Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Dienstag 10. Mai 2011, 12:57
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo miteinander,
vielen Dank erst mal für Eure jetzt schon gegebene Hilfe.
Ich habe gestern nun auch endliche einen Brief aus München bekommen, auf den ich eigentlich schon gewartet habe, da ich im Internet gelesen hatte dass "Wickie und die starken Männer" abgemahnt wird. Nun aber zu der Problematik. Genau genommen hat meine Ex-Freundin den Brief bekommen, mit ich zur Zeit noch zusammen wohne, da der Anschluss auf Sie läuft. Die Mod.U.E. ist bereits vorbereitet und zum Versand bereit. Nun ist die Frage, wenn meine "Mitbewohnerin" in den nächsten 2 Woche umzieht und sich auf der Stadt ummeldet, sollten wir das jetzt schon dazu schreiben? Oder lieber warten bis die nächste Zahlungsaufforderung kommt und dann "nach unbekannt verzogen" zurück schicken?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
vielen Dank erst mal für Eure jetzt schon gegebene Hilfe.
Ich habe gestern nun auch endliche einen Brief aus München bekommen, auf den ich eigentlich schon gewartet habe, da ich im Internet gelesen hatte dass "Wickie und die starken Männer" abgemahnt wird. Nun aber zu der Problematik. Genau genommen hat meine Ex-Freundin den Brief bekommen, mit ich zur Zeit noch zusammen wohne, da der Anschluss auf Sie läuft. Die Mod.U.E. ist bereits vorbereitet und zum Versand bereit. Nun ist die Frage, wenn meine "Mitbewohnerin" in den nächsten 2 Woche umzieht und sich auf der Stadt ummeldet, sollten wir das jetzt schon dazu schreiben? Oder lieber warten bis die nächste Zahlungsaufforderung kommt und dann "nach unbekannt verzogen" zurück schicken?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
nachdem ich heute meine mod.UE per Einschreiben verschickt habe ist mir, als ich sie auch noch per Fax nachsenden wollte, ein ziemlich dummer Schreibfehler aufgefallen - im Namen der Firma wurde ein Buchstabe ausgelassen, was trotz mehrfachem Durchlesen zweier Personen niemand bemerkt hat. Ich könnte mich gerade totärgern darüber, aber hilft ja nichts... meine Frage wäre jetzt: Was unternehme ich in diesem Fall? Die Frist läuft erst morgen ab, ich würde also auf jeden Fall die korrekte Version heute Abend per Fax schicken, allerdings ist dieser Schreibfehler natürlich im Original enthalten. Soll ich in diesem Fall einfach eine korrigierte Version nachschicken, evtl. zusammen mit einem Hinweis auf den Fehler, oder ist das gar ein gröberer Schnitzer, wegen dem man einen Anwalt einschalten sollte? :-/
nachdem ich heute meine mod.UE per Einschreiben verschickt habe ist mir, als ich sie auch noch per Fax nachsenden wollte, ein ziemlich dummer Schreibfehler aufgefallen - im Namen der Firma wurde ein Buchstabe ausgelassen, was trotz mehrfachem Durchlesen zweier Personen niemand bemerkt hat. Ich könnte mich gerade totärgern darüber, aber hilft ja nichts... meine Frage wäre jetzt: Was unternehme ich in diesem Fall? Die Frist läuft erst morgen ab, ich würde also auf jeden Fall die korrekte Version heute Abend per Fax schicken, allerdings ist dieser Schreibfehler natürlich im Original enthalten. Soll ich in diesem Fall einfach eine korrigierte Version nachschicken, evtl. zusammen mit einem Hinweis auf den Fehler, oder ist das gar ein gröberer Schnitzer, wegen dem man einen Anwalt einschalten sollte? :-/
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vielen Dank für die schnelle Antwort :-) Ich sollte aber wohl auf jeden Fall per Fax die korrekte Version schicken, oder?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nein, Du sendest sie auch so per Fax, wie per Einschreiben verschickt.Vielen Dank für die schnelle Antwort :-) Ich sollte aber wohl auf jeden Fall per Fax
die korrekte Version schicken, oder?
