Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:29

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


numa
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 14. September 2010, 12:57

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#2 Beitrag von numa » Dienstag 14. September 2010, 22:36

In der einschätzung von RA DR.Wachs steht dieser Satz:

"Als Faustregel gilt, wird in der Abmahnung der § 101 Abs. 9 UrhG genannt, haben Sie weder mit einer Hausdurchsuchung noch mit einem Strafverfahren zu rechnen."

Kann mir jemand sagen, wie ich den verstehen kann?

Danke und lg numa

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. September 2010, 02:23

[quoteemRA Dr. Wachs]"Als Faustregel gilt, wird in der Abmahnung der § 101 Abs. 9 UrhG genannt, haben Sie weder mit einer Hausdurchsuchung
noch mit einem Strafverfahren zu rechnen."[/quoteem]

Ab dem 01.09.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft.
Ein wesentlicher Bestandteil, das zivilrechtliche Auskunftsverlangen (oder auch Drittauskunftsanspruch). Hier kann ein Dritter
(Rechteinhaber bzw. -verwerter) einen Antrag, am Landgericht des Hauptsitzes des Providers (z. B. Telekom - Köln, Telefónica
- Bielefeld) stellen, zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 des UrhG. Wird dieser Antrag per Richterbeschluss
genehmigt, muss jeder Provider die Daten (Name, Anschrift) zur ermittelten IP-Adresse beauskunften, wenn er diese Daten
noch gespeichert hat.
Das heißt, wir befinden uns hier im Zivilrecht und da gibt es keine Hausdurchsuchungen und kein Strafverfahren wie im Strafrecht,
sondern aufgrund der Auskunft, können zivilrechtliche Fordrungen (Anwaltsgebühren + Schadensersatz) geltend gemacht werden.

VG Steffen

gb113
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 21. September 2010, 13:38

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#4 Beitrag von gb113 » Dienstag 21. September 2010, 14:08

Guten Tag,

Ich hab vor kurzen eine Abmahnung bekommen von U+C. Ich soll angeblich ein sexualitäts Film geladen haben (Busty Lifeguard) im BitTorrent Netz. Leider hab ich es zu spät gemerkt das der Brief eine Abmahnung ist, da mein Dad im Urlaub war und meine Mutter es nicht lesen konnte und mir den nicht gezeigt hat. Wie auch immer ich weiß das heißt garnichts, da mit der absendung (ihrer Seite) des Briefes schon das ganze Anfängt.
Wie auch immer soll ich nach IHNEN eine UE Unterschreiben und 650€ zahlen. Jetzt muss ich sagen am 31.8.2010 bin ich von Versatel zu 1und1 gewechselt und direkt am 01.09.2010 soll ich die besagte Datei geladen haben; doch habe ich NIE diese besagte Datei geladen und auch NIE Hochgeladen oder what so ever. Unser Netz (WLAN) WPA2 verschlüsselt und ICH bin auch der einzigste der diese Leitung nutzt.

Mein Vater hat dann den Brief von meiner Mutter bekommen und er kamm dann zu mir, da er wissen wollte was das ist. Wir sind dann beide zum Rechtsanwalt gefahren doch war der im Urlaub, jedoch war seine Frau da die die abgelaufene Frist verlängern wollte.

Meine Frage zu dem ganzen wie kann ich mich denn wehren und was kann passieren; ich hab die besagte Datei nicht geladen/geuppt oder sonst was damit gemacht. Ich bin auch nicht unbewußt auf irgend einer Seite gewesen und hab diese Datei geladen. Und sonst kann hier auch keiner an meine Leitung (WPA2 verschlüsselt) dran.
Das sieht für mich einfach nach einem riesigen Irrtum aus. Ich werde auch nichts unterzeichnen wollen, da ich nicht weiß was ich Unterlassen sollte.
Wenn ich schon lese das die Fehlerqote bei weit über 50% bei den IP Adressen ist, das shockiert einen doch sehr. Und sowas nennt man Recht alles klar. Es hätte auch ein proxy sein können oder ein zahlendreher oder was weiß ich; dafür will/möchte ich nicht haften.

mfg gb113

gb113
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 21. September 2010, 13:38

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#5 Beitrag von gb113 » Dienstag 21. September 2010, 17:48

Ich hab gerade ein Brief von meinem RA bekommen dort steht

(Name meines Vaters) ./. DigiProtect GmbH

berechnet nach §2, § 13 Rechtsanwaltsvergütung (RVG)

261,80€

was soll das heißen; ich möchte diesen ******** NICHTS geben.

Danke im voraus für die mühe!



Sry, schreibe bitte Abmahner, das gibt weniger Ärger für mich!

