Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Rob
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6541 Beitrag von Rob » Dienstag 19. Juli 2011, 01:23

Grazer57 hat geschrieben:@ Rob

das was Du Dir da so vorstellst ist zwar schön, wird aber wohl nie
Realität werden. Aus folgendem einfachen Grund.
Es handelt sich um ein Geschäftsmodell.
Das es hier um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen geht,
ist nur von sekundärer Bedeutung.
Gerade weil es ein Geschäftsmodell ist, und dieses nicht jedem wirklich gefällt (damit meine ich nicht die Abgemahnten), sollte es eigentlich änderbar sein; wie gesagt, Allianz der Vernunft.

Grazer57 hat geschrieben:Die Sache mit dem Musterprozess ist ja ganz schön ......wird es aber so
nemals geben, weil es zu viele Varianten in den einzenen Fällen
gibt. Das fängt mit den unterschiedlichen IP-Ermittlungen an.
Wobei ich bis heute keine 100%-fehlerfreie Software kenne.
Auch die Arbeitsweise der sog. Logger sind wohl eher theoretischer
Natur.
Ich habe keine Ahnung, wann was zu einem Musterprozess werden kann. Klar gibt es immer mehr oder weniger grosse Unterschiede in den einzelnen Fällen, aber es geht ja darum, wie immer wiederkehrende Allgemeinheiten betrachtet werden. Also: Wie soll ein einzelner illegaler DL im Verhältnis zum Verlust des Rechteinhabers betrachtet werden; wie ist überhaupt dieser Verlust zu definieren; Relevanz des Ersttätertums; Gleichsetzung des Downloaders mit einem Verteiler?
Ob man sich über technische Aspekte von Log-Programmen einigen kann, halte ich für fraglich; da geht Gutachten gegen Gutachten. Aber die anderen angesprochenen Dinge sind zutiefst juristische Angelegenheiten, über die sich wohl Juristen auch einigen können sollten, sofern der immer wieder angemahnte gesunde Menschenverstand Anwendung findet.

Skymp
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6542 Beitrag von Skymp » Dienstag 19. Juli 2011, 07:15

Grazer57 hat geschrieben: Diese These habe ich auch nicht aufgestellt.
Du hast es nur so hingestellte, als wenn ich als Anbieter die Dateien vervielfältige.
Dem ist nicht so.
Oh doch!
Der Interessent fragt dich nach den Daten und du schickst eine Kopie der Daten über das Internet zu ihm.
Also macht nicht er direkt die Kopie, sondern du.

Rein technisch gesehen werden auf dem Weg des Uploads X Kopien gemacht, aber das interessiert erstmal nicht.


Und das mit der Privatkopie hast du auch nicht verstanden.

Es bringt doch nix, wenn man sich die Themen schönredet...
Man muss sie verstehen und auch korrekt behandeln um vernünftige Lösungen zu finden.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6543 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juli 2011, 11:13

Benennen Sie "Roß und Reiter"!?


Dienstag, den 19.07.2011


In der Entscheidung des LG Köln vom 11. Mai 2011 (AZ 28 O 763/10) findet man nachfolgende Zitate:

[...]Die tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers, die dessen sekundäre Darlegungslast begründet,
setzt voraus, das feststeht, dass das geschützte Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen
Zeitpunkt der Beklagten zugeordnet war. Hierzu hat die Klägerin die Ermittlungsprotokolle der Firma M sowie die Auskünfte
der DTAG als Internet-Service-Provider vorgelegt.[...]

[...]Nimmt man die sekundäre Darlegungslast und die sie tragenden Erwägungen ernst, müssen daher nach Auffassung der Kammer
zumindest "Roß und Reiter" genannt und mitgeteilt werden, wer die Tat begangen hat. Denn nur dann kann der Kläger, zu dessen
Gunsten und wegen dessen Unkenntnis der tatsächlichen Umstände die Vermutung überhaupt besteht, den Prozess sachgerecht
fortführen, da eine Störereigenschaft an unterschiedliche Voraussetzungen anknüpft, je nachdem ob die Tat durch Haushaltsan-
gehörige (unterbliebene Belehrung/Kontrolle) oder durch außenstehende Dritte begangen sein soll (unterbliebene Sicherung des
Anschlusses).[...]

