Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Graveyard
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 8. März 2011, 16:44

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#741 Beitrag von Graveyard » Montag 11. April 2011, 11:10

Vielen Dank!

Dann gibt es ja doch noch Hoffnung, dass die meinen (dummerweise) gezahlten Betrag akzeptieren und es denen nicht wert ist, wegen der lumpigen Restsumme einen Prozess anzustrengen.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#742 Beitrag von Steffen » Montag 11. April 2011, 11:26

[quoteemGraveyard]Dann gibt es ja doch noch Hoffnung, dass die meinen (dummerweise) gezahlten Betrag akzeptieren und es denen nicht wert ist, wegen der lumpigen Restsumme einen Prozess anzustrengen.[/quoteem]
Moment! Dein Fall ist nicht so einfach. Du hast eine Teilsumme - ohne beiderseitig-einvernehmlichen Vergleich - gezahlt. Hier ist das Risiko natürlich höher einzustufen. Denn, wenn WF dich verklagt, werden sie (wahrscheinlich auch der Richter) die freiwillige Teilzahlung (trotz mod. UE) als Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen dich selbst) werten. Hier würde ich mich nicht zu sehr auf die 2 Klagen verlassen.

Graveyard
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 8. März 2011, 16:44

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#743 Beitrag von Graveyard » Montag 11. April 2011, 12:17

Ja, das mit dem Schuldeingeständnis hattest du ja schon mal geschrieben und das habe ich soweit auch begriffen.
Wenn es zu einer Klage kommt, habe ich somit schlechte Karten.

Ich hoffe jedoch, dass es erst gar nicht soweit kommt.
Sicher, W&A könnte denken, dass die den Prozess ja sicherlich gewinne.
Aber die haben ja schon den größten Teil ihres geforderten Betrages (allerdings wurde dieser von denen schon um ca. 1/3 reduziert) erhalten.
Sollten die wirklich wegen des fehleden Geldes klagen?
Stattdessen sind die doch sicher heiß, jemand anderen zu verklagen.

Außerdem kann es doch sein, dass
- wenn ich verklagt werde, ich zwar schuldig gesprochen werden, aber
- der Richter den geforderten Schadenersatz nach unten korrigiert und auch die geforderten Anwaltsgebühren als zu hoch ansieht und
- ich mit meiner Teilleistung schon alles oder das meiste bezahlt habe.

Klar weiß ich, dass für mich dann noch Gerichtskosten und die des eigenen Anwalts etc. hinzukommen, aber das bringt der Gegenseite ja nix.
Die hatten somit nur unnötigen Aufwand für Geld, das sie schon längst haben.

Mich interessiert noch, wo ich eine Info finde, wie teuer es wäre, wenn ich den Gerichtsbescheid bekomme und zahle, bevor es zum Verfahren kommt.
Welche Gerichtskosten würden da anfallen?

Im Übrigen ist mir klar dass die Teilzahlung dämlich war, aber, wie schon früher geschrieben, auf meine Nachfrage hat mir der RA versichert, es wäre kein Schuldeingeständnis...
Eure Seite habe ich zu spät entdeckt, sollte es ein nächstes Mal geben, bin ich klüger.
Wobei ich hoffe, dass es kein nächstes Mal gibt.
Die betreffende Abmahnung war für einen Fall aus 2009, und seitdem kam keine neue Abmahnung dazu.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#744 Beitrag von Steffen » Montag 11. April 2011, 12:24

Da kann ich Dir nur toi, toi, toi wünschen.

