Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Kumite
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6521 Beitrag von Kumite » Sonntag 17. Juli 2011, 09:23

Bruki hat geschrieben:... also bilden wir Abgemahnten wieder einen Schwarm und versuchen uns in der Masse, die wir bilden, zu schützen... und wenn ich die Reaktionsvorschlag dieses Boardes richtig verstanden haben sollte ("modUE und nicht zahlen"), ist es für den Schwarm gut, wenn möglichst wenige Abgemahnte zahlen... Das "verstopft" quantitativ den Gerichtsweg, den die Abmahner dann gehen müssen, um an ihr Geld zu kommen... Minimiert den Gewinn der Raubfische... Die fressen zwar trotzdem weiter, doch die meisten des Schwarms überleben... und ab und zu bringen die kleinen wehrlosen Vögel auch mal einen der Greifvögel zum Absturz ;) ...
Bruki
@all

Ich finde Bruki hat recht. Vielleicht können wir auch einmal einen Greifvogel zum Absturz bringen.
Dazu müssen wir als Schwarm zusammen halten.

Grüsse

Kumite
Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6522 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. Juli 2011, 13:06

[quoteemBruki]Ich bin etwas neu hier und hab jetzt nicht verstanden, warum Mitleser sein Posting mit der Schätzung
der Klagen gelöscht hat ... Gibt es hier alten Groll?
[/quoteem]

Man sollte einmal den Grundgedanken eines Forums bedenken. Hier - jedenfalls bei der Initiative AW3P -
gibt es eine klare Hierarchie. Das heißt, die Regeln und die Ausrichtung des Boards bestimmt die
Administration (Forenbetreiber, Admins, Mods). Eine Demokratie, wie viele sie fordern, ist doch überall
(Gulli, NW) gescheitert bzw. ist dato am scheitern (Sat.1). Es geht nur solange gut, bis die ersten
Lösch- bzw. Editierungsaufforderungen eintrudeln oder die “part2s“ dieser Welt, ihre Forenarbeit einzig
allein sehen: Öffentlich Demokratie + Freiheit zu predigen und jeden und jedes sinnfrei zu beleidigen.
Das geschieht aber hinter der selbstausgewählten Anonymität des Nicks, der Fantasie-E-Mail-Addy sowie
das Log-in nur über IP-Anonymisierungs-Services.

Denn letztendlich ist nur Einer juristisch fass- und haftbar, nämlich der Forenbetreiber. Der muss mittels
Realnamen + ladungsfähiger Anschrift öffentlich in einem Impressum sichtbar sein.



Hierzu sagt der Bundesgerichtshof eindeutig in Richtung - aller -
Forenbetreiber:



1. Forenbetreiberhaftung:

BGH (Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06)
[...]Die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge
entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber
kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen
Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete
Beitrag in ein sogenanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.[...]



2. Hyperlink

BGH (Beschluss vom 03.02.2011 - I ZA 17/10)
[...]Wenn auf eine Webseite mit rechtswidrigem Inhalt verlinkt wird, haftet derjenige, der auf den Inhalt der
Seite, von welcher aus verlinkt wird, auf Unterlassung und ggf. auch auf Schadensersatz und Erstattung der
Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung.[...]


Zu gut Deutsch, dem möglichen Beanstander interessiert es einen feuchten Kehricht, ob Foren-User XYZ einen
rechtswidrigen Beitrag eingestellt hat oder einen rechtswidrigen Link gesetzt hat, er hält sich immer in
erster Linie an den Forenbetreiber.

Dann sollte man noch wissen, das der Foren-User Mitleser (alias Baxter) mit der Registration - wie jeder
andere auch - die Board-Regeln akzeptiert hat. Zur Erinnerung:


Bild


Für alle, die neu in einem Verbraucherforum unterwegs sind, ist es doch ganz einfach zu vermitteln. Fasst
die Forenadministration als Gastgeber eines Hauses auf, den Foren-User als Gast. Wenn ein Gast neu irgendwo
hinkommt, muss er sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anpassen oder erhält einen Rüffel.
In den schlimmsten Fall bekommt er Hausverbot. Hier im realen Leben, weiß der überwiegende Teil, wie er
sich zu verhalten hat, in einem Forum aber auf einmal nicht mehr. Und wenn mir nicht gefällt, dass der
Hausherr kein Rauchen im Haus wünscht, ich aber im Haus rauchen will, dann gehe ich nicht mehr dahin oder
muss gerüffelt werden. Punkt. Aus.



Was sollte ein Foren-User beim Posten beachten bzw. vermeiden.

1. Posting bzw. Beitrag
Es gilt zwar für jeden Artikel 5 GG (freie Meinungsäußerung in Wort, Bild und Ton) aber die Grenze zwischen
seiner freier Meinungsäußerung und Rechtswidrigkeit ist sehr fliesend und liegt immer Auge des Betrachters.
Hier gilt eben manchmal, dass eine unbedachte Äußerung für eine selbst die freie Meinung darstellt, für den
anderen aber eine unwahre Tatsachenbehauptung bzw. Rufschädigung.

Man sollte auch hier irgendwelche Äußerungen mit bedacht wählen und wenn einmal editiert nicht nochmals
wiederholen. Was im richtigen Leben als Beleidigung zählt, wird das auch im virtuellen.

2. Bilder
Bilder sind kompliziert. Hier muss man beachten, das einmal der Fotograf das Lichtbildschutzrecht inne hat
und das recht genannt zu werden, das meistens Lizenzen erforderlich sind, wenn man ein Bild veröffentlicht,
und Abmahnungen zufolge haben kann, wenn man gegen das Bildschutzrecht verstößt und die namentliche Nennung
“vergisst“.

Man gereift aber in die Persönlichkeitsrechte des entsprechenden Abgebildeten ein und es liegt evtl. sogar
eine Rufschädigung vor. Auch wenn man die Bilder entpersonalisiert, die Klardaten entweder schwärzt oder
stehenlässt, ist meistens das Bild an bestimmten Merkmalen erkennbar für den Urheber.

Hinweis:
Möchte der Foren-User XYZ, das sein Bild hier im Forum auftaucht (insbesondere im Zusammenhang mit Porno-
Abmahnungen)?
Hier wird eine klare Linie gezogen. Warum bei der Gegenseite nicht?
3. Links
Für das verlinkte kann der Forenbetreiber letztendlich, haftbar gemacht werden, egal ob Foren-User XYZ den
Link gesetzt hat.