Man liest zwar immer wieder, dass Störer grundsätzlich jeder ist, der in irgendeiner Weise adäquat kausal zu Verletzung des
geschützten Rechts beiträgt. Um eine ausufernde Haftung zu vermeiden, ist allerdings die Verletzung von Prüfpflichten
erforderlich, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen
eine Prüfung zuzumuten ist. Man bekommt aber seit der BGH Entscheidung "Sommer unseres Lebens" den Eindruck, das der Abmahner
nur eine IP-Adresse als den Beweis an sich präsentieren muss, und damit schon nachgewiesen ist, dass der Rechtsverstoß - ein-
deutig - vom Anschlussinhaber selbst getätigt wurde, und wenn nicht, er den wahren Täter benennen muss, da ansonsten wieder
in Kraft tritt, dass der Rechtsverstoß - eindeutig - vom Anschlussinhaber selbst getätigt wurde. So mag sie zwar in den Fällen,
in denen lediglich eine Person Zugriff auf den ermittelten Internetanschluss hat, dienlich sein.
Meines Erachtens ist die "Vermutung" jedoch schon dann nicht mehr praktikabel, wenn der Anschluss von mehreren Personen genutzt
wird.

Ist so eine Tendenz der aktuellen Rechtsprechung, dieser fast völligen "Beweislastumkehr" vom Gesetzgeber so gewollt bzw. aus
juristischer Sicht vertretbar?




Bild

Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M. intellectual property law

M|S Concept Rechtsanwälte
Gewerbestraße 11
71332 Waiblingen
im Gewerbegebiet Eisental
Tel: 07151/20955 - 28
Fax: 07151/20955 - 29
Internet:
abgemahnt-hilfe.de
ms-concept.de
Email: abmahnung@ms-concept.de


Vielen Dank für Ihre spannende Frage und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Tendenz der Rechtsprechung, bei Tauschbörsen-Ab-
mahnungen von einer fast völligen Beweislastumkehr zulasten der Abmahnungs-Betroffenen auszugehen, beobachten meine Kollegen und
ich bereits seit geraumer Zeit mit zunehmender Sorge.


1. Der Grundsatz: "Wenn Du etwas willst, musst die die Tatsachen auch beweisen können."

Anders als im Strafrecht gilt im Zivilrecht nicht der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Das Zivilrecht
ist anders aufgebaut. Der Kläger, der etwas möchte, muss die Tatsachen, die erforderlich sind, um seinen Anspruch zu begründen,
auch beweisen können. Gelingt ihm dies nicht, verliert der Kläger den Prozess. ...


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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6544 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juli 2011, 12:43

[quoteem]1. Zitat FortyTwo:
[...]Das unberechtigte Kopieren/Vervielfältigen urheberrechtlichen Materials ist verboten, das schließt
Download bereits mit ein.
Es ist ein allgemeines Missverständnis anzunehmen, dass nur der Upload solchen Materials verboten ist.[...]

2. Zitat (im Anschluss) FortyTwo:
[...]Wo ist denn da die Strafe?! - Huch, ich bin beim Klauen erwischt worden, na gut dann zahle ich halt den
Preis und gut ist??!!
In der S-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden zu sein kostet ja auch ein wenig mehr, als das einfache
Ticket.[...][/quoteem]


@FortyTwo,

wenn man schon von Standpunkt Pro-Abmahnung aus argumentiert (Dein gutes Recht), sollte man sich schon einmal
auf - eine - Argumentation konzentrieren.

Entweder stellen die Urheberverletzungen in “P2P-Tauschbörsen“ (Download: §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG -
unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage); Upload: § 19a
UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne
Erlaubnis des Rechteinhabers (RI)) einen zivilrechtlichen Verstoß gegen das Urheberrecht dar oder strafrechtliche,
nämlich die des Diebstahls oder umgangssprachlich “Klauen“ (§ 242 StGB) sowie des “Schwarzfahrens“ (§ 265 a StGB
– Erschleichen von Leistungen).

Das klingt so nach (dezent übertrieben): Heute Raubkopierer - morgen Bombenleger des heiligen Krieges!


[quoteemFortyTwo]Und das Problem mit den Ersttätern ist: Man ist hier im Zivilrecht, nicht im Strafrecht, warum sollte ein verletzter
Urheber auf sein Recht verzichten? Im ungünstigsten Fall hat er eine zigtausendfache Urheberrechtsverletzung zu
beklagen und davon sind 90% Ersttäter.[/quoteem]

Es geht doch nicht darum, das der verletzte Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter (soviel Zeit muss sein) auf sein Recht,
Verstöße gegenüber seine Werke geltend zu machen, verzichten soll oder muss.

