Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6561 Beitrag von Steffen » Samstag 23. Juli 2011, 11:50

Liebe Community,

schweren Herzens, muss ich Euch informieren, dass die Ärzte bei unserem Mitstreiter Uwe Berger,
die Hoffnung schon fast aufgegeben haben, ihm sehr wenig irdische Zeit einräumen und ein Hospiz
empfehlen.

Aber Uwe will weiter kämpfen, die Chemo weiterführen und seinen steinernen Weg weitergehen. Ich
bin kein gläubiger Mensch, aber vielleicht kann es nicht schaden, das wir Uwe bei seinem Kampf
beiseite stehen, an ihm denken, eine Kerze anzünden oder ihm in das Gebet mit einbeziehen.

Bild

Bittet, und es wird euch gegeben werden; sucht, und ihr werdet finden; klopft an, und es wird
euch geöffnet werden! Denn jeder Bittende empfängt, und der Suchende findet, und dem Anklopfenden
wird aufgetan werden. Oder welcher Mensch ist unter euch, der, wenn sein Sohn ihn um ein Brot
bittet, ihm einen Stein geben wird? Und wenn er um einen Fisch bittet, wird er ihm eine Schlange
geben? Wenn nun ihr, die ihr böse seid, euren Kindern gute Gaben zu geben wisst, wie viel mehr
wird euer Vater, der in den Himmeln ist, Gutes geben denen, die ihn bitten!

Matthäus 7,7-11

Wer Uwe kennt, oder auch nicht, schickt doch einfach eine Karte
mit Euren Genesungswünschen an:

Uwe Berger
Hauptstr. 2
56865 Panzweiler


Mitstreiter und Freund Steffen Heintsch




[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=8irKXez8_GE[/youtube]

wombat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6562 Beitrag von wombat » Samstag 23. Juli 2011, 21:43

hallo uwe,
wir wünschen dir ebenfalls viel kraft und alles erdenklich gute für deinen kampf und sind in gedanken bei dir.
vg

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6563 Beitrag von Waldschrat » Sonntag 24. Juli 2011, 08:50

Bruki hat geschrieben:
Supermops hat geschrieben:Das kommt als nächstes in diesem Schmankerl,Steffen, nur etwas Geduld bitte!
Wenn das da das Deckblatt ist, bin ich auch interessiert das zu lesen :D ...

Wogegen ich mir von einer Ausschlachtung der Sommerzeit-Umstellungsfehler nicht so viel erwarte... Jeder Windows Administrator kennt diese verrückten Zeitsprünge in den Logdateien um die Zeitumstellung herum, wenn plötzlich einige Tasks 1 Stunde früher (oder später) laufen oder die Fehlermeldungen in den Systemlogs um eine Stunde "versetzt" werden... Da kann scheinbar nichtmal MS was gegen tun ;) ...

Timestamp, so wie ich ihn verstehe, ist einfach nur eine große Ziffer, die auf eine Nullzeit (sowas wie die "Geburt Jesu" oder der "MS-DOS Vers. 1.0") genormt wurde --- ein Timestamp ist völlig unabhängig von der Sommer- oder Winterzeit... und was man in den Ausdrucken/Anzeigen zu sehen bekommt, sind nur durch Rechenprogramme oder Filter gejagte Anzeigen dieser großen Ziffern (um den Menschen was bekanntes - Datum und Uhrzeit - zeigen zu können)...

Bruki
Um hier ein bisschen zu lästern: ich habe noch irgendwie die Reste traditioneller Seefahrt miterlebt, sprich den Schiffschronometer. Da bekam mal also vom Uhrmacher ein kostbares Gerät mit der Angabe, dass es bei der ausgeglichenen Temperatur usw. der Werkstatt eine tägliche Drift von z.B. 32 Sekunden hat.
Und natürlich sollte niemand an den Zeigern drehen - also tickte die Uhr so vor sich hin, und in einem Uhrentagebuch wurde die Drift sowie evtl. Zeitzonenwechsel eingetragen ... danach konnten dann die Uhren auf dem Schiff gestellt werden. Wenn sich die Gelegenheit eines Vergleichs mit einer genauen Zeitquelle bot, wurde auch dieser Zeitvergleich eingetragen und damit der Drift-Wert korrigiert.
Das im Unix-Umfeld gängige ntp Protokoll führt dieses mehrere Jahrhunderte bewährte Verfahren fort.
Warum MS auf die Idee gekommen ist, die Batterieuhr im Rechner zu verstellen, also das Konzept "an den Zeigern drehen" als Vorlage zu nehmen, versteht kein Mensch.
Ich kenne eine grössere Institution, bei der man das Sommerzeitproblem in eigener Erfindungsgabe gelöst hat: zu den entsprechenden Zeiten läuft die interne Uhr mit doppelter bzw. halber Geschwindigkeit, um trotz des Verdrehens der Systemuhr eine Zeit ohne Sprünge zu haben