Steffen (Site-Admin)


EDIT: Ist zwar Ansichtssache wie man die Menschen sieht: trotzdem ein; Sorry euer Forum eure Regeln :)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#6 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. September 2010, 18:02

mach doch keinen aufstand. :lol:

der abgemahnte anschlussinhaber gibt eine mod. ue ab - mehr bedarf es hier nicht!

vg steffen

gb113
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 21. September 2010, 13:38

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#7 Beitrag von gb113 » Dienstag 21. September 2010, 20:35

Guten Abend @Grazer57

so wie ich das verstanden habe ist das die Gebühr für DigiProtect deren Anwälte. Mehr werde ich morgen erfahren wenn ich zum Anwalt fahre. Denn irgendwie versteh ich das ganze auch nicht so ganz.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#8 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. September 2010, 20:51

@gb113,

es wurde ein vermeintlicher Rechtsverstoß von einem best. Anschluss aus
dokumentiert und der Klarname+Adresse beauskunftet.

Der RI kann vom Abgemahnten verlangen, dass er eine UE abgibt um die
Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Der abgemahnte AI gibt jetzt die mod. UE ab, in einem späteren Verfahren wird dann
höchstrichterlich geklärt, ob die Abmahnung berechtigt gewesen ist.

Alles andere ist Humbug!

Vg Steffen

Deilnefle
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 28. September 2010, 18:39

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Deilnefle » Dienstag 28. September 2010, 19:16

Hallo,

ich wollte nur darauf Aufmerksam machen, dass...

mein Problem, vermutlich auch bei anderen, dass ich nicht per Fax das mod.UE schicken konnte, da das Faxgerät von Herr Urrmann angeblich überlastet ist (ausgeschalten triffts eher). Habe aber per Mail verschicken können.. Per Einschreiben ist das auch so eine Sache, denn man schickt in einem Postfach und die müssen die einmal in der Woche leeren laut Postbank.

Ich möchte mich auch hier stark engagieren und allen Bescheid geben die ich kenne... ich habe von diesem Tag gehört und gelesen. Nun hat es mich im wahrsten Sinne des Wortes erwischt.

Was geschieht, wenn meine ausgefüllte mod.UE zu spät bei denen ankommt? Drüfen die so eine Frist von weniger als 2 Tagen geben? Ist das ein Druckmittel?


Vielen Dank im vorraus. Ich lese schon meine Augen wund.--- :0:

PS. Steffen dein Buch hat mir sehr geholfen, danke.

Nemo086
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 11:22

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#10 Beitrag von Nemo086 » Mittwoch 29. September 2010, 12:08

Hallo zusammen,

ich habe das selbe Problem mit Urmann und Collegen. Vor drei Wochen schrieb ich ihnen meine mod. UE und ein Angebot über 250 €, wenn die Sache damit aus der Welt ist, allerdings kein Zugeständnis. Nun habe ich am 23.09 einen zweiten Brief bekommen mit einer Forderung von ca. 1300 €, die ich bis morgen überweisen soll, ansonsten behalten sie sich eine Anklage vor. Nun sitze ich natürlich etwas auf heißen Kohlen und die Zeit rennt mir davon. :0:

Meine Fragen wären:

1. Soll ich zahlen?
2. Wie oft klagt U+C im Anschluss an die zweite Abmahnung tatsächlich? bzw. wie hoch ist die Gefahr, dass sie es tun?
3. Wie hoch könnten die Kosten für mich dann maximal werden, wenn es vor Gericht geht. Der Gegenstandswert wird auf 25.000 € beziffert.
4. Könnt ihr mir einen Anwalt empfehlen, der damit Erfahung hat und möglicherweise schon mehrmals mit denen vor Gericht verhandelt hat und evtl. auch gewonnen.

Danke im voraus

Nemo086
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 11:22

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Nemo086 » Mittwoch 29. September 2010, 18:20

Na super,

Bei einem Gegenstandswert von 25.000 € beträgt das
Gesamtkostenrisiko 19.286,60 €
.

Ist das euer ernst. Bisher habe ich von einem Wert von ca. 2000-3000 € gelesen. Sollte das Risiko tatsächlich so hoch sein, dann denke ich wäre es besser zu zahlen.

Ich hoffe ihr behaltet Recht...

Nemo086
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 11:22

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#12 Beitrag von Nemo086 » Mittwoch 29. September 2010, 19:03

okay... dann komm ich auf 972 € Gerichtskosten und 1286 € Streitwert... Also ca. 2260 €, wenn es hart auf hart kommt... :,:

Da gilt nur eins... Wer nicht wagt, der nicht gewinnt... Wobei ich ja nur verlieren kann. Allerdings ist nicht gemachter Verlust ja auch irgendwie ein Gewinn. Ich werde es also abheften und abwarten.