Keine Panik, sollte sie diese wegen dem Schreibfehler wirklich
beanstandet werden, bekommst Du von WF eine Mitteilung.
Dann gibst Du eine korrigierte mod. UE ab (Einschreiben/Fax).
Du brauchst jetzt erst einmal keinen AW.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo allerseits!
Habe eine Abmahnung bekommen und am 28.4.2011 eine mod.UE per Einschreiben abgeschickt und zur Fristwahrung auch per E-mail. Einsendefrist war der 3.5.2011. Nun ist wieder eine Aufforderung gekommen eine UE abzuschicken, mit einer verlängerten Frist bis 16.5.
Bei der Kontrolle meiner mod.UE hab' ich bemerkt das ich das Aktenzeichen verschrieben habe. Macht das die mod. UE ungültig?
Schicke eben nochmal eine korrigierte mod. UE.
Falsches Az. - falscher Rechtsstreit.
VG Steffen
Habe eine Abmahnung bekommen und am 28.4.2011 eine mod.UE per Einschreiben abgeschickt und zur Fristwahrung auch per E-mail. Einsendefrist war der 3.5.2011. Nun ist wieder eine Aufforderung gekommen eine UE abzuschicken, mit einer verlängerten Frist bis 16.5.
Bei der Kontrolle meiner mod.UE hab' ich bemerkt das ich das Aktenzeichen verschrieben habe. Macht das die mod. UE ungültig?
Schicke eben nochmal eine korrigierte mod. UE.
Falsches Az. - falscher Rechtsstreit.
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Leipziger Allerlei auf: Gut Bayrisch!
Freitag, der 13.05.2011
Seit letztem Jahr empfiehlt die Initiative AW3P, das der Betroffenen einer vermeintlichen Abmahnung wegen einer
Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk, neben der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und
der weiteren Vorgehensweise des nicht Zahlens, Akteneinsicht beim zuständigen Beschluss-Landgericht beantragt.
Hier wurden und werden viele Fragen geklärt, Fehler aufgedeckt und Argumente für die eigene weitere Verteidigung
gewonnen, aber auch Illusionen geraubt.
In dem heutigen Beispiel wollen wir mit den Erkenntnissen von vorgenommenen Akteneinsichten, hinsichtlich der
abmahnenden Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte und der beauftragten Leipziger Protokollierungsfirma
(kurz: "Log-Firma") ipoque GmbH beschäftigen.
Leipziger Allerlei auf: Gut Bayrisch!
Wenn man die Akteneinsichten auswertet, fällt hier eine Besonderheit auf. Im Prozess der Glaubhaftmachung werden
zwei eidesstattliche Erklärungen präsentiert. Eine eidesstattliche Erklärung eines Informatikers der Log-Firma
sowie eine eidesstattliche Erklärung eines Verantwortlichen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Auszüge aus der eidesstattlichen Erklärung des Informatikers:
[...]Daneben ist die ipoque GmbH seit Jahren auf die automatisierte forensische Ermittlung und Dokumentation von
Online-Rechtsverletzungen für Rechteinhaber, aber auch für verschiedene Landes- und Bundesbehörden, spezialisiert.[...]
... weiterlesen!
Freitag, der 13.05.2011
Seit letztem Jahr empfiehlt die Initiative AW3P, das der Betroffenen einer vermeintlichen Abmahnung wegen einer
Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk, neben der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und
der weiteren Vorgehensweise des nicht Zahlens, Akteneinsicht beim zuständigen Beschluss-Landgericht beantragt.
Hier wurden und werden viele Fragen geklärt, Fehler aufgedeckt und Argumente für die eigene weitere Verteidigung
gewonnen, aber auch Illusionen geraubt.
In dem heutigen Beispiel wollen wir mit den Erkenntnissen von vorgenommenen Akteneinsichten, hinsichtlich der
abmahnenden Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte und der beauftragten Leipziger Protokollierungsfirma
(kurz: "Log-Firma") ipoque GmbH beschäftigen.
Leipziger Allerlei auf: Gut Bayrisch!
