Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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constantin

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6481 Beitrag von constantin » Donnerstag 7. Juli 2011, 22:25

delta hat geschrieben: ...die einzige "vage Hochrechnung" ist die Annahme, dass etwa 19,2307692307692% der IPs in Abmahnungen umgesetzt werden könnten....
Zu dieser vagen Hochrechnung habe ich gerade nebenan etwas geschrieben. Nachdem Du das gelesen hast, wünsche ich Dir viel Spaß beim Auszählen. Das dürfte auch ein Zahlengenie überfordern, wenn er nicht weiß, welcher Klarname bzw. Anschluss hinter den IP-Adressen steckt. Die Listen mit Klarnamen bekommen aber nur die Abmahner zu sehen und der Klarnamenermittler des Providers natürlich.
delta hat geschrieben:(bei den Annahmen von Prinzess sind es mehr als 1/5 ca. 500 - 700 000 Abmahnungen von 2,4 Mio.... falls Du bessere Zahlen hast... zur Not sende mir einige Beschlüsse zu, ich "zähle" dann die max. möglichen Abmahnung aus...)
Ich habe noch nicht mal schlechtere Zahlen. Außer den Hochrechnungen von Princess, gibt es nichts Vergleichbares. Die 2,4 Millionen kannst Du aber nicht so einfach diesen Hochrechnungen gegenüberstellen. Darin sind nicht die IP-Adressen der Beschlüsse von Bielefeld und München enthalten.
delta hat geschrieben:Hättest Du argumentiert, dass es sich nicht um eine Angelegenheit handelt oder dass bei der Berechnung im Innenverhältnis die Gegenstandswerte eines "Auftrages" nicht zusammengerechnet werden müssen, so wäre das eine Diskussionsgrundlage gewesen.... sich nur "pikiert" an irgendwelchen Zahlen "festzubeißen" bringt überhaupt nichts.
Ich war nicht pikiert, sondern wollte den Journalisten nur in Schutz nehmen. Ich gebe Dir aber recht, dass man sich an irgendwelche geschätzen Zahlen nicht festbeißen sollte.
delta hat geschrieben:Die genaue Anzahl, wie viele Abmahnungen aus diesem Auftrag hervorgegangen sind, kann eh nur der Abmahner beantworten .... und das wird er sicherlich nur vor einem Gericht.
Aber wohl nur, wenn er selbst auf der Anklagebank sitzt. :roll:
delta hat geschrieben:Es ging mir lediglich darum zu zeigen, dass nachweislich nicht nach RVG abgerechnet wird....
Ich denke das ist das Problem. Es ist fast schon gleichgültig, welche Zahlen man heranzieht. "Nachweislich" bezieht sich auf die normale menschliche Logik. Wirkliche Beweise, dass nicht nach RVG abgerechnet wird, hat der Einzelfall vor dem Amtsgericht nicht. Wenn ein Nachweis gefordert wird, kann der Abmahner für den Einzelfall entsprechende Rechnungen aus dem Ärmel zaubern. Die handfesten Nachweise, die über den Einzelfall hinausgehen wie das Korni-Fax, hat man leider bis heute unter den Teppich gekehrt.
delta hat geschrieben:Falls Du oder @all jemand Zahlen (anteilige Kosten an Beschlüssen oder ISP-Auskünften) hat, bitte posten oder per PN, so kann man die Annahmen über die Abmahnungsausbeute pro Beschluss/IPs etwas präzisieren...
Schau mal bitte hier nach. Da habe ich mit den Zahlen aus dem OLG-Urteil für Ipqoue etwas herumgerechnet. In einem anderen Fall lagen die anteiligen Kosten jeweils für Provider und Auskunftsgericht unter 2,00 Euro (suche ich jetzt aber nicht raus).

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6482 Beitrag von Waldschrat » Freitag 8. Juli 2011, 06:30

@mistreaded: wegen robtex und so...
angenommen du möchtest eine Website haben, und suchst dann im Branchenbuch, und findest einen lokalen Provider ...
und der Dackelzüchterverein macht dasselbe

dann wird man anschliessend bei robtex feststellen können, dass beide Websites die gleiche IP haben und die gleichen Nameserver usw.
allerdings muss man auch sehen: wenn ich mit meinem Provider zufrieden bin und noch 10 weitere Domains brauche, werden die vermutlich beim selben Provider landen.
Ein Aussenstehender könnte jetzt nach einem Blick auf die Robtex Daten zu dem Schluss kommen, dass du mit den Dackeln was zu tun hast. Es kann sein, aber es muss eben nicht sein

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6483 Beitrag von Steffen » Freitag 8. Juli 2011, 10:55

Verein “Digitale Gesellschaft“:
Rechteverwerter treten Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen




Bild

Als erstes Dokument der neuen Initiative “Digitale Gesellschaft“ „We share for you“ freut sich der Verein,
nun das bislang wenig beachtete Dokument „Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für
mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie (Kurzfassung)“ vom 03.05.2011 in den Fokus der
Öffentlichkeit zu rücken.