4. Ausschnitte von Websites, Blogs, PDF, HRZ usw.
Egal ob man nur einen Ausschnitt des Originals veröffentlicht, stellt dieses einen Urheberverstoß dar. Außer,
man hat eine Genehmigung bzw. entgeltliche Lizenz.

5. Dokumente aus Verfahren, Abmahnungen, Artikeln usw.
Schriftstücke betreffs Abmahnungen, Gerichtsverfahren sind mitunter am Kompliziertestens zu Händeln.

  • 1. Rechtsanwalt A sagt, das er nicht will, das seine Schriftstücke veröffentlicht werden.
    2. Rechtsanwalt B sagt, das seine Dokumente veröffentlicht werden können, Kanzleilogos (Markenrecht),
    Namen der Mandanten, Abgemahnten, Beklagten sowie Kontodaten zu schwärzen (entpersonalisieren)
    sind.
    3. Rechtsanwalt C ist es schnurzpiepegal.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Fazit:

Ich betreibe nun seit 4 Jahren als Privatperson ein Verbraucherforum zum brisanten und sensiblen Thema Abmahnwahn.
In der ganzen Zeit musste sich von sehr vielen Usern die hier Mitposten, noch kein einziges Posting editieren oder
löschen. Von wenigen (darunter Mitleser) aber regelmäßig. Das kann nun daran liegen, das die anderen zu feige sind
(oder sich einfach zu benehmen wissen) oder Mitleser aufgrund der Wahrheit Mundton gemacht werden soll (oder einfach
sich nicht benehmen kann oder will).

Letztendlich ist es mir aber schnurzpiepegal. Erhalte ich eine Editier- oder Löschaufforderung, muss ich nicht nur,
sondern werde ich nach Kenntnis reagieren. Wenn dann einen Tag später es wieder vom Gleichen geschieht, werde ich
als Sanktion und zur Erziehung weiter editieren oder das entsprechende Posting kommentarlos löschen.

Was für Euch Zensur, ist für mich Selbsterhaltung. Ich werde für keinen Foren-User (der sich nicht benehmen kann)
oder aus irgendeiner Position der Stärke heraus, mit einem Beanstander einen jahrelangen, kostenfressenden und
ergebnisunsicheren Rechtsstreit eingehen. Im Endeffekt dann noch ausgelacht werden. Soviel zum Thema Groll und
Unterdrückung der Meinungsfreiheit des Users Baxters.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6523 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. Juli 2011, 14:20

[quoteemdelta]Gemäß § 15 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern.[/quoteem]

Ein paar Erklärungen, immer unter Berücksichtigung, das es - IMHO - darstellt und ich mich irren
kann.

Es gibt hier doch noch keine Rechtsprechung bei Filesharing-Fällen. Viel reden viel, aber keiner
geht klageweisend hier dagegen vor. Man kann doch stundenlang diskutieren über Innen- oder Außen-
verhältnis bzw. muss der RI, beginnend in der Abmahnung bzw. vor Gericht, die Zahlung der Rechts-
anwaltskosten darlegen.
Jeder Anwalt, der werbewirksam in seinem Blog darüber schreibt, weiß doch, das man hier in einem
Filesharing-Verfahren, wo es darum geht, das ein abgemahnter AI auf die Kosten der Abmahnung
verklagt wird, keine Auskunft erhält. Massenabmahnungen, papperlapapp. Definiere es einmal plus
nenne doch einmal die regelmäßige Rechtsprechung dazu - aber für das Urheberrecht!
Das ist doch nur Polemik.


[quoteemdelta]Es liegt sicherlich daran, dass in diesen Fällen noch nicht die entscheidende Frage gestellt worden
ist.[/quoteem]
Sicherlich. Hallo, Baxter war doch dabei, wo Rasch und seine Auftraggeber richterlich befragt wurden
zum Innenverhältnis. Was hat es denn gebracht? Nada, nulll, nichts, schon vergessen?


Es hat sich doch spätestens nach dem Fauxpas (Stichpunkt Dr. K.-Fax) eines Abmahners, eindeutig Nach-
folgendes bei Filesharing-Abmahnungen durchgesetzt. Das ist auch - nicht neu -, sondern regelmäßige
Praxis bei Anwälten
- auch außerhalb von Filesharing-Fällen -.
  • 1. Zur schnellen und kostengünstigen Abwicklung, im außergerichtlichen Rechtsstreit, wird ein
    geminderter pauschaler Abgeltungsbetrag als Vergleich angeboten (hierzu muss noch nicht einmal
    unbedingt ein schriftlicher Vertrag vorliegen oder die Zahlung der vollen Rechtsanwaltskosten schon
    vorgenommen worden sein).
    2. Diesen Vergleich kann der Abgemahnte freiwillig zustimmen oder ablehnen.
    3. Bei Ablehnung können die Kosten - in gesetzlich vorgeschriebener Höhe -,
    a) Rechtsanwaltskosten (bzw. Rechtsverfolgungskosten) nach RVG und
    b) Schadensersatz nach Lizenzanalogie,
    gerichtlich geltend gemacht werden.
Aus die Maus. Es kann doch gern, wie Du jetzt @delta, Deinen Standpunkt klageweisend durchsetzen.
Viel Erfolg. Sicherlich klingt es überheblich, aber so ist es nun einmal. Das Dr. K.-Fax, das ist doch in den
meisten Fällen sowieso gegessen - Geschichte! Sicherlich kann man es im eigenen Vortrag bringen, aber
wenn man hinsichtlich eines möglichen Erfolgshonorar keine Beweise hat - ist und bleibt es
nur blauer Dunst.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6524 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. Juli 2011, 17:00

[quoteemdelta]... obwohl mich das Niveau und die Frage nach dem "Huhn und dem Ei" etwas stört, will ich doch versuchen
sachlich zu bleiben ...
(..da die Saurier schon Eier gelegt haben und das Huhn ein "Nachfahre" der Saurier ist, sollte diese Frage
ja endgültig geklärt sein ...)[/quoteem]
Danke, dass Du trotz meines fehlendem Niveau sachlich bleibst. Puh, da bin ich echt froh.


