[quoteemFortyTwo]Die Zahl der geloggten IPs muss gar nicht manipulativ vergrößert werden - es sind immer noch ausreichend viele Filesharer
"aktiv" und versorgen die Kanzleien mit immer neuer Munition.
Ob die Loggerbuden tatsächlich manipulieren, weiss ich nicht; aber wie gesagt, ich sehe auch gar keinen Grund, dass man
dies tun müsste, solange die Gier bei den Filesharern nicht gestillt ist und dort kein Umdenken einsetzt, solange wird das
Geschäftsmodell "Abmahnwahn" für die einschlägigen Kanzleien attraktiv bleiben.[/quoteem]
Das ist nach meiner Meinung einfach Pauschalisieren: Warum sollten Log-Firmen manipulieren + Gier der Filesharer?
Es ist immer gut, wenn es Menschen gibt, die den Abmahnwahn schon seit Beginn der (Abmahn-)Zeit mitverfolgen. Ich kaufe den
- Urhebern (damals) - ab, dass man sich gegen das Aufkommen des Filesharing wehren wollte, weil Hämer, Glashaus, Mouse T. Top
angesagt waren und Earth2160 ein Topspiel aus der Schmiede von Zuxxez. Dabei möchte ich auf die Beweggründe nicht eingehen.
Sicherlich hat es auch deutlich gezeigt, das es für kleine Softwarehäuser - wie am Beispiel “IT-Services Thomas Holz - Easy-2
-Sync“ - das Aus bedeuten kann, wenn das Produkt schneller in der TB ist, als auf den Markt verkauft.
Nur hat man Ende2007/Anfang 2008 gemerkt, es kommen immer mehr Rechteinhaber und Rechteverwerter, immer mehr abmahnende Kanzleien,
die natürlich Urheberverstöße über P2P-Netzwerke geltend machen, aber auch es zu einem perfekten Geschäftsmodell entwickeln mit
dem Inhalt: Viel Profit mit wenig Aufwand!
Denn wir engagieren uns nicht gegen die Abmahnung als solches, sondern gegen das WIE!
@FortyTwo,
Du bist doch im Endeffekt, egal wer Du wirklich bist, genau so ein Beton-Kopf, wie viele die für das frei Filesharing eintreten
oder grundsätzlich von der “Unschuld“ des Abgemahnten ausgehen.
Zusammenfassung: ©Initiative AW3P
Ein Umdenken muss eintreten, aber bei allen Beteiligten! Gier ist ein zu allgemeines Wort, was auch verwendet werden könnte, viel
bei den Abmahnern zu erklären.
Hinweis:
Nennt mir doch einmal Fälle, dass ein Filesharer aus/mit dem Heruntergeladenen - Geld macht. Man lädt es herunter, schaut es an,
hört es an, spielt es an und löscht es wieder oder archiviert es für sich. Sicherlich wird es getauscht zwischen den Kids, sicherlich
haben sehr viele eine gecrackte Version von Windows (XP oder Office), sicherlich haben viele 1 heimliches Filmarchiv. Sicherlich
geht der echte Fan aber auch zum Konzert, der echte Zocker kauft sich das Game, und außer den Porno-Liebhaber, werden diejenigen
die den echten Genuss haben wollen, auch ins Kino gehen oder sich die DVD ausleihen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber kein
Steak-Messer Hersteller stellt seine Produktion ein, weil eine geringe Anzahl der Konsumenten, anderen damit Leid antun. Und wer
sagt denn, außer die FortyTwo’s dieser Welt, das der Betreffende das Heruntergeladene und Gelöschte überhaupt gekauft hätte. Ich
habe meine letzte Audio-CD, mann das ist lange her. Aber nicht aus Protest, sondern es mir persönlich einfach zu teuer + zu viel Mist.
Sicherlich ist der Gesetzgeber eindeutig,
I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis
des Rechteinhabers (RI),
III. Erfüllt die Strafbarkeit nach § 106 UrhG
Störerhaftung (OLG Köln, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 6 U 208/10):
1. Als Störer haftet, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal - zur Verletzung
des geschützten Rechts beiträgt.
2. Diese Voraussetzungen hat der Beklagte bereits dadurch erfüllt, dass er einen Internetanschluss eingerichtet hat.
3. Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung
vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers allerdings zusätzlich die Verletzung von Pflichten voraus, deren Umfang sich danach
bestimmt, ob und inwieweit der als Störer in Anspruch Genommene nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist.
Das bedeutet, der Anschlussinhaber hat erst durch die Installation und Nutzung des Internetzuganges dem späteren Urheberrechtsverletzer
die Möglichkeit eröffnet, dort eine Rechtsverletzung begehen zu können. Da der Anschlussinhaber nur die Urheberrechtsverletzung eines
eigenverantwortlich handelnden Dritten unterstützt, muss er allerdings nach allgemeiner Meinung die rechtliche Möglichkeit haben, die
Rechtsverletzung verhindern zu können, indem er zumutbare Maßnahmen ergreift, dieses zu unterbinden.