[…]Es ist mit der Begründung der Strafe auf diese Weise, als wenn man gegen einen Hund den Stock erhebt, und der Mensch
wird nicht nach seiner Ehre und Freiheit, sondern wie ein Hund behandelt.[…]

Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 99 Zusatz

Aber es muss doch die Angemessenheit gewahrt bleiben. Ich will jetzt keine allzu langen Erklärungen posten.


Z.B. Abgemahnter erhält von einer Kanzlei 20 Abmahnungen, jeweils wegen eines Filmes innerhalb 4 Wochen (leider Realität
und kein Einzelfall), Forderung jeweils pauschal (außergerichtlich) 650,- EUR, gerichtlich jeweils 1.286,80 EUR.

Sicherlich hat dieser AI (oder auch nicht) die 20 Filme heruntergeladen/angeboten oder kennt den wahren Täter (oder auch
nicht). Jetzt verzichte ich auf eine umständliche Argumentation, dass er die Filme nur ansah, danach wieder löschte und
alles ohne wirtschaftlichen Vorteil.
Kostenrisiko (jeder Verstoß wird einzeln verfolgt):
=> Außergerichtlich: 13.000,00 EUR
=> Gerichtlich: 41.458,80 EUR
Und das ist meiner Meinung zwar rechtens, aber niemals angemessen! Diese kapitalistisch ausgeprägte Seite der Abmahnindustrie,
und das ist das Gute, schadet letztendlich auch dem RI selbst, egal wie und was man gutheißt.
Hier könnte man (wenn man nicht nur Geld verdienen wollte),
1. Erzieherisch strafen mittels Abmahnung
2. Die im Kern gleichen Verstöße, zu einem zusammenfassen und einen angemessenen Betrag einfordern.

VG Steffen

constantin

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6545 Beitrag von constantin » Dienstag 19. Juli 2011, 14:39

Steffen hat geschrieben: Das hieße im Endeffekt, das man mit dem “Hersteller“
.......
redet, das könnte die GAG übernehmen (da es ihr Projekt darstellt), diese Option schon “werksmäßig“ zu aktivieren bevor ein User die Install.exe sich herunterlädt.
Gute Idee. Danke! Wird übernommen!

Bruki
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6546 Beitrag von Bruki » Dienstag 19. Juli 2011, 22:13

Ich hab auch schon so wie Rob gedacht: Warum mahnen die Abmahner nur das Anbieten (upload) ab und nicht den Download? - und ich denke beides ist verboten... aber das erste ist schlimmer als das zweite... und deshalb ist die "Strafe" höher, ergo die Anwaltsgebühren sind höher ... das könnte der kommerzielle Grund sein...

Doch vielleicht gibt es ja auch einen juristischen Grund... wenn jemand einem das Bein bricht, wird er vielleicht eher dafür bestraft und nicht dafür, dass er ihn vorher angespuckt hat...

Bruki

PS: Ich fand das obige Beispiel mit dem Schwarzfahrer einleuchtend: Man betrügt die Bahn um 5 Euro und zahlt 50 "Strafe"... so wie man beim illegalen Download eine Firma um - sagen wir - 20 Euro schädigt (Kosten einer CD oder DVD) - und beim Upload vielleicht 10 oder 20 mal hochlädt und damit 200 oder 400 Euros "klaut"... wenn ich das dann so hochrechne (analog zum Schwarzfahrer) kommen wir beim Download auf 200 Euro Schadenersatz und bei Upload auf 2000 oder 4000 Euro... Vielleicht gibt es so eine Denkweise bei den Gerichten?

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6547 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 23:12

Steffen hat geschrieben:
wenn man schon von Standpunkt Pro-Abmahnung aus argumentiert (Dein gutes Recht), sollte man sich schon einmal
auf - eine - Argumentation konzentrieren.
Bitte nicht missverstehen, ich bin nicht Pro-Abmahnung, ganz im Gegenteil! Ich bin aber Pro-Urheberrecht und gegen die Selbstbedienungsmentalität derer, die das Filesharing missbrauchen. Mich stört auch dieses Selbstmitleid, die Ignoranz, das fehlende Schuldbewußtsein (das vor allem) und der Selbstbetrug vieler Betroffener. Durch diesen Selbstbetrug und das Verdrehen der Tasachen verliert man den eigentlichen Blick für die Tatsachen und die Realität, der dann dazu führt, dass diese Leute denken, dass alles und jeder gegen sie ist. Und diese einseitige und falsche Einstellung verbreiten Sie dann hier und in anderen Foren und verunsichern (bestenfalls) oder hetzen (im schlechten Fall) die neu Hinzugekommenen regelrecht auf.