Im Namen des Digitale Gesellschaft e.V. erklärt der Vorsitzende Markus Beckedahl:

„Das vorliegende Papier ist offenbar der Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft: Nachdem sie jahrelang
keine attraktiven Angebote im Internet zustande gebracht hat, will sie die Kriminalisierung von Nutzern und
ignoriert, das ihr verständlicher Wunsch Geld zu verdienen hinter anderen Grundrechten wie dem Informations-
geheimnis und dem Datenschutz zurücktreten muss. Sie fordert von den Providern, dass diese in den Datenverkehr
hineinschauen und bei Urheberrechtsverletzungen den Datenverkehr drosseln oder angebliche Verletzungen ganz
ausfiltern. Sie fordern ein an das französische Three-Strikes-Modell angelehntes „Warnhinweismodell“. Für uns
ist klar: Provider sind neutrale Dienstleister - sie haben grundsätzlich nichts in Datenverkehr und Dateien
ihrer Nutzer zu suchen. Auch die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverletzungsverfolgung
ist vollkommen indiskutabel.“

„Dass Grund- und Freiheitsrechte beschnitten werden sollen, damit die Wirtschaft ihre Anwälte massenweise
Abmahnungen verschicken lassen kann, ist vollkommen indiskutabel. Es ist nicht der Fehler der Nutzer, dass
erst eine Computerfirma namens Apple den legalen Erwerb von Musik und Filmen im Netz überhaupt erst nutzerfreundlich
machen musste - während Plattenfirmen und Filmwirtschaft weiter CDs und DVDs verkaufen wollten.“

„Der vom Bundeswirtschaftsministerium veranstaltete Wirtschaftsdialog ist offenbar ein Forum, in dem die Rechteinhaber
versuchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit Druck auf Gesetzgeber und Internetwirtschaft auszuüben, weil sie
wissen, wie viel negative Publicity ihnen das Beschreiten eines entsprechenden gesetzlichen Weges bereiten würde.“

Hier ist ein PDF der Pressemitteilung.



Digitale Gesellschaft e.V.
Schönhauser Allee 6/7
10119 Berlin
0177 (7503541)
info ett digitalegesellschaft punkt de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6484 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Juli 2011, 01:02

GAG-PDF: “Verbose.log und die Loggerlüge“


Sonntag, den 10.07.2011


Einige nennen sie oder sich Abtrünnige, einige Guerilla-Kämpfer des Abmahnwahns, Leute aus dem selbstgewählten Untergrund,
technische Geheim-Spinner, Großmäuler, nicht gern gesehene in dem berühmten Forum von “Shualwelt.de“ usw. usf.

Dabei ist es doch schnurz pieps egal. Jeder der sich engagiert - sogar die ewige “Dummsau“ part2 - opfert doch Freizeit,
Engagement und Herzblut in den Kampf gegen den Abmahnwahn. Auch wenn jeder sein Ding durchzieht, gibt es immer wieder
Ergebnisse der eigenen Arbeit. Ob sie das Ende des Abmahnwahns einläuten? Bestimmt nicht! Aber es sind wie winzige Nadelstiche
in einem Nadelkissen. Eine Nadel tut nicht großartig weh, aber viele schmerzen.

Nach dem großartigen Beitrag vom Abmahnwahn-Urgestein Baxter über das US-amerikanische Verfahren “Shirokov v. Dunlap und
den Hinweisen auf den möglichen Loger-Alltag (siehe Attachment 8 und 10), wird dieses in einem Verfahren
bestimmt jeden Abmahner auf die Stulle geschmiert.


Bild

Heute gibt es ein Dokument, das von der GAG (Geheime Arbeitsgemeinschaft) erarbeitet und veröffentlicht wird. Vordergründig
geht es um die Auseinandersetzung mit den Log-Dateien bei eMule.


Hier sollte jeder das Dokument lesen und sich seine eigene Meinung bilden, ob es Anwendung findet. Mir bleibt nur zu sagen:
Danke für “Verbose.log und die Loggerlüge“.

Bild

SH für die Initiative AW3P

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6485 Beitrag von Waldschrat » Sonntag 10. Juli 2011, 08:41

Mistreaded hat geschrieben:@Steffen @all

Welche Tragweite hat dieses Urteil von der Kanzlei Dr. Damm & Partner veröffentlicht.
Zur Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Filesharing

Schönen Gruß
wieder mal lässt ein Gericht erkennen, dass es die Möglichkeit einer falschen Anschuldigung erst mal gar nicht in Betracht zieht.