Wenn man die Akteneinsichten auswertet, fällt hier eine Besonderheit auf. Im Prozess der Glaubhaftmachung werden
zwei eidesstattliche Erklärungen präsentiert. Eine eidesstattliche Erklärung eines Informatikers der Log-Firma
sowie eine eidesstattliche Erklärung eines Verantwortlichen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Auszüge aus der eidesstattlichen Erklärung des Informatikers:
[...]Daneben ist die ipoque GmbH seit Jahren auf die automatisierte forensische Ermittlung und Dokumentation von
Online-Rechtsverletzungen für Rechteinhaber, aber auch für verschiedene Landes- und Bundesbehörden, spezialisiert.[...]
... weiterlesen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen!
Auch ich bin jetzt dabei wo sich in unserem Fall eine neue Problematik auftut, die ich hier jetzt so noch nicht gelesen habe.
Bereits im September 2009 haben wir die Abmahnung von Waldorf Frommer bzgl. zwei Hörbüchern über 1.106 € erhalten. Die Situation war damals etwas ungünstig, da wir uns zu dieser Zeit im Urlaub befanden und keine Möglichkeiten hatten im Internet über unsere Möglichkeiten zu recherchieren. Wir hatten uns damals dazu entschlossen meinen Vater in der Zwischenzeit zu einem Anwalt zu schicken. Gesagt getan...dieser hat eine mod. UE abgegeben. Im November 2009 erreichte uns dann eine erneute Zahlungsaufforderung, auf die unser Anwalt nochmals antwortete. Bis dahin lief alles reibunglos und eigentlich waren wir uns sehr sicher, der Aufwand hat sich gelohnt und die Sache ist abgeschlossen....Tja, zu früh gefreut sag ich da nur....
Letzte Woche Dienstag, am 3. Mai 2011 - knapp 1,5 Jahre später - war es so weit. Wir bekamen eine erneute Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung bis 20.05.11. Wie kann denn so was sein? Wir hatten uns daraufhin erneut entschlossen den Anwalt einzuschalten doch leider mussten wir feststellen, dass dieser wohl irgendwann in den letzten 1,5 Jahren seine Kanzlei geschlossen hat. Dann bin ich auf diese hilfreiche Seite gestoßen und hoffe, ihr könnt mir helfen und Ratschläge geben, was nun zu tun ist? Vielen Dank schonmal dafür.
Auch ich bin jetzt dabei wo sich in unserem Fall eine neue Problematik auftut, die ich hier jetzt so noch nicht gelesen habe.
Bereits im September 2009 haben wir die Abmahnung von Waldorf Frommer bzgl. zwei Hörbüchern über 1.106 € erhalten. Die Situation war damals etwas ungünstig, da wir uns zu dieser Zeit im Urlaub befanden und keine Möglichkeiten hatten im Internet über unsere Möglichkeiten zu recherchieren. Wir hatten uns damals dazu entschlossen meinen Vater in der Zwischenzeit zu einem Anwalt zu schicken. Gesagt getan...dieser hat eine mod. UE abgegeben. Im November 2009 erreichte uns dann eine erneute Zahlungsaufforderung, auf die unser Anwalt nochmals antwortete. Bis dahin lief alles reibunglos und eigentlich waren wir uns sehr sicher, der Aufwand hat sich gelohnt und die Sache ist abgeschlossen....Tja, zu früh gefreut sag ich da nur....
Letzte Woche Dienstag, am 3. Mai 2011 - knapp 1,5 Jahre später - war es so weit. Wir bekamen eine erneute Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung bis 20.05.11. Wie kann denn so was sein? Wir hatten uns daraufhin erneut entschlossen den Anwalt einzuschalten doch leider mussten wir feststellen, dass dieser wohl irgendwann in den letzten 1,5 Jahren seine Kanzlei geschlossen hat. Dann bin ich auf diese hilfreiche Seite gestoßen und hoffe, ihr könnt mir helfen und Ratschläge geben, was nun zu tun ist? Vielen Dank schonmal dafür.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Fremi
euer anwalt hat euch doch sicher auch geraten die forderung nicht zu bezahlen? daran hat sich mit dem erneuten schreiben von waldorf auch nichts geändert. solche briefe werden ignoriert! der abmahner hat 3 jahre zeit seine forderungen durchzusetzen da ist es nicht ungewöhnlich wenn im laufe der zeit solche zahlungsaufforderungen eintrudeln.