@ el Chupa Cabra,
das ist kein großes Kino, sondern regelmäßige Rechtsprechung, schon vor den Anfängen von P2P. Wir reden hier schon seit Jahren,
- Eine Abmahnung gehört für den AI zu einem allgemeinen Lebensrisiko
- Die Prüfpflichten des AI werden höchstrichterlich immer enger und höher abverlangt
- Das A und das O = Zugangssicherung
Der Rechteinhaber/Rechteverwerter, der größte Tor oder der größte Blender?
@FortyTwo,
Gehen wir einmal zur Erklärung des Geschäftsmodells Abmahnung von einer gängigen Abmahnung eines Songs der Firma abc durch die Kanzlei xyz
aus.
Dabei wird das Recht Urheberverstöße geltend zu machen nicht in Abrede gestellt.
Fiktiv, “IP-Log“ logt 10.000 IP’s für das Album xyz. Gestattungsantrag, Sicherungsbeschluss, Gestattungsanordnung, Providerauskunft,
Abmahnung. Im Weiteren nehmen wir an, das jeder IP eine Abmahnung ergibt.
- 1. Der RI muss als Erstes für die Log-Firma ca. 50,- € je IP hinlegen.
10.000 x 50,- € = 500.000 € für die Log-Firma
2. Beauftragung eines Anwaltes je Einzelfall 651,80 € (1,3 aus StW 10.000,- €)
10.000 x 651,80 € = 6,518 Millionen €
3. Steuer-Einnahmen des Staates aus 19 % MwSt. Anwaltskosten je Einzelfall = 123,84%
10.000 x 123,84 € = 1,24 Millionen €
4. Gestattungsantrag bzw. -anordnung nach § 128c KostO = 0,78 € je IP (Gerichtskasse)
10.000 x 0,78 € = 7.800,- €
5. Providerauskunft 0,56 € je IP nach § 101 Abs. 9 Satz 5 UrhG (Provider)
10.000 x 0,56 = 5.600,- €
Zwischensumme an Ausgaben für den RI für 10.000 Abmahnungen = 7,03 Millionen €!
Das heißt, der abmahnende Anwalt müsste jetzt abmahnen und einfordern je Verletzer:
- 1. Anwaltskosten = 651,80 € 1,3 GG RVG aus StW 10.000,- € (denn, obwohl ich den Rahmenvertrag nicht kenne,
muss der RI an den Anwalt berappen; Stichpunkt = RVG)
2. Ermittlungskosten IP = 51,34 €
3. Schadensersatz je Lied = 300,- €
4. Auslagenpauschale = 20,- €
Gesamt = 1.023,14 €
Jetzt passiert doch der große Vergleich. Man sagt, wenn Du einen geminderten Betrag von 450,- € bezahlst, ist die streitige Sache aus
der Welt, nimmst Du nicht an, wird die volle Summe geltend gemacht.
Nehmen wir jetzt an, das alle einsichtig sind (obwohl unschuldig) und vergleichen sich mit Abgabe der UE.
10.000 x 450,- € = 4,5 Millionen €
Daraus ergeben sich erst einmal Einnahmen:
- 1. Anwalt (300 je Vergleich, ich keine den Rahmenvertrag aber nicht) = 3 Millionen €
2. Rechteinhaber (150 Schadensersatz) = 1,5 Millionen €
Zwischensumme aktuell
Ausgaben: 7,03 Millionen €
Einnahmen: 4,5 Millionen €
Gedankengang:
Ein Minus von 2,53 Millionen €. Welches vernünftige Unternehmen würde auf die Dauer so arbeiten?
Jetzt kann man diese Berechnungen weiter spinnen.
80% Zahlen
- 1. Anwalt (300 je Vergleich, ich keine den Rahmenvertrag aber nicht) = 2,4 Millionen €
2. Rechteinhaber (150 Schadensersatz) = 1,2 Millionen €
Zwischensumme aktuell
Ausgaben: 7,03 Millionen €
Einnahmen: 3,6 Millionen €
Gedankengang:
Ein Minus von 3,34 Millionen €. Welches vernünftige Unternehmen würde auf die Dauer so arbeiten?
Wie viele Klageverfahren gibt es tatsächlich, wo in der Regel nur die Anwaltskosten zugesprochen werden.
Wenn man - egal bei welchem Berechnungsmodell - die Ausgaben für einen RI, mit den tatsächlich zurückfliesenden Gelder aus der Abmahnung
vergleicht, gibt es doch nur einen Verlierer, den RI. Eigentlich Zwei, den Abgemahnten mit dazu. So kann auf die Dauer niemand arbeiten.
Gewinner = Anwalt, Log-Firma, Staat, Gerichtskasse, Provider. Darum wird das Innenverhältnis - von allen Seiten - wie Fort Knox geschützt.
Natürlich gibt es auch noch die Variante, das ich zu blöd zum Rechnen bin und die falschen Schlussfolgerungen ziehe.
VG Steffen