Durch das gemeinsame Hetzen gegen die Anwälte, Justiz, Gesetzgeber, Lobbyverbände, Musikindustrie und den Provider lässt man dann zwar gut Dampf ab, aber ehrlich gesagt - HELFEN tut das den Wenigsten, und die Situation ändern tut das ebenfalls nicht.

Und auch die Ziele, die verfolgt werden, machen mir Angst. Ja, es mag sein, dass das Urheberrecht veraltet und überholt ist, aber glaubt Ihr denn wirklich, dass ein neues Urheberrecht das Filsharing mit urheberrechtlich geschützen Werken legalisieren wird?!

Mit Sicherheit NICHT!

Die Kulturflatrate wird sicherlich kommen, aber nicht (wie von vielen gedacht/gehofft) als Legitimation für das kostenlose Verbreiten solcher Werke - nein - sie wird kommen, um die Verluste der Content-Industrie abzufedern. Was heute illegales Filesharing ist wird auch mit einer Kulturflatrate illegales Filesharing bleiben.

Und dass illegales Filesharing der Contentindustrie schadet ist nicht zu übersehen. Ich kaufe gerne CDs und Blu-Rays. Aber in den Media-Märkten werden die Abteilungen für CDs und DVD/Blu-Rays immer kleiner und kleiner. Und andere Händler gibt es kaum noch. Ich schaue mir auch gerne Filme im Kino an, aber Großproduktionen werden von Jahr zu Jahr weniger, der nächste James-Bond wird sich zwei Jahre verzögern, weil Warner kein Geld mehr hatte. Sicherlich sind die Probleme der Content-Industrie nicht allein auf das illegale Filesharing zurückzuführen, aber ganz von der Hand zu weisen ist das eben auch nicht. Ein Indiz dafür ist, dass mit Aufkommen der digitalen Kopie die Umsätze der Content-Industrie stetig rückläufig sind.

Ja, Raubkopien gab es früher auch, nur wurde die Qualität mit jeder weiteren Kopie immer schlechter, sodass der Verbreitungsgrad der Kopien nicht sehr groß war, vor allem ohne den bequemen Internet-Highway. Eine MP3-Datei kann ich aber immer und immer wieder kopieren, ohne jeglichen Qualitätsverlust und bequem über das Internet verteilen. Das ist der Unterschied zwischen den "Raubkopieren" heute und den analogen "Raubkopieren" von gestern.

2. Argument: Der Abmahnwahn muss aufhören.

Absolut richtig!

Ich befürchte nur, dass eine Neuregelung des Urheberrechts zur Eindämmung des Abmahnwahns die Strafverfolgung eher vereinfachen wird. Bestes Beispiel ist doch die Schaffung des Direktauskunftanspruchs (§ 101 UrhG) vor zwei Jahren.

Dass die Lobbyverbände dafür sorgen werden ist auch klar. Denn warum sollte der Gesetzgeber die Kostenlosmentalität überhaupt unterstützen?! Zum Erhalt der Kultur dient das doch in keinster Weise, wenn die "Arbeit" anderer einfach so und ohne Strafe millionenfach kopiert werden kann. Wie sollen so große Filmproduktionen finanziert werden?! Und auch eine hochwertige Musikproduktion gibt es nicht für lau.

Außerdem generiert der Raubkopierer keine Mehrwertsteuer und damit keine Einnahmen für den Staat

Und dass andere Vertriebswege nicht funktionieren zeigt das Beispiel Radiohead mit ihrem vorletzen Album "In Rainbows". Hier hat die Band versucht ohne ein großes Label seine Musik über das Internet zu vertreiben. Der geneigte Fan durfte sogar bestimmen wieviel er bereit war für die Musik zu bezahlen. Und über 80% all dieser "Fans" waren der Meinung, NICHTS zu bezahlen.

Das Experiment ist gescheitert und die nächste Platte von Radiohead hatte wieder einen Festpreis von 8,- EUR (soweit ich mich erinnere) für den Download.