Ansonsten: wenn man davon ausgeht oder behauptet, das eigene Netzwerk wäre ordnungsgemäss gesichert,
und auf der anderen Seite vermutet oder behauptet, Fremde könnten das Netzwerk missbraucht haben, sollte man sich schon ein paar Gedanken machen, und zwar unabhängig von irgendwelchen Rechtsstreiten.
Wenn der Funkzugang sicher ist und trotzdem .... dann müsste es aller Logik nach von innen kommen, sprich eine Software auf dem eigenen Rechner sein, die es Fremden erlaubt, den Rechner fernzusteuern und damit allerlei Schabernack zu treiben (wobei in diesem Fall Filesharing wohl eine der harmloseren Aktionen wäre)
Hatte nicht z.B. der jetzige Finanzminister gerade so ein Stück Software entwickeln lassen?

Ich will aber jetzt hier keine Verschwörungstheorien ausbreiten; solche unerwünschte Software ist leider Gang und Gäbe. Man konnte vor kurzem wieder mal das laute Gejammer hören, dass böse Buben (oder fremde Regierungen) ständig versuchten, in Systeme der Regierung und Behörden einzudringen .... und manchmal gelingt es auch, obwohl dort vermutlich hochbezahlte Fachleute sich um die Sicherheit kümmern.
Konkret kann ich belegen, dass vor einiger Zeit mal so ein Störenfried auf dem Webserver des Arbeitsministeriums gelandet ist, der versucht hat, sich mit Zufallsdaten an fremden Webservern anzumelden.
Warum nur ist der Übeltäter nicht auf die Idee gekommen, den Server stattdessen zur Film- und Musikquelle zu machen :)

In diesem Fall habe ich natürlich die Verantwortlichen verständigt, d.h. es gibt auch Belege für die Existenz der Schadsoftware. Was ist beim durchschnittlichen Privatanwender: der Antivirus meldet vielleicht was, und man klickt zufrieden auf "weg damit", oder trotz Antivirus fällt einem eine übermässige Aktivität / verlangsamtes Arbeiten auf, und irgendwann spielt man ein Backup ein oder installiert neu. Wäre eine Aussage "ich habe in der Zeit zwischen der angeblichen Tat und dem Erhalt der Abmahnung den Rechner neu installieren müssen" dann für das Gericht ausreichend

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6486 Beitrag von Drachenlady45 » Sonntag 10. Juli 2011, 12:23

Hallo,

da es manche wahrscheinlich abschreckt, einfach irgendwo etwas runterzuladen, habe ich die Abhandlung "Verbose.log und die Loggerlügen" mal so hochgeladen, dass sie sofort online lesbar ist.

http://www.uploadarea.de/files/s4wzw2e8 ... d3estr.pdf

Gruß
Drachenlady

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6487 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Juli 2011, 13:07

@Waldschrat,

natürlich alles unter den Vorbehalt - meiner - freien Meinungsäußerung.

Wer mit offenen Augen (und abgenommener lilabunten Forenbrille) über den Tellerrand schaut, sollte doch merken,
dass es sich alles nur noch um die Entkräftung der Störerhaftung dreht. Es geht nicht darum wer schuldig oder
unschuldig ist, wer es war oder nicht war usw. Spätestens mit dem BGH Urteil Sommer unser Lebens kommt es zur
einer Beweislastumkehr für den Beklagten.

A und O = Prüfpflichten des AI!

P2P ist doch nicht so eine ultrageheime Raketentechnologie, das sich die Grundlagen nur einem supi schlauen
“Foren-Techniker“ erschließen. ZB hat das AG Hamburg einen Richter zusätzlich - nur - für S&P-Klagen eingestellt!
Dieser liest 60 Akten und weiß, um was es geht. Und es können jetzt viele nach negativer Feststellungsklage rufen
oder nach Regressforderungen, der US-amerikanische Prozess mit seinen deutschen Anlagen ist nicht anwendbar auf
aktuelle Fälle. Alles nur Abmahnwahn-Budenzauber, mehr aber nicht. Sicherlich wird es immer wieder jetzt als
Beispiel angeführt werden, das Log-Firmen auch nur Menschen sind, die sich irren oder Fehler machen, aber man
sollte schon etwas den Ball flach halten.

Ich unke seit 2009 rum, das sich die Anforderungen an dem AI erhöhen werden und enger gesteckt. Dann kommt, ach
Du kennst nur den ehemaligen StA oder den "wachsweichen", und man verkauft dann nur die eigene praxisfremde Foren-
Wahrheit.

