen Vergleich anspielen. Sinnvoll oder nicht?
nun ist wieder einer mehr unter den Betroffenen. Gestern hats mich erwischt mit dicker Post von W&F. Weil ich mal irgendwann im September ein Teil einer Serie verpasst hab,
suchte ich und bin fündig geworden im Torrent. Mal angeklickt und nichts lief so wirklich. Das teil wieder rausgelöscht nach sehr kurzer Zeit, und nu hat man den Salat.
Laut Hashtag und IP log waren es unter 3 minuten. Jetzt frag ich mich wirklich ob die den Schuss nicht gehört haben????
Jetzt wollen die wirklich knappe 500€ haben??? **********.......bei dem Upload waren das nicht mal 2 MB, wen hab ich damit den geschädigt?
Es handelt um ein chunk und kein Massencontainer mit 100Alben oder zich MP3´s.
Naja direkt ans Inet gehangen und gegoogelt und direkt über das Forum gestolpert. Damit war meine letzte Nacht relativ kurz und sehr informativ
Nun zu meinem Plan, mod UE abschicken und Füsse still halten. Bettelbriefe abwarten, kommt ja drauf an wie schnell die ins haus flattern.
bis kurz vor der Letzten Instanz abwarten und auf einen Vergleich anspielen. Sinnvoll oder nicht?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn du das Forum wirklich gelesen hast, wirst du auch mitbekommen haben, dass es hier keine Einzelfallberatung gibt. Such dir dazu einen kompetenten Anwalt.Not-available hat geschrieben:Sinnvoll oder nicht?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wurde 2010 abgemahnt, bin genauso vorgangen und kam bis zu Stufe 4 (glaub ich), der Bettelbriefe. Seit letztem Jahr Sommer war dann Ruhe....Nun zu meinem Plan, mod UE abschicken und Füsse still halten. Bettelbriefe abwarten, kommt ja drauf an wie schnell die ins haus flattern. bis kurz vor der Letzten Instanz abwarten und auf einen Vergleich anspielen. Sinnvoll oder nicht?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hab Gerichtstermin bekommen trotz das ich alles eingehalten habe was man hier schreibt... Was soll ich jetzt machen??
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemBobkosmob]Hab Gerichtstermin bekommen, trotz das ich alles eingehalten habe was man hier schreibt ... Was soll ich jetzt machen?[/quoteem]
Wenn Du aufmerksam - hier - mitliest, dann schreibe ich, trotz massiver Kritik von - euch -, das derjenige, der sich für "mod. UE + Nichtzahlen" entscheidet, wählt: entweder Verjährung oder Klage. Chancen 50-50.
Jetzt stehst Du - wie jeder Betroffene der verklagt wird - vor der einfachen Entscheidung:
VG Steffen
Wenn Du aufmerksam - hier - mitliest, dann schreibe ich, trotz massiver Kritik von - euch -, das derjenige, der sich für "mod. UE + Nichtzahlen" entscheidet, wählt: entweder Verjährung oder Klage. Chancen 50-50.
Jetzt stehst Du - wie jeder Betroffene der verklagt wird - vor der einfachen Entscheidung:
- 1. sofort anerkennen
2. sofort mit dem Abmahner telefonisch einen außergerichtlichen Vergleich anstreben
3. sofortige Beauftragung eines Anwaltes (mit Erfahrungen bei Filesharing-Klagen, keine Forenhilfe!)- 3.1. Wahrung der 1. Frist: Anzeige der aktiven Verteidigung
3.2. Wahrung der 2. Frist: Klageerwiderung
- 3.1. Wahrung der 1. Frist: Anzeige der aktiven Verteidigung
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @Not-available,
heute früh hatte ich nur Zeit zum editieren. Bitte Contenance bewahren!
