Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6641 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. August 2011, 00:45

[quoteemel Chupa Cabra]Klar, ich kann nichts Beweisen, aber die Abmahnanwälte und die Loggerfritzen können alles .. ja ne, is schon klar.[/quoteem]


@el Chupa Cabra,

wenn man diskutiert, sollte man schon etwas sachlich bleiben. Ich habe das Beispiel bewusst und allgemein gewählt
sowie nicht auf Dich bezogen. Denn, hier gibt es einige Parallelen mit uns. Der Anschlussinhaber kann und wird in
Störerhaftung genommen, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich handelt (oder keine Argumente hat, oder Argumente hat
und diese nicht beweisen kann). Warum, er ist verantwortlich für den vermaledeiten Anschluss, egal ob 120 + mit
ohne PC.

1. Eidesstattliche Versicherungen
Man sollte doch einmal begreifen, dass man vor Gericht alles vortragen kann. Was davon den Richter interessiert,
steht auf einem ganz anderen Blatt. Denn, wenn Du es NICHT für DEINEN konkreten Einzelfall BEWEISEN bzw. BELEGEN
kannst, ist es eben nur ein netter Vortrag, und wenn der Richter gute Laune hat, wird er wohlwollend nicken.

Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete
Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.

Es interessiert doch keinen Richter, was in Köln war, wenn es für dich nicht zutrifft und man es nicht belegen kann.



2. […]Ein ALLEINE Lebender Mensch!
Normal Berufstätig, normale Bedürfnisse im Internet!
WLAN abgesichert, WPA2 CCMP, Gateway mit Firewall, Antivirenprogramm/Firewall Software auf dem Computer.
Kein P2P.[…]


Wenn er die Störerhaftung nicht entkräften kann, hat er Pech. Natürlich ist
es für den ALLEINLEBENDEN unfair und viel werden mir die Krätze wünschen.
So ist halt das ganze Leben und ich habe nie gesagt, dass die Störerhaftung fair ist.

Dieses ganze Gerede mit der Unschuld ist doch nur ein Versuch etwas auf Sand zu bauen, was im Gerichtssaal dann
zusammenfällt.
Argumente Leute, die müssen her, diese müssen dann noch untermauert werden mit Screens, Gutachten, Zeugen, eidesstattliche
Erklärungen, Belegen usw. i.V.m. einem qualitativen Vortrag des eigenen Fachanwaltes und letztendlich Mut zum Risiko.

Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
  • 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch
    stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete
    Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die der Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden vom
    Gericht als "wahr" unterstellt.


VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6642 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. August 2011, 12:00

Filesharing: Keine Abmahnung bei gesichertem WLAN?


eRecht24 - Karsten Fernkorn & Sören Siebert GbR
Jägerstraße 67 - 69
10117 Berlin

E-Mail: mail@e-recht24.de
Internet: eRecht24.de
Telefon: 030 20648964
Fax: 030 99271329


Urteil im Volltext: LG Stuttgart, Urteil vom 28. Juni 2011, Az. 17 O 39/11


Erst letztes Jahr entschied der BGH über die Haftung des Betreibers eines unzureichend gesicherten WLAN-Anschlusses.
Das LG Stuttgart musste sich nun mit der Frage beschäftigen, wie ein Abgemahnter seiner Darlegungslast nachkommen kann,
um den Vorwurf aus der Filesharing-Abmahnung zu entlasten.


Was war geschehen?

Die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte verschiedener Musiktitel und -alben wurden in einer Tauschbörse darauf
aufmerksam, dass ihre Werke zum Download angeboten wurden. Die Uploads konnten über die ermittelte IP-Adresse dem
beklagten Anschlussinhaber zugeordnet werden.

Anders als üblich sprachen die Rechteinhaber zunächst keine Abmahnung aus, sondern stellten einen Strafantrag, woraufhin
die Rechner des Inhabers des Internetanschlusses durchsucht wurden. Die Polizei stellte bei ihrer Durchsuchung weder
Filesharing-Programme noch die streitgegenständlichen Musiktitel fest. Als die Rechteinhaber schließlich dennoch noch a
bmahnten, beschritt der Beklagte den Rechtsweg.


Entscheidung des Gerichts

...


... weiterlesen!

......................................................................


Tipp der Initiative AW3P


Gehen Sie mit Ihrem PC oder Laptop zum nächstliegenden Computer-Service und lassen Sie sich von Ihrem PC oder Laptop ein
privates Gutachten (Kosten ca. 50,00 EUR) anfertigen um von einem Spezialisten, PC oder Laptop freiwillig nach geschützten
Werken oder Programmen durchsuchen zu lassen und dann dieses zur eigenen Verteidigung zu nutzen.