[quoteemdelta]Du gibst auch gleich eine Bewertung dieser Äußerungen ab ...[/quoteem]
Das ist wohl so nicht richtig, weil sich die Polemik auf Deine Argumentation bezog. Alle diejenigen, die
nach den Argumenten der Massenabmahnungen in Antwort auf einer Abmahnung bzw. Klageschrift vorgegangen sind,
haben jämmerlich Schiffbruch erlitten.
Sicherlich gibt’s es massenhafte Abmahnungen, die aber auch auf massenhafte Rechtsverstöße basieren (OLG
Hamm MMR 2001, 611: Viele einzelne Verstöße fordern auch viele Abmahnungen heraus). Diesen Part unterschlagen
wir immer ganz schnell, denn es gibt ja nur unberechtigte Abmahnungen.

LG Köln, Urteil vom 23.11.2005, Az. 28 S 6/05
[…]Es werden hier zwar weniger Tatsachenfragen, aber eben immerhin Rechtsfragen mit einem Schwierigkeitsgrad
relevant, die auch ein Volljurist in einer Tonträgerfirma nicht sicher beherrschen wird und nach Auffassung
der Kammer auch nicht beherrschen muss. Angesichts der unklaren gesetzlichen Grundlagen dieser Vorschrift
war dann auch ein Abmahnen, ohne anwaltliche Hilfe, den Berufungsklägern nicht zuzumuten. Dass es dabei um
Hunderte ähnlicher Fälle ging, rechtfertigt aus Sicht der Kammer keine andere Betrachtungsweise, da die
Rechtsfragen gleichwohl komplex blieben und viele Einzelverletzungen dann eben nur viele Abmahnungen
herausfordern.[…]


Im Urheberrecht gibt es noch keine begriffliche Definition der Massenabmahnung oder Rechtsmissbräuchlichkeit
massenhafter Abmahnungen wie im Wettbewerbsrecht. Wir vergessen sehr schnell und gern, dass wir eben uns
im Urheberrecht - und wieder speziell bei P2P-Urheberverstöße - befinden. Eine Wortklauberei, das man
"massenhaften" nicht verwechseln soll mit "Massenabmahnungen" hilft hier nicht weiter.

LG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 28 O 770/10 - zur vermeintlichen Rechtsmissbräuchlichkeit von Massen-
abmahnungen

[…]Die Rechtsverfolgung durch die Klägerin ist auch nicht gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich. Die illegale
öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke hat in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß
angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer ist dabei erschreckend wenig ausgebildet.
Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln und/oder Filmen im Internet über Filesharing-Systeme
werden die betroffenen Industriezweige jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch
verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der
Öffentlichkeit gebracht wird. Vor diesen Hintergrund sind die verstärkten Bemühungen der jeweils betroffenen
Unternehmen, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und diese zu unterbinden, zu sehen, die sich in der
erhöhten Anzahl der Abmahnungen niederschlägt. Eine Abmahnung der Rechtsverletzer und deren Inanspruchnahme
auf Unterlassung stellen vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen
wie die der Klägerin dar und darüber hinaus als einziges Mittel, um den Rechtsverletzungen und effektiv entgegen
zu wirken.[…]


[quoteemdelta]Man benötigt nur die geltenden Gesetze RVG und UrhG, die "allgemeinen" Betrachtungen des BGH zu derselben
Angelegenheit und ein Nachweis, dass mehr als eine Abmahnung für den RI/Urheber in dieser Angelegenheit
erstellt wurde ...
und die RA-Gebührenabrechnung in einem Einzelfall nach RVG "bricht" zusammen.[/quoteem]
Gott erhalte Deine Zuversicht. Aber in einem Filesharing-Prozess geht es in erster Linie darum, dass der
abgemahnte AI als Beklagter auf der Beklagten-Bank sich setzen muss und sich zu den Hauptthema erklären:
Wer hat den ermittelten Urheberverstoß getätigt und nicht sich der Kläger erklären über das Innen- oder
Außenverhältnis des Abmahners/RI.

Da Du es scheinbar regelmäßig überliest. Noch einmal.

Gängige Anwaltspraxis (nicht nur bei Urheberverstößen bei Filesharing)
  • 1. Zur schnellen und kostengünstigen Abwicklung, im außergerichtlichen Rechtsstreit, wird ein geminderter
    pauschaler Abgeltungsbetrag als Vergleich angeboten (hierzu muss noch nicht einmal unbedingt ein schriftlicher
    Vertrag vorliegen oder die Zahlung der vollen Rechtsanwaltskosten schon vorgenommen worden sein).
    2. Diesen Vergleich kann der Abgemahnte freiwillig zustimmen oder ablehnen.
    3. Bei Ablehnung können die Kosten - in gesetzlich vorgeschriebener Höhe -,
    a) Rechtsanwaltskosten (bzw. Rechtsverfolgungskosten) nach RVG und
    b) Schadensersatz nach Lizenzanalogie, gerichtlich geltend gemacht werden.
Sicherlich prallen jetzt wieder die unterschiedlichen Meinungen aufeinander, wo man auseinander geht und sie
nicht geklärt sind. Nach meiner, versucht man hier einen Strohhalm zu konstruieren, der nichts bringt.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6525 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. Juli 2011, 19:03

[quoteemMitleser]... und nach meiner denkst bzw. argumentierst du lediglich einseitig! Und das seit Jahren schon. Die Frage, weshalb
sich nichts ändert solltest DU dir unbedingt einmal stellen! Mit deiner...äh...."Meinung" ändert sich sicherlich
nichts. Natürlich kann man so reagieren (und sich uralte, anders gelagerte Gerichtsentscheidungen zurechtkonstruieren),
ein Agieren sieht selbstverständlich ganz anders aus.[/quoteem]
Das ist bestimmt prima, was Du sagt, aber was anders machst Du auch nicht seit Jahren. Das grundlegende Problem, das
Du + z.B. delta von Euren Standpunkt überzeugt seid, als den richtigen erachten, es mir aber nicht zusteht. Dann kommt
ganz schnell Abmahner orientiert, der ewig Gestrige, Wachshörig usw. Ich gehe aber von der Realität aus (nicht der
lilabunten Forenwelt) und ja von dem Rechtsstandpunkt aus. Das würde manchen gar nicht schaden.