vg
euer anwalt hat euch doch sicher auch geraten die forderung nicht zu bezahlen? daran hat sich mit dem erneuten schreiben von waldorf auch nichts geändert. solche briefe werden ignoriert! der abmahner hat 3 jahre zeit seine forderungen durchzusetzen da ist es nicht ungewöhnlich wenn im laufe der zeit solche zahlungsaufforderungen eintrudeln.
vg
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich habe mit erschrecken euren Beitrag zur Beweisführung von Waldorf und Frommer gelesen. Das ist ja lächerlich!
Ich habe jetzt meine zweite abmahnung von w+f erhalten. Reaktion wird wiederum die selbe (mod ue+nichtzahlen). Mich würden zwei dinge interessieren: Besteht die aussicht das die seltsamme beweisführung(die ja vmtl auch bei mir verwendet wurde) bald alte mahnungen hinfällig macht? Wieviele klagen zieht w+f eigendlich durch?
Des weiteren: Meine zweite mahnung bezieht sich auf einen verstoß von vor über einem jahr? Ist das normal? Wann verjährt das eigendlich? ab tat? ab mahnung?
Danke! ..
Ich habe jetzt meine zweite abmahnung von w+f erhalten. Reaktion wird wiederum die selbe (mod ue+nichtzahlen). Mich würden zwei dinge interessieren: Besteht die aussicht das die seltsamme beweisführung(die ja vmtl auch bei mir verwendet wurde) bald alte mahnungen hinfällig macht? Wieviele klagen zieht w+f eigendlich durch?
Des weiteren: Meine zweite mahnung bezieht sich auf einen verstoß von vor über einem jahr? Ist das normal? Wann verjährt das eigendlich? ab tat? ab mahnung?
Danke! ..
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Warum? Wo kein Kläger, da kein Richter!Besteht die aussicht das die seltsamme beweisführung(die ja vmtl auch bei mir verwendet wurde)
bald alte mahnungen hinfällig macht
Lege doch - gegen die Gestattungsanordnung (§ 101 IX UrhG) - Beschwerde am zuständigen OLG ein.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie teuer ist denn ein Beschwerdeverfahren?Steffen hat geschrieben:Warum? Wo kein Kläger, da kein Richter!Besteht die aussicht das die seltsamme beweisführung(die ja vmtl auch bei mir verwendet wurde)
bald alte mahnungen hinfällig macht
Lege doch - gegen die Gestattungsanordnung (§ 101 IX UrhG) - Beschwerde am zuständigen OLG ein.
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mit AW so um die 180,-, ohne so um die 70,-.
Man sollte aber vorher schon Akteneinsicht genommen haben.
VG Steffen
Man sollte aber vorher schon Akteneinsicht genommen haben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Samstag 14. Mai 2011, 16:45
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo alle zusammen,
Es ist sehr Informativ hier. Ich habe am Freitag auch Post bekommen. Nach dem Durchlesen der Beiträge ist meine Entscheidung gefallen - modUE und nicht zahlen, auch wenn ich als Anschlussinhaber meinen Pflichten nicht nachgegangen bin.
Nun meine zwei Fragen:
1. die Anschrift auf dem Bescheid ist nicht ganz korrekt, d.h. die Hausnummer, oder der Zusatz ist nicht richtig. Trotzdem so vorgehen wir in der Beschreibung, welche Hausnummer soll ich angeben?
2. Es wird immer zur einer Akteneinsicht empfohlen. Ich habe mit der Abmahnung, weitere Schreiben bekommen einmal den Ermittlungsdatensatz und eine Kopie LG München. File-Hash ist richtig, so das ich den Sinn der Akteneinsicht nicht ganz verstehe, außer das ich LG beschäftige.
