Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
O.K. Halte uns einmal auf den Laufenden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
So es geht in die 2. Runde.
Gleich nach meimem Post hier, ging eine mod.UE per Einschreiben mit Rückschein raus (22.05.). Bis heute haben wir noch keinen Rückschein gesehen, allerdings flatterten am 29.05. gleich 2 Briefe von den netten Leuten rein in dem sie uns danken, dass wir die Unterlassungserklärung (ohne Datumsangabe!!) annehmen.
Jetzt sollen wir noch 650.- Euro zahlen.
Also 2 mal der gleiche Brief, allerdings mit verschiedenen Unterschriften.
Ich persönlich würde das jetzt alles auf die Seite legen und mir ein schönes Leben machen, allerdings sind meine Eltern da nicht ganz so locker und wollen doch zum Anwalt (Verwandtschaft arbeitet beim Anwalt, da können wir das kostenlos durchschauen lassen).
Tja, ich hoffe dass sie sich nicht dazu entschließen zu zahlen, sonst befürchte ich, werden wohl noch mehr so dubioser Dinge ins Haus flattern.
Was wäre denn jetzt das "richtige" Vorgehen eurer Seits?
VG, idunno
Gleich nach meimem Post hier, ging eine mod.UE per Einschreiben mit Rückschein raus (22.05.). Bis heute haben wir noch keinen Rückschein gesehen, allerdings flatterten am 29.05. gleich 2 Briefe von den netten Leuten rein in dem sie uns danken, dass wir die Unterlassungserklärung (ohne Datumsangabe!!) annehmen.
Jetzt sollen wir noch 650.- Euro zahlen.
Also 2 mal der gleiche Brief, allerdings mit verschiedenen Unterschriften.
Ich persönlich würde das jetzt alles auf die Seite legen und mir ein schönes Leben machen, allerdings sind meine Eltern da nicht ganz so locker und wollen doch zum Anwalt (Verwandtschaft arbeitet beim Anwalt, da können wir das kostenlos durchschauen lassen).
Tja, ich hoffe dass sie sich nicht dazu entschließen zu zahlen, sonst befürchte ich, werden wohl noch mehr so dubioser Dinge ins Haus flattern.
Was wäre denn jetzt das "richtige" Vorgehen eurer Seits?
VG, idunno
Videorama: Kein AVS und Impressum in Panama
Die Videorama GmbH, angeblich aus Essen ist einer der besten Kunden Urmanns und total ominös. Das Impressum der Essener GmH lautet auf eine Büroadresse in Panama und es ist kein AVS nach deutschem Recht auf den Downloadseiten vorgeschaltet. Auch da wird Urman seine Finger drin haben......
Da sollte man mal die Behören und vor allem das Finanzamt drauf aufmerksam machen....Firmensitz Panama eines deustcehn Unternehmens? gar nicht gut
Da sollte man mal die Behören und vor allem das Finanzamt drauf aufmerksam machen....Firmensitz Panama eines deustcehn Unternehmens? gar nicht gut
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
O.K., mhm, gut, aber was hilft Dir dieses Wissen konkret zu Deiner
Verteidigung: wer - von Dir beweisbar - und zum Log-Zeitpunkt, Deinen
Anschluss benutzt hat oder nicht?
Ominöse 0%!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
VG Steffen
Verteidigung: wer - von Dir beweisbar - und zum Log-Zeitpunkt, Deinen
Anschluss benutzt hat oder nicht?
Ominöse 0%!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo liebe Mitstreiter,
ich hätte nicht gedacht, das uns das jemals betreffen könnte, doch nun ist es doch so gekommen. Am Wochenende kam Post von den hier bereits bekannten Rechtsanwälten U + C. Glücklicherweise bin ich durch Recherchen hier im Forum gelandet, denn man steht dem Ganzen doch zunächst einmal ziemlich hilflos gegenüber. Die Abmahnung ging an meine Mutter bzw. meinen Vater, auf deren Namen der Telefon/Internet-Anschluss läuft. Die haben allerdings sicher nichts damit zu tun. Meine Mutter weiss nicht einmal, wie man einen Rechner startet.