Du und delta könnt mich doch gern und sofort überzeugen. Ich kenne eine Bibelverfilmung, das sagt Jesus zu Andreas,
das er nur das glaubt, was er sieht. Zeigt mir doch die Rechtsprechung, die eine Argumentation nach der Offenlegung
des Innenverhältnisses und der Rechtsmissbräuchlichkeit hinsichtlich massenhafter Abmahnungen bei Urheberverstößen
Filesharing rechtfertigen. Nennen so wie ich, Gerichtsstandort, Aktenzeichen, Butter bei den Fischen!


[quoteemMitleser]Sieg zumindest in der Schweiz.[/quoteem]
Hurra und Respekt an die Schweizer und an deinereiner, aber wir sind Deutschland. Hier gilt deutsches Recht. Ob es
mir gefällt oder nicht. Sicherlich ist es schön mich hinzustellen als Anwaltsgehilfen und Falschdenker, aber überzeugen
konntet weder delta noch Mitleser.

Sicherlich müssen neue Rechtsbegriffe her, das Urheberrecht i.V.m. dem und nur mit dem Verbraucher digitalisiert werden,
die Abmahnung vermenschlicht werden usw. Aber genauso müssen wir mehr Toleranz finden. Sicherlich kann ich falsch liegen
und Ihr richtig, aber bislang sehe ich keine - für mich - überzeugende Argumente. Und jeder der ins Forum findet, kann
doch seinen Standpunkt einbringen, meinen widerlegen oder Euren widerlegen. Das sollte doch ein Forum ausmachen. Aber
nur weil ich Euren nicht teile, stelle ich Euch doch nicht als Spinner hin. Die Zeit wird entscheiden und Ergebnisse
bringen.

VG Steffen

Deathangel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6526 Beitrag von Deathangel » Sonntag 17. Juli 2011, 19:58

Steffen hat geschrieben: Zeigt mir doch die Rechtsprechung, die eine Argumentation nach der Offenlegung
des Innenverhältnisses und der Rechtsmissbräuchlichkeit hinsichtlich massenhafter Abmahnungen bei Urheberverstößen
Filesharing rechtfertigen. Nennen so wie ich, Gerichtsstandort, Aktenzeichen, Butter bei den Fischen!
VG Steffen
Ich denke dass, das, was Steffen sagt, die Sache der Anwälte ist und nicht in die Hände von juristischen Laien gehört.
Was wir aber machen können, ist das, was Baxter schon immer macht, nämlich eine Grundlage dafür
zu schaffen, die ahnungslosen Richter auf eine technische Ebene zu zwingen und zwar weg von Gutachten,
die der Abgemahnte zu zahlen hat.

Der Beitrag über die Verbose-Log-Datei ist doch vom Feinsten. Ich hatte eigentlich erwartet, dass hierzu
Baxter Stellung nimmt und dieses Thema qualifiziert aufgreift und mithilft weiter zu entwickeln, statt diese Logistep- AG
immer wieder in die Diskussion einzuführen. Hallo Baxter: Die Logistep ist jetzt Geschichte und Danke dafür ! Aber, wir sind
jetzt beim Thema: Verbose und dem Nachweis, dass die ********** selbst ihre ********** Werke unter den ********** verbreiten.
Das ist ein strafrechtlicher Ansatzpunkt, der unbedingt weiter zu verfolgen ist.

:al

MfG

Deathangel

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6527 Beitrag von hoppel » Sonntag 17. Juli 2011, 21:52

Steffen hat geschrieben:JUNGE FREIHEIT:
Drei, zwei, eins, Abmahnung

Es ist sicher nicht verkehrt, wenn unser "kleines Problem" den Weg in die Medien findet und dort erwähnt wird.

Auf Erwähnungen aus der zitierten Ecke der politischen Bühne kann ich persönlich aber gut verzichten.
Es ist unerträglich und eklig, wie sich das Blatt hier mit seinen Formulierungen anbiedern will !
Wollen die etwa Abmahnopfer als Sympathisanten für eine bestimmte politische Richtung gewinnen ?
So als eine Art gesinnungstreuer Gegenpol zu den Piraten ?


Schön, wenn der Abmahnwahn in den Medien erwähnt wird, aber nicht jede Berichterstattung ist Anlass für uneingeschränkte Freude ...


Hintergrundwissen :
http://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Freiheit & ff

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6528 Beitrag von Deathangel » Sonntag 17. Juli 2011, 22:53

hoppel hat geschrieben:
Es ist sicher nicht verkehrt, wenn unser "kleines Problem" den Weg in die Medien findet und dort erwähnt wird.
Wenigstens hast Du erkannt, dass es kein kleines Problem ist, denn sonst könntest Du es ja lösen !
hoppel hat geschrieben: Auf Erwähnungen aus der zitierten Ecke der politischen Bühne kann ich persönlich aber gut verzichten.
Ich nicht !
hoppel hat geschrieben: Es ist unerträglich und eklig, wie sich das Blatt hier mit seinen Formulierungen anbiedern will !
Viel unerträglicher ist es, wenn Anwälte versuchen mit zusammenkopierten Textbausteinen sich persönlich zu
bereichern und dabei in Kauf nehmen, dass sie dadurch viele Bürgerexistenzen einfach vernichten.
hoppel hat geschrieben: Wollen die etwa Abmahnopfer als Sympathisanten für eine bestimmte politische Richtung gewinnen ?
Was wäre denn daran moralisch verwerflich ? Wir leben doch noch in einer Demokratie, oder nicht ?
hoppel hat geschrieben: So als eine Art gesinnungstreuer Gegenpol zu den Piraten ?
Das wäre doch schön. Das würde unsere wackelnde Demokratie doch stabilisieren !
hoppel hat geschrieben: Schön, wenn der Abmahnwahn in den Medien erwähnt wird, aber nicht jede Berichterstattung ist Anlass für uneingeschränkte Freude ...

Hintergrundwissen :
http://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Freiheit & ff
Doch, jede Berichterstattung dieser Art, egal wo, ist ein außerordentlich großer Grund zur Freude !