Jeder - jedenfalls wir - klammert doch in seiner Argumentation gänzlich aus, dass bei zig 100.000den wohl einer
dabei sein muss, der es letztendlich gewesen ist oder den kennt, der es gewesen ist.

Es gibt doch hier die einzige Möglichkeit zu sagen: Ähm, ich bin unschuldig, ich bin ein Opfer, ich war es nicht,
Ihr habt keine Beweise, die Log-Firmen sind alles Schweinepriester, ich habe mein WLAN mit WPA1000 abgesichert -
beweis es mir doch, das ich es war! Was in den aktuellen WF-Klagen wieder schmerzhaft deutlich wird - Anwalt, für
was brauch ich denn den, ich supi schlauer Foren-Technik-User schaffe es selbst. Das Geld spare ich mir und den
Richter erzähle ich schon etwas.

Heute ist es eben so, das der Beklagte als Verantwortlicher des Anschlusses sich gegen die Vorwürfe in seinem
Anschluss-Bereich liegen wehren muss.

Hier liegt eben bei der sekundären Darlegungslast die größte Bedeutung. Hier zählt:
1. alles, was ich behaupte, muss ich zur Überzeugung des Gerichts schlüssig vortragen bzw. beweisen
2. alles, was ich in der Klageerwiderung nicht anfechte, gilt als wahr.

Das bedeutet für mich, das hier eine ganz andere Problematik steht.
1. Beklagte ohne Anwalt, die denken supi schlau zu sein
2. Beklagte mit Anwalt, die sich qualitativ keine Mühe geben.

Sicherlich ist die Störerhaftung aus unserer Sicht Mist, aus der Sicht eines Rechteverwerters gerecht. Wenn wir
in einem Prozess keine Argumente finden die überzeugen, uns keine Mühe geben, weil eben mit nur einer mod. UE mehr
Geld zu verdienen ist oder wir keine Lust haben zu einer qualitativ hochwertigen Klageerwiderung müssen wir uns
nicht wundern, dass die Richterschaft so eine Rechtsprechung gefunden hat.

Das sind unsere Schwachpunkte. Hier sollte sich jeder die Jacke anziehen, die ihm passt. Beklagte mit Rückgrat i.V.m.
Anwälten die einen qualitativ hohen Job erledigen. Denn jetzt wären wir wieder bei dem Ausgangspunkt. Die Gegenseite
verfügt doch nicht über den Stein der Weisen, kann sich aber besser “verkaufen“ mit den besseren ein Richter über-
zeugenden Argumenten. Wenn nur einer wüsste, was ich allein dieses Jahr von Beklagten und Anwälten für einen
hanebüchenen Vollmist lesen musste, würde derjenige mich wahrscheinlich verstehen.

Und wenn ich keine Argumente habe, dann habe ich eben vor Gericht - Pech!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6488 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Juli 2011, 18:32

Umfrage eMule-Install + Verbose Log-Dateien


Bild


Die eMule-Option: Verbose nach der Installation von eMule

1. unverändert gelassen (Haken raus)
2. aktiviert (Haken rein)
3. aktiviert, Log-Datei ist nicht mehr vorhanden
4. keine Ahnung, was Du von mir willst, eMule funzt trotzdem

Bitte mal alle ehrlich daran teilnehmen. Umfrage ganz oben!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6489 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juli 2011, 19:59

[quoteemMitleser]Dazu muss der Anwalt allerdings ALLE möglichen Unterlagen ranschaffen, denn dafür wird er ja schließlich bezahlt ... Logisch, oder!?[/quoteem]

Bild

Akteneinsicht ist nicht Bestandteil bei der außergerichtlichen Abwickelung einer Abmahnung. Diese muss vom Abgemahnten entweder selbst vorgenommen werden (LG Köln + LG München) oder durch einen Anwalt beim LG Bielefeld. Bei Akten hinsichtlich Strafermittlungsbehörden in jeden Fall durch einen Anwalt. Hierzu muss der Abgemahnte den Anwalt aber beauftragen!

Denn hier entstehen zusätzliche Kosten und für die Einholung der Akteneinsicht berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich wie folgt:
  • Grundgebühr (Nr. 4100 RVG) i.H.v. 50,- EUR
  • Kopierkosten (Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR für jede weitere Seite
  • Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG) i.H.v. bis zu 20,- EUR
  • zzgl. gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
  • Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde i.H.v. 12,- EUR
Leider wollen es die meisten Abgemahnten nicht, da es zusätzliche Kosten verursacht und Geiz geil ist.

