Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6621 Beitrag von Steffen » Freitag 5. August 2011, 11:55

Es geht doch: LG München I legt IP-Liste aus
Gestattungsverfahren (§ 101 IX UrhG) bei
Akteneinsicht offen




Freitag, den 05.08.2011



Bild

Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer

Kampstraße 2
32139 Spenge
Telefon: 05225/8738444
Fax: 05225/8738443
E-Mail: kanzlei@anwaltniemeyer.de
Internet: Anwaltniemeyer.de

...................................

Gesinnungswandel des LG München I über die Notwendigkeit der Übersendung auch der IP-Liste an betroffene DSL-
Anschlussinhaber im Gestattungsverfahren nach § 101 IX UrhG?


Wenn ein Inhaber eines DSL-Anschlusses abgemahnt wird, weil jemand eine Urheberrechtsverletzung festgestellt haben will, die
über diese Leitung begangen worden sein soll, dann möchte er erfahren, auf Grundlage welcher Tatsachen seinem Provider aufge-
geben wurde, Namen und Anschrift offenzulegen. Im Gestattungsverfahren nach § 101 IX UrhG haben Anschlussinhaber daher als
Betroffene ein Recht zur Akteneinsicht (und sogar zur Beschwerde). Die örtliche Zuständigkeit der Gestattungsverfahren richtet
sich nach dem Sitz des Providers. So entscheidet das Landgericht (LG) Köln über die Fälle, die Kunden der Deutschen Telekom
betreffen. Die Landgerichte Bielefeld und München I befanden bzw. befinden über Sachverhalte, bei denen Anschlüsse von
Telefónica O2 Germany für illegale Tauschbörsenaktivitäten genutzt worden sein sollen.


Üblicher Umfang der Akteneinsicht

Wenn ein Gericht Einsicht in seine Akten gewährt, dann dürfen nach Hartmann weder «gedankenlose Großzügigkeit noch gleichgültige
Strenge» an den Tag gelegt werden. In Köln und Bielefeld sieht die Praxis so aus, dass auf entsprechenden Antrag – früher oder
später – die komplette Akte zur Einsichtnahme übersandt wird.

Dem Betroffenen beziehungsweise seinem Anwalt stehen damit – unter anderem –
  • eine präzise Erläuterung der Ermittlungsmethodik seines Falls und auch
  • eine Liste aller ermittelten IP-Adressen und Zeitpunkte
zur Verfügung. ...


... weiterlesen!

3r4zZ1n
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6622 Beitrag von 3r4zZ1n » Freitag 5. August 2011, 12:38

delta hat geschrieben:Hallo!

@all

...da sieht man einmal mehr, dass das Unverständnis der anderen, oft auf dem eigenen Unverständnis basiert....

Meine Annahme, dass das seit fast 3 Jahren veränderte UrhG bzw. die gravierenden Folgen daraus bekannt sind, ist leider falsch... man muss davon ausgehen, dass (fast) allen der Zusammenhang zwischen GoA und der Neuregelung des UrhGs "entgangen" ist.

Jetzt wird mir auch erst so richtig klar, was Dr. Wachs mit seiner "Kostennote" im Zusammenhang mit dem Ersatz der erforderlichen Aufwendung eigentlich sagen wollte.
Er redete die ganze Zeit von z w e i Kostennoten (eine eher unbekannte im Innenverhältnis und eine im Außenverhältnis ... der abmahnende RA stellt etwas dem abgemahnten gegenüber in Rechnung...).

Doch seit fast 3 Jahren existiert die Neuregelung im UrhG, die einen "Umweg" über GoA nicht mehr erforderlich macht.... daraus folgend existiert nur noch e i n Mandantenverhältnis, in dem der RA eine Kostennote erstellen kann, nämlich die, des sogenannten Innenverhältnisses und kein weiteres.
Diese Rechnung zwischen RA und Auftraggeber ist die einzige, in der mit Geschäftsgebühren usw. jongliert werden kann -- dem Abgemahnten irgendwelche Geschäftsgebühren in Rechnung zu stellen --- ich mag es fast nicht sagen.....ist eine Gebührenüberhebung! Er verlangt vom Abgemahnten nicht nur Gebühren, ohne jeglichen Auftrag von diesem ( auch ohne GoA), sondern er rechnet noch nicht einmal korrekt den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen seines eigentlichen Auftraggebers ab, sondern stellt eigene Forderungen auf, die ihm überhaupt nicht zu stehen...