Graveyard
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 8. März 2011, 16:44

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#745 Beitrag von Graveyard » Montag 11. April 2011, 12:49

Steffen hat geschrieben:Da kann ich Dir nur toi, toi, toi wünschen.
Danke.
Eine Antwort wie: "Da hast du Recht, mach dir keine Sorgen" wär mir lieber gewesen. ;-)

Aber auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten und generell die Mühe und Geduld die hier drinstecken.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#746 Beitrag von Steffen » Montag 11. April 2011, 23:58

Code: Alles auswählen

Danke.
Eine Antwort wie: "Da hast du Recht, mach dir keine Sorgen" wär mir lieber gewesen. ;-)
Bild

Odelbie
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 12. April 2011, 12:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#747 Beitrag von Odelbie » Dienstag 12. April 2011, 12:40

Hallo Zusammen,


auch ich bekam eine Rechnung über 956,00 Euro für einen Film.

Nun, da ich mich nicht auskenne haben mir Freunde geraten, einen Anwalt einzuschalten. Das habe ich dann auch getan. Bei einem Gespräch am Telefon, sagte mir der Herr Schefflerwahnsinn aus München dann die Kosten würden bei 260,00 Euro sein und je nach Aufwand etwas mehr.
Gut, also er versuchte einen Vergleich zu schließen und änderte die Unterlasssungserklärung ab.

Der Vergleich liegt bei 800,00 Euro und weiter gehen die auch nicht runter.
Und die Rechnung vom Anwalt, wird aus der Summe von 25000,00 Euro Streitwert ermittelt. Diese Anwaltskosten belaufen sich auf 1737,64 Euro.


Nun wollte ich mit dem Anwalt nochmals sprechen. Aber ich werde immer vertöstet. Es heißt Rückruf und der kommt nie an. Es ist eine Sauerei. wirklich. Nachdem ich diese Anwaltkanzlei gefunden hatte, natürlich im Net habe ich mich HEUTE bemüht etwas zu erfahren, genau über diese Kanzlei.
Dort geht es nur um`s GELD. Nicht um Hilfe.

Die Kosten für den Anwalt sind so hoch, das es nicht wirklich RECHTENS ist. Das Glück was ich nun habe ist, das eine Rechtschutzversicherung habe. Nun muss ich nur einen guten Anwalt finden, der mir AUFRICHTIG hilft.

Gibt es hier Betroffene Leute oder kann mir JEMAND einen solchen Anwalt empfehlen, der gegen genau solche Abzocker von Anwälten vorgeht ?



Danke für die Hilfe im Voraus.


Liebe Grüße
Odelbie

HansK
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 13. April 2011, 15:41

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#748 Beitrag von HansK » Mittwoch 13. April 2011, 15:52

Hallo,

sicher schon ein bekanntes Problem, trotzdem würde ich gern noch einmal fachkundigen Rat erhalten wollen:
Problem wie folgt:

Ich habe heute einen Brief von WF bekommen über eine Forderung von 956€ wegen eines Albums von Clueso.
Der Internetanschluss läuft auf meinen Namen, heruntergeladen habe ich es jedoch nicht, sondern mein Mitbewohner.
Hinzu kommt, dass ich in der Zeit des Downloads nachweislich in Österreich im Skiurlaub war.

Mein Mitbewohner meint nun, ich solle die modUE schreiben und unterzeichnen und auf die darauf hin wahrscheinlich folgende Zahlungsaufforderung nicht reagieren.
Nach 3 Jahren wäre die Forderung dann verjährt sollte sich WF nicht nochmals melden.

Ist es wirklich "so einfach"? Ich meine ich unterschreibe mit meinem Namen für eine Sache für die ich nichts kann!

Kann ich nicht WF schreiben, dass ich in der Zeit nachweislich nicht da war, und darauf setzen, dass sich wohl jemand in mein geschütztes WLAN gehackt haben muss?

Danke für schnelle Hilfe

Hans


P.S.: Mein Mitbewohner ist bei mir auch nicht offiziell gemeldet. Also der Wohnsitz.

wombat
Beiträge: 102
Registriert: Sonntag 26. September 2010, 15:05

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#749 Beitrag von wombat » Mittwoch 13. April 2011, 18:30

du bist der anschlussinhaber und das ist für die, die einzig relevante person.da der eigentliche "täter" nicht ermittelbar ist greift hier die störerhaftung und die trifft nun mal den anschlussinhaber. halte dich an die im forum beschriebene vorgehensweise und heb deine hotelrechnung für die ortsabwesenheit auf. das wäre sollte es zu einer klage kommen ein gutes argument.