Muster PC-Gutachten:


Word:Download-Link
Open-Office: Download-Link

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6643 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. August 2011, 12:28

[quoteemel Chupa Cabra]Genau hier versagt unser Rectssystem vollständig!
Gleichheitsprinzip?
Hier wird NICHT mit Gleichheit geurteilt, KANN GAR NICHT!

Pech ist m.E. nicht per Gesetz definiert,
wohl aber das Konstrukt das hier per Gesetz die Möglichkeit der Abzocke geschaffen wurde.

Du kennst doch bestimmt den Spruch aus dem Volksmund:
Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Genau das trifft auf die eidesstattliche Versicherung von Loggerbuden zu

Und so lange das dt. Richter nicht kapieren ist das für mich staatlich sanktionierte Wegelagerei.[/quoteem]

Das sind doch alles nur Phrasen. Mach halt mal die Augen auf. Das ist die Gerichts-Realität und
nicht die lilabunte Foren-Realität, wie wir sie uns schönreden.

  • 1. verbose-log - eine sehr gute Sache, habe ich selbst diese Log-Datei nicht - keine Relevanz
    2. Router-Log - eine sehr gute Sache, habe ich diesen nicht - keine Relevanz
    3. Mögliche falsche eidesstattliche Versicherung des Loggers - eine sehr gute Sache, kann ich
    diesen für meinen konkreten Einzelfall nicht nachweisen - keine Relevanz
    4.IP-Dreher - eine sehr gute Sache, kann ich diesen für meinen konkreten Einzelfall nicht nachweisen
    - keine Relevanz usw.


Merkst Du was?

Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn
die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
Ein: Ich war es nicht oder alle anderen sind doof - reicht eben nicht.


[quoteemel Chupa Cabra]Genau hier versagt unser Rechtssystem vollständig!
Gleichheitsprinzip?
Hier wird NICHT mit Gleichheit geurteilt, KANN GAR NICHT![/quoteem]
Die Einzigen, die versagen, sind doch letztendlich nur wir. Das Zivilrecht basiert nicht auf der
Unschuldsvermutung (Strafrecht), sondern auf das Gleichheitsprinzip.

Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder
den gegnerischen Anspruch hindert.
Und wenn wir dem Abmahner nichts entgegensetzen können, außer Polemik und WC-Parolen, dann haben wir
eben brutal und brachial Pech, sind die ewigen Störer (und reden in 10 Jahren noch von den eidesstatt-
lichen Erklärungen der Loggbuden + blöden Richter!) und Zahlen.


VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6644 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. August 2011, 12:37

[quoteemAnne]Gilt das auch, wenn Abmahnungen schon vorliegen ? Oder nur, wenn der AI noch keine Kenntnis davon hat ?
Widerspricht sich das nicht irgendwo?[/quoteem]
Wenn ich eine Abmahnung mein Eigen nenne, nutze ich jede Möglichkeit mich zu verteidigen. Nehme doch einmal, welche Möglichkeiten Dir selbst bleiben. Die Meisten wissen doch nicht einmal, was sie zum Log-Zeitpunkt gemacht haben.

Natürlich kann man es machen lassen, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat. Voraussetzung, das Betriebssystem wurde nach der Abmahnung nicht neu aufgespielt (ist an Hand der Systeminfo ersichtlich)!

Sicherlich ist dieses PC-Gutachten nicht der “Heilige Gral des Abmahnwahns“ - aber ein Mosaik-Stein in der eigenen Verteidigung. Und so viele hat man nicht. ;)

VG Steffen

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6645 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. August 2011, 22:56

Bild

Was Quatsch ist und was nicht, entscheide ich!

Hier ist immer noch ein Forum gegen den Abmahnwahn und keines für gelangweilte
Logger usw.

Steffen (Site-Admin)


Bild

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6646 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. August 2011, 23:58

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo

so wie die komischen Logg-Protokolle manipulierbar sind und sich eigentlich alles nur auf den eidesstattlichen
Aussagen der "bezahlten" Zeugen stützt, sind auch die Möglichkeiten der Abgemahnten zahlreich und "frei"
definierbar. Man sollte alles ausnutzen.
Hier stellen sich dem Richter nun zwei Fragen:

Warum sollte die Loggerbude die Log-Protokolle "manipulieren"? - Es besteht doch gar kein Grund dazu. Der Loggerbude ist es doch herzlich egal, ob eine IP-Adresse Lieschen Müller oder Max Mustermann zugeordnet wird.

