[quoteemBruki]
Ich bin etwas neu hier und hab jetzt nicht verstanden, warum Mitleser sein Posting mit der Schätzung
der Klagen gelöscht hat ... Gibt es hier alten Groll?[/quoteem]
Man sollte einmal den Grundgedanken eines Forums bedenken. Hier - jedenfalls bei der Initiative AW3P -
gibt es eine klare Hierarchie. Das heißt, die Regeln und die Ausrichtung des Boards bestimmt die
Administration (Forenbetreiber, Admins, Mods). Eine Demokratie, wie viele sie fordern, ist doch überall
(Gulli, NW) gescheitert bzw. ist dato am scheitern (Sat.1). Es geht nur solange gut, bis die ersten
Lösch- bzw. Editierungsaufforderungen eintrudeln oder die “part2s“ dieser Welt, ihre Forenarbeit einzig
allein sehen: Öffentlich Demokratie + Freiheit zu predigen und jeden und jedes sinnfrei zu beleidigen.
Das geschieht aber hinter der selbstausgewählten Anonymität des Nicks, der Fantasie-E-Mail-Addy sowie
das Log-in nur über IP-Anonymisierungs-Services.
Denn letztendlich ist nur Einer juristisch fass- und haftbar, nämlich der Forenbetreiber. Der muss mittels
Realnamen + ladungsfähiger Anschrift öffentlich in einem Impressum sichtbar sein.
Hierzu sagt der Bundesgerichtshof eindeutig in Richtung - aller -
Forenbetreiber:
1. Forenbetreiberhaftung:
BGH (Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06)
[...]Die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge
entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber
kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen
Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete
Beitrag in ein sogenanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.[...]
2. Hyperlink
BGH (Beschluss vom 03.02.2011 - I ZA 17/10)
[...]Wenn auf eine Webseite mit rechtswidrigem Inhalt verlinkt wird, haftet derjenige, der auf den Inhalt der
Seite, von welcher aus verlinkt wird, auf Unterlassung und ggf. auch auf Schadensersatz und Erstattung der
Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung.[...]
Zu gut Deutsch, dem möglichen Beanstander interessiert es einen feuchten Kehricht, ob Foren-User XYZ einen
rechtswidrigen Beitrag eingestellt hat oder einen rechtswidrigen Link gesetzt hat, er hält sich immer in
erster Linie an den Forenbetreiber.
Dann sollte man noch wissen, das der Foren-User Mitleser (alias Baxter) mit der Registration - wie jeder
andere auch - die Board-Regeln akzeptiert hat. Zur Erinnerung:
Für alle, die neu in einem Verbraucherforum unterwegs sind, ist es doch ganz einfach zu vermitteln. Fasst
die Forenadministration als Gastgeber eines Hauses auf, den Foren-User als Gast. Wenn ein Gast neu irgendwo
hinkommt, muss er sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anpassen oder erhält einen Rüffel.
In den schlimmsten Fall bekommt er Hausverbot. Hier im realen Leben, weiß der überwiegende Teil, wie er
sich zu verhalten hat, in einem Forum aber auf einmal nicht mehr. Und wenn mir nicht gefällt, dass der
Hausherr kein Rauchen im Haus wünscht, ich aber im Haus rauchen will, dann gehe ich nicht mehr dahin oder
muss gerüffelt werden. Punkt. Aus.
Was sollte ein Foren-User beim Posten beachten bzw. vermeiden.
1. Posting bzw. Beitrag
Es gilt zwar für jeden Artikel 5 GG (freie Meinungsäußerung in Wort, Bild und Ton) aber die Grenze zwischen
seiner freier Meinungsäußerung und Rechtswidrigkeit ist sehr fliesend und liegt immer Auge des Betrachters.
Hier gilt eben manchmal, dass eine unbedachte Äußerung für eine selbst die freie Meinung darstellt, für den
anderen aber eine unwahre Tatsachenbehauptung bzw. Rufschädigung.
