[quoteemzazim]Ich habe nicht vor, vorauseilende UE an andere Kanzleien zu schicken, (da es mehr schaden als helfen könnte),
jedoch frage ich mich, wie sinnvoll es wäre, die mod. UE an FAREDS auf alle Interpreten/Lieder auszuweiten,
die die Kanzlei vertritt. Ich wollte somit vermeiden, weitere Abmahnungen von derselben Kanzlei zu erhalten.
Einen Anwalt habe ich mir bisher nicht genommen, als Studierender ist mein Budget bescheiden.[/quoteem]
Warum gibt man eine UE ab? Weil es einmal im UrhG steht (§§ 97 Abs. 1 + 97a Abs. 1) und das Hauptziel einer
jeden Abmahnung, die Ausräumung der Wiederholungsgefahr darstellt. Hierzu sagt die regelmäßige Rechtsprechung:
das heißt, man bekommt eine Abmahnung und wird aufgefordert eine UE abzugeben. Daraus resultieren dann die
Forderungen nach den AG + SE. Natürlich entscheidet über deren Rechtmäßigkeit ein Richter, deshalb empfehlen
wir ja auch:
- 1. mod. UE
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht am Beschluss-LG
(kann man alles
hier nachlesen)
Zusammenfassung:
Bekomme ich eine Abmahnung, werden neben der UE allgemein die Kosten nach AG +SE fällig.
[...]Alle Empfehlungen und Strategien - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange
der Gegner keine Klage erhebt.[...]
RA Dr. Frank Eikmeier
Bei Abmahnungen hinsichtlich eines Chartcontainers bewahrheitet sich doch tagtäglich, dass der Regelfall 3 - 5
Abmahnungen (exceptio firmat regulam) darstellt. Jetzt kann ich warten
- a) bis jede mögliche Abmahnung eintrudelt und dann nur auf das benannte File eine UE abgeben
b) erweitern oder vorbeugen.
Geil, denn Du bist - obwohl Du in diese Richtung argumentierst - doch der lebende Beweis, das die Geschichte “mit
den schlafenden Hunden wecken“ wenn ich erweitre oder vorbeuge, das größte Ammenmärchen ist.
Da das Musterschreiben einer mod. UE - kein - Schuldeingeständnis darstellt und sich nur auf der Unterlassung einer
bestimmten - zukünftigen - Handlung bezieht, kann man zwar nach einer Erweiterung bzw. Vorbeugung zwar immer noch
abgemahnt werden, aber man darf jetzt nur noch den SE einfordern. Die AG nicht, da der Unterlassungsanspruch vorauseilend
abgegolten ist. Klagen nach den reinen SE sind eher die Seltenheit, lohnen sich nicht und hier sollte man schon
nachweisen können, das der AI der Täter ist.
Weiterführender Link:
Erweitern oder vorbeugen – oder doch lieber nicht?
Wichtig; jeder muss sich letztendlich allein entscheiden, ob er erweitert oder vorbeugt.
Schlafende Hunde wecken ist Humbug!
[quoteemzazim]- eine der Kanzleien ein Gerichtsverfahren gegen mich eröffnet (wegen bislang 400€)
- alle 3 (+weitere) Kanzleien ein gemeinsames Verfahren eröffnen
- mir in einem Verfahren alle 100 Titel zur Last gelegt werden
- mir demnächst wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzung von 100 Titeln eine Hausdurchsuchung droht
Kann ich herausfinden, wonach bereits vom Staatsanwalt wegen mir geahndet wird und was schon fallengelassen wurde?[/quoteem]
Hier wird ein interessanter Teil des Abmahnwahns angesprochen. Der Abmahner sagt doch eigentlich in der Abmahnung salopp:
[...]Du wurdest beim illegalen Filesharing erwischt, dafür wirst du abgemahnt und musst eine UE abgeben. Wir könnten zwar
die vollen Forderungen nach RVG + Lizenzanalogie fordern, wir sind aber auch nur Menschen. Bezahlst Du den pauschal
geforderten Betrag von 450 EUR, ist der außergerichtliche Rechtsstreit erledigt. Zahlst Du nicht, dann verklagen wir
ich und es werden die vollen Kosten nach RVG + Lizenzanalogie geltend gemacht. Für die Verschwörungstheoretiker, dies
ist gängige Praxis und der Abgemahnte kann doch dieses Vergleichsangebot entweder annehmen oder gar ablehnen![...]
Das heißt z.B. bei Dr.K.:
1. Abmahnung
Pauschalbetrag 450,- EUR + UE
2. Klage
651,80 EUR - AG
150,00 EUR - SE
Gesamt: 801,80 EUR (ohne Zeugen, Gutachten, GK usw.)
Verlierfall allgemein = 1320,87 EUR (judex non calculat)
Jeder Abmahner kann natürlich einzeln für sich die Forderungen gerichtlich geltend machen, da das Urheberrecht ein
absolutes Recht ist.
Eine HD gibt es hier nicht, da wir hier im Zivilrecht sind und nicht im Strafrecht! Das heißt es ermittelt auch kein
Staatsanwalt. Es geht nur um die Durchsetzung von zivilrechtlichen Forderungen nach anwaltlichen Gebühren (AG) und
Schadensersatz (SE).
VG Steffen