Ich glaube das war nicht der letzte Beitrag von mir - für die nächsten 3,5 Jahre bin ich regelmäßig hier.
Es ist sehr Informativ hier. Ich habe am Freitag auch Post bekommen. Nach dem Durchlesen der Beiträge ist meine Entscheidung gefallen - modUE und nicht zahlen, auch wenn ich als Anschlussinhaber meinen Pflichten nicht nachgegangen bin.
Nun meine zwei Fragen:
1. die Anschrift auf dem Bescheid ist nicht ganz korrekt, d.h. die Hausnummer, oder der Zusatz ist nicht richtig. Trotzdem so vorgehen wir in der Beschreibung, welche Hausnummer soll ich angeben?
2. Es wird immer zur einer Akteneinsicht empfohlen. Ich habe mit der Abmahnung, weitere Schreiben bekommen einmal den Ermittlungsdatensatz und eine Kopie LG München. File-Hash ist richtig, so das ich den Sinn der Akteneinsicht nicht ganz verstehe, außer das ich LG beschäftige.
Ich glaube das war nicht der letzte Beitrag von mir - für die nächsten 3,5 Jahre bin ich regelmäßig hier.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Im Abmahnschreiben werden immer die Kontaktdaten des Anschlussinhabers zu finden sein, die der Provider beauskunftet hat. Natürlich kommen aber auch Schreibfehler vor, die eher als offenbare Unrichtigkeit einzuordnen sind und - keinen - Einfluss auf die Abmahnung haben. In der mod. UE, die Du abgibst, sollte dann die korrekte Adresse stehen. Vielleicht auch noch mal beim Provider anrufen und eventuell fehlerhafte Daten berichtigen lassen.1. die Anschrift auf dem Bescheid ist nicht ganz korrekt, d.h. die Hausnummer, oder der Zusatz ist nicht richtig. Trotzdem so vorgehen wir in der Beschreibung, welche Hausnummer soll ich angeben?
Bitte einmal hier lesen: Link!2. Es wird immer zur Akteneinsicht empfohlen. Ich habe mit der Abmahnung, weitere Schreiben bekommen einmal den Ermittlungsdatensatz und eine Kopie LG München. File-Hash ist richtig, so dass ich den Sinn der Akteneinsicht nicht ganz verstehe, außer das ich LG beschäftige.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn ich so eine beschwerde einlege, was kann ich da gewinnen? Bekommen W+F mit das genau Ich da beschwerde eingelegt habe oder nimmt das nur das OLG zur kenntnis?Steffen hat geschrieben:Warum? Wo kein Kläger, da kein Richter!Besteht die aussicht das die seltsamme beweisführung(die ja vmtl auch bei mir verwendet wurde)
bald alte mahnungen hinfällig macht
Lege doch - gegen die Gestattungsanordnung (§ 101 IX UrhG) - Beschwerde am zuständigen OLG ein.
VG Steffen
Ich spekuliere ja auch darauf bei W+F auf dem stapel der tausenden unauffälligen nichtzahler, die freundlich am telefon abwimmeln, zu bleiben. Ich halte ohnehin für unwarscheinlich das sie mich verklagen allein weil sie es ziemlich weit zu mir hätten.
Wo kann man nachlesen wie oft die Anwälte wirklich klagen? Es muss ja quellen geben da an anderer stelle steht das zb. u+c noch nie geklagt hat.
MfG
geek
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
nun habe ich auch Post von WF bekommen, geplantes vorgehen wie empfohlen werde ich machen.
Ich habe nur eine Frage zur modUE:
ich hatte schonmal eine Abmahnung und da stand in der beigelegten UE schön drin "das Musikwerk ..... "usw.