Also GoA gibt es nicht mehr im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen!
Der RA bzw. der RI betreibt somit keine Geschäftsführung ohne Auftrag für den Abgemahnten!
Der RA ist nicht berechtigt dem Abgemahnten eine Kostennote zu erstellen!
Der RA kann nur (Schadensersatz einmal unbeachtet..) einen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für seinen Auftraggeber einfordern -- hier kann er zwar Angaben zur Berechnung der Aufwendungen machen, aber es erfolgt nie eine direkte Abrechnung über Geschäftsgebühren mit dem Abgemahnten.


Wir sollten endlich die RAs und Richter, die noch immer auf der "GoA-Welle surfen", auf die "Neu"-Regelung des UrhGs aufmerksam machen und die Konsequenzen vor Augen führen....

Der RA hat nur mit seinem Auftraggeber in derselben Angelegenheit abzurechnen und einen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen anteilig von den gemeinsam abgemahnten AI einzufordern ..... mehr nicht...


mfg

delta

Erstmal kurz eine Frage: Was ist GoA? edit: Selbst gelesen: Geschäftsführung ohne Auftrag

Und bedeutet dies: Das Der RA dem RI eine Rechnung schreiben muss und diese ich dann zahlen müsste, da sies aber nie passiert ist, wäre der Weg unwirksam?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6623 Beitrag von Steffen » Samstag 6. August 2011, 13:42

OLG Köln: Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann + Lang
darf als "häppchenweises Abmahnen" bezeichnet werden


Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke am 04.08.2001 berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, das unter
Würdigung aller Umstände die Inhalte und Wortwahl der im Video gemachten Äußerungen

[...]Zunächst einmal die Problematik bei den "Nümann + Lang"-Abmahnungen, dass hier das Prinzip der häppchenweisen
Abmahnungen verfolgt wird, denn, wer mehrere Rechteinhaber vertritt, wie Nümann + Lang, kann auch mehrfach abmahnen.[...]

nicht als unangemessen herabsetzend oder verunglimpfend anzusehen sind. ...


... weiterlesen!

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6624 Beitrag von Steffen » Samstag 6. August 2011, 23:53

lass uns doch einmal eine definition finden, was heute eine massenabmahnung darstellt
bzw. definiert.
Von einer Massenabmahnung, massenhaften Abmahnungen bzw. Serienabmahnungen im Urheberrecht
spricht man, wenn ein Rechtsanwalt, für ein oder mehrere Auftraggeber bei einer Vielzahl von Abmahnungen in
gleich gelagerter Fällen und einheitlichen Sachverhalt, mit inhaltlich identischen Abmahnschreiben tätig wird, die
keinen oder nur geringen anwaltlichen Aufwand und Prüfung im Einzelfall erfordern.

Bild

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Interview, 07.04.2008, shopbetreiber-blog.de)



VG Steffen

sip
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6625 Beitrag von sip » Sonntag 7. August 2011, 15:08

:te an Prof. Hoeren
Ich teile ihre Meinung und würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche
Gerechtigkeit, es gibt immer nur den Weg des Geldes. In meinen Augen macht sich in dem ganzen Abmahnwahn
jener schuldig und verdächtig, der gezielt Gewinne aus unserer unzureichenden Gesetzgebung schöpft.
Und damit meine ich wirklich Alle, auf allen drei oder mehr Seiten.
Abmahnerhaltungsanwälte - Justizia - Abmahner
Gewinnorientierte Boardbetreiber und Co. dürfen ebenfalls meiner Verachtung teil werden.
Den Weg den im Moment geht finde ich gut, alsgleich die Paragraphensprache nicht wirklich meine Welt ist.

@Delta Vielleicht solltest Du mal Kontakt zu Rechtsanwalt Christian Weiner aufnehmen. Aus meiner Sicht einer
der wenigen, der wirklich das Interesse des Abgemahnten verfolgt und in erster Linie nicht scharf auf neue Kunden ist.
Wäre interessant zu hören, was er von deiner These hält.