Der Abgemahnte hingegen hat durchaus Interesse (und die Möglichkeit) seine Hardware entsprechend zu manipulieren, damit ein für ihn günstiges Gutachten erstellt werden kann.

sang
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6647 Beitrag von sang » Mittwoch 17. August 2011, 00:32

@FortyTwo

Das "manipulieren" ist auch in einem anderen Sinne zu verstehen: Die Zahl der abmahnbaren IP-Adressen irgendwie zu vergrößern.
Erlaub mir, eine Frage zu stellen: Bist Du der Ansicht, dass die Loggerbuden die Log-Protokolle in diesem Sinne nicht "manipulieren"?

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6648 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 17. August 2011, 09:24

sang hat geschrieben:@FortyTwo

Das "manipulieren" ist auch in einem anderen Sinne zu verstehen: Die Zahl der abmahnbaren IP-Adressen irgendwie zu vergrößern.
Erlaub mir, eine Frage zu stellen: Bist Du der Ansicht, dass die Loggerbuden die Log-Protokolle in diesem Sinne nicht "manipulieren"?
Die Zahl der geloggten IPs muss gar nicht manipulativ vergrößert werden - es sind immer noch ausreichend viele Filesharer "aktiv" und versorgen die Kanzleien mit immer neuer Munition.

Ob die Loggerbuden tatsächlich manipulieren, weiss ich nicht; aber wie gesagt, ich sehe auch gar keinen Grund, dass man dies tun müsste, solange die Gier bei den Filesharern nicht gestillt ist und dort kein Umdenken einsetzt, solange wird das Geschäftsmodell "Abmahnwahn" für die einschlägigen Kanzleien attraktiv bleiben.

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Wieder einer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6649 Beitrag von Wieder einer » Mittwoch 17. August 2011, 11:34

Steffen hat geschrieben:[quoteemel Chupa Cabra]Klar, ich kann nichts Beweisen, aber die Abmahnanwälte und die Loggerfritzen können alles .. ja ne, is schon klar.[/quoteem]


@el Chupa Cabra,

Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete
Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.

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VG Steffen

@el Chupa Cabra

nun doch mal eine andere Sichtweise (Die Technische). Bei einem solchen Fall, wie du Ihn beschrieben hast, wäre meine Vorgehensweise (vereinfacht!):

1. Router Log der jemals verbundenen Rechner auslesen -> Wenn bisher nur ein Rechner (mit MAC Adresse angemeldet war sieht man das!)!
-> dadurch kann man festhalten das kein anderer Rechner je mit diesem Router verbunden war!
2. Logs des Rechners auslesen, denn auch der speicher ob ein P2P Program installiert war, unter anderem auch die Firewall die dem Program den Zugang gewähren muss.
-> Natürlich muss auch ersichtlich sein, dass dieses System nicht neu aufgesetzt worden ist.
3. Dies durch einen Computer Fachmann (Firma!) bestätigen lassen. (Am besten Router austauschen (als Beweismittel) und das System (Volles Backup oder ähnliches)

Dies wäre dann auch Gerichtssicher. So ähnlich war es auch bei dem Stuttgarter Fall.

Gruß Wieder einer
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epetition des deutschen Bundestages

#6650 Beitrag von akki_van_achtern » Mittwoch 17. August 2011, 11:46

Unter "https://epetitionen.bundestag.de" gibt es eine Pedition
Beweispflicht bei Abmahnungen vom 22.07.2011

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte ihre Anschuldigungen auch nachprüfbar beweisen müssen, wenn sie Internetnutzer des illegalen Downloads von Musik- oder Filmdateien bezichtigen.
Begründung

Wie in der Sendung Kontraste gezeigt wurde, haben solche Anwälte allzu leichtes Spiel, Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, massiv unter Druck zu setzen und sie zur Zahlung ungerechtfertigter Gebühren und Strafen zu zwingen. Sie müssen lediglich die IP-Adresse nennen und erhalten vom Provider problemlos die realen Adressen ohne vor Gericht irgendwie belegen zu müssen, dass der Nutzer tatsächlich diese Seite besucht hat und die behaupteten Downloads getätigt hat. Es reicht eine eidesstattliche Versicherung. Da wird ein Privatrecht und letztlich Selbstjustiz geduldet und obwohl das Justizministerium Kenntnis von diesen Machenschaften hat, schreitet es nicht ein.

Vielleicht unterzeichnet der eine oder andere von euch mit, weniger um die arme Musikindustrie zu schützen sondern mehr um diesen Anwälten auf die Zehen zu treten.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6651 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. August 2011, 12:39

[quoteemFortyTwo]Die Zahl der geloggten IPs muss gar nicht manipulativ vergrößert werden - es sind immer noch ausreichend viele Filesharer
"aktiv" und versorgen die Kanzleien mit immer neuer Munition.

