Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#781 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 15. Februar 2012, 18:53

650,- Euro sind, glaube ich, die "Ausgangsforderungen" aus dem ersten Schreiben, das du ja nicht erhalten hast. Muss mal bei mir nachschauen.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#782 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 15. Februar 2012, 18:56

Schau mal in der Datenbank auf Seite 16 meinen Eintrag. Mit 650,- Euro fing das ganze Elend an.

holliwut
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#783 Beitrag von holliwut » Donnerstag 16. Februar 2012, 06:54

@Altersack

Habe mir in der Datenbank mal deinen Fall durchgelesen. Irgendwie machen die sich doch lächerlich wenn man so liest wieviel schreiben die enem schicken und mit was die alles drohen. .-:;

Mea culpa
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#784 Beitrag von Mea culpa » Donnerstag 16. Februar 2012, 08:09

Da ich erst vor kurzem auf dieses Forum gestoßen bin, noch eine kurze Frage: Macht es Sinn noch alte Abmahnungen aus dem Jahre 2010 in die Datenbank einzutragen? Ich hätte da noch ein paaaaaaar von U+C :?:
Am Arsch vorbei, ist auch ein Weg!

Exzibit
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#785 Beitrag von Exzibit » Donnerstag 16. Februar 2012, 10:51

Also ich habe nun geschaut das Aktenzeichen ist ein anderes unter gleichen Namen.
Versendedatum des Neuen 14.02.2012 diesmal mit Daten der angeblichen Datei.
Die ich beim ersten mal nicht bekommen habe. Wusste die ganze Zeit nicht worum es geht!!!

Ist dies nun die erste Seite???
**************************

Hier oben auf der Rückseite der 2.Seite ist eine Vollmachtserklärung der Silwa Fimvertriebs AG.

siehe: **************************

Geht es nun von vorne los.!!!! Da U+C selbst gemerkt haben das ich das erste Schreiben nie erhalten habe?? was soll ich tun.
wie immer nur mod.UE ;tö ;m=



Hinweis:
Wenn man Dokumente veröffentlicht - die Persönlichkeits- und
Datenschutzrechte -Aller- beachten (+ Forenregeln)!
Außerdem, sollte man wenigstens das eigene Az. schwärzen.

Steffen (Site-Admin)


Bild


----------------------------------------------------------------------------
Zum Vorgang:
Erstes Anschreiben mit 650€ von U+C niemals bekommen!!!

-Habe gleich den ersten Brief mit der erhöhten Zahlungsaufforderung von. Ca. 1280 bekommen.
Wußte nicht worum es eigentlich geht.
Antwort mit der mod. UE

- knapp halbes Jahr später zweites Schreiben von der Debcon GmbH
wieder Antwort mit der mod. UE keine Zahlung

1 Monat später !!! nun habe ich wieder ein Schreiben der U+C bekommen.
Nun nur noch 650 € aber mit dokumentation.

Datum/ Uhrzeit XX.XX.XXXX
Dateiname: [www.top-hitz.com]Babe.Town.7.Heisse.Naschkatzen.German.XXX.DVDRIP.XviD-CHiKANi
IP-Adresse: .....und soweiter
P2P-Netzwerk: BitTorrent
Produktname: Babe Town 7 - Heisse Naschkatzen

Auf der 2 Seite hinten ist sogar eine kopie der vollmachtserklärung der Silwa Filmvertrieb AG
unterschrieben von einer ******************* mit auf das Blatt gedruckt.
War das der erste Brief ? den ihr schon alle bekommen hattet.???+
´
Das lustige an der ganzen Sache ich kenne den titel nicht mal
;hp
Wie geht es jetzt weiter!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#786 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Februar 2012, 12:19

Scann mir einmal bitte alles ein. Sende es mir dann per E-Mail.
Alles Weitere dann über E-Mail.