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#6490 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juli 2011, 04:34

[quoteemBaxter]Bitte richtig lesen! Ich bezog mich auf den Fall: "Anwaltlich vertretenen Anschlußinhaber", d.h. der Fall bei denen der Abgemahnte nach Erhalt der Abmahnung einen Anwalt beauftragt und somit eine Dienstleistung gegen Honorar in Anspruch nimmt. Selbstverständlich gehört das dann mit zu der Dienstleistung des mandatierten Anwaltes![/quoteem]
Neien, gehört es nicht! Eine Akteneinsicht kostet zusätzlich und ist nicht in einem normalen Filesharing-Mandat beinhaltet!

Mal was anderes. Was nützen Dir Antworten auf Deine Fragen, wenn Du diese nicht akzeptierst? Dann stell doch keine Fragen, sondern bring Deine Postings als "Baxters Rules"! Bekommst jedenfalls bei den technischen Forenkinder, bestimmt ne Menge Applaus und Ehrerbietungen ...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6491 Beitrag von brumbär » Dienstag 12. Juli 2011, 09:58

Was bedeutet diese Entscheidung des OLG Frankfurt für die hier vorgehaltene mod. UE?

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... ice=0.0#vg

Kann ich jetzt doch nicht mehr sicher sein, dass es ausreicht eine auf die Titel bezogene UE abzugeben?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6492 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juli 2011, 16:06

Hier handelt es sich aber um Verstöße gegen die Buchpreisbindung (BuchPrG)und nicht Urheberechtsverletzung
Filesharing. Nicht durcheinander kommen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11
[...]Eine Unterlassungserklärung muss so klar und eindeutig bestimmt sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel,
aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können wobei Zweifel zu Lasten
des Schuldners gehen. Sie muss sich auf die konkrete Verletzungsform beziehen und diese unzweideutig konkretisieren,
soweit es um die hier allein interessierende Funktion der Beseitigung der Wiederholungsgefahr geht. Darüber
muss die Unterlassungserklärung auch im Kern gleichartige Verletzungsformen erfassen.[...]

Der Trend der eindeutigen Bestimmbarkeit sowie Bezug auf die konkrete Verletzungsform, zeichnet sich auch bei
Urheberrechtsverletzung - Filesharing ab.

Eigentlich, wenn man sich an unser Musterschreiben hält und die Nutzungshinweise beachtet, hat man
keine Probleme!


Link: mod. UE


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6493 Beitrag von brumbär » Dienstag 12. Juli 2011, 17:33

Und wo kann ich im Urhebergesetz nachlesen, dass dort für die Abgabe von Unterlassungserklärungen andere Grundsätze gelten als in anderen Fällen?

Ich bin verunsichert ... wo ist denn der Unterschied, wenn ich abgemahnt werde und mir mitgeteilt wird, dass ich die Buchpreisbindung für die Bücher xy nicht eingehalten habe und daher möge ich eine Unterlassungserklärung für alle Bücher der Verlage xy abgeben, zu einer Abmahnung wo mir mitgeteilt wird, dass ich Musikaufnahmen xy getauscht habe und ich möge doch bitte für alle Musikaufnahmen der Firma xy eine Unterlassungserklärung abgeben?

Also wenn ich das Urteil des OLGFrankfurt lese kann ich für mich als Laie nicht ausschließen, dass das OLG Frankfurt nicht auch in meinem Fall sagen würde, die UE ist zu eng, da ich es auf die konkreten Titel abgegeben habe.

Es wäre schön, wenn Du meine Bedenken nachvollziehbar zerstreuen könntest.

Ich weiß die mod. UE hat sich gut bewährt, aber wäre es bei einer rechtlichen Unsicherheit nicht besser, die Anwender darauf hinzuweisen, bevor diese vielleicht ins offene Messer laufen?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6494 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juli 2011, 18:10

[quoteem]brumbärEs wäre schön, wenn Du meine Bedenken nachvollziehbar zerstreuen könntest.
Ich weiß die mod. UE hat sich gut bewährt, aber wäre es bei einer rechtlichen Unsicherheit nicht besser, die Anwender darauf hinzuweisen, bevor diese vielleicht ins offene Messer laufen?[/quoteem]

Zuerst einmal lassen wir niemand ins offene Messer laufen!