HansK
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 13. April 2011, 15:41

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#750 Beitrag von HansK » Donnerstag 14. April 2011, 12:46

Nochmal zum weiteren Vorgehen:

1. Ich schicke die modUE ab
2. ich zahle nicht

doch was passiert dann?

kommt nach der Nichtzahlung direkt eine Vorladung zu Gericht oder nochmals eine Aufforderung zur Zahlung?

Wäre es nicht sinnvoller zu zahlen, als dann 3 Jahre zu bangen man müsse doch vor Gericht?

Ich meine der Tatbestand ist ja nicht von der Hand zu weisen!

Starlight
Beiträge: 29
Registriert: Dienstag 1. März 2011, 20:41

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#751 Beitrag von Starlight » Donnerstag 14. April 2011, 19:13

Außerdem: selbst wenn (!) Du Dir eine CD heruntergeladen hast, überleg Dir mal, in welchem Verhältnis die geforderten 1.000 Eier zu dem stehen, was Dir blühen würde, wenn Du Ladendiebstahl begangen hättest. Alleine an diesem Punkt ist klar, dass die Abmahnindustrie im Wolkenkuckucksheim lebt.

AbmahnwahnKenobi
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 16. April 2011, 00:20

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#752 Beitrag von AbmahnwahnKenobi » Samstag 16. April 2011, 00:41

Guten Abend miteinander!

Nach mehrmonatigem Mitlesen möchte ich mich nun auch einmal an der Diskussion beteiligen.

Ich gehöre auch zu der wachsenden Bevölkerungsgruppe, die von W&F einen Liebesbrief bekommen haben. Ich hätte irgendwann im März 2010 ein Album eines Berliner Künstlers "unerlaubt verwertet". Abmahnung kam dann im November. Ob der Vorwurf nun berechtigt ist oder nicht sei mal dahingestellt...

Kurz und gut: Dank Eurer hervorragenden Web-Site und diesem Forum konnte ich bereits kurze Zeit später wieder beruhigter schlafen. Getreu dem Motto nur mod.UE sowie Nö ich nicht wurden seitdem die netten Erinnerungsbriefe ignoriert.

Möglicherweise wurde die folgende Frage schon öfter gestellt: Hat sich schonmal jemand näher mit den ganzen in dem W&F-Schreiben genannten Quellen (Aktenzeichen, Urteile, etc.) beschäftigt? Bin darauf gestoßen, als ich mir deren UE gerade nochmal angeschaut habe. Dort wird ja im letzten Satz gesagt, dass die "in Internetforen fälschlicherweise (das Wort ist irgendwie süß... ;) ) empfohlene Einschränkungen [...] Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen" können. Das genannte Urteil besagt aber was ganz anderes. Da geht es um vergleichende Werbung...

Also nur ein weiteres Mittel, um dem Abgemahnten Angst zu machen. Ist das nur an dieser Stelle so, oder steht noch mehr solcher Bullshit in dem Wisch...?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#753 Beitrag von Steffen » Samstag 16. April 2011, 10:38

[…]Möglicherweise wurde die folgende Frage schon öfter gestellt: Hat sich schon mal jemand näher mit den ganzen in dem W&F-Schreiben genannten Quellen (Aktenzeichen, Urteile, etc.) beschäftigt? Bin darauf gestoßen, als ich mir deren UE gerade noch mal angeschaut habe. Dort wird ja im letzten Satz gesagt, dass die "in Internetforen fälschlicherweise (das Wort ist irgendwie süß... empfohlene Einschränkungen [...] Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen" können. Das genannte Urteil besagt aber was ganz anderes. Da geht es um vergleichende Werbung...[…]
Du meinst sicherlich, diesen Teil der originalen UE:

Bild

Hier sollte man sehen, das nicht immer ein zitiertes Urteil, genau auf den Fall zugeschnitten sein muss. In den genannten
vergleichbaren Urteilen geht es aber um die Bedingungen der Annahme/selbst vorgenommene Einschränkungen einer UE.