Und dann kann ich persönlich Deine ganze Argumentation nicht nachvollziehen. Was willst Du denn, ich glaube Du hast den erwähnten Schuss nicht gehört! Du hast einen P2P-Client installiert, einen Download gesucht oder eine Seite besucht die Links anbietet und diesen Link angeklickt. Mit dem Download wird in der Regel gleichzeitig der Upload gestartet. Eine TV-Serie, solange man keine Lizenz erworben hat, darf nicht in einem P2P-Netzwerk heruntergeladen/angeboten werden. Dies stellt einen Urheberverstoß dar, egal ob es dir oder mir gefällt oder nicht. Es gibt nun einmal bestehende Gesetze und Vorschriften.
Und nur allein das LG Bochum hat sich aktuell (Az. I-8 O 263/14) zu der Höhe eines bestimmten Schadensersatzanspruchs geäußert:
Du hast einen Urheberverstoß - bewusst - getätigt und wurdest abgemahnt. Aus die Maus. Deshalb unterlasse bitte - verbale Entgleisungen. Ansonsten macht dein letzter Abschnitt dann wieder Sinn.
VG Steffen
heute früh hatte ich nur Zeit zum editieren. Bitte Contenance bewahren!
Und dann kann ich persönlich Deine ganze Argumentation nicht nachvollziehen. Was willst Du denn, ich glaube Du hast den erwähnten Schuss nicht gehört! Du hast einen P2P-Client installiert, einen Download gesucht oder eine Seite besucht die Links anbietet und diesen Link angeklickt. Mit dem Download wird in der Regel gleichzeitig der Upload gestartet. Eine TV-Serie, solange man keine Lizenz erworben hat, darf nicht in einem P2P-Netzwerk heruntergeladen/angeboten werden. Dies stellt einen Urheberverstoß dar, egal ob es dir oder mir gefällt oder nicht. Es gibt nun einmal bestehende Gesetze und Vorschriften.
Und nur allein das LG Bochum hat sich aktuell (Az. I-8 O 263/14) zu der Höhe eines bestimmten Schadensersatzanspruchs geäußert:
- - Filme 600,- Euro,
- Spiele (Software) 1.000 Euro
- Pauschale für Musik 100,- Euro / je verbreitetem Titel
Du hast einen Urheberverstoß - bewusst - getätigt und wurdest abgemahnt. Aus die Maus. Deshalb unterlasse bitte - verbale Entgleisungen. Ansonsten macht dein letzter Abschnitt dann wieder Sinn.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das ist nur teilweise korrekt. Im Falle des No-Upload-Mods wird der Abmahner keinen Schadenersatz analog eines Lizenzmodels durchsetzen können, das Werk wurde dann ja gerade nicht angeboten, meint zu mindestens das Amtsgericht Hamburg. Da bleibt dann nur der Download übrig. Auch geht es nicht um "Strafbarkeit", sondern darum, ob sich jemand Schadenersatzpflichtig macht. Abmahnungen kommen aus dem Zivilrecht, nicht dem Strafrecht.Werniman hat geschrieben: Das Problem ist,daß lt. Gesetz schon der Versuch strafbar ist,d.h. allein die Tatsache,daß das Werk angeboten wird, wird genauso behandelt,als wenn wäre es tatsächlich zig mal komplett hochgeladen worden. Selbst wenn du einen No-Upload-Mod nutzt (der ja nur vorgibt,irgendwas anzubieten,ohne es tatsächlich zu tun), so ist es streitbar, ob das nun mit einem tatsächlich angebotenen Werk zu vergleichen ist.
Wenn aber tatsächlich ein Upload nachgewiesen werden kann, ist es für das Gericht unerheblich, wenn nur kleine Teile nachgewiesen werden. Es ist ja gerade eine der Grundfunktionen der Tauschbörsen, dass man in der Regel nicht alle Teile aus einer Quelle bezieht. Ob eine Reduzierung des Schadenersatzes bei Nachweis von nur wenig Upload möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis, mir ist kein Fall bekannt, bei dem mit einer derartigen Argumentation eine Reduzierung des Schadenersatzes erreicht wurde.