Ob die Loggerbuden tatsächlich manipulieren, weiss ich nicht; aber wie gesagt, ich sehe auch gar keinen Grund, dass man
dies tun müsste, solange die Gier bei den Filesharern nicht gestillt ist und dort kein Umdenken einsetzt, solange wird das
Geschäftsmodell "Abmahnwahn" für die einschlägigen Kanzleien attraktiv bleiben.[/quoteem]
Das ist nach meiner Meinung einfach Pauschalisieren: Warum sollten Log-Firmen manipulieren + Gier der Filesharer?

Es ist immer gut, wenn es Menschen gibt, die den Abmahnwahn schon seit Beginn der (Abmahn-)Zeit mitverfolgen. Ich kaufe den
- Urhebern (damals) - ab, dass man sich gegen das Aufkommen des Filesharing wehren wollte, weil Hämer, Glashaus, Mouse T. Top
angesagt waren und Earth2160 ein Topspiel aus der Schmiede von Zuxxez. Dabei möchte ich auf die Beweggründe nicht eingehen.
Sicherlich hat es auch deutlich gezeigt, das es für kleine Softwarehäuser - wie am Beispiel “IT-Services Thomas Holz - Easy-2
-Sync“ - das Aus bedeuten kann, wenn das Produkt schneller in der TB ist, als auf den Markt verkauft.

Nur hat man Ende2007/Anfang 2008 gemerkt, es kommen immer mehr Rechteinhaber und Rechteverwerter, immer mehr abmahnende Kanzleien,
die natürlich Urheberverstöße über P2P-Netzwerke geltend machen, aber auch es zu einem perfekten Geschäftsmodell entwickeln mit
dem Inhalt: Viel Profit mit wenig Aufwand!

Denn wir engagieren uns nicht gegen die Abmahnung als solches, sondern gegen das WIE!



@FortyTwo,

Du bist doch im Endeffekt, egal wer Du wirklich bist, genau so ein Beton-Kopf, wie viele die für das frei Filesharing eintreten
oder grundsätzlich von der “Unschuld“ des Abgemahnten ausgehen.

Bild
Zusammenfassung: ©Initiative AW3P

Ein Umdenken muss eintreten, aber bei allen Beteiligten! Gier ist ein zu allgemeines Wort, was auch verwendet werden könnte, viel
bei den Abmahnern zu erklären.

Hinweis:
Nennt mir doch einmal Fälle, dass ein Filesharer aus/mit dem Heruntergeladenen - Geld macht. Man lädt es herunter, schaut es an,
hört es an, spielt es an und löscht es wieder oder archiviert es für sich. Sicherlich wird es getauscht zwischen den Kids, sicherlich
haben sehr viele eine gecrackte Version von Windows (XP oder Office), sicherlich haben viele 1 heimliches Filmarchiv. Sicherlich
geht der echte Fan aber auch zum Konzert, der echte Zocker kauft sich das Game, und außer den Porno-Liebhaber, werden diejenigen
die den echten Genuss haben wollen, auch ins Kino gehen oder sich die DVD ausleihen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber kein
Steak-Messer Hersteller stellt seine Produktion ein, weil eine geringe Anzahl der Konsumenten, anderen damit Leid antun. Und wer
sagt denn, außer die FortyTwo’s dieser Welt, das der Betreffende das Heruntergeladene und Gelöschte überhaupt gekauft hätte. Ich
habe meine letzte Audio-CD, mann das ist lange her. Aber nicht aus Protest, sondern es mir persönlich einfach zu teuer + zu viel Mist.

Sicherlich ist der Gesetzgeber eindeutig,

I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis
des Rechteinhabers (RI),
III. Erfüllt die Strafbarkeit nach § 106 UrhG



Störerhaftung (OLG Köln, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 6 U 208/10):

1. Als Störer haftet, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal - zur Verletzung
des geschützten Rechts beiträgt.
2. Diese Voraussetzungen hat der Beklagte bereits dadurch erfüllt, dass er einen Internetanschluss eingerichtet hat.
3. Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung
vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers allerdings zusätzlich die Verletzung von Pflichten voraus, deren Umfang sich danach
bestimmt, ob und inwieweit der als Störer in Anspruch Genommene nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist.


Das bedeutet, der Anschlussinhaber hat erst durch die Installation und Nutzung des Internetzuganges dem späteren Urheberrechtsverletzer
die Möglichkeit eröffnet, dort eine Rechtsverletzung begehen zu können. Da der Anschlussinhaber nur die Urheberrechtsverletzung eines
eigenverantwortlich handelnden Dritten unterstützt, muss er allerdings nach allgemeiner Meinung die rechtliche Möglichkeit haben, die
Rechtsverletzung verhindern zu können, indem er zumutbare Maßnahmen ergreift, dieses zu unterbinden.