MfG

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6529 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juli 2011, 01:00

[quoteemDeathangel]Baxter Stellung nimmt und dieses Thema qualifiziert aufgreift und mithilft weiter zu entwickeln,
statt diese Logistep- AG immer wieder in die Diskussion einzuführen. Hallo Baxter: Die Logistep
ist jetzt Geschichte und Danke dafür![/quoteem]
Hurra dem Bezwinger über Logistep, den Rächer der Enterbten ... aber Moment, was ist denn das?

Logistep AG: Tochterunternehmen Logistep Deutschland UG(h.b.), Händelstr. 25, 76185 Karlsruhe

AG Frankfurt/a.M. - 30 C 562/07-47
[...]Dabei hat sich der Gutachter auf Anordnung des Gerichts nicht damit begnügt, der Firma Logistep
AG gewissermaßen bei der Arbeit zuzuschauen und deren Aufzeichnungen auf Plausibilität zu überprüfen.
Er hat vielmehr darüber hinausgehend unter Verwendung einer selbst komponierten und damit bis dato
im Internet absolut och nicht vorhandenen mp3-Datei die Software nach den entsprechenden Hash-Werten
suchen lassen, jeweils mit dem Ergebnis zielsicheren Erkennens der gesuchten Datei. [...] Im Ergebnis
sei kein Grund erkennbar geworden, dass nicht die IP-Adressen jeweils ermittelt worden sind. Letztlich
hat die Überprüfung durch den Sachverständigen auch ergeben, dass die Ergebnisse der Suchsoftware
auch richtig protokolliert werden.[...]

OLG Hamburg - 5 W 126/10
[...]Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, ist
nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln [...] nicht
hergestellt werden kann.[...]

BGH - 1 ZR 121/08
[...]Der Beklagte hat zwar bestritten, dass die Klägerin korrekt an seine IP-Adresse gelangt sei, und
geltend gemacht, bei der Feststellung der IP-Adresse des wirklichen Täters müsse ein Ermittlungsfehler
unterlaufen sein. Nach den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Landgerichts hat
die Logistep AG aber die fragliche IP-Adresse mit Hilfe der von ihr entwickelten zuverlässigen und
eingehend überwachten Software ermittelt.[...]


Deathangel hat geschrieben:Hallo Baxter: Die Logistep ist jetzt Geschichte
Mitleser hat geschrieben: das sollte doch NUR ein Beispiel sein! Bitte nicht immer die Goldwaage bei jeder Gelegenheit auspacken ...
Totgesabbelte leben eben immer länger! Also Schleimspur gegenseitig aus dem Gesicht wischen und weiter
geht es.




[quoteemDeathangel]Aber, wir sind jetzt beim Thema: Verbose und dem Nachweis, dass die ********** selbst ihre **********
Werke unter den ********** verbreiten. Das ist ein strafrechtlicher Ansatzpunkt, der unbedingt weiter zu
verfolgen ist.[/quoteem]
Sorry, das muss ich mal ungerechtfertigt zensieren, Dich supi Mundtod machen, Du Held des Abmahnwahns ...
... da Du wie immer, unwahre Tatsachen mit dem lilabunten Forendenken vermischst. Bitte einmal die Beweise
Deiner verbose.log-Datei oder Baxter seine verbose.log-Datei gleich mit.

Der verbose.log-Bericht, der einen guten Job darstellt, hat aber eine und ernstzunehmende Schwachstelle.
eMule-Option: Verbose nach der Installation von eMule
  • 60% - unverändert gelassen (Haken raus)
    27% - keine Ahnung, was Du von mir willst
    10% - aktiviert (Haken rein)
    03% - aktiviert, Log-Datei ist nicht mehr vorhanden
Falsch!
Eine Forenwelt Behauptung ist ein absoluter Tatsachenvortrag. Dieser muss nicht bewiesen werden und die
Richter müssen es akzeptieren.

Richtig!
Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die
behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.


Fazit:
1. Ich kann als Abgemahnter es behaupten, die verbose.log-Datei zu haben, aber nicht beweisen, weil ich
diese Datei nicht vorlegen kann.
2. Ich habe diese Datei, ups, dann war doch die Ermittlung der IP und der festgestellte Urheberverstoß
doch Tatsache. Dann überführe ich mich doch selbst.
Ein Teufelskreis!


[quoteemdeathangel]Was wir aber machen können, ist das, was Baxter schon immer macht, nämlich eine Grundlage dafür zu schaffen,
die ahnungslosen Richter auf eine technische Ebene zu zwingen und zwar weg von Gutachten, die der Abgemahnte
zu zahlen hat.[/quoteem]
Ahnungslose Richter? Ihr habt doch keinen Dunst. So eine ultra-strenggeheime Raketentechnologie ist doch P2P nicht.
Stellt‘mal die Richter - in puncto Technik - nicht ganz so blöd hin. Und wenn der Richter etwas nicht versteht
oder verstehen will, dann wird ein Gutachten vorgeschlagen, das, wenn die beiden Parteien zustimmen eben der
Verlierer zahlt. Punkt. Aus.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6530 Beitrag von Deathangel » Montag 18. Juli 2011, 02:04

Steffen hat geschrieben:Der verbose.log-Bericht, der einen guten Job darstellt, hat aber eine und ernstzunehmende Schwachstelle.
eMule-Option: Verbose nach der Installation von eMule
  • 60% - unverändert gelassen (Haken raus)
    27% - keine Ahnung, was Du von mir willst
    10% - aktiviert (Haken rein)
    03% - aktiviert, Log-Datei ist nicht mehr vorhanden
Falsch!

VG Steffen
Also Steffen,

ich meine natürlich nicht, dass wir mit der Verbose-Log-Datei den Altfällen helfen können,
aber den neuen schon.

Sieh doch einmal genau hin:

Die Loggerbuden überwachen die Filesharer ! Aber was hindert uns daran, zu überwachen, was die Loggerbuden überwachen. Falls Du hierzu keine eigenen Ideen hast, hier ein kleiner Denkanstoß:

[web_site]http://www.viruslist.com/de/analysis?pubid=200883742[/web_site]

Für die Zukunft läßt sich Einiges beweisen, was vorher unmöglich war !