Auch wenn die MS Un-Lösung bekannt sein sollte, glaube ich wirklich nicht, dass jede Software jederzeit korrekt umrechnet .... und irgendwie bleibt da noch das Problem des Zeit zurückdrehens.
Wenn also die Anfragen an den Provider als Timestamp gespeichert sind, ist es gut. Wenn da eine Excel-Datei o.ä. dazwischen geschaltet ist, sprich beim Absender und beim Empfänger eine Umrechnung stattfindet, sind die Ergebnisse mit Vorsicht zu geniessen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6564 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 10:04

Was hat denn das mit "christlichem Spinner" zu tun?!
Im vorliegenden Beispiel wäre der Rückgriff auf VDS-Daten durchaus angebracht. Anhand vorliegender retrograder Verkehrsdaten (Vorratsdaten) könnte man feststellen, ob und mit wem der Täter in letzter Zeit Kontakt hatte und so eventuelle Mitwisser oder gar Mittäter ausfindig machen zu können.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6565 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 10:53

el Chupa Cabra hat geschrieben:Au weia!
Wer im Netz sich anonym tummeln will, trotzt Datenspeicherung, der kann das jederzeit!

Mit den Verkehrsdaten kriegt man nur die Deppen die von der Technik nix verstehen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung ging es ja nicht allein um DSL-IPs, sondern auch um Festnetz- und Mobiltelefoniedaten.

Und auch wenn ich Deinen Hinweis auf die einfachen Anonymisierungsmöglichkeiten im Internet teile, aber die Behörden sollten ALLEN Hinweisen nachgehen können. Es wäre den Opfern und deren Angehörigen nicht zu vermitteln, wenn die Behörden nur den erfolgsversprechenden Hinweisen nachgehen würden und die anderen (nicht so wahrscheinlichen) einfach links liegen lassen.

In der Urteilsbegründung zur Vorratsdatenspeicherung findet sich zudem ein interessanter Satz eines der Verfassungsrichter, die gegen die Senatsmehrheit entschieden haben:

[...] Als einziger Strafrechtler im Ersten Senat er fest, „dass dem Einzelnen
in seiner Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit gewisse Beeinträchtigungen
zuzumuten sind, die dem Rechtsgüterschutz und Grundrechtsschutz anderer
Bürger, aber auch seinem eigenen Schutz dienen“.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6566 Beitrag von 3r4zZ1n » Montag 25. Juli 2011, 11:12

Ironie on

Und wieso nicht gleich in jeden Raum und überall in Deutschland Überwachungskameras aufbauen mit guter Tonqualität. Denn was wäre, wenn man zu zweit ein Attentat plant und dies nicht über Telefon, Internet oder Handy austauscht. Außerdem kann man dann auch leichter die Personen zu ordnen als am Telefon oder Internet.

Ironie off

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6567 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 11:41

el Chupa Cabra hat geschrieben:Genau, die Vorratsdatenspeicherung erlaubt u.a. auch den Mitschnitt von Telefonaten von Anwälten und Ärzten!
Geile Idee ...
Du findest es also OK wenn man den Gesprächen zwischen DIR und Deinem Anwalt/Arzt lauscht?
Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um Verkehrsdaten, NICHT um Inhaltsdaten! Es wurden bei der VDS keine Gespräche mitgeschnitten, oder Mailinhalte gespeichert - das ist nur bei einer "Überwachung" nach §§ 100a,b StPO, G10-Gesetz, oder § 23 ZFdG möglich; und diese Möglichkeit gab es bereits lange vor der Vorratsdatenspeicherung.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6568 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juli 2011, 13:01

[quoteemFortyTwo]Was hat denn das mit "christlichem Spinner" zu tun?!
Im vorliegenden Beispiel wäre der Rückgriff auf VDS-Daten durchaus angebracht. Anhand vorliegender retrograder
Verkehrsdaten (Vorratsdaten) könnte man feststellen, ob und mit wem der Täter in letzter Zeit Kontakt hatte und
so eventuelle Mitwisser oder gar Mittäter ausfindig machen zu können.[/quoteem]

"Rettung Europas vor Kulturmarxismus in Islamisierung"

[...]Wenige Stunden vor dem ersten Anschlag hatte der Attentäter an mehrere Adressaten als Mail sein "Manifest" mit
dem Titel "2083. A European Declaration of Indepence" ("2083. Eine europäische Unabhängigkeitserklärung") verschickt.[...]