Der Internet-Anschluss besteht erst, seitdem ich aus beruflichen Gründen wieder im Haus meiner Eltern wohne. Ich bin also der hauptsächliche Nutzer des Internets. Allerdings sind auch meine beiden Nichten des Öfteren hier und können darauf zugreifen. Nun, da es sich bei dem geschützen "Werk" um ein Musikstück (laut meinen Recherchen aus einem Album, das verschiedene Lieder von verschiedenen Künstlern beinhaltet) handelt, kann man sich wohl seinen Teil denken, obwohl ich kein entsprechendes, laut Anschreiben, P2P-Netzwerk "Bittorrent"-Programm finden konnte...
Wie auch immer: So wie ich das hier verstanden habe, muss wohl meine Mutter (mein Vater lebt nicht mehr) nun diese Unterlassungserklärung abgeben, richtig?
Wir haben beschlossen, cool zu bleiben, nach der hier empfohlenen Vorgehensweise zu handeln und eine modifizierte Version abzugeben, denn meine Mutter ist schliesslich völlig schuldlos und schon gar kein Dukatenesel.
Nun habe ich hier auch das Thema "Vorbeugen oder Erweitern bei Chartcontainer- bzw. Sampler-Abmahnungen?" gelesen und bin etwas unsicher, in welcher Form das geschehen soll, da dieses angemahnte Musikstück ja anscheinend aus einem so genannten Sampler-Album stammt. Ich selbst tendiere dazu, zunächst einmal eine mod. Ue nur für dieses eine Musikstück abzugeben. Doch ich würde gerne Eure Meinung dazu lesen.
Eine weitere Frage betrifft die konkrete Benennung des streitgegenständlichen Werkes, also z.B. "Tonaufnahme/Musikwerk". Im Anschreiben bzw. in der angehängten Ue ist lediglich vom "urheberrechtlich geschützen Werk" Blabla die Rede. Sollte man dies übernehmen oder explizit "Tonaufnahme/Musikwerk" Blabla schreiben?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe
ich hätte nicht gedacht, das uns das jemals betreffen könnte, doch nun ist es doch so gekommen. Am Wochenende kam Post von den hier bereits bekannten Rechtsanwälten U + C. Glücklicherweise bin ich durch Recherchen hier im Forum gelandet, denn man steht dem Ganzen doch zunächst einmal ziemlich hilflos gegenüber. Die Abmahnung ging an meine Mutter bzw. meinen Vater, auf deren Namen der Telefon/Internet-Anschluss läuft. Die haben allerdings sicher nichts damit zu tun. Meine Mutter weiss nicht einmal, wie man einen Rechner startet.
Der Internet-Anschluss besteht erst, seitdem ich aus beruflichen Gründen wieder im Haus meiner Eltern wohne. Ich bin also der hauptsächliche Nutzer des Internets. Allerdings sind auch meine beiden Nichten des Öfteren hier und können darauf zugreifen. Nun, da es sich bei dem geschützen "Werk" um ein Musikstück (laut meinen Recherchen aus einem Album, das verschiedene Lieder von verschiedenen Künstlern beinhaltet) handelt, kann man sich wohl seinen Teil denken, obwohl ich kein entsprechendes, laut Anschreiben, P2P-Netzwerk "Bittorrent"-Programm finden konnte...
Wie auch immer: So wie ich das hier verstanden habe, muss wohl meine Mutter (mein Vater lebt nicht mehr) nun diese Unterlassungserklärung abgeben, richtig?
Wir haben beschlossen, cool zu bleiben, nach der hier empfohlenen Vorgehensweise zu handeln und eine modifizierte Version abzugeben, denn meine Mutter ist schliesslich völlig schuldlos und schon gar kein Dukatenesel.