MfG

Deathangel

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6531 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juli 2011, 02:23

[quoteemdelta]Meine Frage war nun, ob die vielen (massenhaften = legal legitim) Abmahnungen eines RI/Urhebers zu einer
(derselben) Angelegenheit zusammengefasst werden können/ müssen.
Ferner wurde gefragt, wie die Auswirkungen einer solchen Berechnung die RA-Gebühren in den Einzelabmahnungen
verändern würden.[/quoteem]
Ich merke schon, das ich in Diskussionen hier aktuell voll abloose. Aber mir müssen doch einmal sehen, alles,
was wir bereden, ist doch triste Theorie. Wenn man ausgeht, dass das Urheberrecht ein absolutes Recht ist,
bedeutet es, das jeder Rechtsverstoß einzeln verfolgt werden kann und wird. Die Abmahner können ihre Kenntnisse
über die offensichtlichen Rechtsverletzungen in einer konkreten Verletzungsform grundsätzlich einzeln ausschöpfen
(vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2007 – Az. I-20 U 107/07). Punkt. Aus.


[quoteemdelta]Nehmen wir z.B: den von Dir empfohlenen Prozess (Baxters Protokoll ...). in dem zwar die Streitwerte von verschieden
RI zusammengefasst werden (zu derselben Angelegenheit), jedoch die vielen anderen Abmahnungen, die sich aus dem
einheitlichen Auftrag eines RI ergeben und nach der eigentlichen Definition des BGH zu derselben Angelegenheit gehören,
werden nicht zusammengefasst ...
... und hierin sehe ich einen erheblichen Mangel.[/quoteem]
Es gibt keine Stellen im Urheberrecht, an denen auf die Notwendigkeit der Verbindung von mehreren Vorgängen hingewiesen
wird. Grundsätzlich ist jedes Urheber- bzw. Verwertungsrecht ein einzelnes Recht; man kann dies z.B. mit dem Eigentum
an verschiedenen Häusern vergleichen, die in einer Zeile stehen und unterschiedlichen Eigentümern gehören. Werden
verschiedene Urheberrechte verletzt, so würde man den Fall auf ersten Zugriff so behandeln wie die Beschädigung
unterschiedlicher Häuser: Selbst dann, wenn die Rechtsverletzungen auf eine identische Handlung zurückzuführen sind,
sind die Geschädigten nicht zu einer Bündelung Ihrer Ansprüche verpflichtet. Dieses Ergebnis ist natürlich unbefriedigend.

Was wollen wir dagegen tun? Wo kein Kläger, da kein Richter. Deshalb ja auch, das veraltete Urheberrecht muss digitalisiert
werden. Ob wir zwei das erreichen? Wohl eher nicht!

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6532 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juli 2011, 11:01

Steffen hat geschrieben:Der verbose.log-Bericht, der einen guten Job darstellt, hat aber eine und ernstzunehmende Schwachstelle.

eMule-Option: Verbose nach der Installation von eMule
60% - unverändert gelassen (Haken raus)
27% - keine Ahnung, was Du von mir willst
10% - aktiviert (Haken rein)
03% - aktiviert, Log-Datei ist nicht mehr vorhanden
Deathangel hat geschrieben: Ich meine natürlich nicht, dass wir mit der Verbose-Log-Datei den Altfällen helfen können, aber den Neuen schon.
@Deathangel,

Ehe jetzt wieder geschrieben wird, AW3P macht Verbose-Log-Datei der GAG schlecht usw. Du hast ja recht, aber wie willst Du einen - noch-nicht-Abgemahnten - dazu bringen, diese Option in eMule zu aktivieren? Natürlich können diejenigen, die abgemahnt wurden diese Option aktivieren. Wer aber jetzt noch - nach der Abmahnung - weiter P2P betreibt, ist selber schuld. Und wer jetzt sagt, das muss man wissen, ich habe bis zur Erklärung der GAG mir noch nie Gedanken darüber gemacht.

Das hieße im Endeffekt, das man mit dem “Hersteller“

Hendrik Breitkreuz
Kurt-Heilbut-Str. 35
01705 Freital
Telefon: +49 01522 7971424
eMail: info at emule-project.net

redet, das könnte die GAG übernehmen (da es ihr Projekt darstellt), diese Option schon “werksmäßig“ zu aktivieren bevor ein User die Install.exe sich herunterlädt. Ansonsten bleibt es nur eine Verteidigungsmöglichkeit für sehr wenige.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6533 Beitrag von ortello » Montag 18. Juli 2011, 12:17

Hab hier eben was interessantes gelesen !

http://www.gulli.com/news/16624-powerdo ... 2011-07-17

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6534 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juli 2011, 12:35

U+C Rechtsanwälte führen verstärkt Klageverfahren durch?

Montag, den 18.07.2011


U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ladehofstraße 26
D-93049 Regensburg
Fax: +49 941 89 96 48-99
Email: info@urmann.com
Telefon: +49 941 89 96 48 0


Nach einer Anfrage an die Kanzlei U+C erhielten wir freundlicherweise eine aktuelle Entscheidung
des AG Wittenberg. In diesem Anerkenntnisurteil heißt es: ...


... weiterlesen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6535 Beitrag von Rob » Montag 18. Juli 2011, 23:39

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier, aufgrund eines entspr. Vorfalles (Abmahnung) im Familienkreis. Und ich muss sagen: Hut ab, dass es Euch gibt! Informationen insbesondere zum adäquaten Verhalten für Abgemahnte sind reichlich und auch gut verständlich und umsetzbar vorhanden. Lediglich dieser "allg Diskussions Thread" ist für mich Laien doch schwer zu verfolgen. Ich hoffe nur, dass man sich trotz aller Grabenkriege ;) immer wieder darauf verständigt, wofür man hier kämpft! :)

Was ich so gar nicht verstehe: Es ist ja nun mal klar, dass der DL von geschützter "Ware" vom Rechteinhaber nicht hingenommen werden kann und auch nicht darf. Ich denke auch, dass jeder Downloader sich bewusst ist, dass er gegen ein Gesetz verstösst. Allerdings bin ich auch der Überzeugung, dass es nicht jedem klar ist - zumindest bis zur Abmahnung nicht -, dass er sich auch des Uploads=Verbreitung schuldig macht. Auch wenn es jedem von der Logik her klar ist, dass es keinen DOWNload ohne gleichzeitigen UPload gibt. Ist man sich aber dessen vollumfänglich bewusst, vor allem in der Tragweite?