@ el Chupa Cabra,

das ist kein großes Kino, sondern regelmäßige Rechtsprechung, schon vor den Anfängen von P2P. Wir reden hier schon seit Jahren,
  • Eine Abmahnung gehört für den AI zu einem allgemeinen Lebensrisiko
  • Die Prüfpflichten des AI werden höchstrichterlich immer enger und höher abverlangt
  • Das A und das O = Zugangssicherung




Der Rechteinhaber/Rechteverwerter, der größte Tor oder der größte Blender?


@FortyTwo,

Gehen wir einmal zur Erklärung des Geschäftsmodells Abmahnung von einer gängigen Abmahnung eines Songs der Firma abc durch die Kanzlei xyz
aus.

Dabei wird das Recht Urheberverstöße geltend zu machen nicht in Abrede gestellt.

Fiktiv, “IP-Log“ logt 10.000 IP’s für das Album xyz. Gestattungsantrag, Sicherungsbeschluss, Gestattungsanordnung, Providerauskunft,
Abmahnung. Im Weiteren nehmen wir an, das jeder IP eine Abmahnung ergibt.
  • 1. Der RI muss als Erstes für die Log-Firma ca. 50,- € je IP hinlegen.
    10.000 x 50,- € = 500.000 € für die Log-Firma

    2. Beauftragung eines Anwaltes je Einzelfall 651,80 € (1,3 aus StW 10.000,- €)
    10.000 x 651,80 € = 6,518 Millionen €

    3. Steuer-Einnahmen des Staates aus 19 % MwSt. Anwaltskosten je Einzelfall = 123,84%
    10.000 x 123,84 € = 1,24 Millionen €

    4. Gestattungsantrag bzw. -anordnung nach § 128c KostO = 0,78 € je IP (Gerichtskasse)
    10.000 x 0,78 € = 7.800,- €

    5. Providerauskunft 0,56 € je IP nach § 101 Abs. 9 Satz 5 UrhG (Provider)
    10.000 x 0,56 = 5.600,- €


    Zwischensumme an Ausgaben für den RI für 10.000 Abmahnungen = 7,03 Millionen €!

Das heißt, der abmahnende Anwalt müsste jetzt abmahnen und einfordern je Verletzer:
  • 1. Anwaltskosten = 651,80 € 1,3 GG RVG aus StW 10.000,- € (denn, obwohl ich den Rahmenvertrag nicht kenne,
    muss der RI an den Anwalt berappen; Stichpunkt = RVG)
    2. Ermittlungskosten IP = 51,34 €
    3. Schadensersatz je Lied = 300,- €
    4. Auslagenpauschale = 20,- €
    Gesamt = 1.023,14 €
Jetzt passiert doch der große Vergleich. Man sagt, wenn Du einen geminderten Betrag von 450,- € bezahlst, ist die streitige Sache aus
der Welt, nimmst Du nicht an, wird die volle Summe geltend gemacht.

Nehmen wir jetzt an, das alle einsichtig sind (obwohl unschuldig) und vergleichen sich mit Abgabe der UE.
10.000 x 450,- € = 4,5 Millionen €

Daraus ergeben sich erst einmal Einnahmen:
  • 1. Anwalt (300 je Vergleich, ich keine den Rahmenvertrag aber nicht) = 3 Millionen €
    2. Rechteinhaber (150 Schadensersatz) = 1,5 Millionen €
Zwischensumme aktuell
Ausgaben: 7,03 Millionen €
Einnahmen: 4,5 Millionen €


Gedankengang:
Ein Minus von 2,53 Millionen €. Welches vernünftige Unternehmen würde auf die Dauer so arbeiten?



Jetzt kann man diese Berechnungen weiter spinnen.

80% Zahlen
  • 1. Anwalt (300 je Vergleich, ich keine den Rahmenvertrag aber nicht) = 2,4 Millionen €
    2. Rechteinhaber (150 Schadensersatz) = 1,2 Millionen €
Zwischensumme aktuell
Ausgaben: 7,03 Millionen €
Einnahmen: 3,6 Millionen €

Gedankengang:
Ein Minus von 3,34 Millionen €. Welches vernünftige Unternehmen würde auf die Dauer so arbeiten?


Wie viele Klageverfahren gibt es tatsächlich, wo in der Regel nur die Anwaltskosten zugesprochen werden.