WF sagt in der aktuellen UE die sie mir zum unterschreiben geschickt haben nix von nur dem Werk sondern:
"geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus ...."
kein Hinweis auf das spezielle in meinem Fall Album.
wollen die mehr munition für zukünftige Abmahnungen wenn sie nur noch den ganzen Rechteinhaber hinschreiben oder wie?
nur zur Sicherheit:
ich ignoriere die mitverschickte UE natürlich und füge in der modUE "das Musikwerk ..."
wie es im Abmahnschreiben mal genannt wird auf, und nur dieses.
stimmt ihr mir soweit zu?
machen das die Abmahner jetzt alle so das sie es pauschal halten?
danke für eure Hilfe, möchte die UE heute noch abschicken.
nun habe ich auch Post von WF bekommen, geplantes vorgehen wie empfohlen werde ich machen.
Ich habe nur eine Frage zur modUE:
ich hatte schonmal eine Abmahnung und da stand in der beigelegten UE schön drin "das Musikwerk ..... "usw.
WF sagt in der aktuellen UE die sie mir zum unterschreiben geschickt haben nix von nur dem Werk sondern:
"geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus ...."
kein Hinweis auf das spezielle in meinem Fall Album.
wollen die mehr munition für zukünftige Abmahnungen wenn sie nur noch den ganzen Rechteinhaber hinschreiben oder wie?
nur zur Sicherheit:
ich ignoriere die mitverschickte UE natürlich und füge in der modUE "das Musikwerk ..."
wie es im Abmahnschreiben mal genannt wird auf, und nur dieses.
stimmt ihr mir soweit zu?
machen das die Abmahner jetzt alle so das sie es pauschal halten?
danke für eure Hilfe, möchte die UE heute noch abschicken.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Montag 16. Mai 2011, 19:33
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen, nun muss ich hier leider auch schreiben, da die zweite W&F Abmahnung bei mir aufgeschlagen ist.
Zum Hintergrund. Ich habe Ende Dezember 2010 meine erste Abmahnung von W&F bekommen. Die üblichen 859€ für einen Film über das Bittorrent Netz. IP-Log war dabei im September 2010. Geantwortet hatte ich darauf mit einer Mod-UE, deren Eingang bestätigt wurde. Die Zahlung habe ich verweigert. Seit dem bis auf eine "Zahlungserinnerung" kein weiterer Kontakt mehr mit W&F.
Nun ist aber heute eine zweite Abmahnung reingekommen mit der Fristsetzung 20.05.2011. Streitwert diesmal über 20.000€ für das laden von 2 Folgen einer mehrteiligen TV-Serie im November 2010. Womit nun in der zweiten Abmahnung insgesamt 1.566,00€ gefordert werden (666€ Anwaltskosten und 900€ Schadesnersatz). Dabei ist noch die Drohung, wenn sofortige Zahlung nich eingeht und weitere Korrespondenz von W&F folgen müsste, würden die 660€ statt mit dem Faktor 1.0 mit 1.3 gewertet werden.
Nun bin ich doch etwas verunsichert und hätte ien paar fragen, über deren Beantwortung ich mich freuen würde;-)
1. Soll ich auch bei der zweiten Abmahnung beim selben Vorgehen bleiben, also Mod-UE abschicken und nicht zahlen?
2. Oder wäre es ratsam bei den nun zusammen mit der ersten Abmahnung von W&F geforderten > 2.500€ doch einen Anwalt einzuschalten?
3. Ist dieses Bündeln von Abmahnungen durch eine Kanzlei überhaupt rechtens, vermutlich wohl leider ja oder?
4. Wenn die Antwort bei drei ja lautet, macht mich trotzdem der hohe Streitwert von 20.000€ stutzig für das laden von 2 Folgen einer Free-TV Serie des selben Rechteanbieters (der Universum Filmverleih Gruppe). Ich hatte im Kopf der Maximalwert liege bei 10.000€ oder täusche ich mich da?
5. Kann es dann im Worst-Case passieren, dass nun alle paar Wochen weitere Abmahnungen von W&F reinkommen für das Laden der anderen 20 Folgen der genannten TV-Serie? Wie gesagt, ich bin leider nur der Anschlussnehmer und habe auch die Gewissheit, dass keiner aus meinen Haushalt für das Laden in Frage kommt.
6. Um Punkt 5 zu vermeiden, überlege ich eine erweiterte Mod-UE abzugeben, in dem alle erdenklichen Werke die W&F vertritt, aufgelistet werden. Gibt es dazu evtl. irgendow eine Liste wo man diese Werke einsehen kann?