Grüsse, ╔SiP╗

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6626 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. August 2011, 17:45

[quoteemdelta]@sip
...es wäre etwas "aufdringlich" einen RA zu kontaktieren (mit dem man sonst nichts zu tun hat...) und für "lau" ein spezielle Rechtsberatung zu wünschen... ich geh` ja auch nicht zum Arzt und.... die "leben davon"...,dass ihr "Rat" gebraucht wird...
...aber ein "guter Anwalt, der etwas auf sich hält" hat entweder einen "Blog" oder hat sich schon anderweitig im Netz zu aktuellen Themen geäu0ert.... wir müssen es halt nur "zusammentragen"...[/quoteem]
@delta,
meine Devise bis jetzt war und ist: Habe keine Berührungsängste; wer nicht wagt, der nicht gewinnt; Fragen kostet nichts, mehr als keine oder eine verneinende Antwort kann man nicht bekommen.

Wir haben doch schon fast alles ausgelotet im Argumente-Austausch und glaube mir, freiwillig bekommst Du hier von keinem Anwalt bzw. Juristen eine Antwort auf das Thema. Man muss mal aus der Deckung heraus, anfragen und dann warten!

VG Steffen

DrBurnz
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6627 Beitrag von DrBurnz » Dienstag 9. August 2011, 22:40

Hi,

Ich habe jetzt für 3 verschiedene Chartcontainer insgesamt 5 Abmahnung von jeweils unterschiedlichen Kanzleien gekriegt. Diese habe ich jeweils mit einer ModUE beantwortet und nicht bezahlt. Für jede UE habe ich eine Bestätigung gekriegt. Keines der Lieder, für die ich abgemahnt wurde, habe ich wirklich runtergeladen.

Ich benutze zum Downloaden utorrent. Hier kann man auswählen, welche Lieder aus dem Chartcontainer man wirklich runterladen möchte. So habe ich mir aus jedem Chartcontainer 1-2 Lieder ausgesucht und diese runtergeladen. Für keines dieser Lieder wurde ich bisher abgemahnt.

Kann es sein, dass die Log-Firmen nicht wirklich unterscheiden können, was man wirklich runtergeladen hat und was nicht? Theoretisch müsste ich bei einer möglichen Klage aus dem Schneider sein, oder? Ich habe ja keine Urheberrechtsverletzung gegen die Mandanten der Kanzleien begangen.

Was meinst ihr zu diesem Thema?

Gruß

Chris

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6628 Beitrag von Waldschrat » Mittwoch 10. August 2011, 05:58

DrBurnz hat geschrieben:Hi,


Kann es sein, dass die Log-Firmen nicht wirklich unterscheiden können, was man wirklich runtergeladen hat und was nicht? Theoretisch müsste ich bei einer möglichen Klage aus dem Schneider sein, oder? Ich habe ja keine Urheberrechtsverletzung gegen die Mandanten der Kanzleien begangen.

Was meinst ihr zu diesem Thema?

Gruß

Chris
Es kann sein... Ob man mit einer eidesstattlichen Versicherung, man habe genau Lied C und Lied X geladen, gute Chancen hat, sollen mal die Juristen sagen.

Zur Technik: bei einem _fachlich korrekten_ Log hat der Logger Verbindung zum Sauger und erfährt von diesem u.a., welche Teile (Fragmente) der Gesamtdatei im Angebot sind. Es kann natürlich sein, dass in einem der Fragmente gerade der Anfang oder das Ende der abgemahnten Datei enthalten ist.
Bei einem fachlich _nicht korrekten_ Log wird u.U. nur aufgezeichnet, dass dein Rechner am Schwarm teilgenommen hat, oder sogar nur, dass der Rechner (oder etwas, was sich dafür ausgegeben hat), Interesse bekundet hat.

Wenn du den finanziellen Rückhalt für einen Rechtsstreit hast, könnte das natürlich die Gelegenheit sein, einem Technikdienstleister unkorrekte Arbeit nachzuweisen

DrBurnz
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6629 Beitrag von DrBurnz » Mittwoch 10. August 2011, 16:25

Bitte??