VG Steffen

toni_fUCk
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#787 Beitrag von toni_fUCk » Dienstag 21. Februar 2012, 03:41

die akte aus München ist endlich angekommen!
\-> am 18.02.2012

quote LG-M1:
"Akteneinsicht wird genehmigt - 07.06.2011"
poststempel (ausgang LG): 16.02.2012

bla,bla,bla,

aber unter anderem - glaubhaftmachungen:
...ein gewisser Herr B. über Software "Seeder Seek"...
Anmerkung:
... stellt sich die Frage, ob nicht Herr Florian Blischke oder einer der Mitarbeiter oder beide zusammen weitere Urheberrechtsverletzungen begehen, indem sie die „fraglichen Werke“ wie es nebulös in der eidesstattlichen Versicherung heißt, selber herunterladen. Dies ist auch bei anderen Rechteinhabern durchaus ein kritischer Punkt, der nach unserer Auffassung bisher noch nicht ausreichend beleuchtet wurde...
...Dann erfolgen nachfolgend verschiedene Beschreibungen zum technischen Ablauf. Das Such- und Überwachungsprogramm „Seeder Seek“ ist von Herrn B. selbst entwickelt worden.Ein Mitarbeiter soll die Software überwachen und in regelmäßigen Abständen die fehlerfreie Funktion der Software überprüfen. Nähere Beschreibungen, wie diese Überprüfungen aussehen und welche Qualität die Software hat, werden nicht mitgeteilt.
Hier versichert Herr B. nur an Eides statt, dass nach seiner Auffassung eine Identifizierung ordnungsgemäß ist[/color][/b]....



aber:

...Ein Technischn unversierter Abgemahnter kann auch an Eides statt versichern das seiner AUFFASSUNG nach das W-Lan ordungsgemäß gesichert ist...


SO, jetzt haben wir EIDES STATT gegen EIDES STATT!?

Aussage gegen Aussage


ps - m.m.n. sind es gerade die "betroffenen" (digi,silwa,u+c,usw.) die den download ermöglichten bzw. erst (als erste) moglich gemacht haben!

toni_fUCk
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#788 Beitrag von toni_fUCk » Dienstag 21. Februar 2012, 04:20

U+C würde ja auch "eides statt" versichern!

U+C vs. toni_fUCk, dass der rechteinhaber DigiProtect ist, oder? oder Silwa Fimvertriebs AG?
oder Depcon bzgl. U+C? depcon bzgl silwa ,oder depcon bzgl digiPro? :lol:

alles EIDES STATT und unfehlbar, versteht sich .-:;

ps - nicht dass ich mich über die arbeit von U+C lustig machen möchte - respekt!
schafe zu scheren ist auch ein geschäftsmodell - welches sich als besonders lukrativ erweist!

Räudiger Hund
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#789 Beitrag von Räudiger Hund » Donnerstag 23. Februar 2012, 20:58

Hallo alle zusammen,

ich habe nochmal eine Frage: Ich habe wieder Post von U + C bekommen. Diesmal weder Bettelbrief noch neuer Fall. Ich habe anscheinend vergessen unter eine der Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. U + C nimmt also die Unterlassungserklärung nicht an und bittet noch eine zu schicken (nebst Bezahlung der 650 Euro versteht sich). Wie ist das nun? Schicke ich einfach die UE nochmal (natürlich unterschrieben) oder muss ich noch was zusätzlich schreiben? Die ursprüngliche Frist ist ja jetzt schon abgelaufen und ich nehme an, dass mir davon keine Probleme entstehen? U+ C hat mir ja eine neue (sehr großzügige!) Frist gesetzt.