Schon einmal vielen Dank für eure Mühe und wenn sonnst noch jemad weitere Tipps zum Vorgehen hat, dann auch immer gerne;-)
Beste Grüße!
Zum Hintergrund. Ich habe Ende Dezember 2010 meine erste Abmahnung von W&F bekommen. Die üblichen 859€ für einen Film über das Bittorrent Netz. IP-Log war dabei im September 2010. Geantwortet hatte ich darauf mit einer Mod-UE, deren Eingang bestätigt wurde. Die Zahlung habe ich verweigert. Seit dem bis auf eine "Zahlungserinnerung" kein weiterer Kontakt mehr mit W&F.
Nun ist aber heute eine zweite Abmahnung reingekommen mit der Fristsetzung 20.05.2011. Streitwert diesmal über 20.000€ für das laden von 2 Folgen einer mehrteiligen TV-Serie im November 2010. Womit nun in der zweiten Abmahnung insgesamt 1.566,00€ gefordert werden (666€ Anwaltskosten und 900€ Schadesnersatz). Dabei ist noch die Drohung, wenn sofortige Zahlung nich eingeht und weitere Korrespondenz von W&F folgen müsste, würden die 660€ statt mit dem Faktor 1.0 mit 1.3 gewertet werden.
Nun bin ich doch etwas verunsichert und hätte ien paar fragen, über deren Beantwortung ich mich freuen würde;-)
1. Soll ich auch bei der zweiten Abmahnung beim selben Vorgehen bleiben, also Mod-UE abschicken und nicht zahlen?
2. Oder wäre es ratsam bei den nun zusammen mit der ersten Abmahnung von W&F geforderten > 2.500€ doch einen Anwalt einzuschalten?
3. Ist dieses Bündeln von Abmahnungen durch eine Kanzlei überhaupt rechtens, vermutlich wohl leider ja oder?
4. Wenn die Antwort bei drei ja lautet, macht mich trotzdem der hohe Streitwert von 20.000€ stutzig für das laden von 2 Folgen einer Free-TV Serie des selben Rechteanbieters (der Universum Filmverleih Gruppe). Ich hatte im Kopf der Maximalwert liege bei 10.000€ oder täusche ich mich da?
5. Kann es dann im Worst-Case passieren, dass nun alle paar Wochen weitere Abmahnungen von W&F reinkommen für das Laden der anderen 20 Folgen der genannten TV-Serie? Wie gesagt, ich bin leider nur der Anschlussnehmer und habe auch die Gewissheit, dass keiner aus meinen Haushalt für das Laden in Frage kommt.
6. Um Punkt 5 zu vermeiden, überlege ich eine erweiterte Mod-UE abzugeben, in dem alle erdenklichen Werke die W&F vertritt, aufgelistet werden. Gibt es dazu evtl. irgendow eine Liste wo man diese Werke einsehen kann?
Schon einmal vielen Dank für eure Mühe und wenn sonnst noch jemad weitere Tipps zum Vorgehen hat, dann auch immer gerne;-)
Beste Grüße!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@HansHansmann
"Der Gegenstandswert wird von den Anwälten festgesetzt. Aus diesem Gegenstandswert ermitteln sich die hohen Gebühren. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, wird aus dem Gegenstandswert der Streitwert. Regelmäßig wird er dann nach unten korrigiert. Die hohen Summen sind Teil ihrer Taktik der Abschreckung"
was waldorf noch abmahnt kannst du hier im forum unter "wer mahnt was ab" nachlesen.
http://abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html
"Der Gegenstandswert wird von den Anwälten festgesetzt. Aus diesem Gegenstandswert ermitteln sich die hohen Gebühren. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, wird aus dem Gegenstandswert der Streitwert. Regelmäßig wird er dann nach unten korrigiert. Die hohen Summen sind Teil ihrer Taktik der Abschreckung"
was waldorf noch abmahnt kannst du hier im forum unter "wer mahnt was ab" nachlesen.
http://abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html