Wo schadet mir denn dieser Beitrag? Ich finde, das ist eine legitime Frage......

Selbstverständlich geht es nicht um das Downloaden, sondern um das Zur-Verfügung-stellen....aber impliziert das ein Downlad im Torrent-Netzwerk nicht?!? Natürlich gibt es da verschiedene Tools um es nicht zum Download zur Verfügung zu stellen. Diese habe ich aber aufgrund meiner Unwissenheit nicht angewendet.

Wo bitte bin ich denn paranoid? Ich möchte nur einfach zu diesem Thema diskutieren....

Gruß

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Kumite
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6630 Beitrag von Kumite » Mittwoch 10. August 2011, 20:23

Mitleser sagt:
..."Am Rande noch 'was bzgl. Auskunftverfahren am "LG Bielefeld": Welcher ISP fällt denn überhaupt noch in deren Gerichtsbezirk?
O² (unter anderem Telefónica Deutschland GmbH), zum Beispiel, muss meines Wissens nach doch urplötzlich in München antanzen...oder vertue ich mich da jetzt?"


Hallo Mitleser,

ich wurde vor kurzem noch von WF unter Beteiligung des LG Bielefeld (Telefonica Deutschland) abgemahnt.
Das mir vorgeworfene abmahnwürdige Verhalten soll sich Mitte letzten Jahres zugetragen haben.

:?

Gruss

Kumite
Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert

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Kumite
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6631 Beitrag von Kumite » Mittwoch 10. August 2011, 21:44

Mitleser sagt:
Also: WANN Bielefeld, WANN München I? Folgendes spuckt das Handelsregister (immer noch) aus:
Bild
Ich persönlich sehe das zum Beispiel so (zum Beispiel):
Telekom (Sitz in Bonn) --> LG Köln
O² Telefonica (Sitz in München) --> LG München I
1&1 (Sitz in Montabaur) --> LG Frankenthal

Danke & Tschüß, Baxter[/quote]

Hallo Leute,

in dem Beschluss des LG Bielefeld ist immer von Telefonica O2 Germany GmbH & Co OHG
die Rede. Mein Provider ist jedoch 1und 1.
Demnach wäre ja für mich das LG Bielefeld gar nicht zuständig.

:h

Grüsse

Kumite
Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6632 Beitrag von Waldschrat » Mittwoch 10. August 2011, 23:37

Mitleser hat geschrieben:@Waldschrat:
Waldschrat hat geschrieben:Zur Technik: bei einem _fachlich korrekten_ Log hat der Logger Verbindung zum Sauger
Sei doch bitte so gut und erläutere diesen Satz doch auch 'mal etwas genauer!? Was verstehst du in dem Zusammenhang unter einem "fachlich korrekten log"? Wie genau sieht denn die Verbindung zwischen der datenerhebenden "anti-piracy-Firma" zum Anschlußinhaber aus?

Und bitte nicht falsch verstehen: Ich meine diese Frage durchaus ernst und habe mir natürlich auch 'was dabei gedacht. Die Intention ist es dabei nicht "fachzusimpeln", sondern mit deiner Erläuterung dann versuchen eine weiterführende Diskussion zum Thema anzuzetteln. ;) Ich denke da nämlich zum Beispiel unter anderem an Themen wie beispielsweise "Honeypot", "no upload-clients der log-Firma", "We don't watch what they are doing we only watch what they do with us"... u.s.w.
Ablauf einer Torrent Verbindung
1. Phase: sich zusammenfinden - wer sich am Schwarm beteiligen will, egal ob Sauger oder Logger, meldet sich an einem Tracker an, d.h. hinterlegt dort - unter Angabe desgewünschten Hashwerts - seine IP Adresse und einen erreichbaren Port. Der Tracker antwortet mit einer Liste von z.B. 50 IPs und schlägt vor, nach einer bestimmten Zeit (z.B. 45 Minuten) die IP Meldung zu wiederholen.
Eignung für Logging: definitiv nein, auch wenn es wohl von manchen Firmen so gemacht wird:
- die IP bleibt erst mal eine Weile (z.B. 60 Minuten) erhalten auch wenn der Client nicht mehr da ist bzw. seine IP gewechselt hat (selbst wenn der Client einen IP Wechsel sofort mitteilt, bleibt die alte IP möglicherweise erhalten). Man kann eine böswillige Website so bauen, dass jeder Besucher sich am Tracker anmeldet
- bei manchen Trackern kann man fremde IPs melden (nicht nur die IP von der die Meldung kommt); auf diese Weise kamen die berüchtigten Laserdrucker zu ihren Anschuldigungen [das Verfahren kann man mit dem schwarzen Brett im Supermarkt vergleichen: jemand hängt einen Zettel mit der Telefonnummer eines missliebigen Nachbarn aus]
- manche Tracker streuen auch zufällig generierte IPs in die Antwort ein