[...]Ein Kommentator im Osloer TV-Sender NRK erklärte nach Durchsicht eines 1500-seitigen "Manifests" von Anders
Breivik, es sei offensichtlich, dass der 32-jährige Attentäter "verrückt" sei. Aus dem geht hervor, dass er die
Anschläge seit fast zwei Jahren plante. Das Dokument wurde teilweise als Tagebuch geführt, teils enthält es Anleitungen
zum Bombenbau oder beschreibt die Islamfeindlichkeit des Autors.
[...]

[...]Dem norwegischen Geheimdienst PST soll Anders Breivik bis zu den Anschlägen völlig unbekannt gewesen sein. [...]

[...]Inzwischen werden die Vorwürfe gegen die norwegische Polizei immer lauter. Es wurde bekannt, dass sich der mutmaßliche
Terrorattentäter nach dem Massaker auf Utoya freiwillig gestellt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dauerte das Massaker wohl
anderthalb Stunden. Wie die norwegische Polizei mitteilte, habe es für die im 40 Kilometer entfernten Oslo alarmierten
Antiterroreinheiten "Schwierigkeiten bei der Beschaffung eines Bootes" gegeben.
Man müsse die näheren Umstände genauer
untersuchen.[...]



Noch einmal aus den verschiedensten Berichten zusammengefasst.
  • 1. wenige Stunden vor dem Anschlag, wurde ein Manifest versendet, was teilweise als Tagebuch geführt, teils enthält es
    Anleitungen zum Bombenbau oder beschreibt die Islamfeindlichkeit des Autors.
    Reaktionen: Keine! Obwohl der Beweis vorliegend war. Verrückter!

    2. Dem norwegischen Geheimdienst PST soll Anders Breivik bis zu den Anschlägen völlig unbekannt gewesen sein.
    Hätte eine VDS genutzt? Nein!

    3. Wie die norwegische Polizei mitteilte, habe es für die im 40 Kilometer entfernten Oslo alarmierten Antiterroreinheiten
    "Schwierigkeiten bei der Beschaffung eines Bootes" gegeben.
    Gibt es Probleme im Krisenmanagement? Bestimmt!


So traurig und menschenverachtend diese Tat ist, eine VDS hätte sie doch nicht verhindert! Meine persönliche Meinung ist
sicherlich auch nicht rechtsstaatlich, aber wenn ein Geheimdienst Anhaltspunkte hat, dass eine Person xyz einen Anschlag
plant, soll sie ihn überwachen, abhören, das Umfeld prüfen, Konten + E-Mails überprüfen usw.

Eine "globale" VDS bedarf es nicht, da sie auch 09/11 nicht verhindert hätte, genau so wenig wie Oslo. Oder glaubt irgendeiner,
dass ein Terrorist in seinem Blog die Tat preisgibt oder von Planung, über Organisation bis Ausführung sekundengenau twittert?
Hier sind einfach die Geheimdienste bzw. Sicherheitsbehörden gefragt und keine Schnüffelpraxis à la Stasi.


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VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6569 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 13:02

el Chupa Cabra hat geschrieben:Und wer kontrolliert denn ob nicht doch, ja nur im Verdachtsfall, Telefonate abgehört werden?.
Der Verdacht ist doch schon ausreichend:
§ 100a StPO Abs. 1 Nr1: "[...]darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1.bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,[...]"
el Chupa Cabra hat geschrieben: Ist nur ein kleiner Schritt bis zur endgültigen Aufweichung der Persönlichkeitsrechte!
Hierzu Artikel 10 Abs. 2 Grundgesetz:
"Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. "

D.h. eine Überwachung ist nur zulässig beim Vorliegen einer Katalogstraftat aus § 100a Abs. 2 StPO. Außerdem ist eine Überwachung richterlich anzuordnen. Und ein solcher Beschluss ist etwas anderes als diese massenhaften Gestattungsbeschlüsse bei UrhG-Verstößen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6570 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 13:06

Steffen hat geschrieben: So traurig und menschenverachtend diese Tat ist, eine VDS hätte sie doch nicht verhindert! Meine persönliche Meinung ist
sicherlich auch nicht rechtsstaatlich, aber wenn ein Geheimdienst Anhaltspunkte hat, dass eine Person xyz einen Anschlag
plant, soll sie ihn überwachen, abhören, das Umfeld prüfen, Konten + E-Mails überprüfen usw.