Bye
Räudiger Hund

Räudiger Hund
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#790 Beitrag von Räudiger Hund » Donnerstag 23. Februar 2012, 21:40

Hallo geldabschneider,

klar stehts drin: wegen fehlender unterschrift ;-). ich wollte mich nur nochmal absichern. danke.

ps: warum machen die sich die arbeit noch ein schreiben zu schicken, wenn die es sowieso abheften und den darauffolgenden bettelbrief schicken und sonst nur noch aufs konto schauen, ob ich gespendet habe oder nicht?

toni_fUCk
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#791 Beitrag von toni_fUCk » Donnerstag 23. Februar 2012, 22:17

Räudiger Hund hat geschrieben:
...
ps: warum machen die sich die arbeit noch ein schreiben zu schicken, wenn die es sowieso abheften und den darauffolgenden bettelbrief schicken und sonst nur noch aufs konto schauen, ob ich gespendet habe oder nicht?
du reagierst nicht und die drehen dir nen strick daraus!
ganz einfach ;)

indiz:
U+ C hat mir ja eine neue (sehr großzügige!) Frist gesetzt
- Fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen -

F*U+C*K
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#792 Beitrag von F*U+C*K » Sonntag 26. Februar 2012, 14:14

Ich habe die ersten Akten des Amtsgerichts erhalten. Im Beschluss gegen meinen Provider steht, dass ihm untersagt wird, die betroffenen IP-Adressen zu löschen. Heißt das, dass ich meinen Provider anschreiben und um Bekanntgabe meiner zum betreffenden Zeitpunkt vergebenen IP-Adresse bitten soll, um diese mit der im Beschluss angegebenen zu vergleichen?

Mit den Hashwerten komme ich leider nicht weiter, weil auf den hier genannten Seiten nach Eingabe der Werte die Meldung erscheint, dass keine Dateien vorhanden wären, obwohl einige Links angezeigt werden. Wenn ich diese anklicke, wird mir nur gesagt, dass ich zum Download angemeldet sein müsste (was ich aber aus bekannten Gründen nicht will), so dass ich den entsprechenden Dateinamen nicht herausfinde. Habe ich etwas übersehen?

Hilfe, obwohl ich den mir vorgeworfenen Tatbestand nicht erfüllt habe, habe ich einfach keine Lust mehr und mir kommt wirklich ab und zu der Gedanke, dass ich einfach zahlen sollte, damit der Dreck endlich vorbei ist!

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Streber24
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#793 Beitrag von Streber24 » Sonntag 26. Februar 2012, 19:12

Hallo zusammen :al ,

verfolge dieses Forum als ebenfalls betroffener schon seit einiger Zeit.
Ihr macht gute Arbeit und könnt einen echt beruhigen! :ty

Habe bisher natürlich nichts bezahlt Nö ich nicht und alles meinen Anwalt machen lassen. -ö.,,ö.,,

Nach dem jüngsten Urteil des BVG frage ich mich, ob man(n)/frau nicht zukünftig alle Schreiben dieser
sog. Anwälte ;re mit einem Verweis auf die Verfassungswidrigkeit der Herausgabe der IP-Adresse
beantworten sollte.

Wie ist Euere Meinung dazu?
Grüße

streber24

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#794 Beitrag von FortyTwo » Sonntag 26. Februar 2012, 21:34

Streber24 hat geschrieben:Nach dem jüngsten Urteil des BVG frage ich mich, ob man(n)/frau nicht zukünftig alle Schreiben dieser
sog. Anwälte ;re mit einem Verweis auf die Verfassungswidrigkeit der Herausgabe der IP-Adresse
beantworten sollte.
1. Das BVerfG-Urteil behandelte Bestandsdatenauskünfte nach §§ 111-113 TKG. Hierbei handelt es sich ausschliesslich um behördliche Auskünfte.

2. Die §§ 111-113 TKG sind durch das Urteil auch nicht ungültig geworden, sie sind weiterhin gültig! Das BVerfG hat den Gesetzgeber nur aufgefordert bis Mitte 2013 hier klarer zwischen Bestands- und Verkehrsdaten zu unterscheiden und das TGK hier zu verfeinern. Dabei sollen manche Bestandsdaten, z.B. Passwörter oder PINs dann nicht mehr ohne weiteres abzufragen sein. Die Herausgabe solcher Bestandsdaten wird dann zukünftig unter den Richtervorbehalt gestellt.