Was ich nun konkret nicht verstehe, ist:
Warum geht man nicht in die Richtung vor, dass man darauf drängt, dass bei der juristischen Beurteilung mehr der gesunde Menschenverstand zur Anwendung kommt? D.h. warum wird jeder gleich als Uploader gerichtet? Sollte man da nicht zumindest bei einem "Ersttäter" davon Abstand nehmen und lediglich den Ladenkaufpreis des illegalen erworbenen Werkes fordern? Das wäre doch nur die Analogie zu einer Bewährungsstrafe, oder? Bei einem Wiederholungstäter kann man dann wie sonst ja auch das Strafmass anheben. Oder wenn jemd. nachgewissenermassen über einen längeren Zeitraum etwas "anbietet"; und danach käme dann erst die Gleichsetzung mit einem geschäftsmässigen Übeltäter.
So jedenfalls wäre es nach meinem laienhaften Denken gerecht und zwar für alle Seiten. Sehe ich da etwas falsch? Warum drängt man nicht in diese Richtung? So wie es jetzt ist, kann es doch nur jmd gut befinden, der damit Geld verdient, und das sind ja wohl nicht die Richter? Also muss man an deren gesunden Menschen- UND Juristenverstand appellieren und nicht deren pc-technisches Verständnis in Frage stellen...

Was mir auch nicht in den Kopf geht, ist das gleichgültige Verhalten der Anwaltskammern; jedenfalls ist mir nichts gegenteiliges bekannt. Natürlich verhalten sich die Abmahnkanzleien nicht illegal, und daher kann auch keine Kammer das so wirklich in Frage stellen und schon gar nicht verbieten. Andererseits aber ist die Kammer die Hüterin des Standesansehens in der Öffentlichkeit. Hat schon eine Kammer in Deutschland ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass eben dieses Ansehen durch solches "Wegelagereradvokatentum" schwer in Mitleidenschaft gezogen wird? Durch solche - natürlich wiederkehrende - Hinweise würde sich sicher der eine oder andere überlegen, ob er durch diese Art des Easy Moneys auffällig werden will...

Also, ich bin der Überzeugung, dass es nur Fortschritte geben kann mit einer Allianz (Anwälte, Richter, Staatsanwälte) der Vernunft. Insofern frage ich auch: Sollte man nicht anstatt positive Einzelurteile erringen zu wollen, einen grossen Musterprozess führen?

Wie gesagt, das sind meine laienhaften Ideen, die sicher auch nicht neu sind. Vielleicht würde mir jemand fundiert antworten, ich würde mich sehr freuen! :)

Viele Grüsse

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6536 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 00:10

Rob hat geschrieben:Was ich so gar nicht verstehe: Es ist ja nun mal klar, dass der DL von geschützter "Ware" vom Rechteinhaber nicht hingenommen werden kann und auch nicht darf. Ich denke auch, dass jeder Downloader sich bewusst ist, dass er gegen ein Gesetz verstösst. Allerdings bin ich auch der Überzeugung, dass es nicht jedem klar ist - zumindest bis zur Abmahnung nicht -, dass er sich auch des Uploads=Verbreitung schuldig macht. Auch wenn es jedem von der Logik her klar ist, dass es keinen DOWNload ohne gleichzeitigen UPload gibt. Ist man sich aber dessen vollumfänglich bewusst, vor allem in der Tragweite?
Das unberechtigte Kopieren/Vervielfältigen urheberrechtlichen Materials ist verboten, das schliesst Download bereits mit ein.
Es ist ein allgemeines Missverständnis anzunehmen, dass nur der Upload solchen Materials verboten ist.

Rob hat geschrieben:Sollte man da nicht zumindest bei einem "Ersttäter" davon Abstand nehmen und lediglich den Ladenkaufpreis des illegalen erworbenen Werkes fordern?
Wo ist denn da die Strafe?! - Huch, ich bin beim Klauen erwischt worden, na gut dann zahle ich halt den Preis und gut ist??!!
In der S-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden zusein kostet ja auch ein wenig mehr, als das einfache Ticket.

Und das Problem mit den Ersttätern ist: Man ist hier im Zivilrecht, nicht im Strafrecht, warum sollte ein verletzter Urheber auf sein Recht verzichten? Im ungünstigsten Fall hat er eine zigtausendfache Urheberrechtsverletzung zu beklagen und davon sind 90% Ersttäter.
Rob hat geschrieben:So wie es jetzt ist, kann es doch nur jmd gut befinden, der damit Geld verdient, und das sind ja wohl nicht die Richter? Also muss man an deren gesunden Menschen- UND Juristenverstand appellieren und nicht deren pc-technisches Verständnis in Frage stellen...
...und die verletzen Urheber sollen selbstlos auf Ihr Recht verzichten?!
Rob hat geschrieben:Was mir auch nicht in den Kopf geht, ist das gleichgültige Verhalten der Anwaltskammern; jedenfalls ist mir nichts gegenteiliges bekannt. Natürlich verhalten sich die Abmahnkanzleien nicht illegal, und daher kann auch keine Kammer das so wirklich in Frage stellen und schon gar nicht verbieten. Andererseits aber ist die Kammer die Hüterin des Standesansehens in der Öffentlichkeit. Hat schon eine Kammer in Deutschland ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass eben dieses Ansehen durch solches "Wegelagereradvokatentum" schwer in Mitleidenschaft gezogen wird?
Sorry, aber warum sollte das die Kammer interessieren. Die ganze Geschichte hält doch eine Unzahl von Anwälten bei den Abmahnern (die Bösen) UND den Anwälte der Abgemahnten (die Guten) in Lohn und Brot. Und das Ansehen von Anwälten war doch noch nie das Beste - schliesslich fühlen sich nach Abschluss eines Verfahrens mindestens 50% der Klienten zumeist schlecht von ihren Anwälten vertreten. Und bei einem Vergleich sind es oft sogar 100%.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6537 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 00:42

Grazer57 hat geschrieben: Auch halte ich, entgegen dem geltenden Recht, das Tauschen von
"Dingen" nicht für strafwürdig. Aber Geld regiert die Welt und macht
die Gesetze. Schöne Welt ...... aber was hilft da das Jammern?! Nichts.
"Tauschen" wäre ja auch kein Problem. Hier geht es aber nicht ums Tauschen, sondern um illegales Vervielfältigen, das ist schon ein kleiner aber entscheidender Unterschied.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6538 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 00:55