Wenn man - egal bei welchem Berechnungsmodell - die Ausgaben für einen RI, mit den tatsächlich zurückfliesenden Gelder aus der Abmahnung
vergleicht, gibt es doch nur einen Verlierer, den RI. Eigentlich Zwei, den Abgemahnten mit dazu. So kann auf die Dauer niemand arbeiten.
Gewinner = Anwalt, Log-Firma, Staat, Gerichtskasse, Provider. Darum wird das Innenverhältnis - von allen Seiten - wie Fort Knox geschützt.
Natürlich gibt es auch noch die Variante, das ich zu blöd zum Rechnen bin und die falschen Schlussfolgerungen ziehe.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6652 Beitrag von Wieder einer » Mittwoch 17. August 2011, 12:47

el Chupa Cabra hat geschrieben:@Wieder einer
Nette Theorie!
Nur blöd das viele Abmahnungen erst nach Monaten nach dem Log-Zeigpunkt eintrudeln,
und somit viele eigene Logs schon lange obsolet sind,
bei einigen sogar sich die Hardware dramatisch geändert hat.

Ich kann nur für meine Abmahnung sprechen. Da waren es zwei Monate. Der Router Log ist noch da (Der löscht sich nicht von selbst außer man hat sehr viele Rechner am Start!), Voraussetzung ist natürlich das sich keine Hardware ändert (Bei Routern auch sehr selten). Beim Rechner mag das auch anders aussehen, ich versuchte mich aber in deinen beschriebenen Fall zu beschränken. Bei Otto-Normal-User ist auch der Hardware tausch nicht im Jahrestakt. Hierzu sei noch vermerkt, das Windows die Logs nur dann überschreibt, wenn der Log File eine bestimmte große erreicht hat und dann werden die ältesten Einträge überschrieben.

Wobei ich das Spiel sogar mit drei Rechnern (nur die waren am Router) durch gespielt habe. Wobei ich die Rechner sogar mit dem VMware Converter gesichert habe (Die Logs so eingestellt, das sie nicht mehr gelöscht werden).
Gruß Wieder einer

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6653 Beitrag von Waldschrat » Donnerstag 18. August 2011, 06:24

FortyTwo hat geschrieben:
Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo

so wie die komischen Logg-Protokolle manipulierbar sind und sich eigentlich alles nur auf den eidesstattlichen
Aussagen der "bezahlten" Zeugen stützt, sind auch die Möglichkeiten der Abgemahnten zahlreich und "frei"
definierbar. Man sollte alles ausnutzen.
Hier stellen sich dem Richter nun zwei Fragen:

Warum sollte die Loggerbude die Log-Protokolle "manipulieren"? - Es besteht doch gar kein Grund dazu. Der Loggerbude ist es doch herzlich egal, ob eine IP-Adresse Lieschen Müller oder Max Mustermann zugeordnet wird.

Der Abgemahnte hingegen hat durchaus Interesse (und die Möglichkeit) seine Hardware entsprechend zu manipulieren, damit ein für ihn günstiges Gutachten erstellt werden kann.
Um hier mal Missverständnisse zu vermeiden: der Logger hat keine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass genau
Herr Mustermann eine Abmahnung bekommt. Er kann aber sein Verfahren so gestalten, dass neben, sagen wir einmal, 100 echten Saugern, noch 0 bis 100 Kollateralschäden auftreten.
Wer erinnert sich noch an die filesharenden Laserdrucker einer amerikanischen Uni?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6654 Beitrag von Waldschrat » Donnerstag 18. August 2011, 06:33

Mistreaded hat geschrieben:@el Chupa Cabra

oder auch noch mal diese Aussage
Dazu gehört es jedenfalls. dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen einem Dritten zur eigenverantwortlichen Nutzung überlässt, jenem die Teilnahme an sog. Tausehbörsen untersagt bzw. darüber aufklärt, dass diese verboten ist
Eine Kleinigkeit, die gerne in Vergessenheit gerät: eine "Tauschbörse", also die Installation einer entsprechenden Software auf dem Rechner, ist genauso wenig illegal wie der Erwerb eines Brotmessers oder eines Kraftfahrzeugs. Es kommt darauf an, was man damit macht

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6655 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. August 2011, 12:04

Betreff: Anzeige - Gebührenüberhebung, Betrug und Beihilfe zum Betrug

@delta,

man sollte hier aus Fehlern lernen. Sicherlich kann man eine Strafanzeige in Betracht ziehen. Baxter hat ja
- wie immer - das Handtuch geschmissen. Deshalb sollte man die Argumentation - gut - wählen. Hier einmal
einige Antworten der Staatsanwaltschaft Regensburg + Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Ich stelle meine
Dokumente natürlich gern zur Verfügung. Denn die Gesetzgebung hat sich zu 2007 - nicht - geändert.