3. Hat das nunmal gar nicht mit den aktuellen UrhG-Auskünften (§ 101 Abs. 9 UrhG) zu tun. Außerdem steht hierbei die Herausgabe der Daten bereits unter einem Richtervorbehalt. Auch die alten strafrechtlichen P2P-Verfahren (bis ca. 2008) sind von dem Urteil nicht betroffen, da auch dort die Heranziehung von Verkehrsdaten bei den Providern nur mittels Beschluss (§ 100g StPO) möglich war.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#795 Beitrag von Steffen » Sonntag 26. Februar 2012, 23:24

Wie ist Euere Meinung dazu?
Ich habe dazu gar keine, weil es auf den § 101 IX UrhG - absolut -
NULL Einfluss hat.

VG Steffen

F*U+C*K
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#796 Beitrag von F*U+C*K » Dienstag 28. Februar 2012, 09:01

Ich bräuchte von euch mal einen kleinen Tipp zur weiteren Vorgehensweise... Das Gericht hat mir mitgeteilt, dass unter dem mir von den Collegen angegebenen Aktenzeichen nicht meine IP-Adressse zugeordnet werden konnte (Tippfehler meinerseits ausgeschlossen)... Lege ich nun gegen irgendjemand bei irgendwem Beschwerde ein, weil ich offensichtlich zu unrecht beschuldigt wurde? Würde aber heißen, dass die Collegen mir bald eine neue Abmahnung schicken mit dem korrekten Aktenzeichen (offensichtlich haben DIE sich vertippt). Oder lege ich es, wie alles andere auch, an die Seite und harre weiterhin der Dinge, die da kommen? Könnte mir dies nicht negativ ausgelegt werden, weil ich nichts gesagt habe?

Fragen über Fragen... und schonmal danke für eure Antworten!

F*U+C*K
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#797 Beitrag von F*U+C*K » Montag 5. März 2012, 18:34

Wow, mit SO vielen Antworten habe ich gar nicht gerechnet! ..nnn.

Snoopy
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#798 Beitrag von Snoopy » Dienstag 6. März 2012, 12:30

Hallo zusammen, :al

ich lese als ebenfalls betroffener bereits längere Zeit mit und habe mich
an die Vorschläge gehalten (mod UE und Widerspruch)

Ich habe jetzt das 2te Schreiben von der Debcon erhalten
in dem nun die gespeicherten Daten (IP-Adresse etc) genannt werden sowie
eine Kopie der Beauftragung von Silwa an U+C mit Untervollmacht an die Debcon.
In diesem Schreiben werden jetzt statt 1286,80 um 475,- gebeten. Muß
ich in irgeneiner Form auf dieses Schreiben reagieren ? Frist ist der 12.03.2012.

Kennt ihr dieses 2te Schreiben bereits ? Danke für eure Hilfe :te

Grüße, Snoopy

meccs
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#799 Beitrag von meccs » Dienstag 6. März 2012, 13:46

Hab eben eine Antwort auf das 'Musterschreiben Widerspruch (Debcon)' erhalten.
Ich solle doch bitte statt der geforderten 1286,80 Euro nur 475 Euro zahlen und dann wär die Sache erledigt. Des Weiteren wurde eine Kopie der Untervollmacht mitgeschickt. Einfach ignorieren order sollte man hier wieder antworten?

meccs
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#800 Beitrag von meccs » Dienstag 6. März 2012, 13:54

geldabschneider hat geschrieben:@meccs,
Grazer57 war so nett und hat Deine Frage schon direkt vor Deinem Post beantwortet. ;)
Oops! Den hatte ich übersehen... danke! :ty

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