Man sollte auch hier irgendwelche Äußerungen mit bedacht wählen und wenn einmal editiert nicht nochmals
wiederholen. Was im richtigen Leben als Beleidigung zählt, wird das auch im virtuellen.
2. Bilder
Bilder sind kompliziert. Hier muss man beachten, das einmal der Fotograf das Lichtbildschutzrecht inne hat
und das recht genannt zu werden, das meistens Lizenzen erforderlich sind, wenn man ein Bild veröffentlicht,
und Abmahnungen zufolge haben kann, wenn man gegen das Bildschutzrecht verstößt und die namentliche Nennung
“vergisst“.
Man gereift aber in die Persönlichkeitsrechte des entsprechenden Abgebildeten ein und es liegt evtl. sogar
eine Rufschädigung vor. Auch wenn man die Bilder entpersonalisiert, die Klardaten entweder schwärzt oder
stehenlässt, ist meistens das Bild an bestimmten Merkmalen erkennbar für den Urheber.
Hinweis:
Möchte der Foren-User XYZ, das sein Bild hier im Forum auftaucht (insbesondere im Zusammenhang mit Porno-
Abmahnungen)?
Hier wird eine klare Linie gezogen. Warum bei der Gegenseite nicht?
3. Links
Für das verlinkte kann der Forenbetreiber letztendlich, haftbar gemacht werden, egal ob Foren-User XYZ den
Link gesetzt hat.
4. Ausschnitte von Websites, Blogs, PDF, HRZ usw.
Egal ob man nur einen Ausschnitt des Originals veröffentlicht, stellt dieses einen Urheberverstoß dar. Außer,
man hat eine Genehmigung bzw. entgeltliche Lizenz.
5. Dokumente aus Verfahren, Abmahnungen, Artikeln usw.
Schriftstücke betreffs Abmahnungen, Gerichtsverfahren sind mitunter am Kompliziertestens zu Händeln.
- 1. Rechtsanwalt A sagt, das er nicht will, das seine Schriftstücke veröffentlicht werden.
2. Rechtsanwalt B sagt, das seine Dokumente veröffentlicht werden können, Kanzleilogos (Markenrecht),
Namen der Mandanten, Abgemahnten, Beklagten sowie Kontodaten zu schwärzen (entpersonalisieren)
sind.
3. Rechtsanwalt C ist es schnurzpiepegal.
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Fazit:
Ich betreibe nun seit 4 Jahren als Privatperson ein Verbraucherforum zum brisanten und sensiblen Thema Abmahnwahn.
In der ganzen Zeit musste sich von sehr vielen Usern die hier Mitposten, noch kein einziges Posting editieren oder
löschen. Von wenigen (darunter Mitleser) aber regelmäßig. Das kann nun daran liegen, das die anderen zu feige sind
(oder sich einfach zu benehmen wissen) oder Mitleser aufgrund der Wahrheit Mundton gemacht werden soll (oder einfach
sich nicht benehmen kann oder will).
Letztendlich ist es mir aber schnurzpiepegal. Erhalte ich eine Editier- oder Löschaufforderung, muss ich nicht nur,
sondern werde ich nach Kenntnis reagieren. Wenn dann einen Tag später es wieder vom Gleichen geschieht, werde ich
als Sanktion und zur Erziehung weiter editieren oder das entsprechende Posting kommentarlos löschen.
Was für Euch Zensur, ist für mich Selbsterhaltung. Ich werde für keinen Foren-User (der sich nicht benehmen kann)
oder aus irgendeiner Position der Stärke heraus, mit einem Beanstander einen jahrelangen, kostenfressenden und
ergebnisunsicheren Rechtsstreit eingehen. Im Endeffekt dann noch ausgelacht werden. Soviel zum Thema Groll und
Unterdrückung der Meinungsfreiheit des Users Baxters.
VG Steffen