1. OLG Köln - 6 U 54/05
- mit Unterschrift von Dir, wird es sofort zum Vertrag, wenn der originale Inhalt nicht verändert wird
- wird der Eingang bestätigt und der Inhalt nicht bemängelt, gilt die mod. UE als angenommen

2. OLG Frankfurt - 6 W 120/02

- selbst gewählte Einschränkungen müssen nicht hingenommen werden, können sogar die UE unwirksam machen

Dieser Zusatz dient eigentlich nach m.E., nur zur eigenen Absicherung.

Elwetritsche
Beiträge: 26
Registriert: Samstag 16. April 2011, 08:03

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#754 Beitrag von Elwetritsche » Samstag 16. April 2011, 10:46

Hallo zusammen!

Vor wenigen Tagen flatterte bei mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ins Haus. Erstmal geschockt wieso, weshalb, warum habe ich den Fehler gemacht und bei der Kanzlei angerufen. Allerdings denke ich, dass ich keine Dinge ausgeplaudert habe die relevant sind, nur ob eine Ratenzahlung möglich wäre.

Es wurde mir gesagt, wenn die UE bis zum genannten Termin zurück geschickt würde dann würde ein Schreiben bezüglich der Ratenzahlung rausgehen.

Als ich mich etwas beruhigt hatte, fing meine Recherche im INet an und so kam ich auf diese Seite. Hier habe ich mir dann die Themen zur mod.UE durchgelesen und habe mich für die Variante "mod.UE + nicht zahlen" entschieden. Die mod.UE habe ich dann per Fax/E-Mail und per Rückschein an die Kanzlei übermittelt.

Jetzt kommen mir allerdings ein paar Zweifel an der mod.UE in Hinsicht der Angaben auf. Da meine Unterlagen jedoch gerade nicht greifbar sind (bin 300km von zuhause entfernt) möchte ich an dieser Stelle kurz nachhacken.

Abgemahnt wurde ich wegen des angeblichen Downloads eines Musikalbums von Sony.
Was den Rechteinhaber angeht, so bin ich mir sicher, habe ich exakt die Daten aus der Abmahnung übernommen.
Auch was den Titel des Albums und den Namen Interpreten angeht gibt es keine Fehler.

Sorgen macht mir allerdings die Formulierung bzw. die Wortwahl.
Ist es für die mod.UE von Bedeutung wenn z.B. in der Abmahnung "Musikgruppe XYZ" steht und ich in meiner mod.UE anstelle von "Musikgruppe XYZ" den Begriff "Interpret XYZ" verwende.

Ich mache mir dahingehend Sorgen, dass meine mod.UE abgelehnt wird und mir dann eine EV ins Haus flattert.
Angenommen die Wortwahl wäre entscheidend - kann ich eine zweite mod.UE abgeben die zu 100% der Wortwahl der Abmahnung entspricht?

Über euren Rat wäre ich sehr dankbar!

Gruß
Elwetrische

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#755 Beitrag von Steffen » Samstag 16. April 2011, 13:06

Hallo Elwetrische,
Abmahnung; Anruf beim Abmahner (Anfrage: Ratenzahlung; Antwort: ja, wenn UE fristgemäß
Bestimmt meinen sie aber, das die originale UE fristgerecht zurückgesendet werden soll. Auf keinen Fall!

Bild


Halte Dich einfach an unsere empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten!


… zur mod. UE

Wenn man nur auf das streitgegenständliche Werk abgibt, muss dieser - eindeutig sein (gerade bei Musik).