Danke für die Hilfe ;)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#13 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. September 2010, 23:52

[quoteemNemo085]1. Soll ich zahlen?
2. Wie oft klagt U+C im Anschluss an die zweite Abmahnung tatsächlich? bzw. wie hoch ist die Gefahr,
dass sie es tun?
3. Wie hoch könnten die Kosten für mich dann maximal werden, wenn es vor Gericht geht. Der Gegenstandswert
wird auf 25.000 € beziffert.
4. Könnt ihr mir einen Anwalt empfehlen, der damit Erfahrung hat und möglicherweise schon mehrmals mit
enen vor Gericht verhandelt hat und evtl. auch gewonnen.[/quoteem]

Ich kann, wie zum Beispiel auch @Baxter, einfach sagen, dass U+C (vorher KUW) seit ca. April 2006 abmahnen.
Erst unter Dr. Karl/Urmann/Wagner – Tübingen, ab ca. November als KUW, ab 2009 als UC, aber es wurde m.E.
noch niemand verklagt! Man hatte schon einmal EVs erwirkt (wenn keine mod. UE abgegeben wird), aber eine
Klage der Abmahngebühren, sucht man vergebens. Natürlich kann es sich ändern, aber aktuell kann man sagen,
das der Abmahner hier nicht gerade klagefreundlich ist.

Mal ein Beispiel von mir von 2007. 2. Schreiben nach der Abmahnung. Was hat sich geändert? Nicht viel.

BildBild

Zu 1.) Habe ich gezahlt? Nein! Lebe ich noch – ja!
Zu 2.) Keine Klage bekannt!
Zu 3.) Der Gegenstandswert beträgt zwar 25.000. Dieser Wert wird aber vom Avnahner festgelegt. Daraus
resultierend, berechnen sich die anwaltlichen Gebühren.

Bei einer Klage, würden die 1.300,- aus dem 2. Schreiben der Streit- oder Klagewert darstellen. Das heißt,
klagt U+C wirklich einmal, werden 1.300,- € eingeklagt.

Im Verlierfall bedeutet es für einen Betroffenen:
"Klagewert": 1.300,00 €
Eigener Anwalt: 255,00 €
Fremder Anwalt : 336,00 €
Gerichtskosten: 195,00 €
(Summe ohne Zeugen, Reisekosten, unabhängiges Gutachten) +
_________________________________________________________

Gesamt: 2.086,00

================

Hier gilt aber zu beachten, dass die Preise wohl nach unter korrigiert werden könnten. Man kann sich vergleichen,
man kann anerkennen oder sogar gewinnen.

Zu 4.) Da schließe ich mich @Grazer an.


Fazit:
Einfach einmal in den diversen Foren nachschauen. Sollte U+C eine Klagewelle von nie da gewesenen Ausmaßen lostreten,
liest man es schon.


VG Steffen

leshrack
Beiträge: 3
Registriert: Montag 4. Oktober 2010, 10:59

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#14 Beitrag von leshrack » Montag 4. Oktober 2010, 11:09

;hp

Nachdem ich eine Mod UE für die erste Abmahnung eingereicht habe ( DBM Video ) flatterte nun die zweite Abmahnung für einen anderen Porno ( Digi ) ins Haus. Erneut mit Mod UE wie zuvor reagieren oder die Mod UE weiter fassen und gleich alle Werke von Digi damit erschlagen ?

Wie wäre hier die genaue Formulierung ?

Wenn ich diese nicht wähle kommt es wahrscheinlich zur einer erneuten Folgeabmahnung wegen eines anderen Filmes ?

Vielen Dank !

leshrack
Beiträge: 3
Registriert: Montag 4. Oktober 2010, 10:59

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#15 Beitrag von leshrack » Montag 4. Oktober 2010, 16:25

Danke für die schnelle Antwort.
Weiss noch nicht mal welche/ob Filme geladen im Haushlt geladen wurden, daher ist vorbeugende UE möglicherweise dumm.

Dann werde ich einfach für das aktuelle Werk eine mod. UE angeben.

Mit wievielen weitern Abmahnungen zu anderen Titeln habe ich im Durchschnitt zu rechen ? ( Bleibt auch hier die Tatik MOD UE für jeden Film erhalten ? )
:te :te :te :te
Danke !

leshrack
Beiträge: 3
Registriert: Montag 4. Oktober 2010, 10:59

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#16 Beitrag von leshrack » Montag 4. Oktober 2010, 21:18

@ Grazer

Danke erstmal für deine Hilfe.