Nun habe ich hier auch das Thema "Vorbeugen oder Erweitern bei Chartcontainer- bzw. Sampler-Abmahnungen?" gelesen und bin etwas unsicher, in welcher Form das geschehen soll, da dieses angemahnte Musikstück ja anscheinend aus einem so genannten Sampler-Album stammt. Ich selbst tendiere dazu, zunächst einmal eine mod. Ue nur für dieses eine Musikstück abzugeben. Doch ich würde gerne Eure Meinung dazu lesen.
Eine weitere Frage betrifft die konkrete Benennung des streitgegenständlichen Werkes, also z.B. "Tonaufnahme/Musikwerk". Im Anschreiben bzw. in der angehängten Ue ist lediglich vom "urheberrechtlich geschützen Werk" Blabla die Rede. Sollte man dies übernehmen oder explizit "Tonaufnahme/Musikwerk" Blabla schreiben?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
scanne mal bitte deine abmahnung ein. keine angst, es wird nicht veröffentlicht.
bekommst dann per e-mail nachricht + antwort.
steffen.heintsch@t-online.de
vg steffen
bekommst dann per e-mail nachricht + antwort.
steffen.heintsch@t-online.de
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Vielen Dank für die schnelle Reaktion!
Mail ist raus...
Mail ist raus...
Folgebrief
Hallo,
habe nun seit einem Jahr ruhe einen Folgebrief von U+C bekommen.
Die mod.UE wurde längst angenommen, aber nun macht mich eine kleine Formulierung stutzig.
"Wir erwarten daher bis spätestens XX.XX.XXXX den Eingang des Gesamtbtrages in Höhe von X€ ...............oder den Eingang einer STELLUNGNAHMEN"!
habe nun seit einem Jahr ruhe einen Folgebrief von U+C bekommen.
Die mod.UE wurde längst angenommen, aber nun macht mich eine kleine Formulierung stutzig.
"Wir erwarten daher bis spätestens XX.XX.XXXX den Eingang des Gesamtbtrages in Höhe von X€ ...............oder den Eingang einer STELLUNGNAHMEN"!
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich danke euch für die schnelle Antwort
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Dienstag 26. Juni 2012, 16:22
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallihallo....
Ich bin leider auch einer von denen die es erwischt hat. Habe dann mal geschaut ob U&C überhaupt die Datei abmahnen die in meiner Abmahnung stand. Wie sicher ist denn diese Quelle auf dieser Homepage "wer mahnt was ab"? Und was ist wenn diese Datei nicht mit aufgeführt ist?
Und nun Noch eine weitere Frage... Kann es sein das wenn man ein mal so eine abmahnung bezahlt hat sich dann die Anwälte untereinander austauschen und dann auf einmal alle kommen und geld haben wollen?
lg der Manni
Ich bin leider auch einer von denen die es erwischt hat. Habe dann mal geschaut ob U&C überhaupt die Datei abmahnen die in meiner Abmahnung stand. Wie sicher ist denn diese Quelle auf dieser Homepage "wer mahnt was ab"? Und was ist wenn diese Datei nicht mit aufgeführt ist?
Und nun Noch eine weitere Frage... Kann es sein das wenn man ein mal so eine abmahnung bezahlt hat sich dann die Anwälte untereinander austauschen und dann auf einmal alle kommen und geld haben wollen?
lg der Manni
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Bitte als Erstes, unsre empfohlenen Vorgehensweisen studieren. Link steht in der Signatur.
Die Datenbank ist so sicher und so aussagekräftig, wie Ihr Abgemahnten sie mit “Futter“
versorgt. Deshalb hat niemand Anspruch auf Vollzähligkeit. Es ist eine Datenbank für die
Info der Abgemahnten, mit den Infos von den Abgemahnten.
Also schnell Deine Daten hier eintragen, damit diese anderen helfen und sicherer wird! Diese
gilt für alle anderen natürlich auch.
Austausch unter Anwälten? Spekulation, aber auch hier herrscht Wettbewerb, also eher nicht.
VG Steffen
Die Datenbank ist so sicher und so aussagekräftig, wie Ihr Abgemahnten sie mit “Futter“
versorgt. Deshalb hat niemand Anspruch auf Vollzähligkeit. Es ist eine Datenbank für die
Info der Abgemahnten, mit den Infos von den Abgemahnten.