Daraus schliesse ich, dass das Argument der Filesharer, dass der Content zu teuer wäre, nur ein vorgeschobenes Argument ist und bleibt. Warum sollte jemand etwas bezahlen, wenn er es auch umsont bekommen kann?! Eine Album zum Download für 3,- EUR wäre dann immer noch zu teuer. Das ist das Problem der Kostenlosmentalität.

Und daher sehe ich den Ruf nach einem neuen Urheberrecht eher mit gemischten Gefühlen. Das neue Urheberrecht wird kommen, aber mit Sicherheit nicht so, wie sich das viele hier wünschen.

Rob
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6548 Beitrag von Rob » Mittwoch 20. Juli 2011, 00:30

FortyTwo hat geschrieben:
Und dass andere Vertriebswege nicht funktionieren zeigt das Beispiel Radiohead mit ihrem vorletzen Album "In Rainbows". Hier hat die Band versucht ohne ein großes Label seine Musik über das Internet zu vertreiben. Der geneigte Fan durfte sogar bestimmen wieviel er bereit war für die Musik zu bezahlen. Und über 80% all dieser "Fans" waren der Meinung, NICHTS zu bezahlen.

Das Experiment ist gescheitert und die nächste Platte von Radiohead hatte wieder einen Festpreis von 8,- EUR (soweit ich mich erinnere) für den Download.

Daraus schliesse ich, dass das Argument der Filesharer, dass der Content zu teuer wäre, nur ein vorgeschobenes Argument ist und bleibt. Warum sollte jemand etwas bezahlen, wenn er es auch umsont bekommen kann?! Eine Album zum Download für 3,- EUR wäre dann immer noch zu teuer. Das ist das Problem der Kostenlosmentalität.

Und daher sehe ich den Ruf nach einem neuen Urheberrecht eher mit gemischten Gefühlen. Das neue Urheberrecht wird kommen, aber mit Sicherheit nicht so, wie sich das viele hier wünschen.
Das o.g. Beispiel Radiohead lässt sich aber auch ganz anders interpretieren: Es waren tatsächlich keine Fans jener Band, sondern Leute, die einfach mal etwas downgeloaded haben, ohne zu wissen, was es eigentlich ist, und vor allem ohne Liebhaber der Musik dieser Band zu sein. Sie haben die Platte u.U. dann nicht einmal ganz gehört.
Ohne dieser Band zu nahe zu treten - ich kenne sie nicht einmal -, aber könnte es nicht so sein, dass man da in massloser Selbstüberschätzung einen Zuspruch erwartet hatte, den ihr Werk einfach nicht auslösen kann? So wie es massloses Wunschdenken der Platten- und Filmindustrie ist, dass sie jedem Illegalen anderweitig tatsäschlich etwas verkaufen gekonnt hätten.
Mal ganz ehrlich: Schon vor 50 Jahren gab es jede Menge Ladenhüter, nur blieben die es auch. Heute gibt es wesentlich mehr davon, so wie es ja auch heute jede Menge "Spitzenkomiker" im TV gibt etc. Nur downloaden die Leute heute auch die Ladenhüter, weil es könnte ja sein, dass da doch was Gutes dabei ist. Um allen Unterstellungen vorzubeugen: Ich bin der Meinung, dass auch Mist urheberrechtlich geschützt sein muss und nicht aufgrund subjektiver Qualitätskriterien zur Freeware wird!
Ich will damit nur darauf hinweisen, dass diese Zahlen ("...wir hätten ja x verkaufen können...") absolut hypothetisch sind. Insofern hätte in o.g. Beispiel die Band womöglich im normalen Ladengeschäft auch tatsächlich nix verkauft.

Viel interessanter aber ist in diesem Zusammenhang ein anderes Beispiel, wo durch totale Freigabe von Konzertmitschnitten eine Band im Laufe der Jahre regelmässig unter den 10 einträglichsten Acts in den USA erschien. Durch diese Verbreitung ihrer Musik, damals als tape trading bezeichnet, erhielten sie einen exorbitanten Zuspruch, füllten grösste Arenen und verdienten letztendlich jede Menge Geld. Allerdings ergoss sich der Geldsegen weniger über die damit verbundene arme Plattenindustrie als vielmehr über die Musiker selbst sowie Konzerthallen/-agenturen. Der Name der Band: Grateful Dead.