2. Phase: Kontakt aufnehmen und Daten austauschen
Wir haben jetzt neue Teilnehmer, die jeweils 50 potentielle Partner kennen und versuchen, Kontakt aufzunehmen. Es handelt sich im Prinzip ja um Geben und Nehmen, und in diesem Stadium weiss auch noch keiner, was die Partner zu bieten haben. Deshalb macht es nicht wirklich Sinn, dass ein potentieller Abnehmer einen potentiellen Spender versucht zu kontaktieren; es kann auch umgekehrt gehen (d.h. auch der Logger könnte eine Verbindung aufbauen)
Wenn es also jetzt einem Teilnehmer A gelingt, einen anderen B zu erreichen, sendet der Teilnehmer, der die Verbindung initiiert hat, zunächst den Hashwert. Wenn das Gegenüber zwar ein Torrent Client ist, aber nicht an diesem Schwarm teilnimmt (z.B. nach dem IP Wechsel will jemand Film runterladen, vorher Musik), bricht die Verbindung hier ab.
Sonst tauschen beide Teilnehmer eine Liste der bereits vorhandenen Fragmente aus.
Hier ist ein erster Ansatzpunkt zum Loggen: das gegenüber behauptet, etwas verfügbar zu haben, und man kennt die IP Adresse der Gegenseite (die kann natürlich irgendein Proxy -- Stellvertreter sein)
Aufgezeichnet werden können: IP und Port, wer den Kontakt aufgebaut hat, die Fragmentliste
Auch das ist allerdings nur ein Indiz - es könnte sein, dass die Daten nicht wirklich verfügbar sein
Der korrekte Logger würde jetzt ... sein Gegenüber um ein Fragment bitten, das dort angeboten wird, aber in der eigenen Liste fehlt (*), das Fragment überprüfen (also Hashwert des Fragments berechnen) und bei Erfolg die Nummer des Fragments, die genaue Zeit, sowie die Dauer der Übertragung / Übertragungsgeschwindigkeit aufzeichnen.

*) Es könnte ja sein, dass ein Client so "unlogisches" Verhalten bemerkt und darauf reagiert.

Was genau tut ein no-upload Client? du siehst, dass dein Gegenüber dir was geben könnte, aber der weigert sich. Würdest du weiter mit ihm Kontakt haben wollen? Wohl nicht....
Wenn man also selber herunterladen will, ist es vermutlich die bessere Strategie, die Daten entweder tröpfeln zu lassen, oder fehlerhaft zu schicken

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6633 Beitrag von Steffen » Freitag 12. August 2011, 17:44

Aufruf!


Ein Privatsender plant einen Beitrag über das Abmahnwesen,
insbesondere über Rasch/Universal. Drehort wäre in Bremen.

Wer Lust hat sich vor der Kamera diesbezüglich zu äußern,
bitte mit mir Kontakt aufnehmen unter:

E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6634 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. August 2011, 14:17

[quoteemdelta]Warum die verteidigen RA und die Gerichte diesen einfach zu erkennenden Sachverhalt und die Rechtslage nicht sehen, ist schwer verständlich. Und das ist wohl der eigentliche Kern des Abmahnwahnsinns, den es zu klären gilt.[/quoteem]

Was gibt es zu klären? Nehmen wir einmal 575.800 Abgemahnte aus dem Jahr 2010. Rechnen dann je 651,80 € Anwaltskosten (1,3 - StW 10.000); ergäbe es ca. 375,31 Millionen Euronen. Hier lässt sich viel + leicht + schnell verdienen für die vielen Anwälte, der Staat sichert sich schöne Steuereinnahmen und investiert teilweise weiter in die Justiz.