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo

ich streite mich nicht mit Dir über Definitionen.
Filesharing ist, wie das Wort schon sagt, eine Art Tauschen.
Niemand vervielfätig auch die Dateien.
Jeder einzelne downloadet das File jew. 1 mal.
Er vervielfältigt es nicht.
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?! Oder habe ich dabei nur den Ironie-Tag übersehen?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6539 Beitrag von Rob » Dienstag 19. Juli 2011, 01:05

FortyTwo hat geschrieben:
Rob hat geschrieben:Was ich so gar nicht verstehe: Es ist ja nun mal klar, dass der DL von geschützter "Ware" vom Rechteinhaber nicht hingenommen werden kann und auch nicht darf. Ich denke auch, dass jeder Downloader sich bewusst ist, dass er gegen ein Gesetz verstösst. Allerdings bin ich auch der Überzeugung, dass es nicht jedem klar ist - zumindest bis zur Abmahnung nicht -, dass er sich auch des Uploads=Verbreitung schuldig macht. Auch wenn es jedem von der Logik her klar ist, dass es keinen DOWNload ohne gleichzeitigen UPload gibt. Ist man sich aber dessen vollumfänglich bewusst, vor allem in der Tragweite?
Das unberechtigte Kopieren/Vervielfältigen urheberrechtlichen Materials ist verboten, das schliesst Download bereits mit ein.
Es ist ein allgemeines Missverständnis anzunehmen, dass nur der Upload solchen Materials verboten ist.
Ja klar ist der DL verboten! Das mit dem Upload habe ich sicher missverständlich ausgedrückt; gemeint war: Die Zielrichtung beim "Beschaffen" eines geschützten Werkes per P2P ist ja das Beschaffen. Das Verteilen, also den Upload, nimmt man ja in dem Sinn im Zweifel zunächst gar nicht wahr bzw. nimmt ihn quasi billigend in Kauf, allerdings wohl eher passiv als aktiv, und genau darin liegt doch der entscheidende Unterschied. Nach meinem Verständnis sollte also doch zunächst einmal das betrachtet werden, was der Täter bewusst und vorsätzlich getan hat. Behauptete Kollateralschäden sozusagen, also den Upload, sollte man, wenn denn überhaupt, getrennt davon sehen und ggf. bewerten, ahnden.

FortyTwo hat geschrieben:
Rob hat geschrieben:Sollte man da nicht zumindest bei einem "Ersttäter" davon Abstand nehmen und lediglich den Ladenkaufpreis des illegalen erworbenen Werkes fordern?
Wo ist denn da die Strafe?! - Huch, ich bin beim Klauen erwischt worden, na gut dann zahle ich halt den Preis und gut ist??!!
In der S-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden zusein kostet ja auch ein wenig mehr, als das einfache Ticket.

Und das Problem mit den Ersttätern ist: Man ist hier im Zivilrecht, nicht im Strafrecht, warum sollte ein verletzter Urheber auf sein Recht verzichten? Im ungünstigsten Fall hat er eine zigtausendfache Urheberrechtsverletzung zu beklagen und davon sind 90% Ersttäter.
Nun, die "Strafe" bestünde dann u.A. in den Anwaltskosten, oder? Womöglich auch in einem gemässigten Schadensersatz.
Warum nur einen Ton der Klaviatur spielen, nämlich den drakonischen Hammer, wenn es auch mehrere gibt ... Flexible Response anstatt Massive Retaliation, wie man mal zu Zeiten des Kalten Krieges sagte, warum nicht hier?

Und im Zivilrecht MUSS ein Richter ausser Acht lassen, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder nicht?

Ich denke, es ging aus meinem Posting klar hervor, dass ich NICHT der Meinung bin, dass der Urheber keinen Schutz geniessen soll, ganz im Gegenteil. Allerdings legt doch nicht er das Strafmass fest, sondern der Richter.
FortyTwo hat geschrieben:
Rob hat geschrieben:So wie es jetzt ist, kann es doch nur jmd gut befinden, der damit Geld verdient, und das sind ja wohl nicht die Richter? Also muss man an deren gesunden Menschen- UND Juristenverstand appellieren und nicht deren pc-technisches Verständnis in Frage stellen...
...und die verletzen Urheber sollen selbstlos auf Ihr Recht verzichten?!
Siehe oben.
FortyTwo hat geschrieben:
Rob hat geschrieben:Was mir auch nicht in den Kopf geht, ist das gleichgültige Verhalten der Anwaltskammern; jedenfalls ist mir nichts gegenteiliges bekannt. Natürlich verhalten sich die Abmahnkanzleien nicht illegal, und daher kann auch keine Kammer das so wirklich in Frage stellen und schon gar nicht verbieten. Andererseits aber ist die Kammer die Hüterin des Standesansehens in der Öffentlichkeit. Hat schon eine Kammer in Deutschland ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass eben dieses Ansehen durch solches "Wegelagereradvokatentum" schwer in Mitleidenschaft gezogen wird?
Sorry, aber warum sollte das die Kammer interessieren. Die ganze Geschichte hält doch eine Unzahl von Anwälten bei den Abmahnern (die Bösen) UND den Anwälte der Abgemahnten (die Guten) in Lohn und Brot. Und das Ansehen von Anwälten war doch noch nie das Beste - schliesslich fühlen sich nach Abschluss eines Verfahrens mindestens 50% der Klienten zumeist schlecht von ihren Anwälten vertreten. Und bei einem Vergleich sind es oft sogar 100%.
Du meinst also: Ist der Ruf erst runiniert, lebt es sich ganz ungeniert? Ich denke nicht, dass dies die Denkweise einer Kammer ist, zumal sie eine Einrichtung des öffentlichen Rechtes ist, sprich nicht ganz im luftleeren Raum operiert, und vornehmlich die Einhaltung des Berufrechts überwacht. Zu diesem gehört sicherlich auch das Ansehen des Berufstandes.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6540 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 01:17

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo
Nein, wieso Ironie?
Wenn ich eine Datei anbiete, dann vervielfältige ich diese nicht.
Jeder Downloader macht sich eine Kopie davon.
Mehr nicht.
Aha! Eine Kopie ist keine Vervielfältigung - Interessante These...

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