Richtig, der Anschlag hätte durch VDS-Daten nicht verhindert werden können, aber die Daten hätten eventuell helfen können Hintermänner, Mitwissende und eventuell sogar Mittäter ausfindig zu machen.

Übrigens gehörst Du zu den wenigen, die es tatsächlich schaffen VDS und TKÜ richtig voneinader zu trennen... :rp

Eine Anmerkung noch zur "Schnüffelpraxis" und Stasi-Methoden.

Ein wesentlicher Unterschied der VDS und auch einer TKÜ zu den Schnüffelmethoden der Stasi, sind 1.) die fehlenden Inhaltsdaten bei der VDS, und 2.) dass die Datenspeicherung (VDS) und Datenerhebung (TKÜ) nicht durch die Behörde (StaSi) erfolgte - und diese sich somit einer Kontrolle entziehen konnte.
Zu einer TKÜ (und auch VDS) bedarf es mindestens 4 (VDS), bzw. 5 (TKÜ) unterschiedlicher Stellen: den sachbearbeitenden Ermittler, einen Staatsanwalt, einen Richter, den Provider (der Verpflichtete) und die sogenannte berechtigte Stelle, die die TKÜ-Daten des Provider entgegennimmt, verarbeitet und an den Ermittler weitergibt.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6571 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juli 2011, 13:28

[quoteemFortyTwo]Richtig, der Anschlag hätte durch VDS-Daten nicht verhindert werden können, aber die Daten hätten eventuell helfen können Hintermänner, Mitwissende und eventuell sogar Mittäter ausfindig zu machen.[/quoteem]

Das ist Dein Standpunkt. Für mich macht eine VDS aber nur dann Sinn, wenn ich damit 09/11 oder Oslo verhinder und nicht für das "Scherbenaufkehren" danach. Wer bis zum terroristischen Attentat keine Spuren gelegt hat, bei dem werden sich auch keine danach finden lassen. Außerdem wäre es für mich ein Hohn für die Opfer und deren Angehörigen: “VDS, die Zigarette danach!“


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6572 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 13:41

Steffen hat geschrieben: [Für mich macht eine VDS aber nur dann Sinn, wenn ich damit 09/11 oder Oslo verhinder und nicht für das "Scherbenaufkehren" danach. Wer bis zum terroristischen Attentat keine Spuren gelegt hat, bei dem werden sich auch keine danach finden lassen.
Doch, auch das "Scherbenaufkehren" macht Sinn. Eventuell war der Täter in seiner Vorbereitung tatsächlich so vorsichtig, dass er unauffällig war, wie im aktuellen Fall in Norwegen. Aber wenn man das Ende der Spur (Tat) hat, dann findet man immer Spuren, die man verfolgen kann.

Wie gesagt, das hilft den Opfern nichts, aber eventuell sind noch weitere Personen in den Fall mit verwickelt und mit Hilfe solcher Spuren verhindert man dann eventuell weitere Anschläge.

Es ist wie ein Labyrinth-Rätsel, welches sich vom Ziel auch stets einfacher auflösen läßt, als vom Start.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6573 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juli 2011, 14:31

[quoteemFortyTwo]Doch, auch das "Scherbenaufkehren" macht Sinn.[/quoteem]

Zur Erinnerung, falls schon vergessen:

[...]Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite,
wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte
erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen.

Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet
werden, in ihrer Kombination, detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie
persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen.[...]
Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08

Die Geheim- bzw. Nachrichtendienste haben aus meiner Sicht sowieso freie Hand, vor, während und nach Oslo. Das muss
ausreichen, denn 09/11 und Oslo zeigen doch, das eine durchdachte Planung, Organisation und Durchführung wohl dann
auch beinhaltet - keine - möglichen Spuren zu hinterlassen.

Aber, wir können doch weiter diskutieren, letztendlich beharrt doch sowieso jeder auf seinen Standpunkt. Da es aber
in DE noch keine VDS (außer die freiwillige “7 Tägige VDS“ der Provider) gibt, lohnt es sich für mich darüber zu
diskutieren.
Höchstens mich dagegen zu engagieren!