Es geht immer ums Geld. Aber, man kennt bei Justiz und Regierung die Problematik und wir können versichert sein, dass man diese im Geldbeutel, sorry natürlich Blick behält. ;)

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6635 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. August 2011, 17:19

Verjährungshemmende Verhandlungen liegen vor,
wenn Gläubiger Anspruch geltend macht mit an-
schließendem ernsthaften Meinungsaustausch



BGH, Beschluss vom 07.07.2011, Az. IX ZR 100/08


Der BGH hat entschieden, dass eine die Verjährung hemmende Verhandlung zwischen Gläubiger und Schuldner
im Sinne von § 203 BGB vorliegt, wenn der Gläubiger klarstellt, dass er einen Anspruch geltend machen
und worauf er ihn stützen will und anschließend ein ernsthafter Meinungsaustausch über den Anspruch
oder seine tatsächlichen Grundlagen erfolgt, sofern der Schuldner nicht sofort und erkennbar Leistung
ablehnt. Verhandlungen schweben nach Auffassung des BGH schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen
abgibt, die der jeweils anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen
über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein.


Zum Volltext der Entscheidung: Lexetius.com

Vollständiger Artikel: Legal Tribune ONLINE




!
Deshalb, haltet Euch an,
VG Steffen

kuchen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6636 Beitrag von kuchen » Sonntag 14. August 2011, 21:13

Wie muss ich das verstehen? Wenn eine weitere Zahlungsforderung eintrudelt, verlängert das die Frist/setzt sie zurück?

Mike
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6637 Beitrag von Mike » Sonntag 14. August 2011, 22:05

Steffen hat geschrieben:

!
Deshalb, haltet Euch an,
Entschuldige bitte, aber bei unschuldig Abgemahnten ist doch die "schweigende Verteidigung" für`n A**** ....äh die Füsse.

Wenn ihr das immer ratet, auch für die "unschuldig Abgemahnten" hört der Zirkus nie auf und es verdient immer die gleiche "Berufsgruppe"

maddin
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6638 Beitrag von maddin » Sonntag 14. August 2011, 23:13

Mike hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben:

!
Deshalb, haltet Euch an,
Entschuldige bitte, aber bei unschuldig Abgemahnten ist doch die "schweigende Verteidigung" für`n A**** ....äh die Füsse.

Wenn ihr das immer ratet, auch für die "unschuldig Abgemahnten" hört der Zirkus nie auf und es verdient immer die gleiche "Berufsgruppe"
Wasn das für ne Aussage ? Hier wird auch "nicht zahlen" empfohlen, welche Berufsgruppe verdient denn da bitte ?
Was macht es für einen Unterschied ob schuldig oder nicht ? Es kann jeder abgemahnt werden, auch ohne Internetzugang. Also lieber modUE bis der Gesetzgeber eine neue Regelung schafft.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6639 Beitrag von Steffen » Montag 15. August 2011, 01:40

[quoteemMIke]Entschuldige bitte, aber bei unschuldig Abgemahnten, ist doch die "schweigende Verteidigung" für`n A**** ....äh die Füße.

Wenn ihr das immer ratet, auch für die "unschuldig Abgemahnten" hört der Zirkus nie auf und es verdient immer die gleiche
"Berufsgruppe".[/quoteem]

Mal am Anfang, der Zirkus würde “sofort“ aufhalten, wenn man den P2P-Client für das einsetzt, für was er konzipiert wurde.
Nämlich zum Tauschen von privaten Filmen oder Bildern unter Freunden. Dann hast Du doch selbst nur unsere Befehle befolgt.