Eine rechtliche Frage noch. Kann die Einklagung von mehreren Filmen ( Sagen wir mal 3 ) gleichzeitig in einem Verfahren von statten gehen, sodass sich die finanziellen Aufwände aus Sicht der Abmahner lohnen ? ( Der Streitwert beläuft sich ja circa auf 1300 € pro Werk wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte ).

Verstehe nicht warum das Abmahnen mehrerer Titel sonst sinnvoll sein soll wenn man schon auf den ersten mit MOD UE und Nicht Zahlen reagiert hat. Geht es hier nur darum eine weitere Mod UE zu erhalten oder darum weiter Druck zu machen ?

Nochmal Danke an alle für die tolle Hilfe :te

Smek
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 15. Oktober 2010, 17:40

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#17 Beitrag von Smek » Freitag 15. Oktober 2010, 18:39

Hallo Zusammen,

erstmal ein großes Lob an das Forum und insgesamt an die Initiative überhaupt!

Jetzt zu meinem Fall:

Gestern Nachmittag erhielt ich von U + C gleich drei Abmahnungen, in denen jeweils drei voneinander unabhängige Dateien bzw. Werke abgemahnt werden. Jeweils 650 Euro zur Abgeltung der Ansprüche werden verlangt. Wie üblich ist die Frist extrem knapp gehalten, sodass ich mich umgehend eingelesen und gehandelt habe. Dabei habe ich vor, das hier empfohlene Vorgehen in solchen Fällen zu berücksichtigen.

Heute habe ich drei ModUE (die hier zur Verfügung gestellt wird), die jeweils auf den Einzelfall individualisiert sind (Zeichen, Titel des Werks, Datum etc. - DIE JURISTISCHEN TEXTPASSAGEN WURDE NATÜRLICH NICHT VERÄNDERT!), per Einschreiben mit Rückschein abgesendet und vorher kopiert. Ich hoffe ich habe es so richtig gemacht, zumal ich die abgemahnten Dateien DEFINITIV NICHT kenne oder gar heruntergeladen habe! Ich frage mich wie sowas gehen kann (habe kein WLAN!)! In den Schreiben werden mir meine angeblich IP Adresse, Dateinamen, Titel des Werkes, Zeit und Datum genannt. Eine Vollmacht der DigiProtect an U + C liegt nicht bei. Auch fehlt der Hash-Wert.

Jetzt heißt es abwarten und Kaffee trinken!

Grüße,
S

Tecnigasi
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 00:35

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#18 Beitrag von Tecnigasi » Dienstag 19. Oktober 2010, 00:48

Hallo,

ich habe mich hier nun angemeldet weil ich auch amgemahnt wurde. Ich habe ein Schreiben bekommen wo ich angeblich am 7.10.10 einen Porno geladen habe .

Nach reiflicher Überlegung und Infos von meinem Bekannten lief der Anschluss zu der Zeit garnicht mehr auf meinen Namen , sprich am 18.07.10 wurde ein anderer Anschluss geschaltet und somit bin ich nicht mehr der Inhaber. Was ich in meinem Fall nicht verstehe, wie die auf meinen Namen kommen ? Geloggt wurde wie gesagt am 7.10.10 . Ausserdem bin ich hier nicht gemeldet , sprich ich wohne nicht mal unter der angegeben Adresse.Meine Mutter wohnt hier . Leider muss ich bis zum 21. was unternehmen. Mein Bekannter (der sich auch ein bischen auskennt) meinte , ich müsste nix machen , da zu der Zeit ich keinen Anschluss unter der Adresse hatte . Ich besitze zwar noch einen Anschluss , jedoch zuhause , doch bin ich da sehr selten. Auffällig ist auch das der Provider nicht genannt wird. Vielleicht könnt ihr Licht ins Dunkle bringen.

Gruß

:(


EDIT: Ich lese gerade etwas über den HASHWert, der bei mir auch nicht angegeben wurde!

Tecnigasi
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 00:35

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#19 Beitrag von Tecnigasi » Dienstag 19. Oktober 2010, 13:27

So ich habe gerade mit dem Provider gesprochen und die bestätigen mir das der Vertrag bis zum 19.07.2010 lief.Die schicken mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung.Diese wird aber erst in 3 Tagen ankommen ,was natürlich schlecht ist da meine Frist am 21.10.2010 endet.Wie soll ich jetzt vorgehen?

Tecnigasi
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 00:35

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#20 Beitrag von Tecnigasi » Dienstag 19. Oktober 2010, 17:06

Soll ich trotzdem eine Mod. Unterlassungserklärung per Fax rüberschicken und dann als Anhang die Abmeldebescheinigung ?Per Einschreiben kommt die ja nicht mehr rechtzeitig an .

Antworten