Man muss doch sehen, welche Rechtsprechung + Gesetze als Grundlage für die Entscheidung gelten: § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG, § 91a ZPO. Es ist doch auch ein ganz anders gelagerter Rechtsfall und Rechtsgebiet. Das hat doch nichts mit dem Urhebergesetz gemein. Ich kann doch nicht eine x-beliebige Entscheidung hernehmen, die gar nichts mit meinem Fall zu schaffen hat und sie aber anwenden.
Du gehst doch auch nicht zum Bäcker, verlangst ein Stück Fleisch, nach der Mitteilung, dass es da nur Backwaren gibt, sagst Du dann, o.k. nehme ich eben ein Brot, ist doch alles beide etwas zu essen.
Letztendlich bin ich ja auch kein Marktschreier, der Dir etwa verkaufen muss. Entweder Du nimmst ein Musterschreiben einer mod. UE oder für gutes Geld einen Fachanwalt. Gleiches Problem jetzt, dann geht man ja auch nicht zu einem Scheidungsanwalt, nach der Devise Anwalt ist Anwalt, sondern zu einem Fachanwalt für Urheberrecht.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6495 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juli 2011, 18:49

LG Stuttgart:
Filesharing-Klage von Rasch Rechtsanwälte abgewiesen



Dienstag, den 12.07.2011


Riegger Rechtsanwälte
Bleyle-Areal
Martin-Luther-Straße 55
71636 Ludwigsburg

Tel.: +49-7141-24229-00
Fax: +49-7141-24229-29

E-Mail: mail@ra-riegger.de
Internet: http://www.ra-riegger.de

__________________________________________________

Am 28. Juni 2011 erließ die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein Urteil über angebliches Filesharing im
Internet, welches positiv für die Beklagten ausging (LG Stuttgart, Urteil vom 28. Juni 2011 ( AZ: 17 O 39/ 11)).
Die Klage gegen die von der Kanzlei Riegger Rechtsanwälte vertretenen Beklagten wurde abgewiesen.
Die Klägerinnen, vier große Tonträgerunternehmen (Warner Music Group Germany Holding GmbH, Universal Music GmbH,
Sony Music Entertainment GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co. KG), klagten auf Aufwendungs- und Schadensersatz
wegen illegalen Anbietens von Audiodateien in peer-to-peer-Netzwerken.
Vertreten wurden die Klägerinnen von der einschlägig bekannten Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.

Die Klage der Kanzlei Rasch wurde abgewiesen.

Die proMedia GmbH, welche sich mit Ermittlungen von Urheberrechtsverletzungen beschäftigt, ermittelte, ...


... weiterlesen!



Dickes Lob an die Kanzlei Riegger - Respekt!

Michael-W
Beiträge: 8
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6496 Beitrag von Michael-W » Dienstag 12. Juli 2011, 21:21

Mal ne Frage:

Ich bin ja nun von RA P. Marquort 2x mit einer Abmahnung (gleicher Inhalt, gleiche Datei) beglückt worden. So gut, so schlecht.
Habe mich an die Vorgaben (mod. UE, schweigen) gehalten.
Nun bekomme ich von Zeit zu Zeit mal wieder ein Schreiben. Im letzten Schreiben hiess es in etwa "Wir nehmen Bezug auf die geführte Korrespondenz, ...............Ihr Zitat..........", ganz so als ob RA Marquort jemals von mir gehört hätte.

Entweder hat der gute Mann Personal das nicht ganz bei Trost ist oder es ist schlicht verwirrt. RA Marquort hat noch nie ein Schreiben (ausser der mod. UE) von mir bekommen.

Nun meine Frage: Sollte es jemals zu einem Verfahren komme, wie wird so ein Schreiben vor Gericht bewertet. Könnte so ein Schreiben evtl. dazu führen RA Marquort vor Gericht eine "Abfuhr" bekommt?

Wahrscheinlich werden sich jetzt einige Leute lächelnd zurücklehne mit dem Gedanken "Schön wärs".

Ich erkläre auch gerne warum ich diesen Gedanken habe, als ein ehemaliger Betriebsrat sieht es in Fällen von arbeitsrechtlichen Abmahnungen folgendermassen aus. Zieht ein Arbeitgeber mehrere Abmahnungen aus dem Hut bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht (nehmen wir mal an es geht um Wiedereinstellung), und ist eine dieser Abmahnungen ungültig (Nachweis des Falschinhalts wird von der Gegenpartei erbracht), dann ist diese falsche Abmahnung aus dem Verfahren raus und das Verfahren wird eingestellt. Und sollte es zu einem weiteren Verfahren kommen so können die weiteren Abmahnungen (die vielleicht inhaltlich richtig sind) nicht mehr als Kündigungsgrund "gezogen" werden.

Ich bin auch an Antworten die als Spekulation gelten können interessiert. :D

Mike
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6497 Beitrag von Mike » Dienstag 12. Juli 2011, 22:43

Steffen hat geschrieben:Denn hier entstehen zusätzliche Kosten und für die Einholung der Akteneinsicht berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich wie folgt:
  • Grundgebühr (Nr. 4100 RVG) i.H.v. 50,- EUR
  • Kopierkosten (Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR für jede weitere Seite
  • Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG) i.H.v. bis zu 20,- EUR
  • zzgl. gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
  • Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde i.H.v. 12,- EUR
Leider wollen es die meisten Abgemahnten nicht, da es zusätzliche Kosten verursacht und Geiz geil ist.
Wenn man schon mal einen Anwalt beauftragt hatte (Verkehrsunfall etc.) oder eine/n Mitarbeiter einer Kanzlei kennt, kostet es genau 12.-€ +MwSt.