Grundsätzlich, WER kann mit Erhalt des Abmahnschreiben für sich festlegen,
  • das er unschuldig ist,
  • das niemand aus dem Familienverbund es gewesen ist,
  • das er unberechtigt abgemahnt wurde?
Die meisten Abgemahnten sind doch mit der Situation völlig überfordert bzw. haben das erste Mal mit einem Anwalt(schreiben)
zu tun. Ich finde dann immer witzig, wenn man hinterfragt, wie man einen Richter vom Gegenteil überzeugen will dann gestammelt
wird: ähm, ich war es nicht; ich kann es aber auch nicht beweisen; Scheiß Bananenrepublik; Scheiß Anwälte usw.

Wer unschuldig abgemahnt wird, man muss hier aber schon einmal präzisieren - unberechtigt abgemahnt wurde - kann sich doch
jederzeit gegen diese unberechtigte Abmahnung wehren! Oder nicht? Unabhängig von dem Sinn und Ergebnis, gibt es doch:
  • 1. Man weist die Abmahnung sofort zurück
    2. Schutzschriften
    3. negative Feststellungsklagen
    4. Gegenabmahnung usw.

Im dümmsten Fall erhält man dann eine EV. Aber das ist ja uns “Freiheitskämpfern“ egal, das sind kalkulierbare Kollateralschäden
und jeder bekommt doch auch keine EV. Diese typischen Foren-Argumente hängen mir so zum Hals heraus, das glaubt keiner. Jeder
postet, wie es versteht, wird es konkret sind alle weg, waren es keine Empfehlungen, sondern nur schwarze Möglichkeiten usw.



Bsp.: Abmahnung durch Rasch; Musikalbum;1.200,00 €; keine mod.UE, EV
  • 1. ohne Widerspruch:
    Anwaltskosten 1,3 Verfahrensgebühr 1.780,20 €
    Gerichtsgebühren 1,5: 1.284,00 €
    Prozesskostenrisiko insgesamt: 3.064,20 €
    2. mit Widerspruch:
    Eigene Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + MwSt.): 4.051,95 €
    Fremde Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr): 3.405,00 €
    Gerichtsgebühr (jetzt 3,0): 2.568,00 €
    Prozesskostenrisiko insgesamt: 10.024,95 €


1. Wer bitte schön, will denn eine gültige Empfehlung geben, die jeden möglichen Fall und Variante einschließt? Nicht
nur, dass dies schier unmöglich wäre, nein es wäre auch nicht erlaubte Rechtsberatung, da man auf konkrete Fälle eingeht. Eine
Empfehlung sowie ein Musterschreiben kann deshalb nur - allgemein - ausgerichtet sein.

2. Dann, wer will denn Verantwortung übernehmen und sagen: Wenn Du unschuldig bist, gebe keine mod. UE ab und wirf das Schreiben
einfach in die Tonne? Hier jedenfalls, im Forum der Initiative AW3P, gibt es nur ein Ziel:
Minimierung von Kosten und Risiken für einen Betroffenen!


Nach unserer Argumentation sind ja alle unschuldig abgemahnt. Wer will denn Kriterien darlegen, wenn jemand unschuldig ist? Ich
kann und werde keine Empfehlung aussprechen, die jemand anderes Schaden kann. Und wenn nur einer eine EV erhält, ist es einer zu viel.
Denn derjenige kommt dann zurück und sagt: Scheiß Forum, Ihr habt mir diesen Mist doch geraten! Wer kommt dafür auf?!

3. Und was viele vergessen:
Dr. Gregory House (TV-Serie): Der Mensch lügt immer!
Man sollte sich mal täglich mit realen Betroffenen am Telefon unterhalten. Hier geht es meistens um Sicherheit und Minimierung von
möglichen Risiken und Kosten und nicht um irgendeine Polemik. In den Foren, hinter seinen anonymen Nicknamen sind alle "Unschuldig"!

4. Alle die von Unschuld sabbeln, haben nicht begriffen, um was es letztendlich bei der Abmahnung geht. Hier geht es nur um die
Prüfpflichten (Störerhaftung) des AI und der Absicherung des Geschäftsmodells Abmahnung. Unfair? Sicherlich für den Abgemahnten.
Für den Geschädigten hingegen - fair.