Bei einem Musikalbum muss deshalb stehen:
[…]zu unterlassen

das Musikalbum “Name“ der Künstlergruppe “Name“,

ganz oder Teile[…]
Ob man nun Interpret/Interpreten; die Künstler/der Künstler; die Gruppe oder Musikgruppe usw. formuliert, ist erst einmal nicht ganz so bedeutungsvoll.

Man kann diesen Gewissenskonflikt umgehen, wenn man schreibt
[…]zu unterlassen

das Musikalbum “Abmahner - Mahn mich ab“,

ganz oder Teile[…]

montana
Beiträge: 6
Registriert: Sonntag 17. April 2011, 18:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#756 Beitrag von montana » Sonntag 17. April 2011, 18:35

Hallo,

bin neu hier und froh, dass es so ein Forum gibt. Habe auch einen Brief von der Kanzlei Waldorf Fromer erhalten für einen urhebergeschützten Film.

Nun werde ich auch die nur mod.UE abgeben und Nö ich nicht

Jetzt habe ich eine Frage zur nur mod.UE In dem Schreibn von WF steht nur ein Filmwerk - sollte man sich gleich absichern und weitere Filmwerke die in Frage kommen mit reinschreiben oder sollte man lieber warten ob überhaupt nur dieser einer Film "geloggt" wurde.

Was passiert wenn man die nur mod.UE nur für den einen Film abgibt und im nachhinei erneut von der selben Kanzlei für die selbe Filmgesellschaft eine Abmahnung im Briefkasten landet. Muss man dann sofort zahlen oder kan man dann wieder eine nur mod.UE für den nächsten Film/Abmahnung abgeben.

Über eure Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank
Gruß
montana

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#757 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. April 2011, 19:19

  • WF möchte, das Du - auf alle Werke die UE abgibst.
  • Wir empfehlen - nur die Datei aus der Abmahnung.
  • Wenn man aber fleißig war - kann man natürlich - aber nur die bekannten Titel -
    mit hinzu schreiben, sprich erweitern.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten

Nein, es wäre kein Schuldeingeständnis!

Muster: mod. UE

VG Steffen

montana
Beiträge: 6
Registriert: Sonntag 17. April 2011, 18:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#758 Beitrag von montana » Sonntag 17. April 2011, 20:28

Hallo Steffen

danke für deine Antwort.
Habe ich das jetzt richtig verstanden dass ich auch erst abwarten kann bis und fals erneut eine Abmahnung kommt. Ich mőchte schließlich mich nicht selbst outen. Wenn sich jetzt die Mod.ue nur auf den einen Titel beschränkt und dann die nächste kommt kann man auch nichts falsch machen (selbe kanzlei & selbe filmgesellschaft) oder?
Ist das soweit richtig von mir verstanden worden.

Oder kommen die dann und sagen sie haben eine UE für (z.B. Sony) abgegeben und müssen nun zahlen weil weitere Titel der Firma geloggt wurden.

Gilt die mod.UE auf den Titel oder auf die Filmgesellschaft.
Sorry aber ich mőchte nur auf Nummer sicher gehen.

Dankeschön

wombat
Beiträge: 102
Registriert: Sonntag 26. September 2010, 15:05

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#759 Beitrag von wombat » Sonntag 17. April 2011, 20:56

@montana
wenn du eine mod.UE für ein werk abgibst gilt die auch nur für dieses eine werk. wenn du erweiterst auf dir bekannte titel können die dich nicht mehr für diese titel kostenpflichtig abmahnen. die unterlassungserklärung gilt gegenüber dem rechteinhaber.

montana
Beiträge: 6
Registriert: Sonntag 17. April 2011, 18:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#760 Beitrag von montana » Sonntag 17. April 2011, 21:11

Also wäre es dann ratsam auch die von mir bekannten Titel mit aufzunehmen obwohl ich noch keine Abmahnung dafür erhalten habe?

Antworten