Gebührenüberhebung

§ 352 StGB trifft nicht zu, da der Abmahner kein Amtsträger ist. Anderseits wird nach einem sagen wir ange-
nommenen Gegenstandswert von 10.000,- € sowie 1,3 Gebühr abgerechnet. Der geminderte Vorbetrag, stellt ein
legitimes Vergleichsangebot dar, was man annehmen oder ablehnen kann. Bei Ablehnung werden die vollen Gebühren
nach RVG in Rechnung gestellt, die nach § 3 ZPO dann höchstrichterlich geprüft werden. Beweise von eventuellen
zutreffenden Erfolgshonoraren, wie in Form des Rahmeneckvertrages, hast Du diese zufällig?
Denn wenn Du die
Strafanzeige auf viele erweiterst, solltest Du für jeden, den Beweis erbringen können.



Betrug, Beihilfe des Betruges, Erpressung, Nötigung

Grundsätzlich, nein! Die Abmahnung erfüllt nicht den Tatbestand des Betrugs, genauso wenig wie die der Erpressung,
Verleumdung oder der Nötigung. Der Abmahner darf im Rahmen seiner Beauftragung grundsätzlich von einem Anspruch
gegen den ermittelten Anschlussinhaber ausgehen und diesen Anspruch geltend machen.


Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

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VG Steffen

sloth
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6656 Beitrag von sloth » Freitag 19. August 2011, 00:36

Hallo,
bin seit einer guten Woche auch Abgemahnter. Zum Glueck habe ich dieses Forum gefunden. Vielen Dank fuer diese tolle Arbeit. Ich habe die modUE abgeschickt, sie ist am Montag eingegangen und schon 3 Tage spaeter hatte ich den ersten Bettelbrief im Kasten. Darin wird die modUE nicht angenommen ("Ein Vergleich ist nicht zu Stande gekommen"). Meine Frage ist nun: bin ich schon durch die Uebermittlung der modUE einer EV entgangen, egal ob die ModUE akzeptiert wird oder nicht? Bisher habe ich nur von Faellen gelesen, in denen die modUE akzeptiert wird, die Schadensersazforderungen jedoch aufrecht erhalten bleiben. Vielen Dank im Voraus,

sloth

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6657 Beitrag von Steffen » Freitag 19. August 2011, 02:24

[quoteemsloth]Ich habe die mod. UE abgeschickt, sie ist am Montag eingegangen und schon 3 Tage später hatte ich den ersten Bettelbrief im Kasten. Darin wird die mod. UE nicht angenommen ("Ein Vergleich ist nicht zu Stande gekommen"). Meine Frage ist nun: bin ich schon durch die Übermittlung der mod. UE einer EV entgangen, egal ob die Mod. UE akzeptiert wird oder nicht? Bisher habe ich nur von Fällen gelesen, in denen die mod. UE akzeptiert wird, die Schadensersatzforderungen jedoch aufrecht erhalten bleiben. Vielen Dank im Voraus,[/quoteem]

Mann muss hier den genauen Wortlaut kennen, erstens Deiner mod. UE und zweitens, des Antwortbriefes. Ist die mod. UE nicht angenommen oder kam kein Vergleich zu Stande. Warum wurde die mod. UE nicht angenommen, hast Du eine neue Frist zur Abgabe erhalten usw.

Scann mir einmal Deine mod. UE + das Antwortschreiben ein. Keine Sorge, es wird nichts weitergegeben oder veröffentlicht. Nur hier hilft kein hellsehen.

Alles Weitere dann per E-Mail.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6658 Beitrag von Steffen » Freitag 19. August 2011, 02:55

[ironie on]“Trollerei“ mal anders!

Als Denkpause zur Strafanzeigeerstattung etwas Weiterbildung unter der Rubrik: Geist(los).

Die gestrige Ausgabe der “Neuen Presse“ bringt es an den Tag. Nicht nur aktuell in Deutschlands
Foren herrschen die Trolle, auch in der Musik. Gibt es die Troll-Iluminaten? Muss Sakrileg neu
geschrieben werden?


Zum Beweis der Ausschnitt des Artikels:

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Nach vorliegenden Insider-Informationen werden die “Hofer GAG-Trolle“ mit Sänger Susi Sonnentroll
und Schaumschlägertroll Part2 - nicht an den Start gehen.[ironie off]

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6659 Beitrag von Steffen » Freitag 19. August 2011, 11:54


!
O.K., nach der “Trollerei“ noch ein kleiner Hinweis. Ähnlichkeiten zu realexistierenden anonymen Foren-User
wären rein zufällig und überhaupt nicht gewollt. Ganz ehrlich!
Dann noch einige Gedankenanstöße zur “deltaschen-Strafanzeige-Aktion“.