Für mich stellt sich die ganze Situation so dar: Wir befinden uns in einer Übergangsphase, wo alte Denkweisen auf neue Technologien stossen. Die Jünger der Unterhaltungsindustrie haben noch nicht begriffen, dass auch für sie das Wachstum endlich ist, und sie nicht mit Erhöhung der Müllmasse in Kombination mit Abmahnungen ihren alten Profit halten können. Oder glaubt wirklich jmd., dass man die Zahl guter Entertainer grenzenlos steigern kann? Die Jünger der Flatrate haben noch nicht begriffen, dass sie nicht auf alles, was sie sehen, einfach so die Kralle legen und kostenlos vereinnahmen können. Die Jünger Iustitiae haben noch nicht begriffen, dass dieser Widerstreit unter Umständen nicht durch Anwendung konventioneller Schablonen lösbar ist.
Ich finde, es braucht vlt. gar nicht eines neuen Urhebergesetzes, sondern einfach - ich wiederhole mich leider - einer Allianz der Vernunft!

rabid142
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6549 Beitrag von rabid142 » Mittwoch 20. Juli 2011, 10:05

Habe einen Artikel gefunden über Abmahnungen im allgemeinen und ob man sich dagegen wehren kann. Viel neues war meiner Meinung nach nicht drin, aber vllt hilft es dem einen oder anderen.

Quelle: NWZonline.de
Artikel Abmahnung.pdf
(1.69 MiB) 233-mal heruntergeladen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6550 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Juli 2011, 12:33

rabid142 hat geschrieben:Habe einen Artikel gefunden über Abmahnungen im allgemeinen und ob man sich dagegen wehren kann. Viel neues war meiner Meinung nach nicht drin, aber vllt hilft es dem einen oder anderen.
Quelle: NWZonline.de
Artikel Abmahnung.pdf
Bitte beachten, wir hatten erst am WE die Diskussion über RVG. Es handelt sich hier um wettbewerblichen Unterlassungsanspruch, der nicht anwendbar ist auf den urheberrechtlichen - insbesondere auf P2P-Fälle. Trotzdem ein guter Artikel - Danke.

Supermops hat geschrieben:Hallo Steffen, hier kommt das neuste Werk der GAG eine Diplomarbeit zum Thema Filesharing. Ab Seite 40 wird für Laien wie Dich und mich ausführlich die Funktionsweise von P2P-Clients erklärt. Das habe sogar ich gerafft. Ich kann es jedem nur empfehlen. Dank an den, der sich diese große Mühe gemacht hat.
Danke für die Veröffentlichung zur Diplomarbeit: “Filesharing is inevitable“ von Martin Häcker und Andreas Johnson Winter 2007.

+ Link: http://www.gulli.com/news/5554-fileshar ... 2008-07-14


Kannst Du noch die Kwelle benennen für den Sommer-/Winterzeit Fehler?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6551 Beitrag von Bruki » Mittwoch 20. Juli 2011, 18:20

Supermops hat geschrieben:Das kommt als nächstes in diesem Schmankerl,Steffen, nur etwas Geduld bitte!
Wenn das da das Deckblatt ist, bin ich auch interessiert das zu lesen :D ...

Wogegen ich mir von einer Ausschlachtung der Sommerzeit-Umstellungsfehler nicht so viel erwarte... Jeder Windows Administrator kennt diese verrückten Zeitsprünge in den Logdateien um die Zeitumstellung herum, wenn plötzlich einige Tasks 1 Stunde früher (oder später) laufen oder die Fehlermeldungen in den Systemlogs um eine Stunde "versetzt" werden... Da kann scheinbar nichtmal MS was gegen tun ;) ...

Timestamp, so wie ich ihn verstehe, ist einfach nur eine große Ziffer, die auf eine Nullzeit (sowas wie die "Geburt Jesu" oder der "MS-DOS Vers. 1.0") genormt wurde --- ein Timestamp ist völlig unabhängig von der Sommer- oder Winterzeit... und was man in den Ausdrucken/Anzeigen zu sehen bekommt, sind nur durch Rechenprogramme oder Filter gejagte Anzeigen dieser großen Ziffern (um den Menschen was bekanntes - Datum und Uhrzeit - zeigen zu können)...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6552 Beitrag von Yonifan » Donnerstag 21. Juli 2011, 00:54

Am Donnerstag gibt es in KONTRASTE in der ARD einen Beitrag über das System der Herausgabe von IP-Adressen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6553 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Juli 2011, 01:50