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6574 Beitrag von sip » Montag 25. Juli 2011, 14:49

Grade das Mitschneiden von Kommunikationsinhalten wäre doch bei Terrorbekämpfung von großer Bedeutung.
Ein Attentäter hat sich mal verwählt und landet bei mir in der Leitung. "Tschuldigung, habe mich verwählt".
Ohne diesen Gesprächsinhalt zu kennen, würde ich doch nach seiner Tat garantiert tagelang Überwacht werden.
Sozusagen unabsichtlich mit rein gezogen worden. Oder wie der Richter aus einem Beitrag von 42 in meinen Worten sagen würde,
Kollateralschäden muss es in einer Gesellschaft zum Schutze dieser geben dürfen.
Prost Mahlzeit.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6575 Beitrag von 3r4zZ1n » Montag 25. Juli 2011, 14:58

sip hat geschrieben:Grade das Mitschneiden von Kommunikationsinhalten wäre doch bei Terrorbekämpfung von großer Bedeutung.
Ein Attentäter hat sich mal verwählt und landet bei mir in der Leitung. "Tschuldigung, habe mich verwählt".
Ohne diesen Gesprächsinhalt zu kennen, würde ich doch nach seiner Tat garantiert tagelang Überwacht werden.
Sozusagen unabsichtlich mit rein gezogen worden. Oder wie der Richter aus einem Beitrag von 42 in meinen Worten sagen würde,
Kollateralschäden muss es in einer Gesellschaft zum Schutze dieser geben dürfen.
Prost Mahlzeit.

Noch besser: er wählt guten gewissens andere Menschen die er nicht kennt an ...
die die etwas damit zu tun haben, kontaktiert er über sichere medien...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6576 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 15:16

Steffen hat geschrieben:[quoteemFortyTwo]Doch, auch das "Scherbenaufkehren" macht Sinn.[/quoteem]

Zur Erinnerung, falls schon vergessen:

[...]Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite,
wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte
erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen.

Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet
werden, in ihrer Kombination, detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie
persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen.[...]
Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08
Nein, habe ich nicht vergessen, allerdings muß man bei der Urteilsbegründung auch die Sätze weiter vorne lesen, um diesen Passus richtig zu verstehen.

Denn auf Grund des oben Aufgeführten ist eine VDS nur dann zulässig, wenn die Herausgabe der Daten nur mit a) richterlichen Vorbehalt und b) beim Vorliegen einer schweren Straftat (§ 100a Abs. 2 StPO) möglich ist.

Da bei der VDS 1 dieser Straftatenkatalog eben nicht vorgeschrieben war (wohl aber der Richtervorbehalt), wurde die VDS vom BVerfG gekippt. Ansonsten war die VDS verfassungskonform und das wurde von den Richtern auch bestätigt:

"Eine 6-monatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten
gemäß der Richtlinie 2006/24/EG ist mit Art 10 GG nicht schlechthin unvereinbar
(vgl. Rn 205)."
Steffen hat geschrieben: Die Geheim- bzw. Nachrichtendienste haben aus meiner Sicht sowieso freie Hand, vor, während und nach Oslo.
Falsch! Lies bitte nochmal das (von mir ergänztes) Post von vorhin.

Steffen hat geschrieben:
Aber, wir können doch weiter diskutieren, letztendlich beharrt doch sowieso jeder auf seinen Standpunkt. Da es aber
in DE noch keine VDS (außer die freiwillige “7 Tägige VDS“ der Provider) gibt, lohnt es sich für mich darüber zu
diskutieren.
Höchstens mich dagegen zu engagieren!.
Die EG-Richtlinie 2006/24/EG wurde gerade erst am 18.04.2011 von der EU-Kommission bestätigt und gegen Deutschland wurde ein Verfahren wegen Nichtumsetzung eingeleitet. Deutschland muss diese Richtlinie umsetzen.

Dass es noch keine VDS 2 gibt hängt einzig und allein damit zusammen, dass unsere derzeitige Bundesjustizministerin eine der Beschwerdeführer im VDS 1-Verfahren war und deswegen die VDS 2 verzögert. Aber auch SLS weiss, dass sie eine VDS 2 nicht wird verhindern können.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6577 Beitrag von FortyTwo » Montag 25. Juli 2011, 15:21

el Chupa Cabra hat geschrieben:Genau, wir sind alles kleine, gemeine, hinterhältige, diebische, fiese, Terroristen und Raubmordkinderschändermörderpädophile!
Die nichts anderes im "Geiz ist Geil"-Sinn haben anderen Schaden zu zufügen und
alles für Umme zu bekommen.
Das Thema "illegales Filesharing" ist in Berlin doch nur eine Randnotiz und hat im Entscheidungsprozeß zu einer VDS 2 keinerlei Bedeutung. Das Thema ist beiweitem nicht so groß oder wichtig, wie das in den einschlägigen Foren (auch diesem hier) angenommen wird.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6578 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juli 2011, 16:39

Vorbeugen und Erweitern bei Chartcontainer-Abmahnungen!?