Ich hab einfach einen Zwanni in die Kaffeekasse und gut war`s.

Funktioniert prima.

Ich habe das ganze Paket mitgenommen, selber kopiert und nach zwei Tagen wieder hingebracht.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6498 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. Juli 2011, 04:26

[quoteemMIke]Wenn man schon mal einen Anwalt beauftragt hatte (Verkehrsunfall etc.) oder eine/n Mitarbeiter einer Kanzlei kennt, kostet es genau 12.-€ +MwSt.
Ich hab einfach einen Zwanni in die Kaffeekasse und gut war`s.
Funktioniert prima.
Ich habe das ganze Paket mitgenommen, selber kopiert und nach zwei Tagen wieder hingebracht.[/quoteem]
Das ist korrekt. Hat man dagegen einen Anwalt beauftragt, ist der Preis so zw. 12 - 18 Euro. Aber es kostet eben extra. Die Erfahrungen vieler Anwälte sagen aber, dass aber hier sehr viele Abgemahnte nicht bereit sind, dieses Geld auszugeben. 500+ für eine mod. UE + nicht zahlen ja, 12 Euro für die Akteneinsicht nein. Verrückt!?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6499 Beitrag von zazim » Mittwoch 13. Juli 2011, 13:25

Hi, ich würde gerne mal um eine Meinung bitten.

Mir wurde zur Last gelegt, die "German_Top_100_13.06" bei einem Torrent runtergeladen zu haben. Daraufhin habe ich mich mit dem Thema Abmahnungen ausführlichst auseinandergesetzt und über meine Optionen recherchiert.

Innerhalb der letzten Woche habe ich Post von "Bindhardt Fiedler Zerbe" sowie "Kornmeier" erhalten. Beide mahnten jeweils ein Werk aus den TOP 100 ab, darum habe ich auch an beide nur für das betreffende Werk eine modUE abgeschickt (Fax + Einschreiben), bisher aber noch keine Antwort erhalten.

Heute kam bezüglich eines Liedes ein Brief von FAREDS. Da mir die Top 100 zur Last gelegt werden, weiß ich nicht wieviele Abmahnungen ich wohl noch erhalten werde, mittlerweile werden schon 3*400€ = 1200€ von mir verlangt.

Ich habe nicht vor, vorrauseilende UE an andere Kanzleien zu schicken, (da es mehr schaden als helfen könnte), jedoch frage ich mich, wie sinnvoll es wäre, die modUE an FAREDS auf alle Interpreten/Lieder auszuweiten, die die Kanzlei vertritt. Ich wollte somit vermeiden, weitere Abmahnungen von der selben Kanzlei zu erhalten. Einen Anwalt habe ich mir bisher nicht genommen, als Studierender ist mein Budget bescheiden.

Ich würde gerne eure auch Meinung hören, für wie wahrscheinlich ihr es erachtet, dass

- eine der Kanzleien ein Gerichtsverfahren gegen mich eröffnet (wegen bislang 400€)
- alle 3 (+weitere) Kanzleien ein gemeinsames Verfahren eröffnen
- mir in einem Verfahren alle 100 Titel zur Last gelegt werden
- mir demnächst wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzung von 100 Titeln eine Hausdurchsuchung droht

Diese Denkweise mag vielleicht paranoid wirken aber ich möchte mich soweit wie möglich über das Ausmaß von Abmahnungen informieren, um meine Vorgehensweise besser abwägen zu können. Insbesondere beim Thema erweiterte modUE bin ich unentschlossen.


P.S.

Kann ich herausfinden wonach bereits vom Staatsanwalt wegen mir geahndet wird und was schon fallengelassen wurde?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6500 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. Juli 2011, 16:09

[quoteemzazim]Ich habe nicht vor, vorauseilende UE an andere Kanzleien zu schicken, (da es mehr schaden als helfen könnte),
jedoch frage ich mich, wie sinnvoll es wäre, die mod. UE an FAREDS auf alle Interpreten/Lieder auszuweiten,
die die Kanzlei vertritt. Ich wollte somit vermeiden, weitere Abmahnungen von derselben Kanzlei zu erhalten.
Einen Anwalt habe ich mir bisher nicht genommen, als Studierender ist mein Budget bescheiden.[/quoteem]