Also schnell Deine Daten hier eintragen, damit diese anderen helfen und sicherer wird! Diese
gilt für alle anderen natürlich auch.
Austausch unter Anwälten? Spekulation, aber auch hier herrscht Wettbewerb, also eher nicht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Mir wurde gerade mitgeteilt, dass U+C sich mal wieder gemeldet haben. Ich versuche das aus dem Kopf heraus mal kurz zu rekonstruieren:
Nov. 2010 - Abmahnung flatterte isn Haus, Kosten irgendwo bei 650 €, mod. U.E. abgegeben -
Mai 2011 - mod. U.E. angenommen - sollten 450 € zahlen
Juni 2012 - plötzlich sollen es Bearbeitungskosten von über 1200 € sein oder Stellungnahme - der Brief liegt mir jedoch noch nicht vor
Was schlagt Ihr nun vor?
Nov. 2010 - Abmahnung flatterte isn Haus, Kosten irgendwo bei 650 €, mod. U.E. abgegeben -
Mai 2011 - mod. U.E. angenommen - sollten 450 € zahlen
Juni 2012 - plötzlich sollen es Bearbeitungskosten von über 1200 € sein oder Stellungnahme - der Brief liegt mir jedoch noch nicht vor
Was schlagt Ihr nun vor?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Beschäftige Dich mit Wichtigeren und genieße Dein Leben!Was schlagt Ihr nun vor?
VG Steffen
Jeder, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt - muss in der Verjährungsfrist damit rechnen, dass er auf
die Kosten (aus der Abmahnung) verklagt werden - kann -. Risiko: 1.000,- - 1.200,- €. Selbst wenn von
1.000.000.000 nur 1 verklagt würde, kann niemand garantieren, dass es dem Fragenden hier im Forum
- nicht - trifft, aber auch nicht, dass es ihm trifft.
Jeder, der nicht zahlt, sollte so handeln, als ob er der Eine wäre und das schon mit Abmahnung. Beweise,
Zeugenaussagen sammeln, jeden Monat 50,- € in einem privaten Klagetopf und den Briefkasten regelmäßig
leeren.
Alles andere ist Murks und führt uns nur dazu, das man eiskalt überrascht wird, mit Erhalt einer
Klageschrift und dann ins Schwimmen kommt!
die Kosten (aus der Abmahnung) verklagt werden - kann -. Risiko: 1.000,- - 1.200,- €. Selbst wenn von
1.000.000.000 nur 1 verklagt würde, kann niemand garantieren, dass es dem Fragenden hier im Forum
- nicht - trifft, aber auch nicht, dass es ihm trifft.
Jeder, der nicht zahlt, sollte so handeln, als ob er der Eine wäre und das schon mit Abmahnung. Beweise,
Zeugenaussagen sammeln, jeden Monat 50,- € in einem privaten Klagetopf und den Briefkasten regelmäßig
leeren.
Alles andere ist Murks und führt uns nur dazu, das man eiskalt überrascht wird, mit Erhalt einer
Klageschrift und dann ins Schwimmen kommt!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
danke, habs gerade aktualisiert. bin mal gespannt ob sich das in den nächsten tagen hier noch häuft.
Sollten die offen Forderungen nicht eigentlich vor ein paar Monaten mal im Paket an Moskau Inkasso etc. verkauft werden?
Sollten die offen Forderungen nicht eigentlich vor ein paar Monaten mal im Paket an Moskau Inkasso etc. verkauft werden?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Das Schreiben stammt nicht von debcon, sondern direkt von U+C. Ändert das irgendwas?kirchi hat geschrieben:ghosti
siehe "debcon"
Empfehlung ist also ganz einfach weiterhin nichts zu machen?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
kirchi hat geschrieben:ich wollte deine antwort auf "inkasso" beantworten....
es wurden wohl aber nur teile der "forderungen" zum inkasso übergeben
ach so, ok. danke für den hinweis.
also weiter warten bis U+C entweder klagt oder auch die jetzige Forderung (Betrage genauso hoch wie bei Debcon) abgibt?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ghosti hat geschrieben: ach so, ok. danke für den hinweis.
also weiter warten bis U+C entweder klagt oder auch die jetzige Forderung (Betrage genauso hoch wie bei Debcon) abgibt?