Montag, den 25.07.2011


Bild
Warum schlafende Hunde wecken?

Seit dem Jahr 2010 wird erkennbar, Betroffene, die hinsichtlich eines Chartcontainer (eine in P2P-Netzwerken illegal
zur freien Verfügung gestellte, nicht im Handel erhältliche, meist komprimierte Zusammenstellung von mehreren aktuellen
Musiktiteln; Regelfall: German Top 100 Single Charts, Größe ca. 500 MB) abgemahnt werden, erhalten regelmäßig 3 - 5
"One-Song-Folgeabmahnungen" aus dem betreffenden streitgegenständlichen Chartcontainer heraus.

Schnell liest man die unterschiedlichsten Empfehlungen oder Hinweise. Immer wieder (wenn auch sonst nicht) wird ein bzw.
der Bericht von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: "Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung"
zelebriert oder vom "Wecken schlafender Hunde" gesprochen oder, dass man nur auf jedes Abmahnschreiben mit der Abgabe
nur einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert. Was ist dran an den "schlafenden Hunden wecken" (englisch: let
sleeping dogs lie; umgangssprachlich für unnötig Aufmerksamkeit bzw. Aufsehen erregen; jemanden informieren, der dann
eingreifen muss, das etwa bedeutet: "Nicht daran rühren ansonsten gibt es noch weiteren Ärger")?


Warum überhaupt eine Unterlassungserklärung?

Die Ausgangssituation ist immer gleich. Eine Protokollierungsfirma dokumentiert eine IP-Adresse in einem P2P-Netzwerk,
von der ein Urheberverstoß ausgeht. Auf Grundlage eines Richterbeschlusses nach § 101 Abs. 9 UrhG sowie resultierender
Beauskunftung des Klarnamens + Anschrift durch den betreffenden Provider, wird der Anschlussinhaber von spezialisierten
Anwaltskanzleien abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (kurz UE) aufgefordert. Denn außer
dem Internetanschlussinhaber ist niemand rechtlich "fassbar".

Liegt ein Urheberverstoß wie z.B. bei Filesharing gegenüber einem Werk eines Rechteinhabers bzw. Rechteverwerters vor,
hat der Verletzte einen Anspruch auf zukünftige Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Sachverhaltsaufklärung.
Dabei ist das wichtigste Ziel der Abmahnung, die Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch den ermittelten Anschlussinhaber.
Unabhängig ob dieser der wahre Täter ist oder nicht! Denn zum Zeitpunkt ist nur der Anschlussinhaber ermittelbar und der
verletzte Rechteinhaber kann nicht wissen, wer letztendlich den Urheberverstoß tatsächlich getätigt hat.

Der Gesetzgeber ist hier eindeutig. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die durch einen Urheberverstoß
begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem Gläubiger des
Unterlassungsanspruchs eine ernst gemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein
Vertragsstrafeversprechen (= Strafbewehrung) angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt.


Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung

...


... weiterlesen!

constantin

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6579 Beitrag von constantin » Montag 25. Juli 2011, 17:14

Steffen hat geschrieben:Vorbeugen und Erweitern bei Chartcontainer-Abmahnungen!?
Passend dazu eine News vom 20.7.11 vom "Erfolgsanwalt" M. Straub:

Negative Feststellungsklage gegen Filesharing-Abmahnung erfolgreich
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, dass vorbeugende Unterlassungserklärungen durchaus ein geeignetes Mittel sein können, um Folgeabmahnungen (ob berechtigt oder unberechtigt) entgegen zu wirken.
Aber nur, wenn man vorher die "richtigen" Rechteinhaber angeschrieben hatte. Eine vorbeugende UE, die 100%-igen Schutz bietet, kann es m.E. aber nicht bei 100 Charttiteln geben. In der Praxis wird wohl nur den bereits bekannten abgemahnten Titeln mit den dazugehörigen RI vorgebeugt.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6580 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juli 2011, 22:19

und weiter? was ist damit? werden abmahnungen
damit unwirksam?

vg steffen

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