Warum gibt man eine UE ab? Weil es einmal im UrhG steht (§§ 97 Abs. 1 + 97a Abs. 1) und das Hauptziel einer
jeden Abmahnung, die Ausräumung der Wiederholungsgefahr darstellt. Hierzu sagt die regelmäßige Rechtsprechung:

Bild

das heißt, man bekommt eine Abmahnung und wird aufgefordert eine UE abzugeben. Daraus resultieren dann die
Forderungen nach den AG + SE. Natürlich entscheidet über deren Rechtmäßigkeit ein Richter, deshalb empfehlen
wir ja auch:
  • 1. mod. UE
    2. nicht zahlen
    3. Akteneinsicht am Beschluss-LG
(kann man alles hier nachlesen)


Zusammenfassung:
Bekomme ich eine Abmahnung, werden neben der UE allgemein die Kosten nach AG +SE fällig.

[...]Alle Empfehlungen und Strategien - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange
der Gegner keine Klage erhebt.[...]
RA Dr. Frank Eikmeier
Bei Abmahnungen hinsichtlich eines Chartcontainers bewahrheitet sich doch tagtäglich, dass der Regelfall 3 - 5
Abmahnungen (exceptio firmat regulam) darstellt. Jetzt kann ich warten
  • a) bis jede mögliche Abmahnung eintrudelt und dann nur auf das benannte File eine UE abgeben
    b) erweitern oder vorbeugen.
Geil, denn Du bist - obwohl Du in diese Richtung argumentierst - doch der lebende Beweis, das die Geschichte “mit
den schlafenden Hunden wecken“ wenn ich erweitre oder vorbeuge, das größte Ammenmärchen ist.

Da das Musterschreiben einer mod. UE - kein - Schuldeingeständnis darstellt und sich nur auf der Unterlassung einer
bestimmten - zukünftigen - Handlung bezieht, kann man zwar nach einer Erweiterung bzw. Vorbeugung zwar immer noch
abgemahnt werden, aber man darf jetzt nur noch den SE einfordern. Die AG nicht, da der Unterlassungsanspruch vorauseilend
abgegolten ist. Klagen nach den reinen SE sind eher die Seltenheit, lohnen sich nicht und hier sollte man schon
nachweisen können, das der AI der Täter ist.

Weiterführender Link: Erweitern oder vorbeugen – oder doch lieber nicht?

Wichtig; jeder muss sich letztendlich allein entscheiden, ob er erweitert oder vorbeugt.
Schlafende Hunde wecken ist Humbug!



[quoteemzazim]- eine der Kanzleien ein Gerichtsverfahren gegen mich eröffnet (wegen bislang 400€)
- alle 3 (+weitere) Kanzleien ein gemeinsames Verfahren eröffnen
- mir in einem Verfahren alle 100 Titel zur Last gelegt werden
- mir demnächst wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzung von 100 Titeln eine Hausdurchsuchung droht
Kann ich herausfinden, wonach bereits vom Staatsanwalt wegen mir geahndet wird und was schon fallengelassen wurde?[/quoteem]

Hier wird ein interessanter Teil des Abmahnwahns angesprochen. Der Abmahner sagt doch eigentlich in der Abmahnung salopp:
[...]Du wurdest beim illegalen Filesharing erwischt, dafür wirst du abgemahnt und musst eine UE abgeben. Wir könnten zwar
die vollen Forderungen nach RVG + Lizenzanalogie fordern, wir sind aber auch nur Menschen. Bezahlst Du den pauschal
geforderten Betrag von 450 EUR, ist der außergerichtliche Rechtsstreit erledigt. Zahlst Du nicht, dann verklagen wir
ich und es werden die vollen Kosten nach RVG + Lizenzanalogie geltend gemacht. Für die Verschwörungstheoretiker, dies
ist gängige Praxis und der Abgemahnte kann doch dieses Vergleichsangebot entweder annehmen oder gar ablehnen![...]


Das heißt z.B. bei Dr.K.:


1. Abmahnung
Pauschalbetrag 450,- EUR + UE

2. Klage
651,80 EUR - AG
150,00 EUR - SE
Gesamt: 801,80 EUR (ohne Zeugen, Gutachten, GK usw.)

Verlierfall allgemein = 1320,87 EUR (judex non calculat)


Jeder Abmahner kann natürlich einzeln für sich die Forderungen gerichtlich geltend machen, da das Urheberrecht ein
absolutes Recht ist.

Eine HD gibt es hier nicht, da wir hier im Zivilrecht sind und nicht im Strafrecht! Das heißt es ermittelt auch kein
Staatsanwalt. Es geht nur um die Durchsetzung von zivilrechtlichen Forderungen nach anwaltlichen Gebühren (AG) und
Schadensersatz (SE).

VG Steffen

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