Tag zusammen, U+C hat bisher noch niemanden verklagt. Nicht einen einzigen. Ich habe von denen nach Abgabe der mod.UE noch ein oder zwei Schreiben bekommen, dann zig Monate später nochmal eins von der Debcon. Ich vermute mal, dass auch die Debcon noch niemanden verklagt hat.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Na mal langsam Brauner. Es gab schon EV und Unterlassungsklagen
durch U+C.
VG Steffen
durch U+C.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo Steffen, seh ich das richtig, dass diese EV (Einstweiligen Verfügungen) und Unterlassungsklagen eine Folge nicht abgegebener (oder fehlerhafter) Unterlasungserklärungen sind?Steffen hat geschrieben:Na mal langsam Brauner. Es gab schon EV und Unterlassungsklagen
durch U+C.
VG Steffen
Das Risiko einer Klage möchte ich nicht noch kleiner reden, nur Deine Aussage verstehen.
Gruß Trester
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
[quoteemtrester]Hallo Steffen, sehe ich das richtig, dass diese EV (Einstweiligen Verfügungen) und Unterlassungsklagen eine Folge nicht abgegebener (oder fehlerhafter) Unterlasungserklärungen sind?[/quoteem]
Yep, wird man abgemahnt und lässt die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten UVE (mod. UE) fruchtlos verstreichen, kann der Abmahner innerhalb 14 Tagen eine EV erlassen.
Wird eine fehlerhafte mod. UE abgegeben - weil man sich nicht an die Nutzungshinweise gehalten oder ein Schusselfehler begangen hat - bekommt man von dem Abmahner im Folgeschreiben den Hinweis, dass man eine Neue abgeben muss, weil 1., 2. ... beanstandet wird. U+C hat aber bislang alle mod. UE angenommen, die nach den Nutzungshinweisen abgefasst waren. Hier flackert die Wiederholungsgefahr bis zu Abgabe einer erneuten mod. UE wieder auf.
Sicherlich kann man aber immer noch eine Unterlassungsklage erheben - ohne vorheriger EV - + nach den 14 Tagen, da der Unterlassungsanspruch nicht verjährt.
Natürlich - kann und muss nicht -, aber wer seriös jemanden anderen etwas empfiehlt, wird immer sagen: Gebt eine mod. UE ab (und nicht nur, weil der Gesetzgeber/Rechtsprechung es verlangt)! Das Risiko ist einfach nicht kalkulierbar und es letztendlich Euer Geld.
VG Steffen
Yep, wird man abgemahnt und lässt die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten UVE (mod. UE) fruchtlos verstreichen, kann der Abmahner innerhalb 14 Tagen eine EV erlassen.
Wird eine fehlerhafte mod. UE abgegeben - weil man sich nicht an die Nutzungshinweise gehalten oder ein Schusselfehler begangen hat - bekommt man von dem Abmahner im Folgeschreiben den Hinweis, dass man eine Neue abgeben muss, weil 1., 2. ... beanstandet wird. U+C hat aber bislang alle mod. UE angenommen, die nach den Nutzungshinweisen abgefasst waren. Hier flackert die Wiederholungsgefahr bis zu Abgabe einer erneuten mod. UE wieder auf.
Sicherlich kann man aber immer noch eine Unterlassungsklage erheben - ohne vorheriger EV - + nach den 14 Tagen, da der Unterlassungsanspruch nicht verjährt.
Natürlich - kann und muss nicht -, aber wer seriös jemanden anderen etwas empfiehlt, wird immer sagen: Gebt eine mod. UE ab (und nicht nur, weil der Gesetzgeber/Rechtsprechung es verlangt)! Das Risiko ist einfach nicht kalkulierbar und es letztendlich Euer Geld.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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