ARD Kontraste

21.07.2011 21:45

u.a.m.: Unberechtigte Internet-Abmahnungen –
Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6555 Beitrag von Yonifan » Freitag 22. Juli 2011, 05:08

Oder hier - wer es gerne größer sieht: http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... erechtigte

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6556 Beitrag von d000883 » Freitag 22. Juli 2011, 09:30

Und wer Hoffnung hatte, dass das Bundesjustizministerium dem Abmahnwahn mal einen Riegel vorschiebt, hat leider Pech gehabt...
Im Bundesjustizministerium interessiert man sich für die Wut der zu Unrecht Beschuldigten kaum. Dabei geht aus einem internen Papier des Ministeriums vom Januar 2011 hervor: Man weiß sehr wohl von den Umtrieben der „Abmahnindustrie“.

Nur ändern wird sich daran nichts. Schriftlich teilt das Ministerium KONTRASTE mit:

Zitat
„Das Bundesjustizministerium plant nicht, bestimmte technische Standards für die Ermittlung von IP-Adressen …einzuführen.“

Ein Geschenk an die Abmahnindustrie.
Aus http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... ernet.html

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6557 Beitrag von Steffen » Freitag 22. Juli 2011, 10:55

Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats;
diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die
Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem
bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen
Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits-
und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und
Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben
im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der „offenen Ver-
mögensfragen“ zuständig. Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes-
und Verordnungsentwürfen die sogenannte „Rechtsförmlichkeit“, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen
Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Kwelle).


Wer die Gesetzgebung zum Thema Urheberrecht - insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen Filesharing - verfolgt,
dem wird doch klar, das man nur groß denkt. Für die Nöte des kleinen Mannes ist da kein Platz. Angefangen vom BMJ
bis hin zum Rechtsausschuss ist man ja auch weit weg von der tatsächlich bestehenden Realität oder hat das Problem
im Auge.

Antwort eines Mitgliedes des Rechtsausschusses 2011:

Bild


Regelmäßige Antwort des BMJ 2011:

Bild

Aber dessen ungeachtet, muss man, muss jeder, immer wieder darauf hinweisen. Egal ob man es als freisinnig betrachtet.
Der stete Tropfen - nicht der einzelne - höhlt den Stein.

:ew

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6558 Beitrag von d000883 » Freitag 22. Juli 2011, 11:21

Ja, nur als Abgemahnter den Nachweis zu erbringen, dass der vom Abmahner per eidesstattlicher Versicherung, mit von neutralen Gutachtern begutachtete Programme gerichtsverwertbare und fehlerfrei Daten liefert, LG richterlich kontrollierte Nachweis nicht erbracht werden kann, ist zum einen riskant und zum andern (eventuell) teuer...

Sorry, wenn sich da der ein oder andere grammatikalische Feher eingeschlichen hat... Aber ich hoffe, ihr versteht, was ich damit aussagen will.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6559 Beitrag von Kumite » Freitag 22. Juli 2011, 15:28

d000883 hat geschrieben:Ja, nur als Abgemahnter den Nachweis zu erbringen, dass der vom Abmahner per eidesstattlicher Versicherung, mit von neutralen Gutachtern begutachtete Programme gerichtsverwertbare und fehlerfrei Daten liefert, LG richterlich kontrollierte Nachweis nicht erbracht werden kann, ist zum einen riskant und zum andern (eventuell) teuer...
Die Abmahner bemühen sich ja auch, das Führen eines Nachweises der Unschuld des Abgemahnten zu erschweren, indem sie sich ja häufig bis zu einem Jahr und länger Zeit lassen, das angebliche zur Verfügung stellen eines geschützten Werkes in einer Tauschbörse abzumahnen. Wer weiß schon was man vor 1 Jahr gemacht hat. Häufig hat in dieser Zeit auch schon ein Providerwechsel stattgefunden, bei dem einem auch ein neuer Router zur Verfügung gestellt wird, was ein Auslesen von Log-Daten des Routers für den abgemahnten Zeitraum unmöglich macht. Eine andere Erklärung fällt mir dazu auch nicht ein. :sf

mfG

Kumite
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6560 Beitrag von Plüschpantoffel » Samstag 23. Juli 2011, 08:15

Auch ich bin kein "Musterchrist", aber hoffe, kämpfe und bete in Gedanken mit und um Uwe.
Drei Dinge kommen nicht zurück: Das gesprochene Wort, das vergangene Leben und die versäumte Zeit.

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