Dieses Gequatsche von der “Großen Unschuld Nr. 7“ ist doch nur Humbug. Wer wirklich unberechtigt abgemahnt ist, sollte kämpfen,
aber bitte schön mit Anwalt. Die Gefahr einer EV oder Unterlassungsklage ist einfach zu groß. Und für die anderen ist der richtige
Weg:
  • 1. mod. UE
    2. nicht zahlen
    3. Akteneinsicht
    4. Schweigende Verteidigung, Antwort nur bei Post vom Gericht.
VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6640 Beitrag von Steffen » Montag 15. August 2011, 12:25

[quoteemel Chupa Cabra]Na und?
Selbst DAS "ich lass die Finger davon" schützt NICHT davor, eine Abmahnung zu erhalten!

Erst mal muss der Betroffene den Richter davon überzeugen, das er es NICHT war,
also quasi gegen (Mein)Eidliche Aussagen von unterschiedlichen Personen.

Mach das mal, wenn Du ein allein lebender Mensch bist.[/quoteem]

Mal ein Beispiel. Ehepaar xyz setzt in der Pkw-Zulassung die 79 jährige, sehbehinderte Schwiegermutter
als Halter ein. Ist kein Problem, nicht strafbar, denn als Halter benötigt man keinen gültigen Führerschein.
Wird ein Unfall damit verursacht, sagt eine Zeuge aus, dass es der Pkw mit PKZ abc gewesen ist, den er am
Unfallort sah und der mit quietschenden Reifen davon fuhr, wird der Halter ermittelt und der muss sich
gegen den Vorwurf wehren. Wenn es sich jetzt, um die sehbehinderte Schwiegermutter handelt, die nicht
einmal (berechtigterweise auf Grund der Sehbehinderung) über einen gültigen Führerschein verfügt, muss
sie sich erst einmal dagegen wehren und kann nicht sofort rufen; Ihr Betrüger, alle gekauft, Ihr Blödköppe,
ich bin sehbehindert, das ist dämlich usw.

Kleine ungewollte Ähnlichkeiten kann man bei der Störerhaftung des AI wohl erkennen. Als Halter des Anschlusses,
bist Du nun mal erst einmal verantwortlich, egal ob man diesen vermietet, teilt oder man selbst gar keinen PC
besitzt, aber der fiese Raubkopier-Enkel ihn höchstwahrscheinlich mit unvorstellbar hoher krimineller Energie
missbraucht hat.

Was wir jetzt zur Perfektion beherrschen, ist einen bzw. DEN Ausweg zu finden (und dabei nach jeden Strohhalm
zu greifen), wie man eine Abmahnung als Reaktion auf eine Urheberverletzung für den Geschädigten grundsätzlich
verhindert; man der Log-Firma nachweist, das alle nur Schweinzüchter sind; das Abmahnanwälte geldgierige, Porsche
fahrende, auf Ibiza trinkende Abzocker sind, die eigenen gleich als Zugabe mit dazu sowie alle Richter sind doof
und korrupt. Außer …

… außer wir supi gescheiten Abgemahnten, kennen DIE Wahrheit.

Kommt es dann zum Show-down, bringt man noch hervor: Ich war es nicht, ich kann es aber nicht beweisen und meckert
dann über den Anwalt - der eigentlich sein bester Freund ist und Scheidungsanwalt - das er unfähig und zu faul war
vorm Richter einfach unsere jahrelangen Arbeitsergebnisse anzubringen.
Mal kurz und knapp. Wer keine Argumente findet, aufgestellte Tatsachen nicht belegen kann, keine Zeugen benennen,
keinen qualifizierten Vortrag (i.V.m mit seinem Anwalt) leistet, nichts wagt, sich selbst vor Gericht vertritt -
der hat dabei das Nachsehen und mutiert zum Störer oder gar Störer und Täter.

Das Leben ist nun einmal nicht fair!

Nur wir wollen es uns gerne fair reden und polemisieren.

VG Steffen (der heute leider keinen Feiertag hat!)


PS: Kleiner ernst gemeinter Tipp. Man sollt mit den Begriff (Mein)Eid etwas vorsichtiger umgehen. Besonders, wenn
man es für SEINEN konkreten Fall NICHT beweisen kann, aber es als Behauptung ins Blaue hinein für ALLE vorbringt.

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