Es sollte niemand auffassen, das ich es nicht gönne oder neidisch bin, aber ich habe außer in zwei Fällen
schon sehr viele Strafanzeigen nutzlos verpuffen gesehen. Man muss einfach sehen, dass man ein Antrags- oder
Offizialdelikt als Aufhänger verwenden muss, denn ansonsten passiert nur eines, dass der StA die Ermittlung
entweder gar nicht aufnimmt oder ganz schnell wieder einstellt ohne ein Ergebnis.

Dann sollte man sich entscheiden, welche Begrifflichkeit man wählt. Entweder § 352 StGB "Gebührenüberhebung"
(geht nicht, da der Anwalt kein Amtsträger ist und nach RVG abrechnet) oder meint man letztendlich "Gebühren-
tatbestände". Nochmals, § 352 StGB wäre strafrechtlich relevant, "Gebührentatbestände nach RVG wohl auch, aber
hier muss man Beweise erbringen und nicht seine Rechtsauffassung vortragen, die niemand anderes teilt, und
so auch nicht strafbar ist.


Mal einen Auszug aus einem Abmahnschreiben, welche die Situation darlegt:

[…]Mit dem Schreiben vom 01.01.2011 haben wir für unsere Mandantin einen operablen Vorschlag unterbreitet, die
Angelegenheit schnell und vor allem auch relativ kostengünstig zu erledigen.

Der in dem Schreiben vom 01.01.2011angegebene Betrag ist insoweit außerordentlich verhalten angesetzt und kann
sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung noch deutlich und sogar um ein Vielfaches erhöhen. Unsere
Mandantin sieht derzeit hiervon nur deswegen ab, weil sie ein Interesse an einem schnellen Abschluss der Ange-
legenheit hat. Im Falle eines streitigen Verfahrens gilt dies nicht mehr.

Beachten Sie aber bitte:
Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, werden wir unserer Mandantin empfehlen, den Rechtsstreit aufzunehmen und
sämtliche Ansprüche umfassend gerichtlich durchzusetzen.[...]
Hieraus ergibt sich in keinster Weise eine Strafbarkeit. Im Gegenteil. Es ist gängige Praxis bei außergerichtlichen
Rechtsstreitigkeiten, das man der Gegenseite zur schnellen Abwicklung im beiderseitigen Interesse einen Vergleich
unterbreitet. Wir dieses Vergleichsangebot nicht angenommen, rechnet man die vollen Gebühren nach RVG ab.

Wenn Du etwas anderes beweisen willst, wie zum Beispiel Erfolgshonorare oder Ähnliches, sollte man etwas auf der
Hand haben. Diese wirst Du aber in keinen Abmahnschreiben finden sondern im Vertrag bzw. Absprachen zwischen
RI und RA. Und hier kommt es nicht einmal darauf an, ob die Zahlungen mit Abmahnschreiben schon geleistet wurden
oder nicht.

Bitte mit bedenken.



VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6660 Beitrag von Steffen » Freitag 19. August 2011, 12:39

Deiddel:News



RA Damm & Partner: LG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, Az. 12 O 256/10

Freitag, den 19.08.2011


LG Düsseldorf: 3.000,00 EUR Schadensersatz für den Upload von 10 Musiktiteln auf Grundlage von GEMA-Tarif VR-W I / Eltern haben periodisch PC ihrer Kinder auf Filesharing-Software zu überprüfen

Quelle: RA Damm & Partner

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Eltern als Störer für illegale Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder selbst dann haften, wenn ein Verbot für illegale Internetaktivitäten ausgesprochen wird. Bei insgesamt 1301 unerlaubt öffentlich zugänglich gemachten Musikstücken gehöre es zur Aufsichtspflicht der Eltern, dass sie kontrollieren, ob entsprechende Filesharing-Programme auf dem genutzten Computer oder den Computern installiert seien und auf welche Weise das Internet durch seine Söhne genutzt werde. Zur Bemessung des Schadensersatzes sei es angemessen, als Ausgangspunkt auf den GEMA-Tarif VR-W I zurückzugreifen, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 EUR vorsehe. Da Streams im Gegensatz: zu den von dem Anschluss des Beklagten ermöglichten Downloads nicht auf eine dauerhafte Speicherung ausgerichtet seien, sei ein Aufschlag von 50 % gerechtfertigt. Die unkontrollierbare Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads und der Umstand, dass die Ermöglichung eines1Downloads in einem Filesharing-Netzwerk mittelbar zu einer Vervierfachung der Verbreitung führt (die Filesharing-Programme sahen in ihren Grundeinstellungen vor, dass eine heruntergeladene Datei ihrerseits wieder zum Abruf bereitgehalten wurde), hatte eine Verdoppelung des sich ergebenden Betrages zur Folge. Zum Volltext der Entscheidung:


Quelle:
RA Damm & Partner

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